EU-Rechtsakte im Bereich Digitalisierung geregelt

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Dezember 2021 beschlossen, die Zuständigkeiten für EU-Rechtsakte im Bereich der Digitalisierung der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation (SFI) zuzuweisen und gleichzeitig mit dem erweiterten Aufgabenspektrum die SFI in Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung (SFID) umzubenennen.

Die Digitalisierung nimmt nicht nur im aktuellen Regierungsprogramm Liechtensteins einen zentralen Platz ein. Sie ist, vor dem Hintergrund der fortwährenden Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, auch in der EU ein Thema von herausragender Bedeutung. Davon zeugt nicht zuletzt die stetig wachsende, ein breites Themenspektrum abdeckende Zahl an EU-Rechtsakten in diesem Bereich. Rechtsakte, die Liechtenstein aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft zu übernehmen hat.

Der vormaligen Stabsstelle für Finanzplatzinnovation (SFI) werden durch den Regierungsbeschluss mehrere neue Agenden zugeteilt. Neben der Betreuung der ins EWR-Abkommen zu übernehmenden EU-Rechtsakte im Bereich Digitalisierung gehören dazu auch die damit zusammenhängende Vertretung in den entsprechenden EFTA- respektive EU-Arbeitsgruppen sowie die Koordination der notwendigen Umsetzungsmassnahmen in Liechtenstein. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeitet die SFID dabei eng mit den betroffenen Amtsstellen und involvierten Ministerien zusammen.

Mit der Benennung der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung (SFID) konnte innerhalb der Landesverwaltung nun eine klare Zuständigkeit für all diese Themen geschaffen werden.