Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. September den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient einerseits der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen
(Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sowie andererseits der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/302 über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts. Zur Umsetzung dieser beiden EU-Rechtsakte ist eine Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten (AStG) erforderlich.

Ziel der Richtlinie (EU) 2016/943 ist eine Harmonisierung der zivilrechtlichen Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Durch die Schaffung einheitlicher Definitionen soll grenzüberschreitend ein gemeinsames Verständnis sowie ein einheitlicher Geltungsbereich des Geheimnisschutzes erreicht werden. Mit der Verordnung (EU) 2018/302 soll verhindert werden, dass Online-Anbieter von Dienstleistungen und Waren ihr Angebot nur Nutzern aus bestimmten EWR-Mitgliedstaaten bereitstellen und für ihre Angebote nach Wohnsitz, Niederlassung oder Staatsangehörigkeit unterscheidende Bedingungen für Kauf, Lieferung oder Zahlung festlegen, wie das bisher häufig der Fall war.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22.Dezember 2020.