Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Lehrerbesoldung im 11. Dienstjahr

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Mit der Besoldungsreform 2008 wurde das Lohnsystem für Lehrpersonen grundlegend umgestaltet. Feste Lohntabellen wurden abgeschafft und Gehaltserhöhungen erfolgen seither nur über Erfahrungs- und altersabhängige Anteile. Im Jahr 2016 erkundigte sich Judith Oehri mittels einer Kleinen Anfrage zur Besoldung der Lehrpersonen im Vergleich zum Kanton St. Gallen, was insbesondere nach zehn Dienstjahren erhebliche Gehaltsunterschiede offenbarte.

Um die Entwicklung der Lehrerbesoldung und deren Wettbewerbsfähigkeit besser einzuschätzen, wäre es sinnvoll, die Gehälter im 11. Dienstjahr zu erfassen. Dieses Dienstjahr ist ein zentraler Bezugspunkt neben dem Einstiegs- und Maximallohn in der Lohndatenerhebung der Lehrkräfte der Deutschschweizer Kantone, da es die Gehaltsrealität von Lehrpersonen mit einigen Jahren Berufserfahrung widerspiegelt.

In den EDK-Lohnerhebungen wurde bisher für alle Lehrerkategorien ausser der Sekundarstufe II angegeben, dass der Maximallohn ein theoretisches Maximum ist, das in der Praxis nicht erreicht wird. In einer Kleinen Anfrage im Jahr 2022 hatte ich bereits auf diese Problematik hingewiesen. In den letzten beiden EDK-Erhebungen fehlt diese Anmerkung jedoch plötzlich.

Wie hoch war das Gehalt im 11. Dienstjahr für die Jahre von 2008 bis 2023 in den jeweiligen Schulstufen (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I und II), ausgehend von einem realistischen Altersverlauf, bei dem die letzte dienstaltersbedingte Erhöhung von 3 Prozent bei 35 Jahren lag?

Der Hohe Landtag hat per 1.1.2009 ein neues Lohnsystem auf Basis von Lohnbändern für alle Staatsangestellten, also auch das Lehrpersonal, eingeführt. Dieses Lohnsystem mit Lohnbändern lässt aufgrund des modularen Aufbaues keine realitätsentsprechenden Aussagen für einzelne Dienstjahre zu. Die Lohnentwicklung im Mittel über alle Schulstufen hinweg wird in der der Beantwortung beigelegten Grafik dargestellt.

Welches Alter wurde bei der Beantwortung der kleinen Anfrage von 2016 für eine Lehrperson Ende des 10. Dienstjahrs angenommen?

Wie bereits in Frage 1 ausgeführt, sind generelle Aussagen zum Alter in dem vom Hohen Landtag per 01.01.2009 eingeführten Lohnsystem auf Basis von Lohnbändern nicht möglich. In der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 30. November 2016 wurden deshalb exemplarisch reale Gehälter von einzelnen Lehrpersonen herangezogen. Die Altersangaben zu den Personen der genannten Gehälter im elften Dienstjahr waren:

Alter Kindergarten          eine Person       41 Jahre alt

Alter Primarstufe            vier Personen   36 – 41 Jahre alt

Alter Sekundarstufe I     zwei Personen  36 und 42 Jahre alt

Alter Sekundarstufe II    drei Personen   36 -39 Jahre alt

Warum wurde in den EDK-Lohnerhebungen bisher für alle Lehrerstufen ausser der Sekundarstufe II angegeben, dass der Maximallohn unerreichbar ist und warum fehlt diese Anmerkung in den letzten beiden Auswertungen seit 2023?

Aufgrund von Sparmassnahmen wurden nach der Einführung des neuen Besoldungssystems auf den 1. Januar 2009 viele Jahre keine Lohnerhöhungen durch den Landtag gesprochen. Aus diesem Grund waren die in den Lohnbändern dargestellten maximalen Löhne nur ein theoretisch erreichbarer Wert, da mangels Mittelzufluss in das Gehaltssystem keine Lohnerhöhungen möglich waren.

In den letzten Jahren wurden vom Hohen Landtag wieder jeweils über den Landesvoranschlag Mittel für Lohnerhöhungen freigegeben. Mit diesen jährlichen Mitteln sowie den weiteren Massnahmen wird das Erreichen des Lohnmaximums der in der EDK-Liste genannten Gehälter in den jeweiligen Schulstufen in Abhängigkeit zum Dienstalter und des Erfahrungsanteils wieder ermöglicht. Aus diesem Grund wurde die Bemerkung in der EDK-Lohndarstellung entsprechend entfernt.

Welche Massnahmen wurden seit der Besoldungsreform 2008 ergriffen, um die Lehrerbesoldung in Liechtenstein gegenüber den Nachbarregionen, insbesondere dem Kanton St. Gallen, wettbewerbsfähig zu gestalten?

Auf den 1. Januar 2019 wurden die Gehälter der Lehrpersonen der öffentlichen Schulen Liechtensteins, welche unterhalb des St. Galler Lohnniveaus waren, mittels einer ausserordentlichen Erhöhung der Gesamtlohnsumme möglichst an das St. Galler Lohnniveau herangeführt. Auf den 1. August 2024 wurden die Gehälter der Lehrpersonen an den Kindergärten vollumfänglich an die Gehälter der Lehrpersonen an den Primarschulen angepasst. Rückwirkend auf den 1. August 2023 wurden im Kalenderjahr 2024 die Gehälter der Lehrpersonen für Handarbeit und Hauswirtschaft auf der Sekundarschulstufe an die Gehälter der Sekundarlehrpersonen angehoben. Zusammenfassend wurden folgende monetäre Massnahmen seit 2009 für die Besoldung des Lehr- und schulischen Assistenzpersonal an den öffentlichen Schulen Liechtensteins umgesetzt.

Erhöhung der Lohnsumme gem. Abänderung der Besoldungsverordnung 14.10.2008:

Für die Kindergartenstufe:

2009                      +6.00%

2010                      +5.50%

Für die Primarstufe:

2009                      +3.50%

2010                      +2.00%

Für die Oberschule:

2009                      +2.50%

2010                      +1.00%

Zusätzlich zu den verordneten Gehaltsanpassungen der Jahre 2009 und 2010, wurden über alle Schularten weitere Geldmittel in das Besoldungssystem für das Lehr – und schulische Assistenzpersonal durch den hohen Landtag freigegeben:

2009                      +4.40%                 Lohnanpassung und Teuerung

2011 – 2012        +2.00%                 Lohnanpassungen

2018 – 2024        +12.35%               Lohnanpassungen und Teuerung