Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Registervernetzung

Am 16. Juni 2020 hat die Regierung die Stellungnahme an den Landtag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine europaweite Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister vorsieht.

Um den Europäischen Wirtschaftsraum zu stärken, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat das gemeinsame Europäische System der Registervernetzung – das das sogenannte „Business Registers Interconnection System“, kurz BRIS – geschaffen. Darin integriert sind die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das Europäische Justizportal. BRIS erleichtert zum einen den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen, zum anderen ermöglicht das System in bestimmten Fällen – wie bei einer grenzüberschreitenden Fusion – eine automatische Kommunikation zwischen den Registern der EWR-Mitgliedstaaten.

Die Vorlage bildet die Gesetzesgrundlage, um die entsprechende EU-Richtlinie in Liechtenstein umzusetzen. Es ist Justizministerin Katrin Eggenberger wichtig festzuhalten, dass damit keine zentrale Registerdatenbank auf europäischer Ebene geschaffen wird. Künftig sind lediglich bestimmte Informationen nicht mehr nur über das bestehende nationale Handelsregister bzw. den Firmenindex (http://www.oera.li/hrweb/ger/firmensuche_afj.htm) abrufbar, sondern zusätzlich auch über das Europäische Portal. Konkret handelt es sich dabei um bereits heute öffentlich zugängliche Angaben über Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im EWR.

Anlässlich der Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 16/2020 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Die Gesetzesvorlage wird voraussichtlich im September 2020 im Landtag in zweiter Lesung behandelt. Damit könnten die neuen Bestimmungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.