Leserbrief von Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordnete
Die Initiative der Abg. Thomas Rehak, Herbert Elkuch und Erich Hasler zur Abänderung der Einbürgerungskriterien wurde von der gesamten VU, FL und der DU abgelehnt. Die VU-Abgeordnete Gunilla Marxer Kranz erklärte im „Klar“ (Vaterland vom 6.6.2020) das Verhalten der VU. Inhaltlich zeigte sie zwar Verständnis für die Initiative, die sprachlichen Anforderungen zu erhöhen, suchte aber im Formalismus, weitab von Sachpolitik nach Gründen für ein Nein. Die gesamte VU versteckte sich hinter einer fadenscheinigen Argumentation und verhinderte damit eine Anhebung der ansonsten sehr laschen Einbürgerungsbedingungen. Ausschlaggebend war wohl, dass Regierungsrätin Dominik Hasler die Vorlage zur doppelten Staatsbürgerschaft nicht mit einer Erhöhung der Einbürgerungskriterien verbinden wollte – trotz gegenteiliger Voten zahlreicher Abgeordneten in der 1. Lesung.
Die VU, FL und DU wollen nun die doppelte Staatsbürgerschaft einführen, ohne dass sichergestellt ist, dass eine erfolgreiche Integration eines Bewerbers gelungen ist. Unsere Gesetzesinitiative umfasste zusätzliche Einbürgerungskriterien, wie sie in der Schweiz bereits Gesetz sind. Konkret wollten wir festschreiben, dass ein Bewerber für eine Einbürgerung integriert sein muss und sich der Gesellschaft zugehörig fühlt. Neu hätte der Bewerber nachweisen müssen, dass er mit den liechtensteinischen Lebensverhältnissen vertraut ist und sich am gesellschaftlichen Leben in Liechtenstein beteiligt. Dieser Nachweis wäre erbracht, wenn der Bewerber am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in Liechtenstein teilnimmt und Kontakte zu liechtensteinischen Landesbürgern pflegt.
Ausserdem wollten wir die Sprachvoraussetzungen für das mündliche Sprachniveau von B1 auf das Niveau B2 anheben. Nach unserer Auffassung sollen nur Personen mit guten Sprachkenntnissen eingebürgert werden, da gute Sprachkenntnisse zentral für eine erfolgreiche Integration sind.
Zu guter Letzt wollten wir auch die Wartefrist für eingeheiratete Personen für eine erleichterte Einbürgerung von 5 auf 10 Jahre anheben. Damit sollten die unterschiedlichen Wartefristen einander angeglichen werden, denn Alteingesessene müssen für eine erleichterte Einbürgerung einen inländischen Wohnsitz von mindestens 30 Jahren nachweisen.
Mit unserer Vorlage wäre eine erfolgreiche Integration Voraussetzung für eine Einbürgerung gewesen. Die VU, FL und Du haben das erfolgreich verhindert. Diese Parteien wollen die Barrieren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft weiterhin sehr tief halten und gleichzeitig die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, denn am 30. August 2020 stimmt das Volk über die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ab.
Thomas Rehak, Abgeordneter der Neuen Fraktion (DpL)