Unternehmen: Ansuchen für Corona-Unterstützung bis 28. September 2020 möglich

 Für zahlreiche Unternehmen in den Gemeinden ist die Coronakrise eine enorme wirtschaftliche Herausforderung. Trotz der Unterstützungen der Regierung, die zusammen mit den Gemeinden beschlossen wurden, können einzelne Bereiche nicht oder nur teilweise davon profitieren. Deshalb haben die Gemeinden diese Unternehmungen, welche durch den sogenannten „Raster“ fallen, aufgerufen, sich zu einer Einzelfallprüfung an die jeweilige Gemeindevorstehung zu wenden. Bislang wurden landesweit 91 Anträge eingereicht, wovon zwei Drittel bereits erledigt werden konnten. Es wurden Unterstützungen von mehr als CHF 300‘000.00 gesprochen. Alle Unternehmen haben noch bis 28. September 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Unterstützung bei den jeweiligen Gemeinden in Liechtenstein zu beantragen. Die zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus den Beiträgen der Gemeinden an das Hilfspaket. 

Insbesondere Hotels, Fitnesscenter, die Event-Branche aber auch Geschäfte, welche von einem funktionierenden Tourismus und auf Gäste aus dem Ausland angewiesen sind, haben immer noch Schwierigkeiten, in einen Normalbetrieb zu gelangen. Deshalb möchten die Gemeinden den Unternehmen dabei helfen, die derzeitige Situation zu überstehen. 

Die Unterstützungen richten sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer speziellen Lage nicht oder nur ungenügend durch das Land unterstützt werden konnten – beispielsweise, weil sie erst vor kurzem gegründet wurden oder aufgrund ihrer speziellen Situation keinen oder einen gekürzten Betriebskostenzuschuss erhalten haben. 

Vorgaben und Voraussetzungen 

  • Nachweis über die Beantragung sämtlicher Hilfen des Landes 

  • Vorlage der Jahresrechnung und anderer Dokumente, die belegen, dass ein Weiterbestand durch die Unterstützung der Gemeinde möglich ist 

  • Nachweis, dass nach der Normalisierung der Lage ein Weiterbestand ohne Zuschüsse möglich ist. 

Ablauf 

Die Anträge sind zusammen mit den Jahresrechnungen sowie den Rückmeldungen des Landes bei der jeweiligen Gemeindevorstehung einzureichen. Daraufhin erfolgt ein persönliches Gespräch mit dem Antragssteller. 

Allfällige Unterstützungen der Gemeinde orientieren sich an den Leistungen des Landes, wobei die finanziellen Mittel aus den Beiträgen der Gemeinden an das Hilfspaket verwendet werden.