Abänderung der Bankenverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. November 2019 die Abänderung der Bankenverordnung verabschiedet. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die europäischen Rechtsakte CRR und CRD IV bilden das rechtliche Rahmenwerk für makroprudenzielle Instrumente der Aufsichtsbehörden. Nach erfolgter, formeller Übernahme dieser beiden Rechtsakte in das EWR-Abkommen und nach einigen Jahren der Praxis der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein sowie im EWR werden die grundlegenden Bestimmungen zu den Kapitalpuffern an das internationale Verständnis angepasst und Anpassungen an den Kapitalpuffern vorgenommen.