KK-Prämien: Unterstützung für jene Personen, die es brauchen

Der Abg. Johannes Kaiser setzt sich für Prämienverbilligungen ein. 

 

Kaiser-Initiative entlastet mehr Alleinstehende, Ehepaare und Senioren, die es notwendig haben

 

Der Landtag entscheidet in der November-Sitzung, welcher Gesetzesinitiative zur Prämienverbilligung er die Zustimmung erteilt und damit auch, wie hoch die Prämienverbilligung und damit die finanzielle Entlastung von Alleinstehenden, Ehepaaren und Senioren mit niedrigem Einkommen ausfallen soll.

 

Von Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter/
Prämienverbilligungs-Initiant

 

Die Gesetzesinitiative Kaiser entlastet die unteren und mittleren Einkommen stärker als die Initiative der VU, was bei Einzelpersonen rund 700 Franken, bei Paarhaushalten bis zu 1000 Franken mehr an Prämienentlastung bedeuten kann, als der Vorschlag der VU es vorsieht. Insgesamt sind so jährliche Ersparnisse bis zu rund 3000 Franken (Einzelpersonen) bzw. 6000 Franken (Paarhaushalte) möglich. Gleichzeitig können mit der Initiative Kaiser 1000 Personen mehr von einer Prämienverbilligung profitieren.

Kaiser-Initiative ist sozialer und
ohne Giesskanneneffekt!

Das hat natürlich seinen Preis: bei der heutigen Nutzungsquote von 38% steigen die Kosten für die Prämienverbilligung bei der Initiative Kaiser um 5.2 Mio. Franken, im Gegensatz zu 3.5 Mio. Franken der VU-Initiative. Die VU ist bereit, für ihr Bürgerpaket (Prämienverbilligung und Erhöhung des Staatsbeitrages um 4 Mio. Franken) 7.5 Mio. Franken auszugeben. Die 4 Mio. Franken Staatsbeitrag sind jedoch besser zur Finanzierung der Prämienverbilligung eingesetzt, da zielgerichtet jene unterstützt werden, die eine Entlastung am dringendsten brauchen. Wenn der Landtag im Juni 2020 die Erhöhung des Staatsbeitrages zurücknimmt und von diesem Giesskanneneffekt absieht, entstehen so mit  der Initiative Kaiser Mehrkosten für den Staatshaushalt von nur 1,2 Mio. Franken. Das ist finanzpolitisch gut tragbar und daher gut zu verantworten. Es kommt jenen Menschen in unserem Land zugute, die es für die Bewältigung ihrer Krankenkassen-, Gesundheits- und Lebenskosten wirklich am dringendsten brauchen.

Die Höhe der Prämienverbilligung
liegt in der Hand des Landtags

Es liegt nun am Landtag, die unteren Einkommen – insbesondere auch den unteren Mittelstand –  möglichst wirksam zu entlasten und damit die Gesundheitsosten für die  Bevölkerungsgruppen, die am stärksten unter den hohen Prämien und Kostenbeteiligungen leiden, nämlich viele Senioren, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Jugendalter bzw. jungen Erwachsenen, bezahlbar zu halten.

Vergleichen sie die jährlichen Ersparnisse
zwischen der Kaiser- und VU-Initiative

Die Prämienverbilligungs-Varianten Kaiser und VU im Vergleich bei Alleinstehenden und einer Prämie von CHF 350 (in Klammer jeweils die Beträge der VU-Initiative):

  • Jährliche Prämienersparnis bei massgebenden Erwerb von CHF  35‘000  ist bei der Kaiser-Initiative 2‘940 Franken (VU: 2‘520); beim Erwerb von CHF 40‘000 bei der Kaiser-I. 2‘940 Franken Ersparnis  (VU: 2‘268); beim Erwerb von CHF 50‘000 bei  Kaiser-I. 1‘980 Franken Ersparnis (VU: 1‘764)

Die Prämienverbilligungs-Varianten Kaiser und VU im Vergleich bei Paarhaushalten und einer Prämie von CHF 700 (in Klammer jeweils die Beträge der VU-Initiative):

  • Jährliche Prämienersparnis bei massgebendem Erwerb von CHF 45‘000 ist bei der Kaiser-Initiative 5‘880 Franken (VU: 5‘040); beim Erwerb von CHF 55‘000 bei der Kaiser-I. 5‘292 Franken Ersparnis (VU: 4‘284); beim Erwerb von CHF 65‘000 bei der Kaiser-I. 3‘360 Franken Ersparnis (VU: 3‘192)