Die Wende? Drei parlamentarische Vorstösse Richtung Rentenerhöhung

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

Johannes Kaiser zur Zielsetzung der Rentenanpassung

«Gut Ding braucht Weile.» Dieses Sprichwort trifft beim Ringen um eine Teuerungsanpassung für Rentnerinnen und Rentner nach zehnjährigem Stillstand den Nagel auf dem Kopf. Im Rahmen der Diskussion rund um das nachjustierte technische Gutachten betreffend die Stabilisierung des AHV-Fonds im Zeitbogen der nächsten 20 Jahre, um 2040 eine Reserve von fünf Jahresausgaben sichern zu können, offenbarte sich in der Oktober-Landtagssitzung eine Wende.

Die Auffassung, dass das Einfrieren der Renten seit 2011 nicht mehr haltbar und gegenüber den Rentnerinnen und Rentner inkorrekt ist, wird neuerdings von einer Mehrheit des Landtages vertreten, was mich sehr freut.

Was ist geschehen?
Die FBP-Abgeordneten Albert Frick, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Sebastian Schädler und Karin Zech-Hoop reichten im September eine Interpellation mit dem Titel «Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung» ein. Dies aufgrund des bereits zehnjährigen Stillstands bei den AHV-Renten, welcher zu immer mehr Fragen führte. Daher war es den Interpellanten wichtig, dass dem Landtag mehr Basisinformationen für eine vertiefte Diskussion zur Verfügung gestellt werden. Gemäss der Geschäftsordnung des Landtags wird die Regierung die Interpellationsbeantwortung bis zur Dezember-Sitzung vornehmen und den Abgeordneten diesen schriftlichen Bericht vier Wochen vor der letzten Session in diesem Jahr – also Anfang November – zur eingehenden Vorbereitung und Befassung mit dieser Thematik zustellen.

60 Franken pro Monat würden bereits jetzt drin liegen
Im Zusammenhang mit dem Bericht und Antrag der Regierung bezüglich des technischen Gutachtens zur Sicherung der AHV befasste sich die Regierung auch mit der Frage, wie sich eine (schon längst) geforderte Rentenanpassung auf die längerfristige Stabilisierung der AHV auswirken würde. Die Regierung zog dabei eine 3,45-prozentige Erhöhung ins Kalkül –40 Franken bei der Minimalrente und 80 Franken bei der Maximalrente – die im Zeitbogen bis 2040, wie sich zeigte, Massnahmen erfordert hätte.

Im Landtag legte ich dann die Berechnung vor, dass im Rahmen des technischen Gutachtens sehr wohl eine Rentenanpassung vorgenommen werden kann, ohne dass etwelche Massnahmen – wie Erhöhung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, Erhöhung des Rentenalters oder eine Erhöhung des Staatsbeitrages – ergriffen werden müssten. Eine 2,5-prozentige Erhöhung der Rente würde vollkommen im Zielrahmen liegen: Das wäre ein Plus von 30 Franken bei der monatlichen Minimalrente (Erhöhung von 1160 auf 1190 Franken) sowie ein Plus von 60 Franken bei der monatlichen Maximalrente (Erhöhung von 2320 auf 2380 Franken). Um dies umzusetzen, bräuchte es einfach den Willen des Landtags, zumindest aber das «Wollen» einer Mehrheit der Abgeordneten.

Überraschendes Commitment einer Mehrheit des Landtags
Im Oktober-Landtag wurden dann im Rahmen des Informations- und Kenntnisnahmeberichts der Regierung in Bezug auf die langfristige Sicherung der AHV von der VU-Fraktion sieben Anträge eingebracht, die nun auf dem ordentlichen Wege eines Postulats zur Behandlung im November-Landtag traktandiert sind. Ich möchte mich nur auf den ersten Unterantrag beziehen, der mich besonders freut, da er folgende Aufforderung beinhaltet: «Anpassung der AHV-Renten unter Berücksichtigung des Lohnindexes».

Gleichzeitig kündigten die Demokraten Pro Liechtenstein (DpL) im Oktober-Landtag an, einen parlamentarischen Vorstoss zu lancieren, der die Rückkehr zum Mischindex (Rententeuerungsberechnung gemäss Lohn- und Konsumentenpreisindex) beinhaltet. Auch diese Kundmachung stimmt mich optimistisch, dass nun die Zielsetzung einer Rentenerhöhung nach zehnjähriger Blockade von einer grossen Mehrheit des Landtags als (nur) fair und notwendig angesehen wird.

«Dreifach genäht ist fast sicher»
Jetzt ist eine Interpellation von sechs FBP-Abgeordneten, ein Postulat der VU-Fraktion und ein in Aussicht gestellter parlamentarischer Vorstoss der DpL auf der Bühne des Landtages. Man könnte sagen: «dreifach genäht!» Das bedeutet ein starkes Votum einer grossen Mehrheit des Landtags, dass die Einsicht für und die Aussicht auf eine gerechtfertigte und notwendige Rentenerhöhung als Antwort auf den Rentenstillstand seit zehn Jahren vorhanden ist. Würde nichts geschehen – dessen sind sich zahlreiche Landtagsabgeordnete bewusst geworden – würde dieser Rentenstillstand seit der Abkehr vom Mischindex mit seinen negativen Konsequenzen auch über die nächsten zehn Jahre bestehen bleiben.

Wiedereinführung des Mischindexes und damit Rentenerhöhung ab 1. Januar 2023?
Es ist zu hoffen, dass die DpL bei ihrem angekündigten parlamentarischen Vorstoss das Instrument der «Initiative» wählt, denn bei einer «Motion» würden weitere zwei Jahre ins Land ziehen, ehe dem Landtag eine gesetzliche Vorlage der Umsetzung der Rentenerhöhung gemäss der Wiedereinführung des Mischindexes vorliegt. Mittels einer Gesetzesinitiative könnte das Ziel der Rückkehr zur «Formel des  Mischindexes» – wie vor 2011 –  mit Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2023 endlich Wirklichkeit werden.

 

Johannes Kaiser,
FBP-Landtagsabgeordneter