Jeder vierte Staatsangestellte hat eine ausländische Nationalität

 

Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser durch Regierungschef Adrian Hasler

Aus Zeitgründen sind die Antworten des Regierungskollegiums auf die Kleinen Anfragen am Ende der Juni-Session (6.-8.Juni) nicht direkt im Landtag beantwortet, sondern verschickt worden.

Frage:

Der Personalbestand der Liechtensteiner Landesverwaltung ist trotz der von der Regierung zum Teil durchgeführten beziehungsweise laufenden «Effizienzsteigerung in den Ämtern» anhaltend hoch. Ebenfalls auffallend ist auch der ansteigende Ausländeranteil in den Leitungspositionen von Amtsstellen sowie allgemein bei der liechtensteinischen Landesverwaltung.

Meine Fragen an den Regierungschef sind:

  1. Wie hoch ist der Personalbestand bei der liechtensteinischen Landesverwaltung per Ende März 2018 gesamthaft? Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Stellen?
  2. Wie viele Personen ausländischer Nationalität sind Amtsleiter beziehungsweise Amtsleiterinnen oder auf dessen Stellvertreterposition?
  3. Wie viele des Gesamtbestandes in der Landesverwaltung gehören einer ausländischen Nationalität an?
  4. Wie viele Neuanstellungen seit dem 1. Januar 2017 wurden in der Landesverwaltung getätigt?
  5. Wie viele Personen wurden innerhalb der Landesverwaltung von einer Amtsstelle zu einer anderen verschoben? Und wie vielen Personen wurden in den letzten vier Jahren gekündigt? Und sind weitere Neueinstellungen in der Landesverwaltung geplant, nicht eingerechnet die üblichen Fluktuationen?

 

Antwort:

Vorab möchte ich festhalten, dass alle liechtensteinischen Unternehmen stark auf Fachkräfte – ungesehen ihrer Nationalität – angewiesen sind. Rund 70% der Beschäftigten in Liechtenstein sind Ausländer. In der Landesverwaltung sind dagegen 75% der Beschäftigten Liechtensteiner. Die Regierung erachtet es als zentral, dass Fach- und Führungskompetenz auch in der Verwaltung entscheidende Anstellungskriterien sind und bleiben. Aus Respekt und Anerkennung für die tagtägliche Leistung aller Landesangestellten im Interesse Liechtensteins und seiner Bevölkerung spreche ich mich klar und deutlich gegen eine Abqualifizierung von Mitarbeitenden aufgrund ihrer Nationalität aus.

Ebenfalls weise ich darauf hin, dass der vorliegende Rechenschaftsbericht 2017 ausführliche Informationen zum Personalbestand der Landesverwaltung per Ende 2017 beinhaltet. Ich verweise hierzu auf die Seiten 51ff.

Zu Frage 1:

Per 31. März 2018 beträgt der Personalbestand, d.h. unbefristetes und befristetes Personal sowie Personal auf Ausgleichsstellen, 910 Personen. Der Personalstand ist somit unverändert im Vergleich per 31. Dezember 2017.

Die Ausbildungsstellen, d.h. Praktikanten, Lernende, Richteramtsanwärter, Polizeiaspi­ranten, Ferialpraktikanten etc. sind per Ende März 2018 mit 45 Personen besetzt (+5 Personen). Die Anzahl der Hilfskräfte ist mit 110 Personen unverändert im Vergleich zum 31. Dezember 2017.

Die befristeten Stellen sind Teil des Personalbestandes. Die Anzahl der befristeten Stellen hat sich gegenüber Ende 2017 um 0.8 Stellen verringert. (31.12.2017: 32.50 / 31.03.2018: 31.70).

Zu Frage 2:

Von insgesamt 35 Amtsleiterpositionen sind vier mit Personen ausländischer Nationalität besetzt. Bei den Stellvertretungsfunktionen sind es sieben Mitarbeitende mit ausländischer Nationalität.

Zu Frage 3:

Per 31. März 2018 besitzen 229 Mitarbeitende bzw. 25.16% eine ausländische Nationalität. Das bedeutet, dass rund Dreiviertel der Mitarbeitenden die liechtensteinische Nationalität besitzen.

Zu Frage 4:

Seit 1. Januar 2017 wurden in der Landesverwaltung netto 7.12 zusätzliche unbefristete Stellen geschaffen.

Zu Frage 5:

Seit Januar 2017 ist es zu zwölf Versetzungen innerhalb der Landesverwaltung von einer Amtsstelle zu einer anderen gekommen.

In den letzten vier Jahren wurden vier Dienstverhältnisse gekündigt. Bei zwei davon handelt es sich um Lehrpersonen. In weiteren Fällen konnte das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst werden.

Im Rahmen der derzeit laufenden Budgetierungsphase wird der erforderliche Personalbedarf und insbesondere neu zu schaffende Stellen in den Amtsstellen von der Regierung festgelegt. Die diesbezügliche Planung wird dem Landtag im Voranschlag 2019 bekannt gegeben.

Ausserdem wurden vom Landtag zwei neue Stellen geschaffen: Die Stelle eines 15. Landrichters sowie die zugehörige Sekretariatsstelle (Landtag Mai 2018).