Balzers: Gemeinderat genehmigt Finanzplanung 2019 bis 2022  

Deckungsfehlbetrag von 19.1 Mio. Schweizerfranken 

In seiner Sitzung vom 20. März 2019 genehmigt unter dem Vorsitz von Vorsteher Hansjörg Büchel der Balzner Gemeinderat u.a. die Finanzplanung 2019-2022. 

Die Aufgabe der Finanzplanung ist die frühzeitige Erkennung der finanziellen Entwicklung, damit die Gemeinde in der Lage ist, entsprechende Steuerungsmassnahmen zu einem Zeitpunkt zu ergreifen, in welchem noch ein gewisser Handlungsspielraum besteht. Der Gemeindehaushalt wird einnahmenseitig massgeblich von der volkswirtschaftlichen Entwicklung Liechtensteins beeinflusst beziehungsweise vom Finanzausgleich des Landes. Als Folge der veränderten Rahmenbedingungen im Landeshaushalt beschloss der Landtag ab 2011 ein neues Finanzzuweisungssystem für die Gemeinden. Durch dieses System sind die Zuweisungen an die Gemeinde Balzers gegenüber den Vor-jahren zwar deutlich gesunken, aufgrund der gefällten Landtagsbeschlüsse ist die Einnahmenseite insgesamt aber für die kommenden Jahre bekannt.

Es ist nicht möglich, die finanzielle Entwicklung der nächsten Jahre genau vorauszusehen. Wesentlich ist, dass veränderte Umstände rasch erkannt und in der rollenden Planung mitberücksichtigt werden, um neue finanzpolitische Schlüsse ziehen zu können. Entsprechende Erkenntnisse werden jährlich auf-gegriffen und fliessen in die Budgetierung für das Folgejahr beziehungsweise einen überarbeiteten Mehrjahresplan ein.

Erwartete finanzielle Entwicklung bis 2022 

Die in den Finanzplan aufgenommenen Daten und Schätzungen umfassen den gesamten Umfang der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung. Die finanziellen Auswirkungen von bekannten Änderungen der Laufenden Rechnung wurden berücksichtigt. Die Positionen wurden mit den zuständigen verwaltungsinternen Stellen erarbeitet bzw. von diesen überprüft.

Der Investitionsrechnung liegen die aktuell laufenden und geplanten Projekte der Gemeinde zugrunde sowie die für die Folgejahre vorgesehenen Vorhaben, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, aus sanierungsbedingten Notwendigkeiten oder politisch gewünschten Zielen ergeben. Ausgehend vom Rechnungsabschluss des Jahres 2017 und einer Hochrechnung für das Jahr 2018 basiert die Mehrjahresplanung auf dem vom Gemeinderat verabschiedeten Voranschlag 2019 und stellt die erwartete finanzielle Entwicklung bis zum Jahr 2022 dar.

Für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 werden stabile, praktisch gleichbleibende Einnahmen berechnet. Ebenso bewegen sich die Ausgaben der Laufenden Rechnung im Rahmen der letzten Jahre, was insgesamt zu einem praktisch unverändert bleibenden Deckungsbeitrag von rund CHF 4.4 Mio. bis CHF 4.5 Mio. für die Jahre 2020 bis 2022 führt. Zusammen mit den im Voranschlag für 2019 budgetierten Cashflow von rund CHF 3.1 Mio. ergibt das für den Planungszeitraum einen aufsummierten Deckungsbeitrag von rund CHF 16.5 Mio.

Deckungsfehlbetrag in Höhe von CHF 19.1 Mio.

Für den Voranschlag 2019 beschloss der Gemeinderat Investitionen in Höhe von rund CHF 6.3 Mio. Zusammen mit den bereits angestossenen Projekten und vorhandenen Projektideen sind bis Ende 2022 in Summe CHF 35.6 Mio. als Investitionen vorgesehen. Das heisst, dass sich für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 insgesamt ein Deckungsfehlbetrag von rund CHF 19.1 Mio. ergibt. Die verfügbaren Finanzreserven sinken bis Ende 2022 folglich auf rund CHF 13.8 Mio.

Betrachtet man die Investitionen, stellt man fest, dass sich die Ausgaben für Strassen, Werkleitungen, Abwasser und Wasserversorgung pro Jahr durchschnittlich auch zukünftig auf dem Niveau der letzten Jahre halten werden. Die starke Steigerung der Investitionsausgaben folgt aus den politisch motivierten angestossenen Projekten wie Dorfplatzgestaltung und Wohnen im Alter. Zusammen mit der prognostizierten Notwendigkeit zur Anpassung von öffentlichen Gebäuden aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes machen diese Investitionen für den Zeitraum 2019 bis 2022 rund CHF 23.4 Mio. aus. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass insbesondere der Kredit für den Dorfplatz mit Tiefgarage noch nicht gesprochen wurde und – je nach definitiver Ausge-staltung – dem fakultativen beziehungsweise obligatorischen Referendum unterstehen wird.