Bürgerrechtsgesetz und Ehegesetz in der Vernehmlassung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes und des Ehegesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage kann auf der Internetseite der Stabstelle Regierungskanzlei eingesehen werden.

Vorgeschlagen wird, dass beim Tatbestand der Einbürgerung infolge Eheschliessung die Doppelzählung der Wohnsitzjahre nur noch eintritt, sofern der Bewerber nach der Eheschliessung mit dem liechtensteinischen Landesbürger einen gemeinsamen Wohnsitz hat. Zudem soll eine Scheidung auf Klage durch einen der Ehegatten möglich sein, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben.

Durch die Kombination der vorgeschlagenen Massnahmen lassen sich in den vielschichtig in der Praxis auftretenden Fällen sachgerechte Lösungen erzielen, die dem konkreten Einzelfall Rechnung tragen.