Änderungen im Richterdienst- und Staatsanwaltschaftsgesetz

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Juli 2019 die Stellungnahme zur Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Ausbildungen der Richteramtsanwärter und der Staatsanwaltsanwärter zu vereinheitlichen und zu optimieren.

Die vorgesehene Zusammenlegung der Ausbildungswege schafft mehr Flexibilität, da der Wechsel zwischen den beiden Berufsgruppen erleichtert wird. Dies ermöglicht eine längerfristige Karriere- und Personalplanung bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht.

Im Rahmen der ersten Lesung im Juni 2019 hat der Landtag die Vorlage ausdrücklich begrüsst und nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese betrafen insbesondere die Prüfungsmodalitäten bzw. Eignungsvoraussetzungen für Richteramtsanwärter, welche in der
vorliegenden Stellungnahme nochmals ausführlich erläutert werden.

Die Stellungnahme wird voraussichtlich im September in zweiter Lesung behandelt werden. Damit könnten die Änderungen im Richterdienstgesetz und im Staatsanwaltschaftsgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten.