Kleine Anfragen an Regierungschef Dr. Daniel Risch

Regierungschef Dr. Daniel Risch beantwortet die kleinen Anfragen

Kleine Anfrage der stv. Abg. Sandra Fausch zum Thema: UN-Nachhaltigkeitsziele

Stv. Abgeordnete Sandra Fausch

Im vergangenen September-Landtag hat meine Kollegin Manuela Haldner-Schierscher eine Kleine Anfrage über die Zuständigkeit zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele gestellt. Sie stellte die These auf, dass die Ursache für eine nicht weiter fortgeschrittene Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) in der sachlichen Zuständigkeit liegen könnte.

In ihrer dritten Frage wollte sie wissen, ob eine Ausführung in den Berichten und Anträgen zu den Auswirkungen hinsichtlich der SDGs machbar ist und in welchem Zeitrahmen dieses Vorhaben umsetzbar wäre?

Der Regierungschef liess erfreulich wissen: «So wie in jedem Bericht und Antrag jeweils Ausführungen zu den personellen und finanziellen Konsequenzen gemacht werden, ist auch ein Kapitel, das Ausführungen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen enthält, angedacht. Die konkrete Umsetzung ist aktuell bei der Regierung in Prüfung.»

Seit dieser Verkündigung sind zahlreiche Berichte und Anträge an uns Abgeordnete gelangt, allerdings noch ohne besagtes Kapitel mit Ausführungen zu den Konsequenzen der jeweiligen UN-Nachhaltigkeitsziele.

Deshalb meine Fragen:

1.Ist das Vorhaben von der Regierung stets noch angedacht, und wenn nein, wie wird dieser Entscheid begründet? Ja

2. Wie ist der Stand der Dinge im Falle einer Konkretisierung und bis wann kann der erste Bericht und Antrag mit einer besagten Ausführung erwartet werden?

Voraussichtlich werden Berichte und Anträge, die nach der Sommerpause im Landtag behandelt werden, im bisherigen Kapitel 7 «Auswirkungen auf die Verwaltungstätigkeit und Ressourceneinsatz» ein zusätzliches Unterkapitel «Betroffene UNO-Nachhaltigkeitsziele und Auswirkungen auf deren Umsetzung» enthalten.

Antworten
Die Regierung möchte darauf hinweisen, dass alle Frauen und Herren Landtagsabgeordneten jeweils zu Beginn des Jahres eine Liste mit den für dieses Jahr geplanten Regierungsvorlagen erhalten. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Art. 13 GVVKG. In der Liste, die dem Landtag in diesem Jahr am 15. Februar übermittelt wurde, weist die Regierung auf Seite 3 unter Vorbemerkung auf folgendes hin: “Im Regierungsprogramm 2021-2025 wurde nachhaltiges staatliches Handeln als eine der Leitlinien der Regierungsarbeit formuliert. Die nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales Anliegen der Regierung. Wie bereits angekündigt, sollen zukünftig auch die Auswirkungen von Regierungsvorlagen auf die Erfüllung bzw. Umsetzung der UNO-Nachhaltigkeitsziele systematisch geprüft werden. Dazu sollen in Kapitel 7 der Bericht und Anträge der Regierung an den Landtag jeweils zusätzlich zu den bisherigen Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Verwaltungstätigkeit und den Ressourceneinsatz auch Ausführungen zu den betroffenen UNO-Nachhaltigkeitszielen und den Auswirkungen der jeweiligen Regierungsvorlage auf deren Umsetzung enthalten sein. Dazu soll ein neues Kapitel 7.3 (Betroffene UNO-Nachhaltigkeitsziele und Auswirkungen auf deren Umsetzung) eingefügt werden. Dies wird im ersten Halbjahr schrittweise umgesetzt.“


Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zum Thema: Quellensteuer auf Rentenleistungen

Abgeordneter Herbert Elkuch

Ungefähr 10% der in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmer sind im Ausland, meist in der Schweiz, beschäftigt. Angenommen ein in der Schweiz beschäftigter Arbeitnehmer geht in Pension, dann hat er – genau gleich wie ein im Land beschäftigter Arbeitnehmer – die Möglichkeit, das angesparte Alterskapital entweder als monatliche Rente zu beziehen oder das Kapital auszahlen zu lassen. Es stellen sich dazu folgende Fragen:

1. Angenommen ein Pensionist bezieht eine monatliche Rente aus der Schweiz oder aus Osterreich oder lässt sich das angesparte Alterskapital auszahlen, unterliegt die aus der Schweiz oder Österreich bezogene Rente oder das ausbezahlte Alterskapital einer Quellensteuer? Wenn ja, wie hoch ist diese? 

2. Ist die Höhe der Quellensteuer von Faktoren, wie beispielsweise vom letzten Arbeitsort und/oder der Höhe des ausbezahlten Alterskapitals, abhängig?

zu Frage 1 und 2:

Auf Rentenleistungen (Renten 1. und 2. Säule; Kapitalauszahlung), welche eine in Liechtenstein wohnhafte Person aufgrund eines früheren privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisses in der Schweiz oder Österreich bezieht, hat ausschliesslich Liechtenstein das Besteuerungsrecht. Es fällt somit keine ausländische Quellensteuer an.

3. Wie sehen die Antworten zu den Fragen 1 und 2 aus, wenn eine in Österreich oder der Schweiz wohnhafte Person eine Rente (AHV und zweite Säule) aus Liechtenstein bezieht? Wenn eine in der Schweiz oder Österreich wohnhafte Person aufgrund eines früheren privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses in Liechtenstein Rentenleistungen (Renten 1. und 2. Säule; Kapitalleistung) bezieht, so hat die Schweiz bzw. Österreich das ausschliessliche Besteuerungsrecht. Es fällt somit keine Quellensteuer in Liechtenstein an.

4. Angenommen ein in die Rente gehender und im Inland ansässiger Arbeitnehmer lässt sich das angesparte Alterskapital in der Höhe von CHF 200‘000, CHF 500‘000 oder CHF 1 Mio. auszahlen, wie hoch ist die Steuerlast, wenn er a) zuletzt in Liechtenstein oder b) zuletzt in der Schweiz beschäftigt war? Liechtenstein hat das Besteuerungsrecht auf die Kapitalleistung, unabhängig ob diese Person zuletzt in Liechtenstein oder der Schweiz in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt war. Die Ermittlung der Steuer erfolgt nach dem Rentensatz. Hierbei ist das Geschlecht, das Alter, der Zivilstand, die Wohngemeinde (Gemeindezuschlag) sowie die Höhe der Leistung massgebend. Beispiel: Mann, 65, verheiratet, Vaduz (150%): Bei einer Kapitalleistung von CHF 200’000 beträgt die Steuer CHF 5’000; bei einer Leistung von CHF 500’000 beträgt die Steuer CHF 12’500 und bei einer Leistung von CHF 1 Mio. beträgt die Steuer CHF 35’607.

5. Angenommen, ein Arbeitnehmer ist 30 Jahre lang in Liechtenstein beschäftigt, nimmt dann eine Stelle in der Schweiz an, transferiert das im Inland angesparte Alterskapital in die Schweiz und wird dann pensioniert, ist die schweizerische Quellensteuer auf das gesamte Alterskapital zu zahlen oder nur auf den Teil, der auf die Tätigkeit in der Schweiz zurückgeht? Wenn diese Person zuletzt in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis in der Schweiz beschäftigt war, so hat Liechtenstein auf das gesamte Alterskapital das Besteuerungsrecht, d.h. auf den in Liechtenstein wie in der Schweiz angesparten Anteil am Alterskapital.


Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema: Auswirkung der massiven Preissteigerungen auf die Finanzierung von privaten Bauprojekten

Abgeordneter Johannes Kaiser

Im Bausektor explodieren unter anderem aufgrund von Lieferengpässen und Nicht-Verfügbarkeiten von Rohmaterialien die Preise. Bei privaten Bauprojekten kann dies für die Bauherrn eklatante Auswirkungen haben. Der Finanzierung von privaten Bauprojekten mittels Einbringung von Eigenmitteln und Bankhypotheken liegt ein klarer Kostenvoranschlag zugrunde, welcher aufgrund der aktuellen Preissteigerungen in vielen Fällen von den Bauherren nicht eingehalten werden kann.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang an die Regierung sind:

1. Gibt es vonseiten der Banken – nehmen wir hierfür stellvertretend zum Beispiel die Liechtensteinische Landesbank als Hypothekarbank – für die Bauherren Rettungsmechanismen oder weitere Finanzierungshilfen, wenn das Finanzierungskonzept eben infolge dieser massiven Preissteigerungen im Bausektor in Schieflage gerät? Ob Banken, die Hypotheken vergeben, solche Finanzierungshilfen anbieten, entzieht sich der Kenntnis der Regierung. Vor dem Hintergrund, dass bei steigenden Kosten auch das Kreditausfallrisiko steigt, ist es nur schwer vorstellbar, dass Banken hier ein Interesse haben könnten zu unterstützen.

2. Macht sich die Regierung ihrerseits Überlegungen (zum Beispiel durch Abgabe von Bürgschaften oder Garantieerklärungen gegenüber der Hypothekarbank), wie bei der Finanzierung von privaten Bauprojekten aufgrund von Preissteigerungen infolge der Ukraine-Krise eine entsprechende Hilfestellung geleistet werden kann? Nein, hierzu gibt es keine Überlegungen.


Kleine Anfrage der Abg. Karin Zech-Hoop zum Thema: Stand der Arbeiten betreffend Aufhebung der steuerlichen Inländerdiskriminierung

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Im März Landtag behandelte der Landtag die Motion zur Ermöglichung einheitlicher Gemeindesteuerzuschläge – gegen Inländerdiskriminierung. Das Ziel dieser Motion war, die Diskriminierung und steuerliche Ungleichbehandlung so schnell als möglich abzuschaffen. Aufgrund von Versprechungen des Regierungschefs für eine bessere Lösung, wurde die Motion abgelehnt. Gerne würde ich mehr über den Stand der Regierungsarbeiten zu diesem Thema erfahren.

Dazu meine Fragen an den Regierungschef:

1. Im März Landtag dieses Jahres hat der Regierungschef einen Vernehmlassungsbericht im zweiten Quartal 2022 in Aussicht gestellt. Kann dieser Zeitplan eingehalten werden? Ja.

2. Wie gross wäre der horizontale Ausgleich beim derzeitigen Lösungsvorschlag? Dieser beträgt aktuell 30 %. Ich verweise zu dieser und anderen Komponenten auf das Landtagsprotokoll vom 10. März 2022, Seite 183.

3. Verändert sich durch die angedachte neue Lösung an den Finanzströmen des Landes an die Gemeinden etwas? Ja

4. Werden durch die neue Lösung die Ungleichheiten zwischen den Gemeinden verstärkt, auf gleichem Niveau belassen oder sogar reduziert? Diese werden reduziert