Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Elkuch zum Thema: Studierendenzahlen an der Universität Liechtenstein

Abgeordneter Herbert Elkuch

Vor kurzem ist in den liechtensteinischen Landeszeitungen berichtet worden, dass die Zahl der Studierenden an der Uni Liechtenstein um 15% zurückgegangen sei. Aktuell verzeichnet die Universität Liechtenstein gemäss eigenen Angaben 589 Studierende in den konsekutiven Studiengängen Architektur und Wirtschaftswissenschaften. Das entspricht einem Rückgang von knapp 15%, wobei der Bachelorstudiengang Architektur diesem Trend nicht gefolgt sei.

Hierzu meine Fragen:

Wie haben sich die Studierendenzahlen für die beiden konsekutiven Studiengänge Architektur und Wirtschaftswissenschaften in den letzten vier Jahren, aufgeschlüsselt nach Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge entwickelt?
Die Studierendenzahlen nach Jahr und Studiengang aufgeschlüsselt entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Studierende in Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengängen 20181 2019 2020 2021 2022
Bachelorstudiengang Architektur 144 136 116 131 129
Masterstudiengang Architecture 66 61 82 78 52
Doktoratsstudiengang Architektur und Raumentwicklung 6 4 4 7 7
Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre 223 223 227 208 178
Masterstudiengang Entrepreneurship und Management 69 68 70 63 47
Masterstudiengang Finance 76 79 84 87 70
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik 75 73 89 78 60
Doktoratsstudiengang Wirtschaftswissenschaften 28 34 36 40 46
Studierende in Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengängen 687 678 708 692 589

 

Wie haben sich die entsprechenden Zahlen im Bereich Weiterbildung in den letzten vier Jahren entwickelt?
In den Masterstudiengängen im Bereich Weiterbildung (EMBA, LL.M und MBA) nahmen 2018 93 Studierende teil, 2019 waren es 88, im Jahr 2020 100, 2021 101 und dieses Jahr sind es 80 Studierende. Stichtag ist jeweils der 15. November.

Die Entwicklung bei den weiteren Weiterbildungsstudiengängen entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle:

           
Studierende in
weiteren
Weiterbildungsstudiengängen
2017/182 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Diplomstudiengänge 16 26 26 30 35
Zertifikatsstudiengänge 80 87 126 120 95
Studierende weitere Weiterbildung 96 113 152 150 130

2 Studienjahr

Wie haben sich die Aufwände für die Verwaltung und den Universitätsrat in den letzten sechs Jahren entwickelt?
Wie bereits im November-Landtag ausgeführt, ist eine klare buchhalterische Abgrenzung zwischen Verwaltung und Academia kaum möglich.

Eine Einschätzung kann die Verteilung des Personalbestandes geben. Gemäss dem Jahresbericht entwickelte sich der Personalbestand in Vollzeitäquivalenten im wissenschaftlichen Bereich stabil. 2016/2017 belief sich der Anteil an Personen in der Direktion und administrativen Personal auf 48,5%, 2017/2018 auf 48,4%, 2018/2019 auf 46,2%, 2019/2020 auf 46,5% und 2021 auf 49,4%.

Das Verwaltungspersonal setzt sich aus jenen Verwaltungspersonal zusammen, welches direkt an den Instituten arbeitet. Darunter fallen Assistentinnen und Assistenten, Institutskoordinatoren oder Forschungsunterstützung des Fachbereichs. Weiter gehören zum Verwaltungspersonal Angestellt der Administration zur Unterstützung der Forschung, so wie die Bibliothek oder Forschungsförderung. Auch fallen die Teile der Verwaltung für die Lehre wie Teile der Center, das International Office, die Studiengangsmanager, die Studiensekretärin oder der Studiensekretär, der Bereich Studium und Lehre, der Studienservice inkl. Bewilligungswesen oder neu die Executive School unter den Begriff Verwaltungspersonal. Und nicht zuletzt zählt die allgemeine Verwaltung dazu. Das sind Stellen wie der Rektor und Verwaltungsdirektor, Datenschutzbeauftragte, Empfang, Facility Management, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resources, IT, Kommunikation und Marketing, Lernende, Prozess- und Risikomanagement, Qualitätsmanagement, Recht, Unterkunftswesen und weitere.

Die Vergütung der Mitglieder des Universitätsrats richtet sich nach dem Entschädigungsreglement für Mitglieder der strategischen Führungsebene von öffentlichen Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt angepasst für das Jahr 2021.

Im Jahr 2015/2016 wurde Entschädigungen von CHF 59’500 ausgerichtet, ein Jahr später CHF 55’800 und 2017/2018 insgesamt CHF 58’535.  2018/2019 wurden CHF 84’674 ausbezahlt, 2019/2020 inkl. Umstellung auf das Kalenderjahr CHF 152’850 (16 Monate). Nach Anpassung des Entschädigungreglements sowie einem erhöhten Arbeitsaufwand im krisengeprägten 2021 (Pandemie, Ransomware-Angriff, Rücktritt Rektorat) belief sich die Entschädigung auf CHF 156’258.

Welche Beträge hat der Präsident des Universitätsrats in den letzten vier Jahren bezogen?
An den jeweiligen Präsidenten des Universitätsrats wurden 2017 CHF 22’700 ausbezahlt, 2018 wurden CHF 24’500, 2019 CHF 41’125, 2020 CHF 46’625 und 2021 durch die Anpassung des Entschädigungsreglements sowie den erhöhten Arbeitsaufwand CHF 59’282 ausbezahlt.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher zum Thema: Resolution des UNO-Menschenrechtsrates zum Iran

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Der UNO-Menschenrechtsrat hat am 24. November eine Resolution zur Einrichtung einer Untersuchungskommission verabschiedet, die die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den am 16. September 2022 ausgebrochenen Protesten im Iran untersuchen soll, insbesondere im Hinblick auf Frauen und Minderjährige.

Die Generalsekretärin von Amnesty International äusserte dazu, dass die Staaten nun dafür sorgen müssen, dass das Mandat unverzüglich umgesetzt und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden soll. Die iranischen Behörden sollen aufgefordert werden, uneingeschränkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr ungehinderten Zugang zum Land zu gewähren. Die Abstimmung müsse ein Warnsignal für die iranischen Behörden sein, den militärischen Angriff auf Demonstrierende sofort zu beenden.

Hierzu habe ich eine Frage:

Liechtenstein ist Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat. Kann die Regierung Ausführungen dazu machen, wie Liechtenstein die Umsetzung des Mandates ganz konkret unterstützen wird, damit die iranischen Behörden dieses Warnsignal auch in aller Deutlichkeit wahrnehmen müssen?
Liechtenstein ist kein Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats, kann jedoch als Beobachterstaat an praktisch allen Sitzungen des Menschenrechtsrats teilnehmen, Stellungnahmen abgeben und Resolutionsanträge zusammen mit einem oder mehreren Mitgliedsstaaten einbringen. So zählt Liechtenstein auch zu den Co-Sponsoren der Resolution des Menschenrechtsrats zur Einrichtung einer Untersuchungskommission bezüglich des Irans und gab an der betreffenden Sondersession des Menschenrechtsrats auch eine eigene entsprechende Wortmeldung ab. Darin wurde die gewalttätige Niederschlagung der Proteste im Iran kritisiert und eine unabhängige Untersuchung gefordert. Mit derartiger öffentlicher Kritik und Appellen an den Iran zeigt Liechtenstein seine Solidarität mit den Opfern dieser Menschenrechtsverletzungen.

Liechtenstein zählt zudem zu einem der wichtigsten finanziellen Unterstützer des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Von 177 Staaten, die das Hochkommissariat mit freiwilligen Beiträgen unterstützen (Stand Oktober dieses Jahres), rangiert Liechtenstein auf Platz 26. Derzeit prüfen unsere zuständigen Stellen auch eine finanzielle Unterstützung des Mandats zur Einrichtung einer Fact Finding Mission, welche die Menschenrechtsverletzungen in Kontext der Proteste im Iran untersuchen soll. Ebenso wird Liechtenstein auch zukünftig – zusammen mit anderen Staaten im Menschenrechtsrat – den öffentlichen Druck aufrechterhalten.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Hoop zum Thema: Maturaprüfung

Abgeordnete Franziska Hoop

Gemäss Art. 42 der Verordnung über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums (LPMGV), setzt die Maturakommission einen besonderen Prüfungstermin fest, wenn ein Schüler beziehungsweise eine Schülerin aufgrund Krankheit, eines Unfalls oder eines sonstigen berücksichtigungswürdigen Grundes verhindert ist.

Dazu meine drei Fragen:

Wie oft wurde in den letzten 15 Jahren ein besonderer Prüfungstermin festgelegt und in welchen Jahren?
Die Maturakommission legte in den letzten 15 Jahren zwei besondere Prüfungstermine fest, einmal im Jahr 2015 und einmal im Jahr 2019.

Wie viele Schüler und Schülerinnen haben die Matura in den letzten 15 Jahren an einem besonderen Prüfungstermin absolviert pro Jahr?
In den letzten 15 Jahren haben zwei Schüler jeweils eine einzelne Prüfung an einem besonderen Prüfungstermin absolviert. Es betraf eine mündliche Prüfung bei einem Schüler im Jahr 2015 sowie eine schriftliche Prüfung bei einem Schüler im Jahr 2019. In beiden Fällen handelte es sich gemäss Art. 42 LPMGV um Krankheit.

Was ist aus Sicht des Bildungsministeriums ein berücksichtigungswürdiger Grund, um die Prüfung an einem besonderen Prüfungstermin zu absolvieren beziehungsweise wie und wo ist dieser definiert?
Die Maturakommission setzte in den letzten 15 Jahren keine besonderen Prüfungstermine aufgrund von sonstigen berücksichtigungswürdigen Gründen gemäss Art. 42 der LPMGV fest. Die Formulierung entspricht dem Grundsatz der Einzelfallwürdigung und ermöglicht der Maturakommission die Einzelfallprüfung. Der sonstige berücksichtigungswürdige Grund ist nicht über Art. 42 hinausgehend definiert. Aufgrund der fehlenden Praxis kann auf keine konkreten Beispiele rekurriert werden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oehry zum Thema: Schulversuche

Abgeordneter Daniel Oehry

Schulversuche haben in der Regel zum Ziel, neue Organisationsformen, neue didaktische oder andere Element nicht nur in der Theorie zu skizzieren, sondern durchzuführen und zu evaluieren. Die Erkenntnisse dienen dann zur Weiterentwicklung der Bildungslandschaft. Der Waldkindergarten in Eschen stellt ein solches Modell dar und auch der Lernraum Balzers nutzt diese Systematik. Sehr engagierte Lehrpersonen planen diese Prozesse, werden durch die jeweiligen Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulräte und das Schulamt dabei unterstützt.

In der Regeln enden diesen erfolgreich und dann stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus entstehen. Dies können Anpassungen an einzelnen Schulen sein, Anpassungen in den Schulbezirken oder landesweite Umsetzungen neuer Konzepte sein. Aus der Dokumentation zum Lernraum Balzers kann entnommen werden, dass Balzner Schüler oder Schülerinnen die Wahlfreiheit haben sollen, ob sie in Balzers, Triesen oder Vaduz zur Schule gehen wollen. Auch wird ausgeführt, dass die maximale Klassengrösse für den Schulversuch verringert werden soll.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Ist die Einschränkung, dass nur BalznerInnen frei wählen können, nur für den Pilotversuch festgelegt oder gilt dies auch für die anderen Wohnorte Triesen, Triesenberg oder Vaduz?
Zuerst muss festgehalten werden, dass sich Balzers derzeit nicht in einem Schulversuch befindet. Gemäss Art. 15 des Schulgesetzes kann die Regierung zeitlich beschränkte Projekte zur Prüfung besonderer pädagogischer oder schulorganisatorischer Massnahmen bewilligen.

Das in der Anfrage angesprochene Konzept ist derzeit erst in einer Vorphase und befindet sich in der internen Konsultation bei der Oberschule Triesen, der Realschule Balzers und dem Liechtensteinischen Gymnasium. Einen allfälligen Schulversuch möchte die Schule im Jahr 2024/2025 starten. Es ist der Schule ein grosses Anliegen, die Stakeholder bereits sehr früh in die Konzeptphase einzubinden, was derzeit im Gange ist, um daraus ein breit abgestütztes Konzept der Regierung vorzulegen.

Der Konzeptentwurf sieht derzeit auf Grund der räumlichen Situation in Balzers vor, dass während einer allfälligen Versuchsphase die Schülerinnen und Schüler mit Schulbezirk Balzers einen garantierten Schulplatz haben.

Warum mach es Sinn, für einen Schulversuch die Richtzahlen für Klassengrössen der Stufen Realschule, Oberschule und Gymnasium in Balzers zu reduzieren, wenn das Schulamt erklärt, dass dies für die Unterrichtsqualität nicht relevant sein soll?
Die Schule hat sich in ihrem Konzeptentwurf an der Sportschule auf der Sekundarstufe I orientiert. Dies ist bisher der einzige Schulstandort auf der Sekundarstufe, an dem die Niveaus Ober- und Realschule sowie Gymnasium gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Ausserdem gehen die Überlegungen dahin, dass in den Fächern Mathematik, Englisch und Französisch der Unterricht in drei Niveaus stattfindet: Grundlegendes Niveau (G), Mittleres Niveau (M), Erweitertes Niveau (E). Im Fachbereich Deutsch ist geplant, dies in zwei Niveaus (G sowie M/E) zu unterrichten. Dies alles ist jedoch derzeit wie bereits unter der Antwort zu Frage 1 ausgeführt in der internen Konsultation.

Nutzt das Schulamt gezielt Schulversuche, um neue Bildungsformen zu testen um diese dann in der Bildungsstrategie zu verankern?
Das Vorhaben «Lernraum Balzers» ist ein Bottom-Up Projekt der Realschule Balzers. Als Konsequenz aus dem Lockdown 2020 hat die Realschule Balzers das Selbstorganisierte Lernen in Form von Lernateliers eingeführt. Im Rahmen dieser Schulentwicklung ist die Projektidee «Lernraum Balzers» entstanden und wurde dem Schulamt vorgestellt.

Solche Schulentwicklungsvorhaben lassen sich nicht eins zu eins auf andere Teams und Schulstandorte übertragen. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Schulversuche eine gute Gelegenheit bieten, in einem geschützten und gemeinsam vereinbarten Rahmen besondere pädagogische und schulorganisatorische Neuerungen zu testen. So konnten Schulstandorte in den letzten Jahren bspw. altersdurchmischtes Lernen, die Basisstufe oder die Tagesschule gestalten. Wie sich aber auch zeigt, haben diese Schulversuche nur beschränkt Einfluss auf die Bildungslandschaft als Ganzes, haben aber ein vielfältigeres Angebot geschaffen.

Warum wird im Vergleich zu den Monitoringberichten Klima oder Mobilität im ersten Bildungsbericht (Pilotstudie 2021) der Fokus auf Fakten und weniger auf Massnahmen gelegt?
Das Liechtenstein-Institut hat vom Schulamt den Auftrag erhalten, im 4-Jahres-Rhythmus einen Bildungsbericht für Liechtenstein zu erstellen. Analog zur Schweiz wird darin die Zielerreichung des Bildungswesens im Hinblick auf Effizienz, Effektivität und Chancengerechtigkeit betrachtet. Die Zielsetzungen des Bildungsberichts sind vielfältig: Als Konzept zur Systembeobachtung und -steuerung ermöglicht er das Monitoring der Umsetzung der Bildungsstrategie, bietet eine Grundlage für bildungspolitische Entscheide und ist gleichzeitig ein Instrument zur Bildungsplanung. Analog dem Bildungsbericht Schweiz obliegt es aber nicht den Verfassern des Bildungsberichts, aus dem systematisch aufbereiteten Wissen Massnahmen abzuleiten. Aufgabe der Wissenschaft ist es, Wissen bereit zu stellen, damit die Politik davon ausgehend Massnahmen ableiten kann. Der Bildungsbericht liefert damit Ansatzpunkte für eine Anpassung der Bildungsstrategie und steht mit ihr in einer engen Wechselwirkung.

Wann wird der nächste Bildungsbericht dem Landtag vorgelegt?
Gemäss Zeitplan soll der erste Bildungsbericht, der analog zur Schweiz im 4-Jahres-Rhythmus herausgegeben wird, im Oktober / November 2023 erscheinen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rehak zum Thema: Lehrerbesoldung

Abgeordneter Thomas Rehak

Bildung hat in Liechtenstein einen sehr hohen Stellenwert. Sie wird in der Bildungsstrategie als der einzige und somit wichtigste «Rohstoff» des Landes hervorgehoben. Als strategisches Ziel hält die Regierung in der Bildungsstrategie fest: «Das Bildungspersonal wird als ein bedeutsamer Schlüsselfaktor für den Bildungserfolg aller gestärkt und optimal unterstützt.»

Liechtenstein will das Bildungsniveau ständig auszubauen, um so die Wettbewerbsfähigkeit absichern zu können und die beruflichen Perspektiven für die Menschen zu optimieren. Bildung ist unser wichtigster Erfolgsfaktor. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind wir auf motivierte und fähige Lehrpersonen angewiesen. Die Regierung schreibt dazu, dass das Bildungspersonal massgeblich an der Erreichung einer hohen Bildungsqualität beteiligt sei und als ein bedeutsamer Schlüsselfaktor für den Bildungserfolg gelte. Auffällig ist, dass die im «Vaterland» vom 15. Juni 2022 publizierten Eintrittsgehälter zum Teil massiv von den von der Nordostschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz publizierten Gehälter abweichen. Die Einstiegslöhne der Stufen Kindergarten, Primarschulen, Sekundarschulen, die im «Vaterland» veröffentlicht wurden, liegen circa CHF 10‘000 über den Gehältern, welche von der EDK angegeben werden. Der Maximallohn ist ein theoretisches Maximum, das von den genannten Stufenlehrpersonen nicht annähernd erreicht wird.

Hierzu meine Fragen:

Weshalb bestehen die oben genannten Abweichungen der Gehälter?
Gemäss Anhang I der Besoldungsverordnung (BesV) gibt es für die Kindergartenstufe, die Primarstufe und die Sekundarstufe I zwei Eintrittslöhne. Einmal mit 87.5% (Abschluss in Bachelor oder Master) der Grundbesoldung und einmal mit 77.5 % (seminaristische Ausbildung) der Grundbesoldung. In der Lohndatenhebung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) kann nur ein einziger Eintrittslohn aufgeführt werden. Das Schulamt hatte sich in den vergangenen Jahren in der Lohndatenerhebung für die Publikation des Eintrittslohns der EDK mit 77.5% der Grundbesoldung entschieden.

Junglehrpersonen, welche neu in den Schuldienst einsteigen, sind im Besitze eines Abschlusses auf Bachelor- oder Masterstufe. Somit kommt die Einstufung mit einem Eintrittslohn mit 77.5% der Grundbesoldung faktisch nicht mehr vor. Aus diesem Grunde wurden auf Anfrage des genannten Printmediums die Eintrittslöhne mit 87.5% der Grundbesoldung mitgeteilt und dies wird auch in den folgenden Publikationen der EDK so aufgeführt.

Die EDK schreibt für die Stufen Kindergarten, Primarschulen, Ober- und Realschulen, dass der publizierte Maximallohn von keiner Lehrperson auch nur annähernd erreicht wird. Wie begründet sich das?
Das aktuelle Lohnsystem, welches die tabellarisch geführten Löhne 2009 abgelöst hat, ist abhängig von den jährlich zu sprechenden Lohnerhöhungen. Diese wiederum müssen über den Landesvoranschlag durch den Hohen Landtag verabschiedet werden. Werden diese, wie in den Jahren der Sparmassnahmen zwischen 2013 und 2017, nicht gesprochen, können die Löhne nicht erhöht werden bzw. die Maximallöhne nicht erreicht werden.

Andererseits scheinen laut EDK die Lehrpersonen im Gymnasium den publizierten Maximallohn erreichen zu können. Wie begründet sich dieser Unterschied?
Bei der Überführung der Gehälter im Jahre 2009 ins neue Lohnsystem wurden nach einer vorgängigen Arbeitsplatzbewertung Anpassungen vorgenommen. Dabei wurden insbesondere die Maximallöhne der Kindergarten- und Primarlehrpersonen sowie der Oberschullehrpersonen sukzessive angehoben. Entsprechend der Anpassung der Reallöhne sind die Lehrpersonen zum heutigen Zeitpunkt näher an die möglichen Maximallöhne herangerückt.

Wird nach Auffassung der Regierung mit den bestehenden Gehältern kurz- und mittelfristig ein attraktives Lohnsystem geboten, um den Bildungsauftrag erfüllen zu können?
Im Rahmen der Gesetzgebung (Besoldungsgesetz) und durch die durch den Hohen Landtag möglichen jährlich gesprochenen Erhöhungen können die Gehälter attraktiv und wettbewerbsfähig gehalten werden, so dass den in Liechtenstein angestellten Lehrpersonen eine attraktive Lohnkarriere ermöglicht wird. Es ist jedoch auch wichtig zu ergänzen, dass der Lohn nicht das einzige Merkmal eines attraktiven Arbeitsplatzes ist, sondern eines von vielen.

Wie viel verdient eine Lehrperson aktuell im dritten, fünften, elften Dienstjahr und wie viel nach 17 Jahren Berufserfahrung in den verschiedenen Schulstufen und Personalkategorien?
Nach der Anpassung der Lehrerbesoldungsverordnung gibt es seit 2009 keine fixen Lohntabellen mehr. Das bedeutet, dass man bewusst von fixen Lohntabellen mit der Auflistung eines garantierten Gehalts pro Dienstjahr und einem automatischen Lohnanstieg Abschied genommen hat. Gemäss dem heutigen Lohnsystem wird jede Kategorie einem Lohnband mit einem Eintritts- und Maximallohn zugeteilt. Das Gehalt im dritten, fünften, elften oder 17. Dienstjahr kann somit von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen.

Die aktuell ausbezahlten Maximalgehälter betragen:

  • für die Kindergartenlehrpersonen CHF 123’370,

  • für die Primarlehrpersonen CHF 129’896,

  • für die Lehrpersonen der Sekundarstufe I CHF 143’624

  • und für die Lehrpersonen der Sekundarstufe II CHF 157’755.