Massnahmen zur Sicherung der AHV

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV verabschiedet.  Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

Das von der Regierung in Auftrag gegebene und dem Landtag im März 2020 zur Kenntnis gebrachte Gutachten kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Daher hat die Regierung dem Landtag Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen sollen.
Beitragssatzerhöhung und Einmaleinlage von CHF 100 Mio.
Mit dem Vernehmlassungsbericht schlägt die Regierung vor, den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2024 von 8.1% auf 8.7 % zu erhöhen und per Ende 2020 eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. aus dem Staatsvermögen in den AHV-Fonds zu tätigen. Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenbündel kann das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgabe im Rahmen der Modellannahmen per Ende 2038 von
4.26 (ohne Massnahmen) auf 5.22 verbessert und somit über die gesetzlich vorgeschriebenen Zielgrösse angehoben werden.
Reduktion der Beiträge an die FAK als Ausgleich
Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung soll teilweise mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) ausgeglichen werden. In die FAK leisten nur die Arbeitgeber Beiträge, nicht die Arbeitnehmer. Die vorgeschlagene Minderbelastung der Arbeitgeber um 0.24 Prozentpunkte soll jedoch paritätisch auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, so dass die effektive Zusatzbelastung je 0.18 Prozentpunkte des AHV-pflichtigen Lohns beträgt.