Kleine Anfrage: Sicherheitsstandards im Tunnel Gnalp-Steg

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Daniel Oehry durch Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch

 

Frage:

In den letzten Monaten wurde der Landtag immer wieder mit Unterlagen zum Tunnel Gnalp-Steg eingedeckt und auch die Medien griffen Fragen bezüglich Sicherheitsstandards auf. Am 15. März führte das Amt für Bau und Infrastruktur in einem Brief an den VGH aus, dass es in Liechtenstein keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Tunnelsicherheit gibt. Zusätzlich wird festgehalten, dass die vorgenommene Sanierung eine weitergehende Optimierung des Sicherheitsniveaus nicht verhindert. Bis vor zwei Wochen habe ich die mir zugesendeten Dokumente gelesen und zusammenfassend immer als Streit zwischen Fachleuten bezüglich Ausführung der Sicherheitsertüchtigung betrachtet. Der aktuelle Vorfall im San-Bernardino-Tunnel zeigt eindrücklich auf was passieren kann, wenn ein Bus in Brand gerät und dies nicht Aufgrund eines Unfalles. Im Gruner Bericht wird ausgeführt, dass die Liechtensteinlösung eine Spezialität darstellt und dass durch die gewählte Ampellösung das Unfallpotential herabgesetzt wird. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Der Auslöser für den Unfall im San-Bernardino-Tunnel war nach den Medienberichten kein Unfall. Welche Auswirkungen hätte ein identischer Brand im Tunnel Gnalp-Steg?
  2. Im Kanton Graubünden ist bei identischen Tunnels z.B. eine Brandnotbeleuchtung vorgeschrieben, wobei diese bei uns unter die nicht zu realisierenden Standards fällt.      Wie würden sich Personen bei uns orientieren, wenn ich wenigen Sekunden der           Tunnel analog San-Bernardino-Unfall mit Rauch gefüllt wäre?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Da bezüglich des Brandes im San Bernardino Tunnel noch kein Unfallbericht vorliegt, kann die Frage nur allgemein beantwortet werden.

Der Tunnel Gnalp-Steg ist augenscheinlich in vielen Punkten nicht mit dem Nationalstrassentunnel San Bernardino vergleichbar, sodass die Risiken bzw. die Auswirkungen von Ereignissen ohne nähere Betrachtung nicht gleichgesetzt werden können.

Der San Bernardino Tunnel hat einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 7‘221 Fahrzeugen. Der Tunnel Gnalp-Steg weist mit einem DTV von 1‘596 Fahrzeugen ein um mehr als vier Mal geringeres Verkehrsaufkommens auf. Der San Bernardino Tunnel ist darüber hinaus mit 6‘500 m fast neun Mal länger als der Tunnel Gnalp Steg. Ein weiterer markanter Unterschied zu einem langen Nationalstrassentunnel ist die Tatsache, dass sich bei einem Unfallereignis insgesamt weniger Leute im Tunnel aufhalten.

Aus Kosten-/Wirksamkeitsüberlegungen muss der Sicherheitsstandard in kleineren, weniger befahrenen Tunnels nicht auf dem Niveau eines alpenquerenden Nationalstrassentunnels liegen. Diesem Umstand wird in den Vorgaben für die Auslegung der sicherheitstechnischen Tunnelausrüstung des ASTRA und in der dem Experten-Bericht zugrunde liegenden Richtlinie Rechnung getragen und dies wurde in den Überlegungen zur Ertüchtigung des Tunnels Gnalp-Steg auch entsprechend berücksichtigt.

Zu Frage 2:

Gemäss der Beurteilung im Experten-Bericht kann im Tunnel Gnalp-Steg auf eine Brandnotbeleuchtung verzichtet werden, sofern eine optische Leiteinrichtung, bestehend aus beidseitigen Lichtpunkten auf dem Bankett, sowie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vorhanden sind. Diese beiden Sicherheitsmassnahmen (optische Leiteinrichtung und unterbrechungsfreie Stromversorgung) sind vorgesehen und werden im Rahmen der sicherheitstechnischen Ertüchtigung des Tunnels Gnalp-Steg im Jahr 2019 eingebaut.

Für die Orientierung im Brandfall wird im Tunnel Gnalp-Steg im Weiteren eine Fluchtwegsignalisation angebracht. Diese besteht aus selbstleuchtenden Tafeln, welche alle 25m den Weg zum Ausgang weisen und zudem die Fluchtdistanz anzeigen. Sie sind in Bodennähe angebracht, sodass sie auch bei Rauchentwicklung sichtbar bleiben. Die Leittafeln werden mit einer nachleuchtenden Farbe beschichtet und sind somit auch im Dunkeln sichtbar.