Abänderung der Lärmschutzverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2020 die Abänderung der Lärmschutzverordnung verabschiedet.

Im Sinne eines Nachvollzugs wurde eine Bestimmung der schweizerischen Lärmschutzverordnung in die liechtensteinische Lärmschutzverordnung übernommen.
Konkret geht es um eine Bestimmung zur Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen und deren Kontrolle. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Erleichterungen von der Einhaltung der Lärmgrenzwerte aufgrund höher zu gewichtenden Interessen gewährt werden.