Landtagssitzung Juni 2018: Personalsituation beim Amt für Justiz 

Regierungsrätin Aurelia Frick hatte in der Landtagssitzung vom 27./28.Februar, 1. März 2019 einige Kleine Anfragen zu beantworten. 

 

Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Patrick Risch durch Regierungsrätin Aurelia Frick

Am 8. März wurde bekannt, dass der damalige Amtsleiter des Amtes neu EFTA-Richter in Brüssel wird; bereits Ende März hatte er seinen letzten Arbeitstag. Am 24. April hat die Regierung Graziella Marok-Wachter als neue Amtsleiterin bestimmt. Diese kann die Stelle im November 2018 antreten. In weniger als sechs Wochen wurde diese Stelle öffentlich ausgeschrieben und besetzt. Rekordverdächtig.

Bereits vor gut drei Jahren hat der Abteilungsleiter des Grundbuches angekündigt, dass er Ende Mai 2018 seine ordentliche Pensionierung antritt. Diese Stelle wurde Mitte Dezember öffentlich ausgeschrieben – quasi über die Feiertage. Da auf diese Ausschreibung anscheinend keine passende Person gefunden wurde, war die Stelle erneut vor wenigen Tagen ausgeschrieben. Der Abteilungsleiter Grundbuch war gleichzeitig auch stellvertretender Amtsleiter. Die Stellvertretung wurde zusammen mit dem Abteilungsleiter STIFA ausgeführt.

Das Amt für Justiz wird heute vom verbleibenden stellvertretenden Amtsleiter Thomas Ritter, Abteilungsleiter der STIFA, geführt. Die Abteilung Grundbuch wird von Alex Matthis, seit März 2018 stellvertretender Abteilungsleiter, geführt.

Fragen:

  1. Wie kann es sein, dass ein Amtsleiter eine derart kurze Kündigungsfrist aufweist?
  2. Seit wann hat die Regierung erstmals Kenntnis vom Abgang des ehemaligen Amtsleiters?
  3. Wie stellt die Regierung sicher, dass weder die Amtsführung noch die Stiftungsaufsicht vernachlässigt werden, da sich der jetzige einzige stellvertretende Amtsleiter um beide Aufgaben kümmern muss? In der STIFA sind ja nur 150 Stellenprozent beschäftigt.
  4. Wieso wurde nicht frühzeitig für einen Ersatz des Abteilungsleiters Grundbuch gesucht? Sein geplanter letzter Arbeitstag war schon seit langem bekannt.
  5. Mit wie viel Stellenprozenten kann sich die neue Amtsleiterin bereits in der Amtführung beteiligen oder einbringen?

 

Antworten 

Zu Frage 1:

Sämtliche Dienstverhältnisse mit Mitarbeitenden in Führungsfunktionen, Amts- und Abteilungsleitungen haben gemäss Art. 8 StPV eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Kündigungsfristen können im gegenseitigen Einvernehmen gekürzt werden.

Da die Stelle als liechtensteinischer Richter beim EFTA-Gerichtshof bereits per 1. April 2018 nachbesetzt werden musste, wurde die vertragliche Kündigungsfrist im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt.

Zu Frage 2:

Im Vorfeld der Wahl Anfang März 2018 hat die zuständige Regierungsrätin das Kollegium informell über die Bewerbung informiert.

Zu Frage 3:

Die aktuelle Situation fordert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amt für Justiz tatsächlich. Die bestehenden Abläufe sind jedoch gut eingespielt und die Stellvertreterregelungen greifen.

Zu Frage 4:

Die Rekrutierung einer Nachfolge des Abteilungsleiters Grundbuch erfolgte rechtzeitig. Die Stelle konnte aber aus der Erstausschreibung nicht nachbesetzt werden, da keine geeignete Kandidatin/kein geeigneter Kandidat gefunden werden konnte. Mit der Zweitausschreibung wurde in der Folge zugewartet, um der neuen Amtsleiterin die Möglichkeit zu eröffnen, bei der Selektion direkt unterstellter Mitarbeitenden mitzuentscheiden.

Zu Frage 5:

Die aktuelle Tätigkeit erlaubt es der zukünftigen Amtsleiterin nicht, sich an der Amtsführung zu beteiligen. Es findet allerdings ein regelmässiger Austausch statt, bei denen strategische Entscheidungen, insbesondere Personalentscheide, abgesprochen werden.