WHO: Pandemievertrag und Liechtenstein

Die WHO plant Reformen, die unser Selbstbestimmungsrecht einschränken werden. Zwei parallele Reformprozesse stehen kurz vor dem Abschluss. Der erste ist ein neuer Vertrag zur Pandemievorsorge. Der zweite Reformprozess der WHO ist eine Überarbeitung des bestehenden Vertrags zur Regelung der ­internationalen ­Gesundheitsvorschriften von 2005. Dieser zweite Prozess ist für Liechtenstein von hoher Relevanz. Liechtenstein ist ein Vertragsstaat der internationalen ­Gesundheitsvorschriften vom 23. Mai 2005 (LGBl Nr. 76).

Text: Herbert Elkuch, DpL-Abgeordneter

Der Pandemievertrag
Der Pandemievertrag kann bei der Umsetzung des schweizerischen Epidemien-Gesetzes Auswirkungen auf Liechtenstein haben. Der Pandemie-Vertragsentwurf enthält klar autoritäre Züge. Die politische Kommunikation beispielsweise soll so gesteuert werden, dass das Vertrauen in die angeordneten Maßnahmen gestärkt wird. Damit werden freie Meinungsäusserungen, die nicht WHO-konform sind, unterdrückt. Bei einer von der WHO ausgerufenen Pandemie kann der Pandemiepakt die Handlungsfähigkeit des Landtages und der Regierung einschränken. Dass ein weit entferntes, nicht gewähltes Gremium uns einschränken könnte, versetzt viele in Angst und Sorge.

WHO-Mitgliedschaft
Liechtenstein ist derzeit nicht Mitglied der WHO. Mai 2019: Die Regierung thematisiert einen allfälligen WHO-Beitritt Liechtensteins. Mai 2023: Unser Ministerium begrüsste Verhandlungen, um im Rahmen eines Pandemiepakts die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Auch international verbindliche Regeln werden begrüsst, insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung und Bewältigung zukünftiger Pandemien. Der Mitgliederbeitrag für Liechtenstein beliefe sich auf geschätzte 50’000 US-Dollar jährlich. Nach einem Beitritt entstünde zudem ein personeller Mehraufwand. Soweit die Regierung. Ein Beitritt zum WHO erfordert einen Landtagsbeschluss. Stimmt der Landtag zu, kann das Referendum ergriffen werden. Das Volk kann mit einer Volksabstimmung einen WHO-Beitritt verhindern.

Internationale Gesundheitsvorschriften
Die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sind für uns als Vertragsstaat besonders relevant. Es besteht die Gefahr einer Machtverschiebung hin zu einer überstaatlichen Organisation, die von privaten Interessen beeinflusst ist. An zwei Schlüsselstellen soll das Wort «unverbindlich» gestrichen werden, was dazu führen würde, dass zukünftig die Empfehlungen verbindlich sind. Wie beim Pandemievertrag: Letztlich würde die WHO entscheiden, was richtig oder falsch ist. Im Artikel 3 «Prinzipien» wird die Streichung der Worte «unter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Personen» vorgeschlagen.

Soll Liechtenstein Vertragsstaat bei den internationalen Gesundheitsvorschriften bleiben?
Es stellt sich die Frage, ob Liechtenstein allenfalls bei einer Schwächung der eigenen Souveränität weiterhin Vertragsstaat bleiben soll. Die Weltgesundheitsversammlung plant in der Konferenz vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 über die neu gefassten int. Gesundheitsvorschriften abzustimmen. Wenn Liechtenstein innert 10 Monaten nach der Abstimmung keinen Widerspruch einlegt, sind die neuen Vorschriften verbindlich.

Lernen aus der Coronazeit
Während der Coronazeit beschloss die Regierung im Alleingang mit der 2G-Regel eine verfassungs- und gesetzeswidrige Ausgrenzung vieler rechtschaffender Bürger. Ein parlamentarischer Vorstoss der DpL für den Einbezug des Landtages boykottierten die regierungstreuen Grossparteien. Dank der Initiative von zwei Frauen (mitdenken.li) kam eine Volksabstimmung zustande. Mit einem klarem NEIN verbot das Volk einen zukünftigen Einsatz der 2G-Regel. Die 2G-Erfahrung lehrt, den Riegel vorzuschieben, bevor Menschen diskriminiert werden. Will die WHO unsere Freiheit einschränken, muss sofort interveniert werden, nicht erst nach einer Spaltung der Bevölkerung. Das Gute: Noch ermöglicht unsere Demokratie, dass die Bürger sich gegen Willkür wehren.