Kleine Anfragen an RR Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abg. Zech-Hoop Karin zum Thema: Investitionsförderung über das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Am 10. März wurde das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen eröffnet den liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren nicht nur einen breiten Marktzugang, da eine grosse Anzahl von Zöllen auf Industrieprodukte entfallen. Zudem verbessern sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit und Planbarkeit. Das Abkommen enthält ein Kapitel betreffend die Förderung von Investitionen in Indien durch Unternehmen aus den EFTA-Staaten.

Dies ist eine Reaktion auf das grosse Interesse Indiens, zusätzliche Investitionen von Unternehmen aus der Schweiz und anderen EFTA-Staaten anzuziehen. Bis zum Inkrafttreten des Abkommens muss eine Kontaktstelle für die Erleichterung der Kommunikation hinsichtlich der Umsetzung des Kapitels «Investitionsförderung und Kooperation» benannt werden.

Dazu meine Fragen:

Wann ist die Ratifizierung des Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien geplant?

Aufgrund des Zollvertrags bzw. der Bestimmungen im Freihandelsabkommen zum Warenverkehr wird Liechtenstein nicht vor der Schweiz ratifizieren. Die Regierung geht derzeit davon aus, dass die Ratifikation im Verlauf des kommenden Jahres stattfinden und dem Landtag voraussichtlich 2025 ein Bericht und Antrag unterbreitet werden wird. Das Abkommen wird erst in Kraft treten, wenn es Indien und alle vier EFTA-Staaten ratifiziert haben.

Wurde von Liechtenstein schon eine Kontaktstelle benannt?

Gemäss Abkommenstext benennt jede Vertragspartei bei Inkrafttreten des Abkommens eine Kontaktstelle, um die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien über die Umsetzung des Investitionskapitels zu erleichtern. Indien richtet zudem einen speziellen EFTA-Desk ein, der (potentielle) Investoren aus den EFTA-Staaten unterstützt. Die Kontaktstelle für Liechtenstein wurde noch nicht benannt.

Was sind die Kriterien und Anforderungen an diese Kontaktstelle?

Die Kontaktstelle wird zur Umsetzung des Investitionskapitels die Möglichkeit haben, direkt mit den indischen Behörden zu kommunizieren. Zugleich soll die Kontaktstelle auch Ansprechpartner der EFTA und ihrer Mitgliedstaaten sein. Innerhalb der EFTA werden derzeit Überlegungen angestellt, wie die Bemühungen der EFTA-Staaten zur Investitionsförderung unter dem Abkommen mit in geeigneter Form koordiniert werden können.

Ist geplant die Kontaktstelle in der Wirtschaft oder bei einer Behörde anzusiedeln?

Die Regierung wird prüfen, wo die Aufgaben der Kontaktstelle am besten angesiedelt werden können. Es wird auf jeden Fall sehr wichtig sein, dass die Kontaktstelle auch in engem Kontakt mit den liechtensteinischen Wirtschaftsverbänden steht, die Mitglieder haben, welche bereits in Indien investiert haben oder zu investieren gedenken. Auch eine gute Vernetzung mit Swiss Global Enterprise, das liechtensteinische KMU bei ihren Internationalisierungsvorhaben unterstützt, wird bedeutsam sein.


Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Berufliche Qualifikation der Bevölkerung

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Die Lohnstatistik zeigt eine interessante Entwicklung: Die Lohndifferenz zwischen Einwohnern und Zupendlern hat sich im Jahr 2022 um 0,9 Prozentpunkte zu Gunsten der Zupendler auf 3,8 Prozent erhöht. In der öffentlichen Verwaltung beträgt diese Lohndifferenz zwischen Einwohnern und Zupendlern gar 20 Prozent. Gemäss Statistikportal wird damit ein langfristiger Trend ungebremst fortgesetzt.

Im Jahr 2005 lag der jährliche Medianlohn der Einwohner noch CHF 5’300 über dem der Zupendler. Heute liegt dieser jedoch CHF 3’300 darunter. Diese Differenz der jährlichen Medianlöhne hat sich somit um CHF 8’600 zulasten der Einwohner entwickelt.

Die Gründe dafür können vielschichtig sein. Bekannterweise haben sowohl Branche als auch Ausbildung und Anforderungsprofil einen starken Einfluss auf das Lohnniveau.

Dazu habe ich folgende vier Fragen:

Verfügt unsere Bevölkerung über die passende Ausbildung, um alle Bereiche auf der Lohnpyramide auf dem Arbeitsmarkt abzudecken oder welche Qualifikationsprofile sind bei der einheimischen Bevölkerung über- oder unterrepräsentiert?

Passen die Qualifikationsprofile der Einwohner zu zukünftigen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, sodass die Lohndifferenz wieder reduzieren wird?

Die liechtensteinischen Unternehmen sind agil und innovativ und passen sich laufend an neue technologische und andere Entwicklungen an. Dadurch steigen die Qualifikations- und Anforderungsprofile der Wirtschaft an die Arbeitskräfte kontinuierlich. Die benötigte hohe Anzahl an qualifizierten Arbeitskräften ist im Inland nicht verfügbar. Für die Unternehmen wird es auch in Zukunft unumgänglich sein, qualifiziertes Personal aus dem Ausland zu rekrutieren. Seit Jahren werden bis zu 9 von 10 offenen Stellen mit Zupendelnden besetzt und diesbezüglich ist auch keine Trendwende in Sicht.

In den vergangenen Jahren war nachweislich ein kontinuierlich steigender Bedarf an höher qualifiziertem Personal mit Ausbildungen im tertiären Bereich erkennbar. Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe «Arbeitskräftemangel» hat in ihrem Bericht vom Mai 2024 betreffend Massnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und der Erwerbsbeteiligung eine gezielte, systematische und hochwertige Aus- und Weiterbildung, die den künftigen Anforderungen im Arbeitsmarkt entspricht, als prioritäres Handlungsfeld identifiziert. Staat und Wirtschaft sind gefordert gemeinsam Massnahmen zu ergreifen, um Lücken bei der Aus- und Weiterbildung zu identifizieren und Instrumente zu erarbeiten, so dass eine kontinuierliche und zielgerichtete Weiterbildung der inländischen Arbeitskräfte gewährleistet werden kann.

Zudem geht aus dem Bericht hervor, dass ein berufsspezifischer Fachkräftemangel in den MINT-Berufen und insbesondere im Bereich Pflege, Betreuung sowie im Bildungsbereich herrscht. Um dem entgegen zu wirken, wurden im Bereich Pflege und Betreuung per 1. Januar 2024 bereits verschiedene Massnahmen zur Förderung dieser Berufe umgesetzt. Im Bereich Bildung hat die Regierung im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe – die sogenannte «Machergruppe Berufsattraktivität» – eingesetzt, um den Mangel an Lehrpersonen adäquat zu begegnen. Die Machergruppe wurde beauftragt, zuhanden der Regierung ein Strategiepapier mit den zielführendsten Wegen in Sachen «Attraktivität Lehrberuf Liechtenstein – Ausbildung, Rekrutierung und Verbleib» auszuarbeiten. Dieses Strategiepapier soll Ende 2024 der Regierung vorgelegt werden.

Mit welchen Bildungsmassnahmen soll die einheimische Bevölkerung für besser bezahlte Stellen qualifiziert werden?

Der Bericht der Arbeitsgruppe «Arbeitskräftemangel» vom Mai 2024 hält fest, dass diverse Massnahmen im Bereich einer vielfältigen und hochwertigen Ausbildung sowie einer systematischen und gezielten Weiterbildung ergriffen werden sollen. Darunter zählen eine transparentere und intensivere Information über Angebote im Bereich Grundkompetenzen, Qualifizierung und Weiterbildung; eine Berufs- und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende ohne Altersbeschränkung; ein erweitertes Bildungsangebot; das Setzen von gezielten Anreizen zur beruflichen Weiterbildung; die Anerkennung von weiteren Qualifikationen; die Etablierung der Kultur des lebenslangen Lernens und das Fördern und die Erleichterung der Ausbildung zur Fachfrau/zum Fachmann Betreuung Kinder.

Zudem wird zurzeit eine mögliche staatliche Vorfinanzierungsbeteiligung an die vorbereitenden Kurse für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen in Analogie zur Schweiz geprüft, um die Weiterbildungsbereitschaft im Bereich der höheren Berufsbildung zu erhöhen.

Welche Vorbildfunktion nimmt der Staat bei dieser Rolle ein, um die signifikante Lohndifferenz in der öffentlichen Verwaltung zu reduzieren?

Bei der Landesverwaltung handelt es sich um eine Arbeitgeberin mit sehr heterogenen Aufgaben. Die Aufgaben einer Stelle werden jeweils einer Funktionsbewertung unterzogen und sodann einer Lohnklasse zugeteilt. Innerhalb der Lohnklassen kann die vorgebrachte Lohndifferenz zwischen Einwohnern und Zupendelnden nicht festgestellt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Landesverwaltung als Arbeitgeberin in Konkurrenz mit den privaten Arbeitgebern um qualifizierte Arbeitgeber steht. Gerade im Bereich der hoch qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräfte ist die Landesverwaltung – ebenso wie die privaten Arbeitgeber – auf Zupendelnde aus dem Ausland angewiesen, da einerseits die Anzahl an erforderlichen, qualifizierten Arbeitskräften im Inland nicht ausreichend gegeben ist und andererseits im Inland bestimmte, spezialisierte Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.


Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Abstimmungsverhalten Liechtensteins in der UNO bezüglich Stärkung der Rechte der Palästinenser

Abgeordneter Daniel Seger

Verschiedene Medien informierten über die Generalversammlung der Vereinten Nationen letzten Freitag, in welcher mit grosser Mehrheit für eine Resolution gestimmt wurde, die Palästina neue Rechte und Privilegien in dem Gremium gewährt. 143 von 193 Mitgliedern stimmten für das Papier, neun dagegen, und 25 enthielten sich. Staaten, die sich enthielten, waren beispielsweise die Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien. Staaten, die zustimmten, waren beispielsweise Frankreich, Spanien, China und Russland. Staaten, die ablehnten, waren beispielsweise Israel und die USA. Aus der Berichterstattung im «Vaterland» wie auch bei «Radio L» geht nicht hervor, wie Liechtenstein abgestimmt hat.

Falls Liechtenstein an der Abstimmung teilgenommen hat, wie hat Liechtenstein gestimmt?

Liechtenstein hat wie üblich an der Abstimmung in der UN-Generalversammlung teilgenommen und mit «ja» abgestimmt. Das Abstimmungsresultat ist öffentlich zugänglich.

Wie wird dieses Abstimmungsverhalten begründet?

Liechtenstein hat die Resolution unterstützt, weil die Resolution im Wesentlichen eine Neubefassung des Sicherheitsrats mit der Frage der Vollmitgliedschaft Palästinas vorschlägt. 2012 hatte Liechtenstein dem Beobachterstatus Palästinas zugestimmt und dabei die Position eingenommen, dass Palästina die Kriterien der Staatlichkeit gemäss Völkerrecht erfüllt. Das Stimmverhalten bei der aktuellen Resolution steht somit im Einklang mit der bisherigen Positionierung Liechtensteins.

Wie war die Regierung diesbezüglich miteinbezogen?

Das Abstimmungsverhalten wurde mit dem Regierungschef abgestimmt. Die Regierungsmitglieder wurden in Form eines Positionspapiers zur Resolution resp. dem Abstimmungsverhalten informiert.

Wie war das Amt für auswärtige Angelegenheiten diesbezüglich miteinbezogen?

Gemäss gängiger Praxis erarbeitete das Amt für Auswärtige Angelegenheiten zusammen mit der Mission in New York eine Empfehlung für die inhaltliche Positionierung und das Stimmverhalten Liechtensteins zuhanden der Aussenministeriums.


 

Falls Liechtenstein an dieser Abstimmung nicht teilgenommen hat, was waren die Gründe dafür?