Casino Landschaft Liechtenstein

Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch musste Kleine Anfragen im Landtag vom Mai 2021 beantworten.

Kleine Anfrage des Landtagspräsidenten an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch

 

Die Casino Landschaft Liechtenstein wächst weiter. Im «Zürcher Tagesanzeiger» war ein Bericht über erschreckende Dramen von Glückspielsüchtigen zu lesen. Im diesem Artikel wird auch auf Liechtenstein verwiesen.

Das Liechtensteiner Geschäftsmodell ziele auf ausländische Spieler – im Wissen, dass viele davon in anderen Ländern gesperrt seien. Das wirtschaftliche Interesse werde höher gewichtet als der Spielerschutz.

Diesen sehr zweifelhaften Ruf kann Liechtenstein nur mit anderslautenden Fakten loswerden. Daher stellte Landtagspräsident Albert Frick folgende Fragen an die Regierung:

 

Frage:

  1. Was wurde bezüglich des Austausches von Sperrlisten mit der Schweiz bisher unternommen?

  2. Wann kann mit dem Austausch der Sperrlisten mit der Schweiz gerechnet werden?

  3. Sind auch Verhandlungen mit Österreich und Deutschland schon im Gange?

  4. Was gedenkt die Regierung zu tun, um diesen Austauschprozess mit den Nachbarländern zu beschleunigen?

Antwort:

Einleitend weist die Regierung darauf hin, dass die Tätigkeit von Spielbanken in Liechtenstein streng reguliert ist. Das liechtensteinische Recht und die Aufsichtspraxis sind in zahlreichen Punkten restriktiver als in den Nachbarstaaten. Europäische Aufsichtsbehörden haben sich im Austausch mit der liechtensteinischen Geldspielaufsicht noch nie negativ geäussert.

Die Anforderungen an die Sozialkonzepte wie auch deren Umsetzung lehnen sich an die schweizerische Praxis an. Das wirtschaftliche Interesse muss hier im Interesse des Spielerschutzes und der Spielsuchtbekämpfung zurückstehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass z.B. die Casinos Davos und St. Moritz neben einer Steuerreduktion Erleichterungen bei der Anforderung an die Öffnungszeiten des personalintensiven Tischspiels erhielten und damit ihr Überleben sichern konnten. Das ist in Liechtenstein nicht möglich.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den Fragen davon ausgegangen wird, dass in den umliegenden Staaten anbieterübergreifende Sperrlisten verfügbar wären und es allenfalls nur am Willen der Liechtensteinischen Behörden liegt, ob ein Austausch von Sperrlisten durchgeführt werden kann oder nicht. Heute gibt es jedoch nur in der Schweiz solche nationalen Sperrlisten, weshalb der Fokus auf Gesprächen mit den Schweizer Behörden liegt. In Österreich und Deutschland fehlen bislang die nationalen Grundlagen für angebotsübergreifende Sperrlisten.

Zu Frage 1:

Delegationen des Amtes für Volkswirtschaft (AVW) und Bundesamts für Justiz (BJ) haben seit Anfang 2020 gemeinsam mögliche Regelungsformen – von der nationalen Amtshilfebestimmung bis zu einem multilateralen Staatsvertrag – erarbeitet und Umsetzungsarten entweder via Verpflichtung der Spielbanken zum direkten Austausch oder mittels eines Austauschs unter den Aufsichtsbehörden geprüft. Die Realisierbarkeit der verschiedenen Varianten wurde evaluiert. Alle Varianten, die eine rechtlich ausreichende Grundlage für den Datenaustausch schaffen, sind aufgrund der unterschiedlichen nationalen Abschlusskompetenzen sowie der nationalen Gesetzgebungsprozesse langwierig und zeitintensiv. Die als raschest mögliche umsetzbare Variante benötigt mindestens zwei Jahre.

Aufgrund der COVID-19-Massnahmen wurde der Austausch mit dem Bundesamt für Justiz vorübergehend ausgesetzt und soll zeitnah wieder aufgenommen werden.

Zu Frage 2:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3:

Aktuell gibt es keine Gespräche mit Österreich oder Deutschland. Die Geldspielaufsicht hat bereits im Herbst 2019 Gespräche mit Vertretern der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden über die Möglichkeiten eines Datenaustauschs geführt. Sowohl auf deutscher wie auf österreichischer Seite fehlen derzeit nationale angebotsübergreifende Sperrdatenbanken als Voraussetzung. Damit sind in diesen Ländern zunächst die nationalen Grundlagen zu schaffen, bevor über einen grenzüberschreitenden Austausch weitere Gespräche geführt werden können.

Zu Frage 4:

Die Regierung hat es nicht in der Hand, wie rasch konkrete Gespräche mit Österreich und Deutschland aufgenommen werden können. Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 3 ausgeführt, müssten Österreich und Deutschland zuerst die nationalen Voraussetzungen dafür schaffen.