Regierung genehmigt Energiekatasterverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Juli die Verordnung über die Führung und Nutzung der Landes- und Gemeindeenergiekataster (Energiekatasterverordnung; EKV) genehmigt.

Per 1. August 2020 treten die neuen Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes über die Führung und den Betrieb der Energiekataster auf Landes- und Gemeindeebene in Kraft. Die Gesetzesvorlage dazu war vom Landtag in seiner Sitzung im März verabschiedet worden. Mit der neuen Energiekatasterverordnung werden in Umsetzung der Gesetzesvorschriften die erforderlichen Durchführungsbestimmungen geschaffen. Diese betreffen insbesondere Form und Inhalt der Energiekataster, die Datenerhebung und -bereitstellung, die Prüfung und Auswertung der Daten wie auch die Zusammenarbeit der involvierten Stellen.

Neben den elf Energiekatastern auf Gemeindeebene wird es in Zukunft auch auf Landesebene einen Landesenergiekataster geben, für dessen Führung die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft verantwortlich ist. Mit der Schaffung eines Landesenergiekatasters setzt die Regierung eine der im Rahmen der Energiestrategie 2020 definierten Massnahmen konkret um. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der Verordnung über die Gebühren für die Nutzung der Geodateninfrastruktur Liechtenstein (GDI-Gebührenverordnung; GDI-GebV).

Die Verordnungen treten zeitgleich mit der Abänderung des Energieeffizienzgesetzes per 1. August 2020 in Kraft.