Kleine Anfragen an RC Daniel Risch

Regierungschef Daniel Risch

Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Liechtenstein

Abgeordneter Daniel Seger

Der österreichische Bundesminister für Finanzen beantragte am 30. August 2023 zur Geschäftszahl BMF-2023-0.442.656, dass die Bundesregierung dem Bundespräsidenten vorschlage, den Sektionschef, die Abteilungsleiterin oder stellvertretende Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Finanzen zu bevollmächtigen, Verhandlungen über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein zu führen. Begründet wurde dieser Antrag zusammengefasst damit, dass Personen, die in Österreich ansässig sind und ihre selbständige Tätigkeit in Liechtenstein ausüben oder im öffentlichen Dienst Liechtensteins arbeiten, der Besteuerung in Liechtenstein unterliegen, wobei Österreich diese Einkünfte unter Progressionsvorbehalt befreie. Das niedrige Steuerniveau in Liechtenstein trage zu Verwerfungen am österreichischen Arbeitsmarkt bei und verstärke den Fachkräftemangel in der Region, insbesondere auch im Bildungswesen, aber auch in den freien Berufen. Im Rahmen der Verhandlungen solle das Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend abgeändert werden, dass für selbständig Tätige und im öffentlichen Dienst Beschäftigte die Anrechnungsmethode für in Österreich Ansässige implementiert werde.

Hat die Regierung Kenntnis von den österreichischen Änderungswünschen?

Der Regierung sind die Änderungswünsche bekannt.

Welche Konsequenzen im Bereich Fachkräfte sieht die Regierung für das Land Liechtenstein, wenn das DBA entsprechend abgeändert wird?

Die Regierung setzt sich dafür ein, dass das Abkommen nicht angepasst wird. Die Konsequenzen sind nur schwer abschätzbar.

In welchen Bereichen bestehen die grössten Risiken, dass sich der Fachkräftemangel in Liechtenstein verstärkt, wenn das DBA entsprechend abgeändert wird?

Insbesondere für den öffentlichen Sektor wären die Herausforderungen gross.

Mit welchen anderen Staaten hat Österreich entsprechende Regelungen, wie sie vom Bundesminister für Finanzen beantragt werden und mit Liechtenstein vereinbart werden sollen?

Österreich hat rund 90 DBA, einschliesslich den acht DBA mit seinen Nachbarstaaten. In Bezug auf die sieben anderen Nachbarstaaten (ausgenommen Liechtenstein) sieht nur das DBA Österreich-Italien die Anrechnungsmethode betreffend Einkünfte aus selbständigen freiberuflichen Tätigkeiten vor. Betreffend Löhne aus dem öffentlichen Dienst sieht nur das DBA Österreich-Schweiz die Anrechnungsmethode vor, und im Verhältnis zu Deutschland wurde jüngst eine Art Grenzgängerregelung vereinbart, die ein geteiltes Besteuerungsrecht ab einem gewissen Schwellenwert vorsieht.

Wie gedenkt Liechtenstein den damit zusammenhängenden Problemen zu begegnen?

Siehe Antwort zu Frage 2.


Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Landtagsforen der Regierung

Die Landtagssitzungen sind mit Ausnahme des in der Regel kurzen nicht-öffentlichen Teils öffentlich und können von interessierten Personen live als Zuschauer oder auch von zu Hause aus mittels Livestream verfolgt oder nachgeschaut werden.

Die Regierung führte in der Vergangenheit für die Landtagsabgeordneten mehrfach ein Landtagsforum durch, dies nicht nur in der jetzigen Legislaturperiode, sondern auch schon zuvor. Ein Landtagsforum ist nicht öffentlich, da nur die Landtagsabgeordneten und deren Stellvertreter eingeladen werden.

Was sind die Gründe, weshalb die Regierung Landtagsforen durchführt?

Die Landtagsforen dienen in erster Linie dem Landtag zur Information. Gerade bei sehr komplexen Vorlagen mit weitreichenden Auswirkungen sieht es die Regierung als Angebot an die Abgeordneten, ihnen in kompakter Art und Weise mündlich die geplanten Reformen in übersichtlicher Art vorzustellen. Gleichzeitig möchte die Regierung den Abgeordneten die Möglichkeit bieten, nach der Lektüre der jeweiligen Berichte und Anträge Verständnisfragen zu stellen, weshalb die Foren in der Regel etwa zwei Wochen nach der Verabschiedung der Vorlagen durch die Regierung geplant werden.

Die Landtagsforen sind also nicht eine Initiative im Interesse der Regierung, sondern ein Informationsangebot an den Landtag.

Wie viele Landtagsforen hat die Regierung in dieser Legislaturperiode durchgeführt?

In der aktuellen Legislaturperiode wurden 6 Landtagsforen durchgeführt.

Zu welchen Themen wurde in dieser Legislaturperiode jeweils ein Landtagsforum durchgeführt

Landtagsforen wurden durchgeführt zum IWF-Beitritt, zur Staatenbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zu einem Ergänzungskredit zur Staatenbeschwerde, zum Religionsgemeinschaftengesetz, zum Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein, zum Medienpaket mit der Sanierung des LRF und der Medienförderung sowie eines zur nachhaltigen Ausrichtung der staatlichen Pensionsvorsorge.

Welche Inhalte wurden dabei vermittelt, welche nicht in einem Bericht und Antrag enthalten waren?

Es wurden keine Inhalte vermittelt, die über den jeweiligen Bericht und Antrag hinausgehen. Es werden die Inhalte des jeweiligen BuAs präsentiert und erläutert. Ebenso besteht die Möglichkeit Verständnisfragen zu stellen. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, handelt es sich um ein Angebot an die Abgeordneten die Informationen kompakt und gebündelt präsentiert zu erhalten.

Weshalb konnten diese Inhalte nicht in einen Bericht und Antrag aufgenommen werden?

Siehe Antwort zu Frage 4.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Liechtenstein und die Olympischen Spiele Paris 2024

FBP-Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser Foto: Nils Vollmar

Den soeben erschienenen LOC News kann folgendes entnommen werden: «Olympische Spiele Paris 2024 – Der Countdown läuft».

Wer nun auf die Namen der nominierten liechtensteinischen Sportler wartet, wird enttäuscht. Es scheint, dass Liechtenstein erstmals keine einzige Sportlerin oder keinen einzigen Sportler an die Olympischen Spiele entsenden kann mit Ausnahme der Boykott-Spiele von 1980 in Moskau zum ersten Mal seit Menschengedenken.

Stattdessen wird angekündigt, dass der Countdown läuft und die Vorfreude gross ist. Liechtenstein werde mit dem «House of Liechtenstein» in der Fan-Zone des Deutschen Hauses präsent sein. Ein attraktives Programm erwartet die Besucher, so heisst es in den News.

Also, keine Sportler beim weltgrössten Sportanlass, aber ein House of Liechtenstein. Das ist unverständlich und wirft Fragen auf:

Wie erklärt sich die Regierung, dass der liechtensteinische Spitzensport trotz immens gesteigerter Aufwendungen, wie zum Beispiel die Sportschule oder die Entlöhnung von Spitzensportkandidaten, offenbar schlechter denn je dasteht?

Die Regierung teilt die Einschätzung, dass der Liechtensteinische Spitzensport «schlechter denn je dasteht», nicht.

Wie stellt sich die Regierung zum seltsamen Auftritt in Paris ohne teilnehmende Sportler, aber mit einem «House of Liechtenstein»?

Die Olympischen Spiele gehören zu den grössten Sport-Veranstaltungen der Welt. Der Auftritt von Liechtenstein im Rahmen der Landeskommunikation mit einer Präsenz des «House of Liechtenstein» unterstreicht den olympischen Gedanken und das Selbstverständnis als souveräner Staat, sich aktiv in die Staatengemeinschaft einzubringen. Die Präsenz hat das Ziel, den Austausch zu fördern und Liechtenstein den Menschen aus der ganzen Welt näher zu bringen.

Wie gross ist der Aufwand an Personen und Geld (finanzieller Aufwand) für die Bespielung des «House of Liechtenstein»?

Liechtenstein Marketing wurde von der Regierung beauftragt, dieses Projekt im Sinne der Landeskommunikation umzusetzen. Das Gesamtbudget für den Auftritt von Liechtenstein an den Olympischen Spielen inkl. den geplanten Event- und Kommunikationsmassnahmen beträgt CHF 245’000. In diesem Budget sind auch die für diesen Anlass zusätzlichen Personalkosten von Liechtenstein Marketing abgedeckt. Das für die Präsenz an den olympischen Spielen in Paris vorgesehene «House of Liechtenstein» muss nicht extra in Auftrag gegeben werden, sondern steht bereits heute zur Verfügung und wurde z.B. vor Kurzem im Rahmen des Vorsitzes Liechtenstein im Europarat für einige Tage in Strassburg eingesetzt und wird auch für weitere Anlässe wie etwa die Internationale Tourismusbörse in Berlin verwendet werden.

Es wäre schade, wenn Liechtenstein keine Sportler nach Paris entsenden könnte. Die finalen Entscheide hierzu sind noch nicht gefallen.

Wie soll sich der liechtensteinische Sport im «House of Liechtenstein» ohne Teilnahme an den Spielen in Paris darstellen?

Gibt es noch eine Chance, diese, ich muss es so sagen, Blamage für Liechtenstein zu verhindern?

Der Qualifikationsprozess in den Sportarten, in denen sich Sportlerinnen und Sportler aus Liechtenstein für die Olympischen Sommerspiele qualifizieren können, läuft noch bis Ende Juni bzw. Anfang Juli. Für den Fall, dass Athletinnen und Athleten aus Liechtenstein die internationalen Selektionskriterien nicht erreichen sollten, hat das LOC beim Internationalen Olympischen Komitee Anträge für zwei Universality Places, im Volksmund oft als Wildcards bezeichnet, gestellt. Da das Universalitätsprinzip ein Grundelement der Olympischen Bewegung und der Olympischen Spiele ist, kann davon ausgegangen werden, dass das IOC eine Einladung an eine Athletin und / oder einen Athleten aus Liechtenstein ausspricht, wie dies in der Vergangenheit auch der Fall war und seit vielen Jahren gängige Praxis ist.

An den vergangenen 5 Olympischen Sommerspielen haben insgesamt 4 Athleten und 5 Athletinnen Liechtenstein vertreten. Die Mehrheit der Sportler konnte jeweils dank eines Universality Places an den Sommerspielen teilnehmen. An den Spielen in Sydney, Athen und London haben Athletinnen und Athleten aus Liechtenstein nur dank Universality Places teilgenommen. Julia Hassler (Schwimmen), Lara Mechnig und Marluce Schierscher (Artistic Swimming) ist es gelungen, die internationalen Selektionslimiten zu erreichen und sich so direkt und auf sportlichem Weg für die Olympischen Sommerspiele zu qualifizieren.