Gesundheitsplatz Liechtenstein: Interpellation trifft ins Schwarze

Pflicht des Abgeordneten von der Regierung Transparenz einzufordern

Die Interpellation „Volkswirtschaftliche Negativ-Entwicklung am Gesundheitsstandort Liechtenstein“ wurde im Oktober-Landtag an die Regierung überwiesen.

Von Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter, parteifrei

Zur Wahrnehmung des Landtagsmandats, namentlich um die Rechte und Interessen des Volkes wahrzunehmen und geltend zu machen, stehen den Abgeordneten verschiedene Instrumente wie die Interpellation, Motion, Postulat oder Gesetzesinitiative zur Verfügung. Mit der Interpellation können von der Regierung Auskünfte und Informationen zu einer bestimmten Sache verlangt werden, und die Regierung ist gehalten, die Interpellation bis zur dritten Landtagssitzung nach Überweisung zu beantworten. Das Instrument der Interpellation steht jedem einzelnen Abgeordneten zur Verfügung. Die Beantwortung von Interpellationen bedeutet Arbeit und kann die Regierung herausfordern, insbesondere dann, wenn die Regierung ihr Süppchen lieber im Verborgenen kochen würde.

Die Fragen scheinen für den Gesundheitsminister unangenehm zu sein
Das muss vorliegend der Grund gewesen sein, warum Herr Pedrazzini unsere Interpellation zur „Volkswirtschaftlichen Negativ-Entwicklung am Gesundheitsstandort Liechtenstein“, die am Mittwoch, 3. Oktober, vom Landtag an die Regierung überwiesen wurde, noch gleichentags im Volksblatt mit einer entnervten Verbal-Attacke erwiderte. Unter anderem bezeichnete der Gesundheitsminister die Interpellations-Fragen als „zornig“. Diese Spontanreaktion des Gesundheitsministers auf eine simple Interpellation zeigt deutlich, dass die Fragestellungen zur volkswirtschaftlichen Abwärtsspirale und die finanzielle Schadensentwicklung in der Tat ins «Schwarze» treffen. Die Reaktion des Gesundheitsministers zeigt, dass sein Nervenkostüm ziemlich dünn geworden ist. Angesichts der vielen Gegner, die er sich mit seiner bisherigen, autoritären Gesundheitspolitik gemacht hat, ist dies nicht verwunderlich.

Volksvertreter haben die Pflicht, von der Regierung Transparenz einzufordern
Dass die Beantwortung der Fragen für den Gesundheitsminister unangenehm ist, ist nachvollziehbar, muss er doch zu Dingen Stellung nehmen, die er lieber unter dem Teppich kehren möchte. Als gewählte Volksvertreter sehen wir uns jedoch in der Pflicht, augenscheinliche Negativentwicklungen am Gesundheitsstandort Liechtenstein transparent zu machen. Wir Interpellanten wehren uns dagegen, dass in Zukunft im Gesundheitswesen weiterhin und sogar in noch grösserem Umfang viele Millionen vom Staat für Leistungen im Gesundheitsbereich bewusst ins Ausland transferiert werden, wie dies von der Regierung praktiziert wird, derweil ein inländischer Betrieb für die genau gleiche Leistung nichts erhielt. Das ist ein enormer Schaden für unsere Volkswirtschaft. Das wollen wir stoppen und eine Kehrtwendung einleiten.

Gerne stelle ich Ihnen die Interpellations-Fragen an die Regierung zu
Liebe Leserinnen und Leser – es handelt sich bei diesen 31 Interpellationsfragen um sachliche, datenbasierte und neutral formulierte Fragestellungen. Gerne können Sie sich davon selbst überzeugen. Herbert Elkuch und ich senden Ihnen diese auch gerne zu. Nehmen Sie mit uns einfach Kontakt auf: Herbert Elkuch (herbert.elkuch@landtag.li; Tel. 373 50 38) oder Johannes Kaiser (johannes.kaiser@landtag.li; Tel. 375 9002). Sie können die Interpellations-Vorstellung im Landtag auch im Internet unter https://vimeopro.com/landtag/oktober2018/video/293105206 nachhören.