Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Willkommenskultur
Die Website der Regierung informiert über den Schutzstatus S in Zusammenhang mit Flüchtlingen aus der Ukraine. Auf dieser Webseite ist die Überschrift in kyrillischen Buchstaben mit Bindestrich zu finden. Zu Deutsch heisst dies: «Willkommen! – Geflüchtete aus der Ukraine in Liechtenstein».
Auf derselben Seite ist eine weitere Überschrift «Genügend Unterkünfte für Schutzsuchende» vorhanden. Auch erfährt man, dass Schutzsuchende Fürsorgeleistungen gemäss Asylgesetz und Asylverordnung, Taschengeld, Unterbringung sowie Betreuung und die im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung anfallenden Prämien und Kostenbeteiligungen, erhalten.
Welchen Zweck verfolgt die Regierung mit dieser Art der Kommunikation beziehungsweise mit dieser Willkommenskultur?
Die Kommunikation zielt darauf ab, zum einen die Voraussetzungen für die Schutzgewährung von Geflüchteten aus der Ukraine transparent auszuweisen. Zum anderen sollen aber keine Pull-Faktoren für Fluchtbewegungen geschaffen werden. Die Information auf der Regierungsseite wurde unter diesen Gesichtspunkten angepasst.
Glaubt die Regierung im Zusammenhang mit der Willkommenskultur, dass eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft erstellt werden muss?
Eine zusätzliche Kollektivunterkunft ist notwendig, da weitere Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach Europa und damit auch nach Liechtenstein zu erwarten sind. Die Prognosen basieren auf Lageeinschätzungen und Auswertungen der EU sowie des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM).
Wie hoch sind die Zahlen in Bezug auf Schutzsuchende aus der Ukraine in Liechtenstein im Vergleich zu Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen?
Im Bundesland Vorarlberg waren per 20. September 2024 2’558 Schutzbedürftige mit S-Status gemeldet (6.2 Schutzbedürftige/1’000 Einwohner). Im Kanton St. Gallen waren es per 30. September 2024 4’014 Personen (7.5 Schutzbedürftige/1’000 Einwohner). In Liechtenstein hielten sich im Vergleichszeitpunkt 656 Personen mit einem gültigen Schutzstatus auf (16.2 Schutzbedürftige/1’000 Einwohner). Festzuhalten ist, dass es Staaten gibt, die mit wesentlich höheren Zahlen von Schutzsuchenden konfrontiert sind. So verzeichnet beispielsweise Tschechien 39, Polen 27 und die Slowakei 24 Schutzbedürftige pro 1’000 Einwohner. Ebenfalls registrierte Liechtenstein in den letzten Jahren und auch derzeit pro 1’000 Einwohner weniger ordentliche Asylgesuche als die meisten europäischen Staaten. 2023 waren es rund 2.2 Asylgesuche pro 1’000 Einwohner, was unter dem europäischen Durchschnitt von rund 2.3 Asylgesuchen pro 1’000 Einwohner liegt. Die meisten Asylgesuche pro 1’000 Einwohner verzeichnete 2023 in Europa Zypern mit 13.0, gefolgt von Island mit 11.4 und Österreich mit 6.5. Die Schweiz verzeichnete 3.5 Asylgesuche pro 1’000 Einwohner.
Wie ausgelastet sind die derzeit bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten und wie hoch sind die Leerbestände an Wohnungen in Liechtenstein, die theoretisch für eine vorübergehende Unterbringung in Frage kämen?
Die Auslastung beträgt per 6. November 2024 84%. Der generelle Leerstand an Wohnungen kann hier nicht als Massstab herangezogen werden, da sich die Liegenschaften in einem einheitlichen Standard sowie einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis bewegen müssen. Zudem müssen Eigentümer bereit sein, diese dem Land auch zu vermieten.
Wie hoch sind die Investitions- und Mietkosten für die neu geplante Flüchtlingsunterkunft?
Die Investitionskosten für die Realisierung dieses Wohnraums inklusive Mobiliar betragen CHF 1.2 Mio. Als Miet- und Betriebskosten werden rund CHF 200’000 pro Jahr veranschlagt.
Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Auflösung der Stiftung Agrarmarketing
Am 20. Oktober wurde der erste zu 100 Prozent in Liechtenstein produzierte Schaumwein präsentiert. Dabei handelt es sich um eine Projektidee, die dank der finanziellen Unterstützung der Stiftung Agrarmarketing erfolgreich umgesetzt werden konnte. Bei der offiziellen Begrüssung wurde eindrücklich erläutert, welche jahrelangen aufwendigen Vorarbeiten geleistet wurden, um den Prozess zu einer besseren Vermarktung und Stärkung der regionalen Wertschöpfung von einheimischen Landwirtschaftsprodukten erfolgreich zu etablieren.
Gemeinnützige Stiftungen sind innovativ und flexibel, können höhere Risiken eingehen und haben die Möglichkeit, unbürokratisch Anschubfinanzierungen für neue Projekte zu gewähren, die sich später vielfach bewähren. Wenn man diese Vorzüge in Betracht zieht, so ist es doch erstaunlich, weshalb die Regierung die Stiftung Agrarmarketing auflöst, stattdessen eine neue Kommission mit denselben Aufgaben und branchenfremden Kommissionsmitgliedern einsetzt und beim Amt für Umwelt zusätzliche personelle Ressourcen aufbaut.
Dazu meine Fragen:
Vorab möchte Sabine Monauni richtigstellen, dass die Mitglieder der neuen Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte keineswegs branchenfremd sind. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO), der Wirtschaftskammer, Liechtenstein Marketing, der Gemeinden, des Amtes für Volkswirtschaft sowie des Amtes für Umwelt. Diese Zusammensetzung ist in der LVAV festgelegt, welche öffentlich konsultiert wurde.
Im Agrarpolitischen Bericht 2022 hat die Regierung die Neuausrichtung der Stiftung Agrarmarketing sowie Unterstützung beim Aufbau einer zentralen Vermarktungseinrichtung in privater Trägerschaft angekündigt. Die Stiftung soll hierzu innovative Ideen finanziell unterstützen. Wieso soll denn die Stiftung Agrarmarketing jetzt aufgelöst werden?
Wieso hat sich die Regierung entschieden, für die Erfüllung der gleichen Aufgaben eine neue Kommission zu schaffen zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte unter dem Vorsitz des Amtes für Umwelt?
zu Frage 1 und 2:
Im Rahmen der Prüfung der Neuausrichtung der Stiftung Agrarmarketing wurde erkannt, dass die Rechtsform der Stiftung, insbesondere aus Gründen der Corporate Governance nicht mehr zielführend ist. Eine Kommission, deren Entscheide rechtsmittelfähig sind und deren Aktivitäten im jährlichen Rechenschaftsbericht dokumentiert werden, ist hierfür wesentlich besser geeignet. Dies umso mehr, da die Mittel für die finanziellen Förderungen ausschliesslich aus jährlichen Beiträgen des Landes stammen.
Aus diesen Gründen befindet sich die Stiftung Agrarmarketing aktuell in Liquidation. An ihre Stelle ist die Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte getreten, welche am 3. Oktober 2024 erstmalig tagte. Die erste Ausschreibung für Projekteingaben läuft derzeit bereits.
Musste für die Legitimation dieser Kommission mit der LVAV (Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte) eine eigene neue Verordnung erlassen werden und hätte dies nicht wie bisher über die Stiftung Agrarmarketing geregelt werden können?
Ja, es musste eine eigene Verordnung, die LVAV, erlassen werden.
Für die Evaluierung der Vermarktungseinrichtungen wurde einmalig mit CHF 8’000 gerechnet und für die Vermarktungsplattform jährlich mit CHF 20’000. Wie hoch belaufen sich die effektiven Kosten?
Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind zusätzliche Personalressourcen beim Amt für Umwelt erforderlich und es wird eine externe Beratungsstelle einbezogen. Mit welchen Mehr- oder Minderkosten (aufgeschlüsselt) rechnet die Regierung im Vergleich mit den Aufwendungen der Stiftung Agrarmarketing?
zu Frage 4 und 5:
Das Amt für Umwelt untersucht derzeit mit externer Unterstützung das Potenzial des Ausbaus von landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in Liechtenstein. Dabei werden nicht nur bestehende Vermarktungseinrichtungen in der Region analysiert, sondern auch landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten und Vermarktungspotenziale, um daraus resultierend Handlungsfelder und innovatives Entwicklungspotenzial ableiten zu können. Die Gesamtkosten dieser Analyse belaufen sich auf rund CHF 30’000. Zusätzliche personelle Ressourcen sind im Amt für Umwelt für die Analyse nicht erforderlich. Ob Mehr- oder Minderkosten im Vergleich mit den Aufwendungen entstehen, die die Stiftung Agrarmarketing verursacht hätte, kann nicht beziffert werden.
Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Cell Broadcast in Liechtenstein
Zur Frage betreffend Präventionsmassnahmen, wie der Stand einer möglichen Einführung einer Alarmierung der Bevölkerung bei drohenden Gefahren mittels Cell Broadcast sei, ob eine solche Einführung für Liechtenstein wirtschaftlich vertretbar wäre und ob sich Liechtenstein einer entsprechenden Lösung der Schweiz anschliessen könnte, hatte sich die Regierung im März 2023 wie folgt geäussert:
Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz in Sachen Cell Broadcast initiierte Machbarkeitsstudie sei noch nicht abgeschlossen. Ohne die von der Schweiz schlussendlich favorisierte Lösung im Detail zu kennen, könne die Regierung keine verbindlichen Aussagen und Abklärungen vornehmen. Sollte die Schweiz nach Vorliegen der Studienergebnisse zum Schluss gelangen, Cell Broadcast zu installieren, und vorausgesetzt, dass die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen würden, könne diese Technologie auch in Liechtenstein ausgerollt werden.
Dazu meine Frage:
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand in der Schweiz und Liechtenstein?
Im Juli 2024 stellte das Schweizer Bundesamt für Bevölkerungsschutz seine Strategie zur Modernisierung der Alarmierungs- und Informationssysteme vor. Dabei kommt Cell Broadcast als neuer Ausgabekanal für Warnungen und Alarme eine besondere Bedeutung zu. In der Folge informierte das Liechtensteinische Amt für Bevölkerungsschutz das Bundesamt für Bevölkerungsschutz über die Absicht, eine möglichst rasche Einführung von Cell Broadcast gemeinsam mit der Schweiz zu unterstützen und dabei die bestehende Schweizer Alarmierungsplattform «POLYALERT» zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde bereits zu Jahresbeginn in Liechtenstein eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sobald von Seiten des zuständigen Bundesamtes die wesentlichen technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind, werden die betroffenen Mobilfunkbetreiber im Rahmen der Detailplanung direkt in das Projekt eingebunden. Auf Schweizer Seite müssen im kommenden Jahr noch politische Entscheidungen getroffen und Finanzierungsfragen geklärt werden. Mit der Umsetzung von Cell Broadcast, welche voraussichtlich etwa 1.5 Jahre in Anspruch nehmen wird, kann daher gemäss heutigem Kenntnisstand frühestens Mitte 2026 gerechnet werden.
Kleine Anfrage der Abg. Hoop Franziska zum Thema: Massnahmen für Wildtierkorridore
Immer wieder kommt es auf diversen Strassen in Liechtenstein zu Wildtierunfällen. In den letzten Wochen häuften sie sich und es werden leider auch nicht die letzten sein, denn die jetzige Jahreszeit sowie die kommende vereinfachen die Strassenverhältnisse nicht. Glücklicherweise gibt es neben den vielen Sachschäden bis heute keine Personenschäden zu verzeichnen. Das Thema ist längst bekannt, unternommen wurde bis dato zum Schutz der Menschen und Tiere diesbezüglich meines Erachtens zu wenig. Diverse Kleine Anfragen wurden zur schlechten Situation bereits gestellt. Im März 2024 wurde diejenigen des Abg. Patrick Risch bezüglich der Korridore dahingehend beantwortet, dass geeignete Massnahmen für Korridore in Liechtenstein von einem Fachbüro geprüft werden würden.
Wurden konkrete Massnahmen in der Zwischenzeit erstellt und wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche sind dies?
zu Frage 1 und 2:
Das Amt für Umwelt beauftragte im Herbst 2023 ein Fachbüro mit der Untersuchung der aktuellen Vernetzungssituation in den beiden Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung. Es handelt sich um den Wildtierkorridor SG-07 zwischen Wartau im Kanton St. Gallen und dem Gebiet Hälos bei Triesen sowie um den Wildtierkorridor SG-08 zwischen Werdenberg im Kanton St. Gallen und den Gebieten zwischen Schaan, Bendern und Nendeln.
Auf Basis dieser Untersuchung beauftragte die Regierung im Sommer 2024 das Amt für Tiefbau und Geoinformation, das Amt für Bevölkerungsschutz und das Amt für Umwelt mit der Prüfung von konkreten Massnahmen und der Vorlage eines Umsetzungsprojekts zur Verbesserung der Passierbarkeit der Feldkircher Strasse, der Bendererstrasse sowie der Landstrasse im Gebiet Hälos in Triesen und dem Uferverbau des Rheins, um den Wildtieren die Querung des Rheins zu erleichtern. Zudem soll die genaue Lage und Gestaltung der Vernetzungselemente für den Wildtierkorridor SG-08 zwischen dem Rhein und der Feldkircher Strasse mit den betroffenen Interessengruppen abgestimmt werden.
Gegenwärtig erstellen die Amtsstellen eine Variantenstudie für die Wildtierpassage an der Feldkircher Strasse und prüfen den Einsatz von Wildwarnsystemen für die Bendererstrasse und Landstrasse beim Hälos in Triesen.
Gibt es gerade im Hinblick auf die Schnellstrassen Möglichkeiten für kurzfristige Massnahmen und wenn ja, welche sind dies und wann werden sie umgesetzt?
Wenn nein, weshalb nicht?
zu Frage 3 und 4:
An kritischen Strassenabschnitten wird mittels der Tafel «Achtung Wild» auf die mögliche Präsenz von Wildtieren im Strassenbereich bzw. auf das Unfallpotential aufmerksam gemacht. Daneben sind auf den weissen Strassenpfosten Reflektoren angebracht, welche die Wildsäuger vor nahenden Fahrzeugen warnen sollen. Die Wirkung beider Massnahmen ist jedoch beschränkt, da sich sowohl bei Menschen als auch bei den Tieren ein Gewöhnungseffekt einstellt.
Zahlreiche Erfahrungen haben gezeigt, dass nur Massnahmen nachhaltig zielführend sind, welche die Verkehrsteilnehmenden nicht nur auf eine mögliche Unfallgefahr hinweisen, sondern effektiv vor einer vorhandenen Gefahr warnen. Dies kann beispielsweise mit Wildwarnsystemen in Verbindung mit temporären Geschwindigkeitsreduktionen erreicht werden.
Innerhalb der beiden Wildtierkorridorperimeter werden entsprechende Massnahmen gegenwärtig geprüft.
Was unternimmt die Regierung im Moment konkret in dieser Thematik?
siehe Antwort zu Frage 1
Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Fonds für Einspeisevergütung
Gemäss Art. 18 Abs. 2 des EEG «orientiert die Regierung den Landtag jährlich im Rahmen des Rechenschaftsberichtes über die Entwicklung des Fonds».
Dazu gibt es im Rechenschaftsbericht 2023 auf Seite 350 nur einen kurzen Texthinweis beim Amt für Volkswirtschaft, wonach der von den LKW verwalteten Fonds mit einem positiven Saldo von CHF 1’728’034 Mio. abgeschlossen habe.
Dieser kurze Texthinweis ist eine sehr dünne Orientierung und so ergeben sich mir folgende Fragen an die Regierung:
Welches waren im Jahr 2023 die einzelnen Einnahmenpositionen des Fonds?
Die Einnahmenpositionen des Fonds für Einspeisevergütung im Jahr 2023 waren die Förderabgabe mit CHF 5’551’039.24, die Energieentnahme mit CHF 521’221.27, die Zertifikatentnahme mit CHF 60’874.19 und die Zinsgutschrift mit CHF 17’255.12.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Energie- und Zertifikatentnahme?
Für die durch den Fonds ausbezahlten festen Einspeisevergütungen hat der Fonds für eingespeiste Energie einen Anspruch auf den Wert der Energie und der Zertifikate bzw. Herkunftsnachweise.
Welches waren im Jahr 2023 die einzelnen Ausgabenpositionen, inklusive Verwaltung und Betreuung der LKW?
Die Ausgabenpositionen im 2023 waren die Einspeisevergütung mit CHF 886’308.56, die Förderung der Investitionen in PV mit CHF 8’145’197.00 sowie die Kosten für Betreuung, Abrechnung und Anlagenkontrolle mit CHF 60’874.19.
Ist es vorgesehen, künftig die Zahlen dieses wichtigen Fonds offenzulegen?
Die Regierung wird im Rahmen des Rechenschaftsberichts 2024 detailliertere Angaben zu den Ein- und Ausgabepositionen des Fonds für Einspeisevergütung publizieren.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema: Wildtierquerungen in Liechtenstein
«Kommt die Wildtierpassage doch noch?», titelte das «Vaterland» im Frühjahr 2023. Seither ist es in der Öffentlichkeit wieder ruhig geworden. Am 24. Januar hiess es dann schon: «Fehlt der politische Wille?» Am 30. Oktober sorgte ein Wildtierunfall in Nendeln erneut für Aufsehen. Man fragt sich, woran es scheitert, dass es keine angemessenen Wildtierkorridore gibt, um sowohl die Tiere als auch die Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Die Ein- beziehungsweise Ausfahrt von Nendeln ist seit Jahrzehnten eine Gefahrenstelle und die bestehende Unterführung ist zu klein. Die Realisierung einer Wildtierbrücke scheint an ästhetischen und ideologischen Gründen zu scheitern. Auch zwischen Balzers und Triesen sowie in Bendern besteht Handlungsbedarf. Diverse Studien liegen vor und man fragt sich, warum noch nichts passiert ist, liegen doch seit Jahrzehnten verschiedene Projekte vor. Aus Sicht der Jagd ist die Situation dringend. Die Öffentlichkeit braucht hier ein Update.
Dazu meine vier Fragen:
Wie ist der Stand beziehungsweise der Zeitplan hinsichtlich des Projekts der Wiederherstellung der Wildtierkorridore?
Was wurde in dieser Legislatur in dieser Hinsicht geplant und für eine entscheidungsreife Umsetzung vorbereitet?
zu Frage 1 und 2:
Das Amt für Umwelt beauftragte im Herbst 2023 ein Fachbüro mit der Untersuchung der aktuellen Vernetzungssituation in den beiden Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung. Es handelt sich um den Wildtierkorridor SG-07 zwischen Wartau im Kanton St. Gallen und dem Gebiet Hälos bei Triesen sowie um den Wildtierkorridor SG-08 zwischen Werdenberg im Kanton St. Gallen und den Gebieten zwischen Schaan, Bendern und Nendeln.
Auf Basis dieser Untersuchung beauftragte die Regierung im Sommer 2024 das Amt für Tiefbau und Geoinformation, das Amt für Bevölkerungsschutz und das Amt für Umwelt mit der Prüfung von konkreten Massnahmen und der Vorlage eines Umsetzungsprojekts zur Verbesserung der Passierbarkeit der Feldkircher Strasse, der Bendererstrasse sowie der Landstrasse im Gebiet Hälos in Triesen und dem Uferverbau des Rheins, um den Wildtieren die Querung des Rheins zu erleichtern. Zudem soll die genaue Lage und Gestaltung der Vernetzungselemente für den Wildtierkorridor SG-08 zwischen dem Rhein und der Feldkircher Strasse mit den betroffenen Interessengruppen abgestimmt werden.
Gegenwärtig erstellen die Amtsstellen eine Variantenstudie für die Wildtierpassage an der Feldkircher Strasse und prüfen den Einsatz von Wildwarnsystemen für die Bendererstrasse und Landstrasse beim Hälos in Triesen.
Welche Hindernisse stehen Lösungen dieser Problematik im Weg?
Die Hindernisse können erst benannt werden, wenn die von der Regierung in Auftrag gegebenen Umsetzungsprojekte vorliegen.
Welche Unterstützung bräuchte die Regierung – ausser finanziellen – seitens der Legislative, um endlich Nägel mit Köpfen zu machen?
Wie bereits ausgeführt, sind die Abklärungen initiiert. Die Regierung wird mit entsprechenden Finanzbeschlüssen an den Landtag gelangen. Einen weiteren Handlungsbedarf der Legislative sieht die Regierung derzeit nicht.