Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla Landtagssitzung zum Thema: Bahnhof Nendeln – Bauprojekte der ÖBB

Nach dem Nein zur S-Bahn beabsichtigen die ÖBB einen Ausbau der Strecke Feldkirch-Buchs. Die ÖBB planen nun auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Eschen-Nendeln die Ver-längerung der Doppelspur von 650 Metern um weitere 300 Meter. Zudem soll das bestehen-de historische Bahnhofsgebäude in Nendeln abgerissen werden. Der Ausbau der Bahnlinie führt aus Sicht der Gemeinde unweigerlich zu einer zusätzlichen Belastung für die Anwoh-ner der Bahnlinie. Nach einem Ausbau der Doppelspur in Nendeln auf nahezu 1000 Meter ist davon auszugehen, dass das Trasse an Attraktivität gewinnt und somit künftig mehr und auch längere Güterzüge verkehren werden.

Wie der Presse zu entnehmen war, hat sich der Gemeinderat Eschen-Nendeln einstimmig gegen den geplanten Doppelspurausbau ausgesprochen. Er kann für den Standort Nendeln keine positiven Aspekte aus den geplanten Baumassnahmen erkennen, sondern befürchtet zunehmende Immissionen aufgrund einer potenziellen Zunahme des Güterverkehrs. Zusätz-lich wird der Doppelspurausbau mit grosser Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Bahn-schranken noch länger geschlossen bleiben und es vermehrt zu Stausituationen in den Kreu-zungsbereichen mit der Bahnlinie kommt.

Ist das angesprochene Projekt zum Umbau des Bahnhofs Nendeln von den ÖBB bereits fertig geplant? Und wenn ja, welche Schritte sind konkret beabsichtigt?
Graziella Marok-Wachter: Die ÖBB sind gemäss der einschlägigen Eisenbahngesetzgebung verpflichtet, ihre Infrastruktur auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Dies inkludiert auch bauliche und technische Anpassungen im Bereich des Bahnhofs Nendeln. Diese Anpassungen wurden im Hinblick auf eine mögliche Realisierung einer S-Bahn von den ÖBB zurückgestellt. Die gesetzlich erforderlichen Massnahmen sollen nun aber umgesetzt werden. Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Wenn nein, was ist der aktuelle Stand der Projektplanung?
Graziella Marok-Wachter: Die ÖBB müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben ihre entsprechenden Gesuche an das Land bzw. die betroffenen Ämter stellen. Anwendbar sind hierbei insbesondere das Eisenbahngesetz mit der Eisenbahninfrastruktur-Bauverordnung, die Naturschutz- und Gewässerschutzgesetze und -verordnungen, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, das Lärmschutzgesetz und -verordnungen und weitere. Für diese Eingaben wird die entsprechende Dokumentation von den ÖBB derzeit erarbeitet.

Befindet sich die Regierung im Rahmen dieses Bauprojekts im Austausch mit den ÖBB?
Graziella Marok-Wachter: Nicht die Regierung, sondern die damit befassten, zuständigen Ämter befinden sich diesbezüglich im Austausch mit den ÖBB. Im Januar 2022 fand ein erstes Treffen mit den ÖBB zur Abstimmung der Behördenverfahren zu den vorgesehenen Baumassnahmen stattfand. Das Amt für Bau und Infrastruktur, das Amt für Umwelt sowie das Amt für Bevölkerungsschutz waren dabei anwesend. Bisher liegen weder ein offizielles Gesuch noch eine Baueingabe vor.

Aus Sicht der Verwaltung befindet sich das Projekt in der Phase der Vorabklärungen und Verfahrensabstimmungen. In Anbetracht dieses sehr frühen Verfahrensstands und in Ermangelung konkreter Pläne der ÖBB darf angemerkt werden, dass die Gemeinde Eschen-Nendeln mit ihrer Vorgangsweise frühzeitig agiert hat. Es wäre wünschenswert gewesen, hier zunächst die konkreten Planungen der ÖBB abzuwarten.

Die ÖBB haben signalisiert, allfällige Wünsche und Vorstellungen seitens der Gemeinde Eschen-Nendeln oder des Landes Liechtenstein bei der Planung mit zu berücksichtigen. Weitergehende Wünsche oder Projekterweiterungen wie eine Fussgängerunterführung könnten unter Beachtung der Quelle der Finanzierung diskutiert werden.

Wie sieht die Regierung die nächsten Schritte in dieser Sache?
Graziella Marok-Wachter: Die anstehenden Behördenverfahren sollen aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Gewährleistung einer vollständigen sowie einheitlichen Betrachtung soweit möglich aufeinander abgestimmt werden. Dazu finden die Abstimmungen unter den betroffenen Ämtern statt.

Nachdem gemäss den ÖBB der Bahnhof Nendeln gleich ausgestattet werden wird wie eine vergleichbare Haltestelle in Österreich, wird voraussichtlich keine Personenunterführung realisiert. Mit der Gemeinde Eschen-Nendeln gilt es daher abzuklären, in wie weit der Wunsch nach einer Unterführung im Bereich des Bahnhofs Nendeln besteht und wie eine allfällige Finanzierung einer solchen Unterführung aussehen könnte.

In Bezug auf das Bahnhofsgebäude gilt es abzuklären, ob dieses unter Schutz und/oder allenfalls einer neuen Nutzung zugeführt werden könnte. Gemäss den ÖBB muss das Gebäude nicht abgerissen werden, wenn dieses von den ÖBB übernommen und einer neuen Nutzung zugeführt werden würde.

Grundsätzlich gilt, dass nach Eingang eines offiziellen Gesuchs bzw. der Baueingabe alle mit dem Ausbau zusammenhängenden Fragen im Rahmen der Behördenverfahren eingehend geprüft werden.

Planen die ÖBB weitere Baumassnahmen in Liechtenstein? Wenn ja, welche?
Graziella Marok-Wachter: Die baulichen Massnahmen beim Bahnhof Nendeln sind nur ein Teil des von den ÖBB ausgearbeiteten Sanierungskonzepts. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, haben die ÖBB nach Ablehnung der S-Bahn ein angepasstes Sanierungskonzept ausgearbeitet, um die notwendigen Massnahmen zum Erhalt und Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur umzusetzen. Neben den baulichen und technischen Massnahmen beim Bahnhof Nendeln sind noch

  • eine Bahnsteigverlängerung beim Bahnhof Schaan-Vaduz (20 m),
  • der Neubau der Brücke Grosser Liechtensteiner Binnenkanal,
  • der Ersatz der Brücke Kleiner Liechtensteiner Binnenkanal mittels Durchlass,
  • der Neubau der Vorlandbrücke der Eisenbahn-Rheinbrücke Schaan-Buchs,
  • und die Erneuerung Korrosionsschutz Haupttragwerk Eisenbahn-Rheinbrücke Schaan-Buchs geplant.

Diese Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit den Erhaltungsmassnahmen auf den österreichischen und schweizerischen Abschnitten der Strecke Feldkirch-Buchs.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Oehry Daniel zum Thema: Fahrradförderung

Gemäss Liechtenstein-Institut nutzen wir das Fahrrad primär in der Freizeit und noch zu wenig für den Arbeitsweg. Sehr viele Arbeitnehmende bewältigen kurze Distanzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen und in den meisten Fällen ist die Topografie ideal für die Fahrradnutzung. Der Trend zur E-Bike-Nutzung ermöglicht nun auch grössere Distanzen und auch zusätzliche Höhenmeter einfacher zu bewältigen. Damit die Fahrradnutzung im Alltag sich steigert, benötigen wir in Liechtenstein ein gutes Fahrradwegenetz, Vortritt auf den Fahrradhauptstrassen, Fahrradbrücken über den Rhein, ausreichend Duschen, Spinde und Abstellplätze am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe. Wenn wir von Firmen fordern, dass sie hier vorbildlich die Fahrradinfrastruktur zur Verfügung stellen, dann gilt dies natürlich auch für die Landesverwaltung.

Wieviel Prozent der Mitarbeitenden der Landesverwaltung kommen heute mit dem Fahrrad zur Arbeit und wieviele davon verfügen heute über einen Spind, um Kleidung einzuschliessen?
Graziella Marok-Wachter: Im Jahr 2021 benutzten 20 Prozent der rund 1’500 LLV-Mitarbeitenden (inkl. weiterführender Schulen) das Fahrrad für ihren Arbeitsweg. In den Liegenschaften der LLV standen für die Mitarbeitenden total 56 Spinde bzw. abschliessbare Schränke zur Verfügung.

Mit Blick auf die Neubauten: Von welchem Fahrradanteil geht die Landesverwaltung in zehn und in 20 Jahren aus und zu welchen Vorgaben führt dies bei der Fahrradinfrastruktur bei Neubauten bezüglich Fahrradabstellplätze, Spinde, Duschen und Umkleiden für Mitarbeitende?
Graziella Marok-Wachter: Die künftige Entwicklung des Fahrradanteils in der LLV ist davon abhängig, wie der lenkungswirksame Betrag des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) der LLV künftig ausgestaltet ist. Das Amt für Bau und Infrastruktur arbeitet aktuell an der Weiterentwicklung des BMM in der Landesverwaltung. Je höher der lenkungswirksame Betrag, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie den Fuss- und Radverkehr (FRV).

Bei der Planung der Radabstellanlagen, Spinde, Duschen und Garderoben im Zusammenhang mit Neubauten wird jeweils der aktuelle Radverkehrsanteil der LLV beigezogen bzw. berücksichtigt.

Wie sind diese Vorgaben bei den laufenden Projekten wie zum Beispiel Giessen, SZU II, Bibliothek berücksichtigt?
Graziella Marok-Wachter: Im Rahmen der Planung des Erweiterungsbaus des SZM und des Neubaus des SZU II wird in enger Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern basierend auf Erfahrungswerten der erforderliche Bedarf an Spinden und Duschen analysiert und erarbeitet. Dabei wird das Ziel verfolgt mit dem Angebot an Spinden, Garderoben und Duschen, welches erstellt wird, entsprechende Anreize für die Nutzung des Fahrrads zu schaffen. Die Planungen sind jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, dass über die konkrete Anzahl von Spinden eine Aussage gemacht werden kann.

Im DLG wurden diese Themen ebenfalls mit den Nutzerinnen und Nutzern erarbeitet. Als Resultat dieser Erarbeitung werden die Spinde und Umkleiden grosszügig dimensioniert ausfallen. Die Flexibilität des Projekts ermöglicht es zudem die Anzahl an Spinden bei Bedarf in Zukunft zu erweitern.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Oehry Daniel zum Thema: PV-Anlage auf SZU II

Am 13. Dezember 2021 wurde das Siegerprojekt festgelegt und die Planunterlagen wurden zugänglich gemacht. Die Ausstellung der Projekte in Ruggell ermöglichte nebst der Sichtung aller Eingaben auch den Blick auf die bereits angepasste Version der Projektunterlagen. Rot gekennzeichnet sind die Passagen, die konkretisiert wurden. Der Landtag hat sich überdeutlich für eine PV-Anlage auf allen Neubauten ausgesprochen und darum war ich anlässlich der Besichtigung der Pläne überrascht, dass es Anpassungen beim Vorwort, bei der Leitidee, den Baukörpern und der Konstruktionsbeschreibung gab, aber die Andeutung PV-optional findet sich unverändert auf den zugänglichen Projektplänen.

Wird es bei der Eröffnung des SZU II eine PV-Anlage auf dem Dach geben?
Graziella Marok-Wachter: Das SZU II muss gemäss dem Wettbewerbsprogramm in vorbildlich nachhaltiger Bauweise erstellt werden. Um dies zu erreichen, werden Zertifizierungen mittels der Label Minergie-P / A-Eco und Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz Gold angestrebt. Dabei sind Themen wie die städtebauliche Einpassung und Quartierverträglichkeit, überzeugende Gestaltung, Flexibilität für die sich ändernden Nutzungsbedürfnisse, gutes Innenklima, Schonung der Umwelt, Minimierung des Ressourcenaufwands für die Erstellung, den Betrieb und den dereinstigen Rückbau, sowie Optimierung der Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Die Belegung der Dachflächen des SZU II mit Photovoltaik-Paneelen ist eine Massnahme, um die Zertifizierung, und damit die im Wettbewerbsprogramm geforderte nachhaltigen Bauweise, zu erreichen. Die genaue Ausgestaltung der Dachflächen mit Photovoltaik-Paneelen wird im Zuge der fortschreitenden Planung von den Architekten erarbeitet.

Im Projektbeschrieb des Siegerprojekts, der für die Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung im Gemeindesaal in Ruggell im Februar zugänglich war, war zu lesen, dass das Projekt PV-Anlagen auf dem Dach vorsieht.

Welche Vorgaben wurden hier durch die Bauherrin erteilt?
Graziella Marok-Wachter: Das Land Liechtenstein als Bauherrin macht, wie bei allen anderen Grossbauprojekten, im Wettbewerbsprogramm auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit. Im Wettbewerbsprogramm wurden, wie in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, Vorgaben hinsichtlich einer nachhaltigen Bauweise gemacht. Eine Beurteilung und Zertifizierung mittels Labels stellen dies sicher. Die Vorbildfunktion des Landes Liechtenstein im nachhaltigen Bauen kann mit der Zertifizierung belegt werden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: Anpassung des Erbrechts in Liechtenstein

Die letzte Änderung des Erbrechts in Liechtenstein fand am 1. Oktober 2012 statt und es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, um das Erbrecht dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. In der Schweiz tritt ein revidiertes Erbrecht am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem neuen Erbrecht können in der Schweiz Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Dies im Gegensatz zu Liechtenstein, in welchem ein Grossteil des Nachlasses durch sogenannte Pflichtteile geregelt ist und es dem Erblasser, der Erblasserin nicht möglich ist, frei über den Nachlass zu verfügen.

Gedenkt die Regierung eine Anpassung des Erbrechts vorzunehmen, in welchem die Erblasser und Erblasserinnen künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können? Wenn ja, wann werden diese Arbeiten in Angriff genommen? Wenn keine Abänderung geplant ist, warum nicht?
Graziella Marok-Wachter: Es ist richtig, dass in der Schweiz künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses freier verfügt werden kann. Allerdings ist zu betonen, dass mit der genannten Reform im Schweizer Erbrecht das Pflichtteilsrecht, welches den Erblasser oder die Erblasserin in der freien Verfügung des Nachlasses entsprechend beschränkt, nicht gänzlich abgeschafft, sondern lediglich modifiziert wird.

Es ist festzuhalten, dass sich das Schweizer Erbrecht grundlegend vom liechtensteinischen Erbrecht, das – der Rechtstradition auf diesem Gebiet folgend – aus Österreich rezipiert wurde, unterscheidet. Daher bietet sich – vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erbrechtssysteme – ein Nachvollzug der Schweizer Reform für Liechtenstein nicht an.

Das liechtensteinische Erb- bzw. Pflichtteilsrecht erscheint nach Ansicht der Regierung nach wie vor als zweckmässig und praktikabel. Dennoch können wir gerne prüfen, ob allfälliges Verbesserungspotential besteht.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: LKW-Stauerscheinungen am Zollamt Schaanwald-Tisis

Bevor die Tunnelspinne in Feldkirch in Betrieb gehen kann, müssen die LKW-Staus an der Tisner Grenze massiv reduziert werden. Dies kann auf verschiedene Arten erreicht werden, zum Beispiel mit einer Wartefläche in Vorarlberg, einem neuen Binnenzollamt in Vorarlberg oder einem LKW-Nachtfahrverbot durch Feldkirch. Das ist seit der Genehmigung des Projektes im Juli 2015, also seit sieben Jahren, bekannt. Auf Nachfrage hat die Vorarlberger Landesregierung Mitte Januar 2022 in einem Schreiben mitgeteilt, dass das Land Vorarlberg verschiedene Ansätze zur Lösung der LKW-Stauerscheinungen an der Tisner Grenze untersuche und auf verschiedenen Ebenen im Gespräch mit dem Fürstentum Liechtenstein sei, um möglichst bald für alle Betroffenen und Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Seit wann finden diese Gespräche statt?
Graziella Marok-Wachter: In Bezug auf Verkehrsinfrastrukturthemen sind wir im laufenden Austausch mit unseren Nachbarn und dementsprechend auch mit der Stadt Feldkirch und dem Land Vorarlberg. Im Weiteren ist der Regierung das erwähnte Schreiben von Mitte Januar 2022 und somit auch dessen Inhalt nicht bekannt. Daher kann dieses nicht kommentiert werden.

In Bezug auf die Thematik LKW-Verkehr am Grenzübergang Tisis-Schaanwald fand am 22. Oktober 2021 ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Vorarlberg, der Stadt Feldkirch, der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie seitens Liechtenstein dem Amt Volkswirtschaft und dem Amt für Bau und Infrastruktur statt. Dabei ging es um das Thema LKW-Nachtfahrverbot, zum einen auf der liechtensteinischen Zufahrtsachse zum Grenzübergang Schaanwald-Tisis und zum anderen auf der österreichischen Zufahrtsachse zum Grenzübergang Tisis-Schaanwald. Diese Gespräche wurden auf verschiedenen Stufen auch fortgesetzt und finden aktuell auch noch statt.

Der Regierung ist darüber hinaus auch bekannt, dass sich in Bezug auf ein mögliches LKW-Nachtfahrtverbot auf Teilgebieten der Stadt Feldkirch unterschiedliche Lösungsansätze beim Land Vorarlberg und der Stadt Feldkirch in Evaluierung befinden. Mögliche Lösungsansätze wurden auch im Rahmen des angesprochenen Termins Ende Oktober 2022 angesprochen.

Wie viele Gesprächstermine gab es bisher?
Graziella Marok-Wachter: Da das konkret erwähnte Schreiben und dessen Inhalt der Regierung nicht bekannt ist, kann nicht beantwortet werden, wie viele Gesprächstermine dazu stattfanden. Es wird deswegen auf die allgemeinen Ausführungen in Frage 1 verwiesen.

Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche?
Graziella Marok-Wachter: Da das konkret erwähnte Schreiben und dessen Inhalt der Regierung nicht bekannt ist, kann nicht beantwortet werden, was der aktuelle Stand der Gespräche dazu ist. Es wird deswegen auf die allgemeinen Ausführungen in Frage 1 verwiesen.

Welche Lösungsansätze stehen zur Diskussion?
Graziella Marok-Wachter: Der Regierung sind im Detail keine, sich in der Evaluation befindlichen Lösungsansätze in Bezug auf den LKW-Rückstau auf der österreichischen Seite der Tisner Grenze bekannt. Ausnahme ist das in der Antwort zu Frage 1 angesprochene, von den Vorarlberger Behörden ins Auge gefasste, mögliche LKW-Nachtfahrverbot auf der österreichischen Zufahrtsachse zum Grenzübergang Tisis-Schaanwald.

Wie wird gewährleistet, dass die Betroffenen und Beteiligten, insbesondere die Anwohner in Schaanwald und Nendeln, mit der Lösung zufrieden sind?
Graziella Marok-Wachter: Wie allgemein in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde, finden laufend mit unseren Nachbarn Gespräche zu Themen der Verkehrsinfrastruktur statt. Bei diesen Gesprächen mit unseren Nachbarn in der Stadt Feldkirch und dem Land Vorarlberg werden die Interessen der Beteiligten und Betroffenen, insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner in Schaanwald und Nendeln, selbstverständlich von der Regierung wahrgenommen und vertreten.


Kleine Anfrage von Patrick Risch zum Thema: Förderung des Langsamverkehrs auch im Winter

Immer wieder ist festzustellen, dass selbst bei mässigem Schneefall die Strassen prioritär geräumt werden. Fuss- und Radwege werden dabei vernachlässigt. Zum Teil sind diese erst gegen Mittag begeh- oder befahrbar. Dasselbe trifft auch bei Glätte zu. Bei einigen Radwegverbindungen ist sogar gar kein Winterdienst vorgesehen.

Wer ist zuständig für den Winterdienst auf welchen Strassen im Land und in den Gemeinden?
Graziella Marok-Wachter: Grundsätzlich erfolgen der Unterhalt und auch die Schneeräumung durch den jeweiligen Eigentümer. Somit obliegt die Schneeräumung von Geh- und Radwegen entlang der Landstrassen und auf dem Rheindamm in der Regel dem Land. Für die übrigen Anlagen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.

Wieso werden die Geh- und Radwege nicht zeitgleich mit den Strassen oder spätestens auf sieben Uhr geräumt?
Graziella Marok-Wachter: Die Schneeräumung auf Geh- und Radwegen erfolgt mit anderen Maschinen als auf den Strassen. Die kleineren Räumungsfahrzeuge für Geh- und Radwege sind langsamer als der grosse Schneepflug, der auf den Landstrassen eingesetzt werden kann. Zudem sind oft unterschiedliche Unternehmungen mit den Arbeiten beauftragt.

Der Winterdienst für Geh- und Radwege sowie Landstrassen wird jeweils gleichzeitig aufgeboten. Da die Räumung der Geh- und Radwege jedoch mehr Zeit in Anspruch nimmt, sind die unterschiedlichen Strassenarten und Nebenanlagen nicht gleichzeitig fertig geräumt.

Wieso besteht bei gewissen Radwegen gar kein Winterdienst?
Graziella Marok-Wachter: Sämtliche Geh- und Radwege die sich in der Zuständigkeit des Landes befinden, werden durch den Winterdienst des Landes geräumt. Bei den Gemeindestrassen und Wegen liegt die Zuständigkeit und damit auch die Priorisierung bei den Gemeinden.

Wie sieht die Regierung, das Problem der unzureichend geräumten und dadurch unattraktiven Geh- und Radwege in Bezug auf die Förderung des Langsamverkehrs und Nutzung des ÖV?
Graziella Marok-Wachter: Von Seiten des Landes werden die Zugänge zu den ÖV-Haltestellen bei der Schneeräumung prioritär behandelt. Es können jedoch nicht alle Örtlichkeiten gleichzeitig geräumt werden. Zudem kommt es im Winter naturgemäss trotz Winterdienst zu gewissen Beeinträchtigungen der Verkehrsinfrastruktur. Bei anhaltenden Schneefällen ist eine Schwarzräumung nicht möglich. Diesen Witterungseinflüssen sind alle Verkehrsarten gleichermassen unterworfen.

Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die Situation nachhaltig auf Land- und Gemeindestrassen zu verbessern?
Graziella Marok-Wachter: Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Hauptradroutennetzes (Massnahme 1.10 bis 1.13 im Mobilitätskonzept) soll die Verantwortung für die Ausführung, Finanzierung und den Unterhalt der Radrouten neu geregelt werden. Dies betrifft auch die Schneeräumung.


Kleine Anfrage der Abg. Zech-Hoop Karin Landtagssitzung zum Thema: ÖBB-Plan für den Bahnausbau in Nendeln,

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

welches ebenfalls von der Landtags-Vizepräsidentin bereits angesprochen wurde.
Am 9. Dezember 2021 wurde die Gemeinde Eschen-Nendeln über die neue Planung der ÖBB informiert. Umfangreiche Details können dazu dem öffentlich zugänglichen Eschner Gemeinderatsprotokoll vom 19. Januar 2022 entnommen werden. Auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Eschen-Nendeln sind dabei folgende Massnahmen vorgeschlagen:

  • Verlängerung der bestehenden Doppelspur des Ausweichgleises von 650 Meter um 300 Meter
  • Rückbau des bestehenden Bahnhofgebäudes aus dem Jahre 1872
  • Erstellung eines einfachen beidseitigen Perrons ohne Möglichkeit zur Querung für Fussgänger
  • Erstellung eines elektronischen Stellwerks

Diese Massnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Schienensystems aber auch auf unsere Anwohner und unser Verkehrssystem. Dadurch, dass das Bahnnetz ausgebaut wird, können längere Güterzüge kreuzen und damit kann die Anzahl Züge gesteigert werden. Dies bedeutet wiederum, dass die Schranken in Eschen und Schaan deutlich mehr geschlossen sein werden und der Strassenverkehr weniger gut fliessen kann.

Wurden Sie über die geplanten Massnahmen der ÖBB informiert und wenn ja, wann?
Graziella Marok-Wachter: Nicht die Regierung selbst, sondern die damit befassten Ämter befinden sich dazu im Austausch mit den ÖBB. Im Januar 2022 fand auf Ämterebene ein erstes Treffen mit den ÖBB zur Abstimmung der Behördenverfahren zu den vorgesehenen Baumassnahmen statt.

Gedenkt das Land Boden für die Verlängerung des Ausweichgleises abzugeben beziehungsweise gibt es irgendwelche Verpflichtungen des Landes?
Graziella Marok-Wachter: Erst nach Eingang eines offiziellen Gesuchs bzw. der Baueingabe kann im Detail geprüft werden, welche Folgen die baulichen und technischen Massnahmen haben und welche Flächen allenfalls benötigt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dies u.a. auch das Land Liechtenstein als Grundeigentümer betreffen. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Grundeigentum im Sinne einer bindenden oder gesetzlichen Vorgabe besteht nicht.

Findet über die Ausbaupläne der ÖBB ein Austausch zwischen der Regierung und den betroffenen Gemeinden Eschen-Nendeln und Schaan statt?
Graziella Marok-Wachter: Selbstverständlich wird ein entsprechender Austausch dazu stattfinden. Mit der Gemeinde Eschen-Nendeln fand ein erster, direkter Austausch bereits statt. Solange jedoch kein Gesuch oder keine Baueingabe eingereicht bzw. der Regierung die Projektunterlagen noch nicht offiziell zugestellt sind, findet der Austausch vornehmlich auf der Ämterebene statt.

Mit welchen Auswirkungen aufgrund der geplanten ÖBB-Massnahmen rechnet die Regierung und wie werden diese eingeschätzt?
Graziella Marok-Wachter: Ziel der geplanten Verlängerung der sogenannten Betriebsausweiche beziehungsweise dem 2. Gleis ist laut den ÖBB die Erhöhung der Fahrplanstabilität im Personenverkehr. Somit könnten auch lange Güterzüge im Bahnhof Nendeln halten und schnellere Personenzüge passieren lassen.

Die abschliessende Beurteilung über eine mögliche Steigerung der Streckenkapazität aufgrund der geplanten Massnahmen wird während der detaillierten Prüfung im Rahmen der Behördenverfahren erfolgen.

Festhalten möchte die Regierung hier jedoch auch, dass bereits heute, ohne jegliche Verbesserungen an der bestehenden Infrastruktur, die maximale Kapazität der Bahnstrecke Feldkirch-Buchs bei 106 Zügen pro 24 Stunden liegt. Im 2019 fuhren gemäss der Erhebungen der ÖBB 11 Güterzüge pro 24 Stunden. Gemäss Prognose werden es im 2035 deren 16 Güterzüge sein.

Werden regelmässig eigene Lärmmessungen des Bahnverkehrs vorgenommen und hält die ÖBB die Grenzwerte insbesondere bei Güterzügen ein?
Graziella Marok-Wachter: Die Ermittlung der Lärmbelastung ausgehend von Verkehrsanlagen erfolgt mittels Berechnungen und Modellierungen. Messungen erfolgen nicht regelmässig, sondern stichprobenhaft, um an gewissen Punkten die Berechnungen bzw. Modellierungen zu überprüfen. Die letzten eigenen Messungen in Nendeln wurden im Rahmen der Aktualisierung des Lärmbelastungskatasters 2018 durchgeführt. Die Messungen stimmen insgesamt gesehen gut mit den Berechnungen überein.

Betreffend die Einhaltung der Grenzwerte wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom Abgeordneten Daniel Oehry vom 9. Juni 2021 verwiesen. Die aktuell laufenden Abklärungen im Zusammenhang mit der Eisenbahnlärmsanierung deuten darauf hin, dass insbesondere aufgrund der weiteren Verbesserungen beim Rollmaterial keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen.