Genfer Abkommen über den internationalen Strassenverkehr

Das Genfer Abkommen über den internationalen Strassenverkehr von 1949 tritt am 1. April 2020 in Kraft. Das dazu gehörige Protokoll über Strassenverkehrszeichen von 1949 und die Europäische Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Strassenverkehr und zum Protokoll über Strassenverkehrszeichen von 1950 folgen am 2. Juni 2021.

Ebenfalls am 2. März 2020 wurden die Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 sowie zu weiteren multilateralen Abkommen betreffend die Strassenverkehrszeichen und Strassenmarkierungen hinterlegt.

Diese treten in einem Jahr, am 2. März 2021 für Liechtenstein in Kraft. Die Übereinkommen bezwecken eine weltweite Harmonisierung der Verkehrsvorschriften, Signale und Markierungen. Dadurch kann der internationale Strassenverkehr erleichtert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. „Der Beitritt zum Genfer Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein hinsichtlich der Einbindung Liechtensteins in das internationale Strassenverkehrsrecht und zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Mobilität“, so Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch.

„Liechtensteins Führerscheine und Fahrzeugzulassungen werden somit in rund 150 Ländern Anerkennung finden“, freut sich Otto C. Frommelt, Amtsleiter des ASV. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit betreffend den Zugang zum internationalen Strassenverkehr. Botschafter Christian Wenaweser hat am 2. März 2020 die Beitrittsurkunden zu den internationalen diversen Strassenverkehrsabkommen hinterlegt.