Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Online-Gewalt

Aktuelle Stunde im Mai-Landtag

 In der Aktuellen Stunde befasst sich der Landtag in der Mai-Session mit dem Thema: «Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Online-Gewalt». Das Thema wurde von der FBP-Fraktion eingereicht.

Kinder werden immer mehr der Gewalt des Internets ausgesetzt. Dies birgt grosse Gefahren, die weitreichende Folgen, meist vor allem psychische Probleme oder eine gesteigerte Gewaltbereitschaft, haben können.

In der April-Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wurde dazu ein Bericht von Joseph O’Reilly aus Irland mit dem Titel „Der Schutz von Kindern vor Online-Gewalt“ rege diskutiert. Die Parlamentarier*Innen forderten in der Diskussion sehr deutlich

Gesetze, welche die Kinder vor schädlichen Online-Inhalten schützen sollen. Dies aber auch mit dem Blick darauf, keine Einschränkungen bei der Möglichkeit der generellen Internetnutzung vorzunehmen.

Die Versammlung verabschiedete einhellig die Überweisung des Berichtes und verabschiedete dabei sowohl eine Entschliessung als auch eine Empfehlung, die bei der Gestaltung der Politik dem Kindeswohl die oberste Priorität beimessen soll. Unter anderem wurden die europäischen Regierungen dazu aufgefordert, eine Altersüberprüfung auf Webseiten zu verlangen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, die nicht für Kinder bestimmt sind. Ausserdem sollen sie schädliche sogenannte „Deepfakes“ verbieten und dafür sorgen, dass sie von digitalen Plattformen entfernt werden. Zusätzlich sollen die Regierungen schulische Programme zum Schutz von Kindern und zur Einbeziehung von Eltern und Betreuern einführen.

Eine weitere Aufforderung ist die Umsetzung einer umfassenden Sexualerziehung. Zu guter Letzt geht es um eine Einrichtung von sogenannten „Hash-Datenbanken“, die zur Identifizierung und auch zur Lokalisierung von Kindern dienen, die sexuell ausgebeutet oder missbraucht werden.

Auch mit den Akteuren der Technologiebranchen solle zusammen gearbeitet werden. Dies, um Strategien zu entwickeln, welche zur Bekämpfung von Cybermobbing, Belästigung und Online-Hass beitragen. Weiter sollen standardmässige Sicherheitsfunktionen bei Produkten, welche für Kinder bestimmt sind, eingebaut werden.

In der Versammlung wurden diejenigen Staaten, welche die Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und zur Bekämpfung der Internetkriminalität noch nicht beigetreten sind, aufgefordert dies nun zu tun. Zudem sollen die Staaten auch über Interpol Informationen über Fälle austauschen, welche von sexuellem Missbrauch betroffen sind.

In Liechtenstein erhielt das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“, die sogenannte Lanzarote Konvention, am 25. Oktober 2007 die Zustimmung des Landtags und trat am 12. Juni 2015 in Kraft. Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde bereits 1990 verabschiedet und in Liechtenstein 1995 ratifiziert. Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch die Lanzarote Konvention stellen den Kinderschutz über alles, so muss der Kinderschutz auch stets über dem Datenschutz stehen.

Dennoch ist die Thematik „Kinderschutz“ gerade im Onlinebereich eine riesige Herausforderung, die seitens Staat gemeistert werden muss.

Liechtenstein nimmt die Thematik ernst und setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlich in der digitalen Welt ein. So ermöglicht beispielsweise die Fachgruppe Medienkompetenz mit ihrer Homepage www.mediekompetenz.li einen niederschwelligen Zugang zu Informationen und Umgang mit digitalen Medien und zu Themen wie Darknet, Fake-Profile, Recht auf Vergessenwerden, Kinder- und Jugendschutz usw. Auch die Gewaltschutzkommission ging mit ihrer Kampagne Cybermobbing „Worte verletzen. Auch online“ auf ein sehr wichtiges Thema ein. Es soll bei Mobbing nicht weggeschaut werden,

weder in der realen Welt noch im digitalen Raum. Doch mit Möglichkeiten schaffen allein ist nicht genug getan. Fakt ist, dass es alle benötigt, damit Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet unterbunden werden kann. In der Gesellschaft muss ankommen, dass der Kinderschutz einen sehr hohen Stellenwert geniessen sollte.

Allen voran müssen aber vor allem Eltern für die Thematik „Online Gewalt“ sensibilisiert werden, tragen sie doch die Hauptverantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder. Die Schulen und ihre Lehrpersonen sind bereits aktiv und leisten dabei Grossartiges. Dennoch sollte aus Sicht der FBP-Fraktion gerade dort angesetzt werden, da die Schule die einzige Stelle ist, welche aufgrund der Schulpflicht direkten Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen Liechtensteins und folglich auch zu deren Eltern hat. Ein flächendeckendes und schulhausübergreifendes Konzept zur Schulung von Kindern und Eltern ist dafür sicherlich notwendig.

Der grosse Vorteil der Liechtenstein in der Thematik „Online Gewalt“ hat, ist die Sichtbarkeit jedes einzelnen Kindes und jedes einzelnen Jugendlichen. Aufgrund der Überschaubarkeit des Landes ist der Zugang und die Erreichung sichergestellt. Dies kann kaum ein anderer Staat.

Gerne lädt die FBP-Fraktion den Landtag und die Regierung ein, folgende Fragen miteinander zu diskutieren:

  1. Welche Gefahren sehen Landtag und Regierung beim Thema „Online Gewalt“?
  2. Ist die Politik in der Pflicht einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche im Internet zu schaffen? Sollte diesbezüglich mehr auch auf Betreibende zugegriffen werden können?
  3. Benötigt es aus Sicht des Landtages und der Regierung mehr Sensibilisierungsarbeit zum Thema „Online Gewalt“

a. bei Kindern und Jugendlichen?
b. bei Eltern?
c. bei Lehrpersonen?
d. bei weiteren Fachpersonen?

  1. Sind aus Sicht des Landtages und der Regierung

a. die Anlaufstellen genug sichtbar und klar?
b. die Anlaufstellen mit genügend Ressourcen ausgestaltet?
c. die Überwachungsstellen mit genügend Ressourcen ausgestaltet?