Rechtshilfe in Strafsachen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. April den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (ERHÜ) verabschiedet.

Das Zweite Zusatzprotokoll ist eine Weiterentwicklung des ERHÜ, das bereits 1959 geschaffen wurde. Dieses Übereinkommen, dem Liechtenstein 1969 beigetreten ist, kann als Vorreiterkonvention im Bereich der internationalen Rechtshilfe angesehen werden. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtliche Instrument, das Rechtshilferegeln kodifiziert, die sich im Laufe der Zeit in der internationalen Praxis herausgebildet hatten.

Als Antwort auf neue Formen der Kriminalität aufgrund der Globalisierung der Märkte und der Entwicklung neuer Technologien wurde das Zweite Zusatzprotokoll entwickelt, das die Rechtshilfeverfahren vereinfachen und straffen soll.

In Liechtenstein sind für die Umsetzung des Zweiten Zusatzprotokolls keine gesetzlichen Anpassungen nötig, da das Protokoll keine Verpflichtungen schafft, die über das bestehende nationale Recht und den trilateralen Polizei-Kooperationsvertrag zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich hinausgehen. Das Zweite Zusatzprotokoll soll die von Liechtenstein an andere Vertragsparteien gestellte Rechtshilfe erleichtern und kann daher in bestimmten Bereichen zu einer Vereinfachung und Verringerung des Aufwands führen.

Regierungsrätin Katrin Eggenberger: „Dieses Übereinkommen ist ein gutes Beispiel dafür, wie internationale Zusammenarbeit die praktische Arbeit unserer Justizbehörden stärken kann.“