Kleine Anfragen an RC Dr. Daniel Risch

Regierungschef Dr. Daniel Risch beantwortet die kleinen Anfragen

Kleine Anfragen des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: zufriedene Mitarbeiter der Landesverwaltung

Abgeordneter Patrick Risch

Die Landesverwaltung ist wie jedes Unternehmen auf motivierte Mitarbeiter angewiesen. Mitarbeiter, welche über Jahre einem Unternehmen erhalten bleiben, sind ein Gewinn für den Arbeitgeber. Viele Unternehmen kennen daher zusätzlich zum Lohn weitere Benefits, welche zum Ziel haben, die Motivation der Mitarbeiter hochzuhalten und diese an ein VUnternehmen zu binden.
Hierzu meine Fragen:

Welche Mitarbeiterbenefits kennt die Landesverwaltung? Die Liechtensteinische Landesverwaltung verfügt über eine Reihe von Benefits bzw. Lohnnebenleistungen für die Mitarbeitenden wie flexible Arbeitszeitmodelle und breites Teilzeitarbeitsangebot, die Möglichkeit von Remote-Work, bezahlter Urlaub z.B. bei Eheschliessung, Hochzeit, Geburt, Todesfall, usw. bzw. für Einsätze in internationalen Organisationen und unbezahlter Urlaub z.B. zur Aus- und Weiterbildung oder Erholung, aus persönlichen und familiären Gründen oder für die Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen aber auch für die Ausübung öffentlicher Ämter. Des Weiteren gibt es Sonderzulagen bei Dienstjubiläum, Eheschliessung usw., Verpflegungsbeiträge und Flottenrabatte sowie eine Staffelung der Ferientage (23 bis 30 Tage). Die Liechtensteinische Landesverwaltung verfügt auch über ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Frühpensionierungsmöglichkeiten, interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten, ein Angebot von Kinderbetreuungsplätzen, ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowie die Möglichkeit zur Intensivweiterbildung. Im Falle von Krankheit und Unfall erfolgt mindestens 180 Tage eine volle Lohnfortzahlung.

Welche Mitarbeiterbenefits kennen die dem Land nahestehenden Unternehmen? Namentlich die FMA und Landesbank? Die Finanzmarkaufsicht Liechtenstein (FMA) und die Liechtensteinische Landesbank (LLB) bieten ihren Mitarbeitenden ebenfalls Teilzeitarbeitsmodelle, flexible Arbeitszeitgestaltung, die Möglichkeit von Homeoffice, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, interne Weiterbildungen und Unterstützung bei externen Weiterbildungen sowie verschiedene Vergünstigungen.

Speziell zu erwähnen bei der LLB-Gruppe ist, dass die Mitarbeitenden von verschiedenen Vorzugskonditionen auf Bankprodukte der LLB profitieren. Dazu zählen Bankdienstleistungen wie beispielsweise Zahlen und Sparen, Anlegen und Hypotheken. Des Weiteren verfügt die LLB über ein Mobilitätsmanagement, Kollektivverträge bei Krankenkassen und Flottenrabatte. Die LLB unterstützt zudem die Kindertagesstätte Villa Wirbelwind und es besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, fünf oder zehn zusätzliche Ferientage pro Jahr zu kaufen. Die LLB bietet neben der Möglichkeit zu einer Lehre auch Berufseinstiegsprogramme für Bachelor- und Masterabsolventen an.

Die FMA bietet neben den bereits genannten Mitarbeiterbenefits auch die Möglichkeit von Jobrotation innerhalb der FMA und Secondments bei anderen Aufsichtsbehörden, Sabbaticals sowie Entwicklungsmöglichkeiten. Des Weiteren stehen den Mitarbeitenden Verpflegungsbeiträge sowie moderne und ergonomische Arbeitsplätze zur Verfügung.

Sind die heutigen Mitarbeiterbenefits, welche die Landesverwaltung kennt, noch zeitgemäss und ausreichend? Ja, die heutigen Benefits bzw. Lohnnebenleistungen sind durchaus zeitgemäss. Dennoch ist die Landesverwaltung stets darum bemüht, die Arbeitgeberattraktivität hoch zu halten bzw. zu steigern. Aus diesem Grund werden die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt genau beobachtet, geprüft und die Angebote bei Bedarf entsprechend erweitert. Als Beispiel kann hier das von der Regierung per August 2021 erlassene Remote-Work Reglement genannt werden.
Um dem zunehmenden Fachkräftemangel begegnen zu können, wird im Rahmen der Personalstrategie 2020-2024 an der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität gearbeitet.


Kleine Anfragen des Abgeordneten Sebastian Gassner zum Thema: Regierungskanäle auf den sozialen Medien

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Vor Kurzem hat die liechtensteinische Regierung angekündigt, dass sie die Kommunikation in den sozialen Medien verstärken möchte. Dieses Angebot stellt für die Bevölkerung ein zusätzliches Medium dar, um sich über die politisch geprägte Arbeit der Regierung zu informieren. Dies stellt auch ein Zusatzangebot zu den Social-Media-Kanälen von diversen unabhängigen Medienunternehmen oder zu dem staatlich finanzierten liechtensteinischen Rundfunk dar. Da mir die Intention hinter diesem Vorhaben nicht ersichtlich ist, ergeben sich mir folgende fünf Fragen:

Welche personellen und finanziellen Ressourcen nimmt die Pflege der einzelnen Social-Media-Kanäle der Gesamtregierung sowie der einzelnen Regierungsmitglieder in Anspruch? Die Social-Media-Kanäle der Gesamtregierung werden von der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung (IKR) bewirtschaftet und verantwortet. Die Zuständigkeit ist auf drei bestehende Mitarbeitende aufgeteilt. Für die Bewirtschaftung der persönlichen offiziellen Accounts der einzelnen Regierungsmitglieder sind die Regierungsmitglieder selbst verantwortlich. Die IKR kann aber zur Unterstützung und bei Fragen beigezogen werden, wobei die inhaltliche Verantwortung immer beim Regierungsmitglied liegt.

Die Bespielung der Social-Media-Accounts der Regierung wird aktuell als sechsmonatiges Pilotprojekt durchgeführt. In dieser Pilotphase wurden bis Ende Mai 2022 knapp CHF 13’000 verbucht. In diesen Kosten sind insbesondere die technische Infrastruktur (Administrationssoftware) sowie Bild- und Videomaterial enthalten. Die Kosten werden auf dem Konto 012.318.03 Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit der Regierung verbucht.

Auf wessen Initiative oder auf welches Bedürfnis hin wurde die Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen der Regierung verstärkt und wie verlief der Prozess bis zum Ausbau der Aktivitäten? Die sozialen Medien bilden einen festen Bestandteil der heutigen Kommunikationslandschaft. Es ist davon auszugehen, dass die sozialen Medien ihre Stellung auch in den kommenden Jahren behaupten oder gar noch ausbauen werden. Auch in der politischen Landschaft haben die sozialen Medien mittlerweile eine bedeutende Rolle eingenommen, was bei der Verbreitung von offiziellen Informationen und politischen Inhalten sowie anhand politischer Diskurse weltweit aber auch in Liechtenstein und den angrenzenden Ländern klar zu erkennen ist.

Die gesetzliche Grundlage für die Informations- und Kommunikationstätigkeit der Regierung findet sich im Informationsgesetz, insbesondere in den Artikeln 1 und 3. Dort ist unter anderem normiert, dass „die Tätigkeit der staatlichen Behörden […] transparent gemacht werden [soll], um die freie Meinungsbildung der Bevölkerung und um das Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden zu fördern“. Des Weiteren ist die Regierung gemäss Gesetz angehalten „nach den Grundsätzen der Rechtzeitigkeit, der Vollständigkeit, der Sachgerechtheit, der Klarheit, der Kontinuität, der Ausgewogenheit und der Vertrauensbildung“ zu kommunizieren. Gerade die Onlinekommunikation und die sozialen Medien bieten hierzu eine gute Möglichkeit. Das wurde schon in den Jahren 2010 und 2015 erkannt, als die Regierung einen offiziellen Twitter-Account respektive einen offiziellen Facebook-Kanal einrichtete.

Diese Gründe haben die Regierung dazu bewogen, ihre bisherigen Aktivitäten in den sozialen Medien auszubauen. Die Regierungs-Accounts sollen dabei den Dialoggruppen als Ergänzung zu den bestehenden etablierten Kommunikationskanälen, wie bspw. Tageszeitungen oder Radio, aber auch die Regierungs-Webseite, dienen. Zudem soll die Regierungsarbeit transparent gemacht und erklärt werden.

Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen (MPF) hat daher gemeinsam mit der IKR Anfang 2022 die Frage erörtert, wie mit den zwei seit einigen Jahren bestehenden offiziellen Social-Media-Accounts der Regierung weiterverfahren werden soll. Bis Anfang 2022 wurden der Facebook- und Twitter-Account der Regierung nur vereinzelt genutzt, um die Medienmitteilungen, die über die IKR versandt werden, zu veröffentlichen. Nicht betrachtet wurden zu diesem Zeitpunkt die verschiedenen Social-Media-Auftritte einzelner Ämter oder Ministerien.

Die IKR hat in Abstimmung mit dem MPF einen Leitfaden für ein Pilotprojekt erstellt. Dieser wurde im Februar 2022 der Regierung vorgelegt und von dieser genehmigt. Die Regierung hat sich für eine sechsmonatige Pilotphase ausgesprochen, um basierend darauf über die Fortführung und einen allfälligen Ausbau zu beraten. In dieser Pilotphase liegt der Fokus darauf, die beiden genannten Accounts durch die IKR wiederzubeleben und aktiv mit Inhalten rund um die Regierungstätigkeiten zu bespielen. Diese Pilotphase läuft seit 1. März 2022.

Durch welche Kontrollinstanzen ist die politische Unabhängigkeit der von der Regierung betriebenen Social-Media-Seiten gewährleistet? Die gemeinsame Kommunikation der Regierung in den sozialen Medien ist an die Regierungstätigkeit gebunden. Sie folgt damit den gleichen Grundsätzen wie die restliche Arbeit der Abteilung IKR. Parteipolitische Inhalte oder persönliche Meinungen finden auf den eigenen Social-Media-Plattformen der Regierungsmitglieder oder auf den Plattformen der jeweiligen Parteien statt.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Inhalte auf den Seiten der sozialen Medien Platz finden oder wie die Kanäle moderiert werden? Das Wochenprogramm der fünf Regierungsmitglieder spielt bei der Bewirtschaftung der Accounts eine wichtige Rolle. Die IKR-Mitarbeitenden tauschen sich laufend über das Wochenprogramm und die Medienaussendungen der Regierung aus und entscheiden aufgrund Relevanz und Mehrwert für die Dialoggruppen, welche Inhalte publiziert werden. Die IKR hat auch unabhängig der Social-Media-Aktivitäten einen guten Überblick über die öffentlichen Auftritte der Regierungsmitglieder, da alle Medienmitteilungen und Medienkonferenzen mit der Abteilung abgestimmt sind.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend die Social-Media-Netiquette der Regierung, auf die in den Social-Media-Profilen verwiesen wird, zu erwähnen. Sie ist unter www.regierung.li/netiquette abrufbar.

Welche Überlegungen stecken hinter der inhaltlichen und optischen oder graphischen Gestaltung der Social-Media-Seiten der Regierung? Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, entscheiden die IKR-Mitarbeitenden aufgrund von Relevanz und Mehrwehrt, welche Inhalte publiziert werden. Ausserdem wird ein Augenmerk darauf gelegt, den Dialoggruppen einen Einblick in die Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes und die Tätigkeiten der Mitarbeitenden der Regierung zu geben.

Die optische und grafische Gestaltung der Seiten ist stark von den Plattformen vorgegeben, auf denen die Profile angesiedelt sind. Im Rahmen der Möglichkeiten wird dem visuellen Auftritt der Regierung und der Behörden in gedruckter Form gefolgt.


Kleine Anfragen der Abgeordneten Norma Heidegger zum Thema: SPL Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein

Abgeordnete Norma Heidegger

Die SPL Stiftung Personalvorsorge teilt in ihrem Newsletter vom 24. Mai 2022 mit, dass per 30. April 2022 die Performance Year to Date bei minus 6,41% und der Deckungsgrad bei 95,6% liegt. Per 31. Dezember 2021 war der Deckungsgrad bei 103,6%. Unterschreitet der Deckungsgrad 85%, so hat der Stiftungsrat Massnahmen zur Behebung der Deckungslücke zu beschliessen.

Aufgrund der volatilen Finanzmarktlage und der geopolitischen Situation ist die Entwicklung der Performance und des Deckungsgrades schwer einzuschätzen, aber eher pessimistisch zu beurteilen.

Im 2020 wurde vonseiten der Regierung bei der Dipeka AG ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im 2021 der Regierung zur Kenntnis gebracht.

Das führt mich zu folgenden Fragen:

Was für Massnahmen haben der Stiftungsrat und die Regierung eingeleitet, um die Situation kurzfristig zu stabilisieren? Der Stiftungsrat hat für schwierige Kapitalmarktsituationen dadurch vorgesorgt, dass er die Asset Allocation der Stiftung sehr breit aufgestellt hat. Er beobachtet die Entwicklungen aufmerksam, sieht jedoch bisher weitergehende Massnahmen nicht als angezeigt.

Welche Massnahmen haben der Stiftungsrat und die Regierung vorgesehen, falls der Deckungsgrad 85% unterscheitet? Bei einer etwaigen Sanierungsnotwendigkeit kommt aus Sicht des Stiftungsrats und der Regierung grundsätzlich das gesamte Spektrum an Sanierungsinstrumenten in Frage, so z.B. Sanierungsbeiträge, Minderverzinsung. Im Fall der Unterschreitung eines Deckungsgrads von 85% per Bilanzstichtag ist im Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates als weiteres Sanierungsinstrument der Verfall eines Teils des Darlehens zugunsten der Stiftung vorgesehen.

Was für Massnahmen zieht die Regierung aufgrund des Gutachtens der Dipeka AG zur längerfristigen Stabilisierung in Erwägung und wie sieht der Zeitplan der Regierung bezüglich Vernehmlassung und Befassung des Landtags vor? Die Regierung hat im Jahre 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches verschiedene Szenarien beleuchtet und im Detail untersucht. Derzeit befasst sich die Regierung mit den vorgeschlagenen Massnahmen. Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr die Vernehmlassung gestartet wird und der Landtag sich im nächsten Jahr mit den Vorschlägen befassen kann.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Wendelin Lampert zum Thema: Unterdeckung und Umverteilung in der Stiftung „Personalvorsorge“ Liechtenstein

Abgeordneter Wendelin Lampert

Die Stiftung «Personalvorsorge» Liechtenstein SPL beziehungsweise die ehemalige staatliche Pensionskasse weist per 30. April 2022 einen Deckungsgrad von 95,6% auf und hat in diesem Jahr bis zum 30. April eine Performance von minus 6,41% erzielt.

Der Umwandlungssatz in der SPL wurde mit der letzten Gesetzesänderung auf 5,425% festgelegt, und beträgt ab dem Jahr 2028 noch 4,5% beziehungsweise wurde um 21% gekürzt. Der Umwandlungssatz beim Sozialfonds beträgt im Jahr 2028 5,55%, bei der LLB-Vorsorgestiftung 6% und bei der BEVO-Vorsorgestiftung belief sich der Umwandlungssatz im Jahr 2021 auf 7%.

Nachdem es bei der SPL in den letzten Jahren trotz dieser massiven Reduktion des Umwandlungssatzes zu einer erheblichen zusätzlichen Umverteilung der Aktivversicherten zur den Rentnern gekommen ist, ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie gross ist die Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern per Ende 2021? Per Ende 2020 betrug der Saldo der unerwünschten Umverteilung zu Lasten der Aktiven und zu Gunsten der Rentner kumuliert seit 2014 bis 2020 CHF 81.7 Mio. Dieser Wert hat sich aufgrund der Höherverzinsung der Altersguthaben der Aktiven im Jahr 2021 per 31. Dezember 2021 auf CHF 62.7 Mio. reduziert.

Wie viele Jahre müsste das Sparkapital der Aktivversicherten mit 5% verzinst werden, bis die Umverteilung gemäss Antwort auf Frage eins behoben wäre? Hier ist eine grobe Abschätzung erforderlich, da zukünftige Schadenverläufe und Einnahmen bzw. Ausgaben nicht bekannt sind. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Umverteilung alleine durch eine Mehrverzinsung behoben würde, so würde eine Verzinsung von 5% gegenüber 1.5% technischem Zinssatz per 31. Dezember 2021 zu einer Umverteilung zu Gunsten der Aktiven in der Höhe von rund CHF 20 Mio. führen. Ausgehend von den CHF 62.7 Mio. wären dies somit ca. drei Jahre mit einer Verzinsung von 5%. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies nur eine hypothetische Berechnung darstellt.

Wie viele Jahre müsste das Sparkapital der Aktivversicherten mit 5% verzinst werden, bis die Umverteilung gemäss Antwort auf Frage eins und die Kürzung des Umwandlungssatzes von 5,425% auf 4,5% behoben wären? Die Frage ist in der gestellten Form nicht eindeutig zu beantworten, weil sie die Auswirkungen einer Höherverzinsung auf die Umverteilung, welche das Versichertenkollektiv betrifft, mit den Auswirkungen einer Höherverzinsung auf die Pensionshöhe, welche nur einzelne Versicherte betrifft, vermengt. Für einzelne Versicherte wirkt sich eine hohe Verzinsung in den Jahren kurz vor Pensionierung aufgrund des dann höheren Sparkapitals deutlich anders auf die Pensionshöhe aus als z.B. kurz nach Berufseintritt; bei der Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes sind die einzelnen Versicherten dadurch sehr unterschiedlich betroffen. Zur Beantwortung wurde die Frage daher dahingehend interpretiert, dass gefragt wird, wie viele Jahre vor der Pensionierung das Sparkapital von einzelnen Aktivversicherten mit 5% anstatt mit 1.5% verzinst werden müsste, um aus deren Sicht die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Das wären rund 6 Jahre. Hinzu kommen die drei Jahre aus der Antwort zu Frage 1.

Wie hoch ist die jährliche Rente bei der SPL, beim Sozialfonds, bei der LLB-Vorsorgestiftung und bei der BEVO-Vorsorgestiftung, bei den im Einleitungstext aufgeführten Umwandlungssätzen ab dem Jahr 2028, bei einem Sparkapital von CHF 300’000? Die Höhe der jährlichen Rente ergibt sich durch Multiplikation des Sparkapitals von CHF 300’000 mit den im Fragetext genannten Umwandlungssätzen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Frage das Jahr 2028 genannt wird, sich aber nicht alle der im Fragetext genannten Umwandlungssätze auf das Jahr 2028 beziehen, was diesen Vergleich verzerrt.

Was spricht aus Sicht der Regierung gegen die Gründung einer separaten Rentnerkasse in der SPL, um die Versprechungen der Vergangenheit über die nächsten Jahrzehnte zu bezahlen? Die Regierung hat im Jahre 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches verschiedene Szenarien beleuchtet und im Detail untersucht. Eine separate Rentnerkasse wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, muss jedoch im Kontext von weiteren Massnahmen gesehen werden.