Künftige Finanzierung der Alterspflege – quo vadis?

Liechtenstein hat heute ein System zur Pflege und Betreuung der Seniorinnen und Senioren, welches den Betroffenen einerseits die benötigte Unterstützung bietet und andererseits für sie auch finanzierbar ist. Jede und jeder kann sich im Anlassfall den stationären Aufenthalt in einem hiesigen Alters- bzw. Pflegeheim leisten oder kann auf adäquate finanzielle Unterstützung auch bei häuslicher Pflege zurückgreifen. Möglich ist das deshalb, weil ein grosser Teil der Kosten durch unsere Steuergelder abgedeckt wird.

Liechtenstein hat im Bereich der stationären Pflege – in den Altersheimen – schon seit langem, wie die Regierung dies in einer Postulatsbeantwortung im Dezember-Landtag ausgedrückt hat, «komfortable» Bedingungen geschaffen. Seit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) vor rund zehn Jahren gelte dies auch für den ambulanten Bereich. Dem Wunsch der meisten Betroffenen folgend, möglichst lange daheim leben zu können, wurde mit dem Betreuungs- und Pflegegeld der ambulante Bereich wesentlich gestärkt. Darüber hinaus war dadurch auch der Ausbau des teuren stationären Angebots in weit geringerem Ausmass nötig, wie dies im Bericht «Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2019» dargelegt wird.

Demografische Entwicklung nicht so dramatisch wie angenommen
Befürchtet wird, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Kosten massiv steigen und Land sowie Gemeinden stark belastet werden. Es ist richtig, dass die Lebenserwartung stetig zugenommen hat und noch zunimmt, allerdings verläuft die Zunahme bereits abgeflacht. Da derzeit auch noch die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen, nimmt die Zahl der über 65-Jährigen auch dadurch zu. Das Amt für Statistik hat bis ins Jahr 2050 Prognosen – sogenannte Bevölkerungsszenarien – zur Zunahme der Anzahl über 65-Jährigen und insbesondere auch der über 80-Jährigen erstellt. Das erste Bevölkerungsszenarium, den Zeitraum 2005 bis 2050 umfassend, wurde bereits zehn Jahre später durch das zweite Bevölkerungsszenarium 2015 bis 2050 ersetzt. Im ersten Bevölkerungsszenarium zeigte sich, dass die Zunahme der Zahl der über 65-Jährigen in der Mit der Bevölkerungsprognose ist es so eine Sache

Auch die zweite Prognose zeigt – nach fünf Jahren –, dass die tatsächlich beobachteten Zahlen, insbesondere der über 80-Jährigen, deutlich tiefer liegen als vorausgesagt. In der Variante «Trend» wird für das Jahr 2050 eine Zunahme in dieser Altersgruppe auf 5‘224 Personen prognostiziert, während die Fortschreibung der realen Entwicklung zu einer Zunahme auf rund 4100 führt, gut 20 Porzent weniger. Dies steht auch in gutem Einklang mit der Bevölkerungsprognose im Bericht zur Bedarfsplanung, der die Zahl der über 80-Jährigen im Jahr 2050 mit gut 4000 angibt.

Die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle
Die Kosten für die Alterspflege werden steigen, die Frage ist bis in welche Höhe, und wer diese Kosten tragen soll. In der Postulatsbeantwortung werden dazu die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle diskutiert, wie z.B. ein individuelles Pflegekapital gemäss Vorschlag der Stiftung zukunft.li, eine Ansparlösung über die 2. Säule oder eine Pflege- und Betreuungsversicherung, welche alle eines gemeinsam haben: Der von der öffentlichen Hand, unseren Steuergeldern, finanzierte Anteil wird massiv reduziert und muss von uns selbst übernommen werden. Wie bei anderen Sozialversicherungen stellt sich zudem die Frage nach den EWR-rechtlichen Konsequenzen, da die Leistungen exportiert werden müssen. Angesichts der hohen Zahl von Grenzgängern hätte dies massive Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit eines solchen Systems und liesse die demografische Problematik in den Hintergrund treten.

Für mich kommt eine Pflege- und Betreuungsversicherung mit einer neuerlichen Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht infrage. Ich trete somit für das heutige System ein, das vielmehr optimiert werden kann und soll.

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

 

Heutiges System des Betreuungs- und Pflegegeldes optimieren
In unserem derzeitigen System, insbesondere dem Betreuungs- und Pflegegeld, sind die Leistungen als Sachleistungen ausgestaltet, die nicht ins Ausland exportiert werden müssen. Aus diesem Grund kommt für mich eine Pflege- und Betreuungsversicherung mit einer neuerlichen finanziellen Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht infrage, und ich trete somit für das heutige System ein, das vielmehr optimiert werden kann und soll.