Baugesetzänderungen schränken unternehmerische Freiheiten ein

Leserbrief/Forum – Referendumskomitee gegen die Abänderung des Baugesetzes

Mit den zur Abstimmung stehenden Baugesetzesänderungen werden Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, bis 2035 ihre Firmengebäude flächendeckend mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten.

Der Gesetzeswortlaut hierzu lautet: Art. 64b: «Auf geeigneten Dächern folgender Bauten ist flächendeckend eine stromproduzierenden Photovoltaikanlage zu installieren: b) neue und bestehende Nicht-Wohnbauten.» Ausnahme hiervon gibt es bei Nicht-Wohnbauten ohne Energiebezugsfläche, bei welcher die für eine Photovoltaikanlage nutzbare Dachfläche kleiner als 50m2 ist.

Des Weiteren schreibt das Gesetz in den Übergangsbestimmungen vor: «Die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf bestehenden Nicht-Wohnbauten […] findet erstmals ab dem 1. Januar 2035 Anwendung;». Damit werden die Unternehmen unter Umständen zu massiven Ausgaben gezwungen, auch wenn das notwendige Kapital gar nicht vorhanden sein sollte oder anders besser investiert wäre. Unternehmen werden somit verpflichtet, Eigenkapital abzubauen oder sich zu verschulden. Dies führt zu einem Standortnachteil. Die Gefahr von Preiserhöhungen und Arbeitsplatzabbau ist gegeben.

Zudem wird im Gesetz ausgeführt: «Eigentümer von Nicht-Wohnbauten, die der Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage bis zum 1. Januar 2035 nicht nachkommen, haben neben einer Busse nach Abs. 2 eine Ersatzabgabe an das Land zu entrichten. Die Ersatzabgabe wird von der Baubehörde erhoben und entspricht den Kosten, die für die Planung und die Installation einer im Sinne von Art. 64b Abs. 1 flächendeckenden und dem Stand der Technik entsprechenden Photovoltaikanlage angefallen wären; den so ermittelten Kosten wird ein Zuschlag von 10 % hinzugerechnet.»

Wir befürworten ein Gesetz, welches die unternehmerischen Freiheiten berücksichtigt und die Wirtschaftstreibenden selbst entscheiden lässt, welche Investitionen für ihre Geschäftstätigkeit bzw. Unternehmensentwicklung fördernd und notwendig sind. Ein staatlich einseitiger Investitionszwang für flächendeckende Photovoltaik auf Dächern greift zu stark in die unternehmerischen Freiheiten ein und kann Wirtschaftlichkeit von Unternehmen gefährden.

Deshalb: 2 x Nein am 21. Januar 2024.