Offenlegung der Jahresrechnungen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2019 die Stellungnahme zur Abänderung der Bestimmungen über die Offenlegung im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verabschiedet. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass Gesellschaften ihre Jahresrechnungen fristgerecht beim Amt für Justiz zur Veröffentlichung einreichen.

Aufgrund EWR-rechtlicher Vorgaben müssen die Jahresrechnungen künftig über ein System der Registervernetzung, das sogenannte BRIS-System, veröffentlicht werden. Dies setzt voraus, dass die Gesellschaften ihre Unterlagen vollzählig und zeitgerecht vorlegen.
Mit der gegenständlichen Anpassung des PGR werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um der Prüfpflicht des Amtes für Justiz Rechnung zu tragen und die fristgerechte Verfügbarkeit der Dokumente zu gewährleisten.
In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die Fragen, welche der Landtag anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im Juni 2019 stellte. Diese betrafen insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an der Einsicht in Jahresrechnungen, die Frist zur Nachreichung fehlender Unterlagen, den Zeitplan für die Umsetzung des BRIS-Systems sowie einen Vergleich mit der Schweiz in Bezug auf Offenlegungsvorschriften.
Voraussichtlich im September wird der Landtag die Vorlage in zweiter Lesung behandeln. Damit könnten die neuen Bestimmungen für Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstmals für Geschäftsjahre gültig sein, die nach dem 31.
Dezember 2018 beginnen.