Schellenberg: Diskussion über Mobilfunkantenne

Rathaus Schellenberg

Dauer des Mietvertrags mit der Firma
SALT Liechtenstein AG

Wie dem Schellenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12. Februar 2020 zu entnehmen ist, hat die Firma SALT Liechtenstein AG hat für das Grundstück Nr. 180 in der Eschner Rütte einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren in Form eines selbständigen Baurechts für den Bau und Betrieb einer Mobilfunkantenne beantragt. Dieses selbständige Baurecht soll im Grundbuch eingetragen werden und berechtigt den Mieter für die Dauer der Mindestlaufzeit, die Mobilfunkanlage zu bauen und zu betreiben. Sämtliche Kosten werden vom Mieter getragen.

Wie an der Informationsveranstaltung für die Bevölkerung am 20.01.2020 ausgeführt, soll der Entscheid des Gemeinderates in Sachen Mobilfunk in zwei Etappen erfolgen.

An der Sitzung vom 12. Februar 2020  wird der Gemeinderat lediglich über die Mindestlaufzeit eines allfälligen Mietvertrages mit der Firma SALT Liechtenstein AG entscheiden, damit klar ist, ob die spätere Beschlussfassung über diesen Vertrag dem Referendum unterstellt sein wird oder nicht.

Wenn die Mindestlaufzeit des Mietvertrages mit der Firma SALT Liechtenstein AG genau 10 Jahre beträgt, ist der Beschluss des Gemeinderates nicht referendumsfähig. Wenn die Mindestlaufzeit des Mietvertrages jedoch auf mehr als 10 Jahre abgeschlossen wird, muss dieser Beschluss des Gemeinderates, gemäss Art. 41 Gemeindegesetz (LGBL. 1996/76) Abs. 2 lit. g, zum Referendum ausgeschrieben werden.

In einem weiteren Schritt wird dem Gemeinderat an einer der nächsten Sitzungen ein entsprechender Antrag über die Vermietung des Grundstücks Nr. 180 in Form eines selbständigen Baurechts an die Firma SALT Liechtenstein AG zur Beschlussfassung vorgelegt.

Debatte im Gemeinderat

Im Rahmen der Debatte gehen die Meinungen zur Dauer des Mietvertrages bzw. des selbständigen Baurechts grundsätzlich auseinander. Mehrheitlich ist der Gemeinderat jedoch der Ansicht, dass der vom Gemeinderat noch zu fällende Beschluss referendumsfähig sein soll.

Der Entscheid über ein ja oder nein zum Mietvertrag soll vom Gemeinderat erst an einer der nächsten Sitzungen gefällt werden, da mit dem heutigen Entscheid lediglich die Dauer des Mietvertrages festgelegt wird. Im Rahmen der Debatte wird aber bereits heftig über das Für und Wider des Aufstellens eines Mobilfunkmastes auf einem Grundstück der Gemeinde debattiert. Gegner und Befürworter führen ihre Argumente ins Feld welche von «Augen zu und durch» bis hin zu totaler Ablehnung reichen.

Beschluss des Gemeinderates

Der Gemeinderat beschliesst, dass der Mietvertrag in Form eines selbständigen Baurechts mit der Firma SALT Liechtenstein AG für eine Dauer von mehr als 10 Jahren an einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.  Abstimmung: 8 Ja (5 FBP, 1 FL, 2 VU), 1 Nein (VU).