Coronavirus: Eingeschränkter Betrieb am Flugplatz St.Gallen-Altenrhein

Altenrhein 18. März 2020: Der Betrieb am Flughafen St.Gallen-Altenrhein (LSZR) muss erheblich eingeschränktwerden.

In Folge der am 16. März 2020 vom Schweizer Bundesrat veröffentlichten COVID19-Verordnung-2, sind die schweizer Flughafenbetreiber vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aufgefordert worden, per sofort Vereinsaktivitäten (Schulungen, Rundflüge etc.) einzustellen und sämtliche private, nicht zwingende Flüge auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch sieht sich die Geschäftsleitung des Flughafen St.Gallen-Altenrhein gezwungen, den Betrieb erheblich einzuschränken.

Der Airport St.Gallen-Altenrhein wird ab heute, 18. März 2020 für alle Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht unter 3 Tonnen geschlossen.

Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen müssen per sofort vorgängig angemeldet und bewilligt werden.

Die Betreiber des Airport St.Gallen-Altenrhein haben gestern, 17. März 2020, die Massnahmen in einer entsprechendenLuftfahrtinformation veröffentlicht. Weitere Informationen zur aktuellen Situation werden auf www.peoples.ch/lszr/coronavirus laufend kommuniziert.