EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021, den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (EWR-FNDG) sowie eines Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) zuhanden des Landtags verabschiedet. Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich im Dezember behandeln.

Das EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz, kurz EWR-FNDG genannt, dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen sowie der Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung). Mit dem Erlass des Durchführungsgesetzes wird auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) angepasst.

Die beiden Verordnungen dienen in erster Linie der Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft. Sie stellen wesentliche Eckpfeiler des von der EU-Kommission am 8. März 2018 vorgestellten Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie des Grünen Deals vom 11. Dezember 2019 dar. Ziel ist es, den CO2-Ausstoss bis zum Jahr 2050 zu reduzieren beziehungsweise zu neutralisieren, Anleger zu schützen sowie sogenanntes „Greenwashing“ zu verhindern.

Finanzmarktteilnehmer sowie Finanzberater werden durch die beiden Verordnungen verpflichtet, umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte offenzulegen. Durch diese Verpflichtung wird die Asymmetrie des Informationsstandes zwischen Auftragnehmer und Anleger aufgehoben. Letztere haben die Möglichkeit, Entscheidungen bezüglich einer Anlage in ein als nachhaltig beworbenes Finanzprodukt oder eine nachhaltige Investition auf einer soliden Grundlage zu treffen. Dadurch wird das Vertrauen in den Finanzmarkt gestärkt und private Investoren werden dazu motiviert, ihr Kapital in nachhaltige Anlagen umzuleiten. Gleichzeitig wird der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt und ein wichtiger Beitrag für die Zukunft geleistet. In der Taxonomie-Verordnung werden zudem einheitliche Kriterien festgelegt, mit denen bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.