Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abgeordneten Walter Frick zum Thema: Lichtverschmutzung in Liechtenstein

Abgeordneter Walter Frick

Die Lichtverschmutzung ist eine besondere, atypische Form der Umweltverschmutzung. Der Mangel an Dunkelheit ohne künstliche Lichtquellen hat zahlreiche störende Einflüsse auf Organismen. Der Tag-Nacht-Rhythmus wird verschoben. Der Sternenhimmel ist nicht mehr uneingeschränkt sichtbar. Natürlich bieten künstliche Beleuchtungen vor allem für die Menschen gewisse Vorteile. Neben einem erhöhten Sicherheitsgefühl in Siedlungen spielt die Verkehrssicherheit bei der Beleuchtung eine wichtige Rolle. Besonders für die Tierwelt sind aber solche Beleuchtungen sehr problematisch. Es stellen sich mir gewisse Fragen bezüglich der Notwendigkeit von flutlichtartigen Beleuchtungen mitten in der Nacht. Womöglich könnte man hier mehr erreichten, wenn man konzeptionell das Heft in die Hand nimmt.

Welche Einschätzung hat die Regierung generell bzgl. der Lichtverschmutzung?Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen können für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. In den letzten 25 Jahren haben sich künstliche Licht­emissionen in der Schweiz mehr als verdoppelt. In Liechtenstein kann von einer Zunahme in dersel­ben Grössenordnung ausgegangen werden. Es besteht somit klar Handlungsbedarf. Um die Lichtemissionen zu reduzieren, ist es wichtig, neue Anlagen richtig zu planen und bestehende Anlagen bei Bedarf zu optimieren bzw. zu sanieren.

Welche Gesetze/Richtlinien werden beim Umgang mit dem Phänomen der Lichtverschmutzung in Liechtenstein angewandt?
Lichtverschmutzung wird in Liechtenstein, wie auch in der Schweiz, auf Grundlage des Umweltschutz­gesetzes (USG) reguliert. Gestützt auf den Grundsatz in Art. 14 USG, wendet Liechtenstein seit Oktober 2021 die vom schweizerischen Bundesamt für Umwelt erstellte Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» an, welche Richtwerte und spezifische Vorgaben für verschiedene Situationen beinhaltet.

Gibt es in Liechtenstein ein Merkblatt zum Thema?
Zusammen mit der erwähnten Vollzugshilfe wurde vom Bundesamt für Umwelt auch ein Merkblatt für die Gemeinden herausgegeben. Derzeit wird vom Amt für Umwelt ein Flyer zur Sensibilisierung der Bevölkerung erarbeitet.

Da ein Grossteil der Beleuchtungen in die Kompetenz der Gemeinde fällt: Wie findet die Kommunikation zu Sensibilisierung bzgl. dieses Themas zwischen den verschiedenen Ebenen statt?
Mit einzelnen Gemeinden bestand in den letzten Jahren ein projektbasierter Austausch. Im Fokus stand in erster Linie die Strassenbeleuchtung der Gemeindestrassen. Auf Basis der neuen Vollzugs­hilfe sowie des Merkblatts für die Gemeinden wird das Amt für Umwelt auf die Gemeinden und die LKW zugehen, um den aktuellen Stand und den Handlungsbedarf zu erörtern.

Plant die Regierung, bzgl. der Lichtverschmutzung im Sinne einer Strategie tätig zu werden oder bräuchte es hier einen politischen Vorstoss des Landtags?
Mit der vorliegenden Vollzugshilfe stehen die notwendigen Grundlagen und Instrumente für einen gezielten Vollzug zur Verfügung. Eine zusätzliche Strategie ist nicht notwendig. Der Vollzugsschwer­punkt liegt auf der Beurteilung von neuen Anlagen im Rahmen der Baugesuchsprüfung sowie auf der Beurteilung von Beschwerden aus der Bevölkerung. Des Weiteren sollen die Sensibilisierung der Planerinnen, Anlagenbetreiber und Bevölkerung verstärkt sowie spezifische Beleuchtungssituationen und Anlagen geprüft werden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Walter Frick zum Thema: Glyphosatverbot in Liechtenstein

Die Substanz Glyphosat ist ein Herbizid, das nicht nur in Liechtenstein sondern in der ganzen Welt angewendet wird. In der Schweiz werden jährlich über 300 Tonnen dieser Chemikalie ausgebracht.

Gemäss Studien der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon, einer für Fragen im Zusammenhang mit Krebs spezialisierten Agentur der Weltgesundheitsorganisation, kann Glyphosat als Produkt eingestuft werden, das wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ist.

In der Landwirtschaft, in Gartenbaubetrieben, aber auch in Privatgärten oder rund ums Haus, bei Garageneinfahrten usw. wird es regelmässig eingesetzt. Über Lebensmittel oder das Trinkwasser kann es in den menschlichen Körper gelangen. Es wird ein Zusammenhang zwischen Glyphosat und einem erhöhten Risiko für bösartige Non-Hodgkin-Lymphome vermutet. Dennoch ist diese Substanz im freien Handel überall erhältlich.

Angesichts solcher alarmierenden Erkenntnisse stellt sich die Frage: Warum ist dieses Gift noch nicht verboten?

Kann eine solche Substanz für einzelne Anspruchsgruppen verboten werden (Privathaushalte, Gärtnereien, Hauswarte, Landwirte)?

Wie 2017 in der Beantwortung der kleinen Anfrage über Glyphosat vom Landtagsabge­ordneten Thomas Lageder festgehalten, kann Liechtenstein aufgrund von EWR-Bestimmun­gen und aufgrund des Zollvertrages direkt anwendbaren schweizerischen Bestimmungen den Wirkstoff Glyphosat nicht eigenständig verbieten. Dies ist auch nicht für einzelne Anspruchsgruppen möglich. Liechtenstein hat jedoch einen gewissen Handlungsspielraum, wenn es um die Regulierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und glyphosathaltigen Produkten geht. So können die Anwendungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, zum Beispiel in Gewässerschutzzonen. Zudem kann die Auszahlung von Förderbeiträgen an Bedingungen geknüpft werden.

Plant die Regierung hinsichtlich dieses Themas aktiv zu werden oder bräuchte sie diesbezüglich Rückendeckung bzw. Vorstösse der Legislative?
Der vom Landtag genehmigte agrarpolitische Bericht 2022 beinhaltet als eine Massnahme bereits die Optimierung respektive Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Die Regierung wird im Rahmen der Umsetzung Vorschläge ausarbeiten. Zusätzliche Vorstösse aus dem Landtag sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Regierung nicht erforderlich.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rehak zum Thema: Schutzraumbauten

Thomas Rehak, Landtagsabgeordneter DpL

Im Juni 2016 diskutierte der Landtag anlässlich einer Vorlage der Regierung über die Sinnhaftigkeit und den Nutzen von Schutzraumbauten. Aufgrund der damaligen Einschätzungen über deren Nutzen und auch aus Spargründen wurde das Schutzraumkonzept aufgegeben. Die Regierung und auch eine Mehrheit des Landtags waren davon überzeugt, dass Schutzbauten sowieso nicht das Mittel der Wahl sind. Zudem hätte man bloss für circa 50% der Bevölkerung Schutzräume und einen Zuweisungsplan gebe es auch nicht, stellte die Regierung fest. Die Regierung war der Auffassung, dass Szenarien, bei denen Schutzräume Sinn ergeben, im Vergleich zu anderen Gefährdungen eine unbedeutende Wahrscheinlichkeit aufweisen würden. Der Unterhalt plus die Ersatzinvestitionen hätten Kosten von CHF 120’000 pro Jahr verursacht. Die Regierung und der damalige Landtag wollten die Mittel lieber für anderes einsetzen. Es gab aber auch Abgeordnete, die eine Abkehr von Schutzräumen kritisierten und ablehnten.

Hierzu meine Fragen:

Welche Auffassung betreffend Nutzen von Schutzräumen vertritt die Regierung heute?
Die Schutzraumbauten können im Falle eines mit konventionellen Waffen geführten Konflikts einen substantiellen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Voraussetzung ist, dass diese gemäss einem logistisch und organisatorisch funktionierenden Konzept zum Einsatz gebracht werden. Auch bei anderen Katastrophen und Notlagen können diese Räumlichkeiten zur Unterbringung von Schutzsuchenden genutzt werden.

Inwieweit und für welche Szenarien sind die bestehenden Schutzraumbauten noch nutzbar?
Aus technischer Sicht kann vermutlich die Mehrzahl der in Liechtenstein vorhandenen Schutzraum­bauten sowohl bei kriegerischen Ereignissen wie auch im Falle von anderen Notlagen genutzt werden. Es fehlen aber die entsprechenden logistischen und organisatorischen Voraussetzungen, um im Kriegsfall einen zweckdienlichen Betrieb der Schutzräume gewährleisten zu können.

Wie viele Schutzraumplätze wurden seit 2016 rückgebaut?
Im Jahre 2016 waren ca. 17’000 Schutzplätze registriert. Aktuell sind dem Amt für Bevölkerungsschutz noch 16’000 Plätze bekannt.

Wie hoch ist die Kapazität der noch betriebsbereiten Schutzraumbauten?
6’100 der rund 6’600 landeseigenen Schutzraumplätze sind aus rein technischer Sicht betriebsbereit oder können innerhalb von zwei Wochen in einen entsprechenden Zustand gebracht werden. Die technische Betriebsbereitschaft der übrigen Schutzraumbauten, die sich im Eigentum der Gemeinden oder von Privaten befinden, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Im Falle eines bewaffneten Konflikts müssen neben einer funktionierenden Rauminfrastruktur auch eine Zuweisungsplanung und die Einsatzbereitschaft einer geschulten Schutzraumorganisation vorhanden sein. Diese beiden logistischen und organisatorischen Voraussetzungen sind nicht gegeben.

Könnten die nicht betriebsbereiten Schutzraumbauten innert nützlicher Frist betriebsbereit gemacht werden?
Die zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft erforderlichen logistischen und organisatorischen Voraussetzungen können innerhalb von zwei Wochen nicht geschaffen werden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Elkuch zum Thema: Informationen über Arbeitslosigkeit

Abgeordneter Herbert Elkuch

Eine fundierte und umfassende Information zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist von allgemeinem Interesse. Bis Ende 2021 wurde der Verlauf zu Arbeitslosen, Stellensuchenden, Zwischenverdiensten, effektive Zu- und Abgänge sowie offene Stellen übersichtlich in einem Linien-Diagramm und einer Tabelle mit Einzelheiten wie Alter und so weiter dargestellt.

Diese Graphik und Tabelle ist nicht mehr auffindbar und ich nehme an, dass sie nicht mehr weitergeführt wird. Es ist anzunehmen, dass für die Erstellung ein Programm zur Verfügung steht und die Weiterführung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre.

Dazu die Frage:

Warum werden diese Fakten zur Arbeitslosigkeit nicht mehr publiziert? Oder wenn doch, wo sind diese auffindbar?
Sämtliche statistischen Daten werden auf dem neuen Statistikportal der Landesverwaltung zentral publiziert. Dort sind unter der Rubrik «Arbeit und Erwerb» die Daten und Grafiken zur «Arbeitslosigkeit» zu finden. Die Informationen werden laufend ausgebaut.

Die jeweils aktuellen Daten zur Lage auf dem Arbeitsmarkt werden von der Regierung monatlich in einer Medienmitteilung veröffentlicht. Parallel dazu publiziert der Arbeitsmarkt Service (AMS FL) im Amt für Volkswirtschaft auf seiner Webseite www.ams.li monatlich die aktuellen Arbeitslosenzahlen, welche mit Vergleichen zu den Vormonats- bzw. Vorjahreszahlen ergänzt sind.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema: Neophyten

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Alle Jahre wieder treffen sich viele freiwillige Helfer, um der invasiven Neophytenplage entgegenzutreten und diese einzudämmen. Gleichzeitig werden diese immer noch in unseren Gärten sogar bestaunt. Invasive Neophyten verbreiten sich jedoch sehr rasch in der Natur und verdrängen dadurch unsere einheimische Flora und Fauna. Es gibt auch einige nicht-invasive Neophyten, die sich zwar nicht unkontrolliert ausbreiten, aber ökologisch wertlos sind und den einheimischen Tieren kaum Nahrung oder Lebensraum bieten. Einige dieser Pflanzen sind mittlerweile verboten. Sie dürfen nicht mehr verkauft und vermehrt werden. Man unterscheidet dabei zwischen invasiven Neophyten, welche verboten sind, und Neophyten, welche einer Informationspflicht unterstehen und unter Beobachtung stehen. Gerade die Ende Oktober durchgeführte landesweite Sträuchertauschaktion hatte zum Ziel, neue Lebensräume für Vögel, Wildbienen, Schmetterlinge und Igel zu schaffen sowie die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu fördern indem Neophyten ersetzt werden. Diese landesweite Sträuchertauschaktion war eine Initiative des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt.

Dazu meine Fragen an die Umweltministerin?

Wie zufrieden sind Sie mit der Zielerreichung der Sträuchertauschaktion?
Die Regierung ist sehr zufrieden mit der Sträuchertauschaktion. Die Ergebnisse haben die Erwartungen übertroffen. Über alle Gemeinden hinweg wurden rund 1’300 Neophyten zurückgebracht und 2’500 einheimische Sträucher abgegeben.

Diese erfreulichen Ergebnisse zeigen, dass die Bevölkerung ein grosses Interesse daran hat, ihre Gärten naturnaher zu gestalten.

Wann wird erneut so eine Aktion durchgeführt werden?
Die nächste landesweite Sträuchertauschaktion ist in Absprache mit den Gemeinden für das Jahr 2024 geplant.

Wie werden Sie künftig über das Problem der invasiven Neophyten bewusst machen?
Für die Bewusstseinsbildung ist einerseits die wiederholte Durchführung der Sträuchertauschaktion wichtig, bei welcher allen Haushalten Informationen rund um die Problematik mit den Neophyten zugestellt werden. Die Förderung von naturnahen Gärten durch solche Aktionen ist auch als Massnahme in der Klimastrategie 2050 festgehalten.

Andererseits werden vom Land und von den Gemeinden schon seit einigen Jahren jährliche «Ausrupfaktionen» zur Bekämpfung der Neophyten durchgeführt. Diese Aktivitäten sollen fortge­führt werden.

Darüber hinaus plant das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt im kommenden Jahr eine neue Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten. Darin werden die invasiven Neophyten und die Bekämpfung derselben einen wichtigen Platz erhalten.

Werden die Gartenbesitzer, welche noch invasive Neophyten in ihren Gärten haben, angesprochen und gebeten, diese zu ersetzen?
Die Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer werden nicht direkt darum gebeten, ihre Neophyten zu ersetzen. Jedoch wird wie gesagt allen Haushalten im Rahmen der Sträuchertauschaktion eine Informationsbroschüre zur Bewusstseinsbildung rund um die Problematik der Neophyten zugestellt und attraktive Bedingungen für einen solchen Ersatz angeboten.

Wird eine Verschärfung beim Verkauf von Neophyten angestrebt?
In der Schweiz wird seit Längerem darüber diskutiert, den Verkauf von Neophyten stärker zu regulieren bzw. einzuschränken. Das Amt für Umwelt verfolgt diese Entwicklungen eng. Einen Alleingang erachtet die Regierung indessen nicht als sinnvoll. Es würde einer Benachteiligung der hiesigen Gartenbauunternehmen gleichkommen, wenn der Verkauf von Neophyten im Gegensatz zur Schweiz hierzulande eingeschränkt würde, zumal der Handel von Pflanzen vorwiegend in der Schweiz stattfindet.

Nichtsdestotrotz hat das Amt für Umwelt bei den liechtensteinischen Gartenbauunternehmen Stichprobenkontrollen durchgeführt, um zu eruieren, inwiefern Neophyten noch beworben und angeboten werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Gartenbauunternehmen mit diesem Thema bereits sehr verantwortungsvoll umgehen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Lampert zum Thema: Nationale Leitlinien Biodiversität und naturnahe Räume

Abgeordneter Dietmar Lampert

Die Regierung hat auf das Jahr 2023 eine Biodiversitätsförderungsverordnung angekündigt. Mich würde interessieren, in welche Richtung hier die Reise geht und dazu habe ich die folgenden fünf Fragen.

In anderen Ländern gibt es Leitlinien und Strategien zum Thema Biodiversität. Welches sind hierzulande diese Leitlinien und Strategien und wo sind diese zu finden?
Die letzte Biodiversitätsstrategie stammt aus dem Jahr 2009 und bezieht sich auf die Dekade 2010 bis 2020. Im Jahr 2014 wurde diese Strategie und der dazugehörige Massnahmenplan mit dem «Biodiversitätsbericht 2014» aktualisiert. Nächste Woche findet in Montreal, Kanada, die Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention statt, an welcher auch die sogenannte Post-2020-Biodiversitätsstrategie verabschiedet werden soll. Basierend auf diesen für Liechtenstein wichtigen internationalen Zielen wird die Regierung eine neue Biodiversitätsstrategie für Liechtenstein erarbeiten.

Auf der Internetseite des Amts für Umwelt findet man den «Bericht Biodiversität» für die Jahre 2009, 2014 und 2019. Jener für das Jahr 2019 ist jedoch nur noch in englischer Sprache abrufbar. Wäre es hier nicht angebracht den Bericht auch in unserer Amtssprache zu publizieren, um zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung beizutragen?
Der Bericht aus dem Jahr 2019 dient primär der Erfüllung der Berichterstattungspflicht gemäss der Biodiversitätskonvention. Der Inhalt unterscheidet sich nur marginal von der Fassung aus dem Jahr 2014. Er wurde aus diesem Grund nur in englischer Sprache erstellt, da Berichterstattungen zuhanden von internationalen Konventionen in Englisch zu erfolgen haben. Die Bewusstseinsbildung stand bei diesem Bericht weniger im Fokus.

Sind die Themen «Nationale Leitlinien zum Thema Biodiversität» und «Nationale Flächenbilanz für naturnahe Räume» ein Bestandteil dieser Arbeiten?
Ja. Die Biodiversitätsstrategie aus dem Jahre 2009 enthält eine Leitlinie und Flächenbilanz. In der letzten Dekade lag das Ziel zur Erreichung einer gewissen Fläche im Inland für die Erhaltung der Biodiversität bei 17%. Es ist davon auszugehen, dass das Flächenziel im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention in Montreal auf 30% angehoben wird. Auf Basis dieser Erkenntnisse plant das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt eine neue Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten.

Wie steht die Regierung zum Ansinnen, dass man eine Zielsetzung zur vermehrten Ausweisung von Schutzflächen in einer entsprechenden Leitlinie verankert? Als hypothetisches Beispiel sei hier zu nennen, zum Beispiel 30% mehr in 30 Jahren.
Es zeichnet sich derzeit ab, dass das internationale Ziel zum Erhalt der Biodiversität auf 30% der Landesflächen der Vertragsstaaten festgelegt wird, welches bis im Jahr 2030 erreicht werden soll. Wie ausgeführt, werden diese Ziele erst in den nächsten beiden Wochen beschlossen und es steht auch noch nicht fest, welche Flächen oder Schutzgebiete zu diesen 30% beitragen können. Grundsätzlich steht die Regierung diesem Ansinnen jedoch positiv gegenüber.

Wie weit ist die Biodiversitätsförderungsverordnung bereits fortgeschritten, respektive bis wann kann der Landtag mit dem Bericht rechnen?
Die geplante Biodiversitätsförderungsverordnung gilt ausschliesslich für den Bereich Landwirtschaft. Die Biodiversitätsförderungsverordnung beruht entsprechend auf dem Landwirtschaftsgesetz und ist eine Weiterentwicklung der aktuell geltenden Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung. Für den Erlass dieser Verordnung ist eine Behandlung im Landtag nicht erforderlich. Es ist geplant, dass die neue Biodiversitätsförderungsverordnung 2023 in Kraft tritt.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch zum Thema: Sträuchertauschaktion in Liechtenstein

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Im Herbst fand die erste landesweite Sträuchertauschaktion in Zusammenarbeit mit allen Gemeinden statt. Eine Informationsbroschüre ging an alle Haushalte des Landes. Auch für uns war dies der Anstoss, unseren Rasen in einen naturnahen Garten umzuwandeln und wir haben uns an der Aktion beteiligt. Es konnten Neophyten beziehungsweise gebietsfremde Sträucher und exotische Problempflanzen gegen einheimische, ökologisch wertvolle Sträucher ersetzt werden. Ziel der Aktion ist es, die Biodiversität in Liechtenstein zu verbessern. Dieser Beitrag zum Natur- und Umweltschutz und zur Sensibilisierung des Themas in der Bevölkerung ist sehr lobenswert und wird hoffentlich fortgeführt.

Dazu meine Fragen:

Mit welcher Anzahl an Tauschenden und Sträuchern wurde hier im Vorfeld gerechnet und haben sich die Erwartungen erfüllt?
Die Regierung ist aufgrund früherer Erfahrungen in der Gemeinde Ruggell von etwa 1’000 Neophyten und 1’000 einheimischen Sträuchern ausgegangen, die im Rahmen dieser Aktion getauscht werden. Diese Erwartungen wurden sogar übertroffen. Insgesamt wurden rund 2’500 einheimische Sträucher abgegeben und 1’300 Neophyten zurückgebracht.

Welche Erkenntnisse brachte die Sträuchertauschaktion generell, zum Beispiel zur Auswahl der Pflanzen, Aufwand und Ertrag, etc.?
Der Erfolg der Aktion zeigt das grosse Interesse in der Bevölkerung, ihre Gärten naturnaher zu gestalten. Mit der an alle Haushalte verteilten Broschüre konnte eine grosse Sensibilisierung erreicht werden. Aufgrund der hohen Nachfrage war aber auch der Aufwand für die involvierten Stellen beim Land und den Gemeinden grösser als erwartet. Ohne die aktive Mitarbeit aller Gemeinden wäre eine reibungslose Durchführung nicht möglich gewesen.

Wird diese Sträuchertauschaktion künftig regelmässig durchgeführt?
Die nächste landesweite Sträuchertauschaktion ist in Absprache mit den Gemeinden für das Jahr 2024 geplant.

Sind weitere Sensibilisierungsmassnahmen zur Biodiversitätsförderung geplant?Ja. Durch eine wiederholte Durchführung der Sträuchertauschaktion sowie die damit verbundene Information an alle Haushalte soll die Bewusstseinsbildung rund um das Thema Neophyten gestärkt werden. Weiteres plant das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt im kommenden Jahr eine neue Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten, die ebenfalls zur Sensibilisierung beitragen soll.

Die Sträuchertauschaktion wurde am 30. November 2022 abgeschlossen. Die Regierung wird die Ergebnisse dieser äusserst erfolgreichen Aktion anfangs kommender Woche kommunizieren.