Wieviel Personal hat die Landesverwaltung?

Regierungschef Adrian Hasler hatte einige Kleine Anfragen in der Landtagssitzung vom 4.-6. November zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Rehak an Regierungschef Hasler 

 

In einer Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Rehak in der Landtagssitzung vom 4.- 6. November 2020 nahm Regierungschef Adrian Hasler Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit dem Personal in der Landesverwaltung.

Die Regierung plant für das Jahr 2021 einen Personalausbau in der Verwaltung um 40 weitere Stellen. Für das Jahr 2020 waren im Landesvoranschlag 22 Stellen und für 2019 29 Stellen vorgesehen. Demnach soll innerhalb von nur drei Jahren der Stellenplan der Landesverwaltung mit 91 neuen Stellen weiter massiv ausgebaut werden. Die 91 neuen Stellen entsprechen circa 10% der gesamten Belegschaft.

Fragen

  1. Wie viele Personen wurden seit dem 1. Januar 2019 bis heute in der Landesverwaltung neu angestellt?

  2. Wie viele der Neueinstellungen betreffen neugeschaffene Stellen, beziehungsweise wie viele Neueinstellungen betreffen Ersatzanstellungen?

  3. Wie viele Stellen wurden seit dem 1. Januar 2019 im Umfeld der Regierung geschaffen?

  4. Wie viele Personen, die in diesem Zeitraum neu angestellt wurden, lebten schon vor der Anstellung im Land?

  5. Für wie viele neu eingestellte Personen hat die Regierung eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Seit dem 1. Januar 2019 bis heute wurden 198 Personen unbefristet und befristet angestellt. Darin nicht enthalten sind Praktikanten, Ferialer, Lernende, Ausbildungsstellen und stundenweise Angestellte.

Zu Frage 2:

35 Neuanstellungen betreffen neugeschaffene unbefristete Stellen. Bei 108 Neuanstellungen handelt es sich um Ersatzanstellungen auf unbefristeten Stellen.

Zu Frage 3:

Seit dem 1. Januar 2019 wurden im Regierungsumfeld 2.2 neue Stellen geschaffen. Eine weitere Stelle (Koordination Länderprüfung Moneyval) wurde ursprünglich bei der SFIU geschaffen und in der Folge ins Regierungsumfeld verschoben.

Zu Frage 4:

Rund 80% der Personen der in Frage 1 aufgeführten Anstellungen lebten zum Zeitpunkt der Anstellung bereits im Land.

Zu Frage 5:

Die Regierung hat im Zusammenhang mit der Anstellung bei der Landesverwaltung keiner Person einen Aufenthalt erteilt. Die Regierung hat in zwei Fällen die eingereichten Anträge auf Aufenthalt nach ihrer Anstellung im regulären Verfahren bewilligt.