Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

RR Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema: Vergleiche zwischen staatlichen Bauprojekten

Abgeordneter Hubert Büchel

Im gestrigen «Vaterland» schrieben FBP-Fraktionssprecher Daniel Seger und FBP-Generalsekretär Gaston Jehle Parallelen zwischen den staatlichen Hochbauten herbei. Wir werden ja später noch mehr dazu hören. So wird argumentiert, dass bei den Bauprojekten für das Landessspital und der Landesbibliothek vieles «ähnlich» gelaufen sei. Vergleiche sind gut und wichtig, um zu zeigen, welches der beste Weg ist, eine Sache zu erledigen.

Meines Erachtens hinkt hier aber der Vergleich. Um die Diskussionen zum Neubau Landesspital in dieser Landtagssitzung nicht zu überfrachten und die Öffentlichkeit dennoch sachlich zu informieren, habe ich dazu folgende Fragen:

Wann gab es erste Gerüchte beziehungsweise konkret die erste kleine Anfrage zu möglichen Kostenüberschreitungen im Projekt für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals und wie wurde seitens des zuständigen Ministeriums darauf reagiert? 

Die erste Kleine Anfrage zu möglichen Überschreitungen beim Neubau des Landesspitals wurde am 1. September 2021 gestellt. In der Beantwortung wurde auf damals laufende Arbeiten verwiesen, ohne die eine differenzierte Aussage über Kosten- und Termineinhaltung nicht möglich war. Die Kostenschätzung vom November 2021 ging noch von Gesamtkosten aus, die sehr nahe beim zur Verfügung stehenden indexierten Kredit lagen.

Wann wurde die Projektkommission und in der Folge die Regierung und dann die Öffentlichkeit offiziell über die Kostenüberschreitungen im Projekt «Neubau Landesspital» informiert und was war summarisch der Inhalt dieser Information?

Das zuständige Ministerium wurde über die Kostenüberschreitung am 23. März 2022 informiert. Die Information an den Steuerungsausschuss erfolgte am 25. März 2022. Die Regierung wurde in der Regierungssitzung vom 29. März 2022 informiert. Die Information des Landtags und der Öffentlichkeit erfolgte am 6. April 2022. Informiert wurde über die erwartete Höhe der Kostenüberschreitung und die wichtigsten Ursachen der höheren Kosten, namentlich zusätzliche Anforderungen aus Nutzersicht und die nun präziser ermittelten Rahmenbedingungen auf dem Baugelände.

Wann gab es erste Gerüchte beziehungsweise konkret die erste kleine Anfrage zu deutlichen Kostenüberschreitungen im Projekt Ertüchtigung Post- und Verwaltungsgebäude für die Liechtensteinische Landesbibliothek und wie wurde seitens des zuständigen Ministeriums darauf reagiert?

Es gab keine kleinen Anfragen in Bezug auf einen allfälligen zusätzlichen Kreditbedarf für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz. Der Regierung ist nicht bekannt, dass Gerüchte kursierten, bevor die nachstehenden Gremien in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge über den zusätzlichen Kreditbedarf ausführlich informiert wurden: Projektkommission, Regierung, Landtag, Öffentlichkeit.

Wann wurde die Projektkommission und in der Folge die Regierung und dann die Öffentlichkeit offiziell über die Kostenüberschreitungen im Projekt «Ertüchtigung Post- und Verwaltungsgebäude» für die Liechtensteinische Landesbibliothek informiert und was war summarisch der Inhalt dieser Information?

Die Projektkommissionsgruppe betreffend die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek wurde am 21. Februar 2024 im Rahmen der 2. Projektkommissionsgruppensitzung von der Projektleitung detailliert über den zusätzlichen Kreditbedarf informiert, wobei die Unterlagen für diese Sitzung mit den entsprechenden Informationen den Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmern am 16. Februar 2024 digital zugestellt wurden.

Die Regierung wurde in der nächstmöglichen Regierungssitzung vom 27. Februar 2024 basierend auf der Diskussion der Projektkommissionsgruppe ausführlich und schriftlich mittels Regierungsantrag informiert. Der Regierungsantrag stand den Regierungsrätinnen und -räten im Vorfeld der Regierungssitzung ab dem 23. Februar 2024 zur Verfügung. Der Regierungsantrag beinhaltete auch einen Antrag der Projektkommissionsgruppe auf Planungsstopp nach Abschluss der Phase «Bauprojekt» bis zur Behandlung eines Bericht und Antrags betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz. Um der Regierung diese Empfehlung machen zu können, beinhaltete der entsprechende Regierungsantrag basierend auf der Diskussion der Projektkommissionsgruppe eine ausführliche schriftliche Begründung.

Die Öffentlichkeit wurde am Nachmittag des 27. Februars 2024 mittels Medienorientierung über die Anträge und Beschlüsse der Regierung informiert. Die Medienorientierung beinhaltete 1. das Aufzeigen der Gründe des zusätzlichen Kreditbedarfs, 2. die Auflistung bereits durchgeführter Optimierungsmassnahmen, 3. die Handlungsoptionen zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des zusätzlichen Kreditbedarfs sowie 4. das auf Basis der aufgezeigten Handlungsoptionen weitere Vorgehen auf Basis der Entscheide der Projektkommission und der Regierung.

Gibt es aus Sicht der Regierung weitere relevante Unterschiede zum Projektstand, den Kosten oder weiteren Aspekten, die für den Landtag wichtig sein könnten?

Es gibt Unterschiede zum Projektstand. Das Projekt Neubau des Landesspitals befindet sich am Ende der Phase «Vorprojekt». Das Projekt Umnutzung Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz befindet sich am Ende der Phase «Bauprojekt».

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass es sich beim Landesspital um ein Neubauprojekt handelt, während es sich bei der Landesbibliothek um eine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes handelt.

Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Unterschieden in Bezug auf die Weiterverfolgung der Projekte nach Bekanntwerden des zusätzlichen Kreditbedarfs. Ausführungen dazu würden den Umfang einer kleinen Anfrage sprengen.


Kleine Anfrage der Abg. Hoop Franziska zum Thema: Dreifachturnhalle im SZU II

Abgeordnete Franziska Hoop

Die Dreifachturnhalle beim SZU II wird bekanntlich in die Tiefe, das heisst bewusst und vorsätzlich in den Grundwasserbereich in Ruggell gebaut. Dies gegen die Meinung vieler lokaler Bauexperten. Dies wurde im Landtag bei der Aufstockung des Ergänzungskredits im April 2023 auch von einigen Abgeordneten stark kritisiert. Die daraus entstehenden Zusatzkosten in Unterhalt und Instandhaltung sind derzeit nicht abzusehen, dürften aber erheblich sein.

Hat die Regierung in dieser Sache nochmals Untersuchungen und Abklärungen angestellt?

Einleitend weist die Regierung auf die Antworten zur kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaisers vom 31. Mai 2023 hin. In der Beantwortung dieser kleinen Anfrage hält die Regierung fest, dass es beim Thema Wasser wichtig ist, zwischen Grundwasser, Oberflächenwasser und Schmutzwasser zu unterscheiden.

In Ruggell ist weder die Thematik Grundwasser noch die Thematik Schmutzwasser problematischer als in anderen Gemeinden. Was in Ruggell jedoch zu beachten ist – und das wird auch von der Gemeinde Ruggell so geschildert – ist die Versickerung des Oberflächenwassers aufgrund des Grundwasserpegels.

Bei starken Regenereignissen könnte es bei einer zu geringen Dimensionierung der Versickerungsfläche sein, dass diese nicht ausreicht und das Wasser über zu tief gesetzte Öffnungen ins Gebäude eindringt.

Sowohl das Ministerium für Infrastruktur und Justiz als auch die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften sind und waren in Bezug auf die Thematik Oberflächenwasser in Kontakt mit der Gemeinde.

Seit der Beantwortung der kleinen Anfrage am 2. Juni 2023 hat die Projektleitung des SZU II die Planung der Liegenschaftsentwässerung sowie der Wasserdichtigkeit mit verschiedenen Fachingenieurinnen und Fachingenieuren sowie mit Expertinnen und Experten fortgeführt und optimiert.

Die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften steht zudem weiterhin in engem Austausch mit den Fachpersonen der Ruggeller Bauverwaltung. Darüber hinaus haben ein Vertreter und eine Vertreterin der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften am jährlichen Informationsabend der Gemeinde Ruggell vom 26. Februar 2024 der Ruggeller Bevölkerung das Bauprojekt Neubau Schulzentrum Unterland II vorgestellt. Im Rahmen dieses Informationsabends wurde auch explizit auf das Thema Wasser eingegangen und es wurden alle Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner beantwortet.

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Bleibt die Regierung bei ihren Plänen, die Dreifachturnhalle beim SZU II in den Grundwasserbereich zu bauen?

Ja.

Die Regierung weist zudem darauf hin, das Bauen im Grundwasser in Liechtenstein kein Einzelfall ist. Auch deshalb verfügen die Unternehmer über die entsprechende Erfahrung. Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten werden beachtet und umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise: Das Niveau des Erdgeschosses und die Zugangshöhen zu optimieren sowie Reserven einzuplanen, Versickerungsmöglichkeiten in der Umgebung zu schaffen, das Eindringen von Wasser bei Öffnungen zu verhindern (Lichtschächte, etc.), ein Abdichtungskonzept zu erstellen und die Qualität während des Bauprozesses zu prüfen.


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Mehrverkehr für Schaanwald und Nendeln aufgrund des Stadttunnels Feldkirch

Abgeordneter Daniel Oehry

In regelmässigen Abständen erkundigen sich Abgeordnete nach den Verkehrsauswirkungen für Schaanwald, Nendeln und in Folge für das ganze Land. Gemäss Planung soll der Stadttunnel in sechs Jahren, sprich 2030 vollendet sein. Dieser soll zu einer Entlastung der Bärenkreuzung führen, in dem er den Verkehr mit Ziel Liechtenstein unter der Stadt hindurch leitet. Das wird aus meiner Sicht attraktiv für Pendlerinnen und Pendler und kann in diesem Kontext dazu führen, dass sich Gewohnheiten dahingehend verändern, dass wieder die Route Tisis-Schaanwald genutzt wird. Auch wenn Prognosen in die Zukunft schwer sind, lässt sich mit dem Blick zurück erkennen, dass Tunnelprognosen zu nieder waren und Kapazitäten früher erreicht wurden. Darum ist auch hier zu erwarten, dass dieser Umstand hier zutreffen wird. Bis Ende 2023 sollte gemäss Berichten das überarbeitete Verkehrsmodell für unsere Region vorliegen.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Zu welchen Erkenntnissen hat das neue Verkehrsmodell in Bezug auf die Konsequenzen für die Strecke Tisis, Schaanwald, Nendeln geführt?

Es ist richtig, dass das «Verkehrsmodell Liechtenstein» aktuell überarbeitet bzw. aktualisiert wird. Es muss dabei präzisiert werden, dass es sich konkret um zwei Modelle handelt deren Resultate auch zusammengeführt werden.

Die erste Modellierung hängt mit der Inbetriebnahme des Stadttunnels Feldkirch im Jahr 2030 zusammen. Diesbezüglich wurde eine spezifische Modellierung durchgeführt deren Resultate vorliegen und der Regierung Ende 2023 zur Kenntnis gebracht wurden. Die zweite Modellierung betrifft das allgemeine künftige Verkehrsaufkommen in Liechtenstein sowie dem grenznahen Ausland. Diese zweite Modellierung wird als «Verkehrsmodell Liechtenstein» bezeichnet. Die Resultate dieser zweiten Modellierung liegen als Vorabzug vor, wurden der Regierung jedoch noch nicht zur Kenntnis gebracht.

Neben den beiden Modellierungen ist auf die gemeinsam mit dem Bundesland Vorarlberg durchgeführte Güterverkehrserhebung hinzuweisen. Bei dieser Güterverkehrserhebungen wurden Kraftfahrende während zwei Monaten unter anderem zu ihrem Abfahrts- und Zielort befragt um so die Verkehrsströme des Güterverkehrs auf der Strasse konkret zu messen. Die Befragungen sind abgeschlossen und die Auswertung läuft.

Die zusammengeführten Modellierungen werden gemeinsam mit der Güterverkehrserhebung eine wichtige Grundlage für die Weiterbearbeitung der Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 sowie der Arbeiten des Projekts «Raum und Mobilität 2050» bilden und entsprechend einfliessen.

Mit welcher Zunahme beim Individualverkehr rechnet die Regierung generell?

Gestützt auf die prognostizierten Entwicklungen der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen in Liechtenstein sowie im grenznahen Ausland geht die Regierung grundsätzlich von einem in Zukunft weiter ansteigenden Verkehrsaufkommen in Liechtenstein aus.

Basierend auf dem erwähnten Vorabzug des «Verkehrsmodells Liechtenstein» werden für das gesamte Land im Jahr 2030 rund 11ˈ000 zusätzliche Fahrten pro Tag gegenüber 2019 prognostiziert.

Weitere/Konkrete Aussagen können getroffen werden, sobald die Modellierung zu den Auswirkungen des Stadttunnels Feldkirch mit den Modellierungen des «Verkehrsmodells Liechtenstein» und den Ergebnissen der laufenden Güterverkehrserhebung finalisiert und zusammengeführt werden.

Mit welcher Zunahme beim Individualverkehr rechnet die Regierung aufgrund des Tunnels?

Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, wurde nebst dem «Verkehrsmodell Liechtenstein» eine weitere Verkehrsmodellierung zu den Auswirkungen des Stadttunnels Feldkirch durchgeführt.

Diese fokussiert auf den durch die Inbetriebnahme des Stadttunnels Feldkirch induzierten Verkehr. Hierzu wurde ein Prognosehorizont 2030 mit Stadttunnel Feldkirch sowie ein Prognosehorizont 2030 ohne Stadttunnel Feldkirch erarbeitet und einander gegenübergestellt.

Diese Betrachtungen haben ergeben, dass für Liechtenstein im Jahr 2030 gesamthaft eine Verkehrszunahme von rund 900 bis 1ˈ000 Fahrzeugen pro Tag alleine durch die Inbetriebnahme des Stadttunnels Feldkirch im Jahr 2030 resultiert. Auf der einen Seite sind Mehrbelastungen von rund 1ˈ300 bis 1ˈ500 Fahrzeugen pro Tag zwischen Schaanwald und Nendeln sowie je rund 500 zusätzliche Fahrzeuge pro Tag auf den Achsen Nendeln-Schaan und Nendeln-Rheinbrücke Bendern zu erwarten. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Abschnitte, für welche durch den Stadttunnel Feldkirch Verkehrsreduktionen zu erwarten sind. Konkret werden auf der Achse Nofels-Ruggell-Ruggell Rheinbrücke rund 500 Fahrzeuge pro Tag weniger erwartet, ebenso rund 100 Fahrzeuge pro Tag weniger auf der Autobahn A13 von/nach St. Margrethen.

Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung dieser Zunahme zu begegnen, um die Betroffenen an diesen Verkehrsachsen zu schützen?

Die bereits vorhandene Lärm- und Umweltschutzgesetzgebung bildet eine zentrale Grundlage zur Minimierung der negativen Auswirkungen des zunehmenden Verkehrsaufkommens auf Siedlungsgebiete, die Bevölkerung und die weitere Umwelt.

Weiter gilt festzuhalten, dass laufend im Rahmen der Bearbeitung der Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 oder aber auch durch die Arbeiten des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein Projekte zur Entschärfung der Verkehrsprobleme bzw. zur Verlagerung des Modal-Splits zugunsten des ÖV, Fuss- und Radverkehrs bearbeitet werden.

Zusätzlich hat die Regierung im Sommer 2023 das Projekt «Raum und Mobilität 2050» initiiert, in dessen Rahmen weitere und längerfristige Massnahmen identifiziert und ausgearbeitet werden sollen. Die Verkehrsprognosen fliessen als wesentliche Grundlagen in die Arbeiten dieses Projekts ein.


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Einflüsse der zukünftigen Streckenführung des Railjets

Gemäss Mediensprecher des Bundesamtes für Verkehr soll die aktuelle Streckenführung von Zürich nach Wien zukünftig nicht mehr über Buchs und Liechtenstein verkehren, sondern über St. Gallen, St. Margrethen und Dornbirn. Die Bahnexperten erachten es als sinnvoll den Railjet über St. Gallen zu leiten, denn aufgrund der prognostizierten Fahrgastzahlen sei dies sinnvoller. Als einen weiteren Grund wird auch ausgeführt, dass die längeren Bahn-kompositionen auf der Walenseestrecke nicht geführt werden können.

Auch wenn wir hier über ein Projekt mit Zeithorizont 2035-2040 reden, kann dies in Zukunft unsere Bahnverbindung Buchs-Feldkirch beeinflussen, denn aktuell beeinflusst der Railjet die Kapazitäten auf dieser Strecke. Bereits heute ist klar, dass 2024 und 2026 die Bahnhöfe Schaan und Nendeln umgebaut werden und auch die Eisenbahnbrücke Buchs revidiert wird.

Dies führt zu folgenden Fragen:

In welchem Rahmen sind wir Einbezogen in die Entscheidung der Railjet Streckenführung?

Liechtenstein nimmt neben der Schweiz und Österreich am jährlich stattfindenden Treffen des trilateralen Lenkungsausschusses über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnwesens teil. Grundlage des Lenkungsausschusses bildet die Vereinbarung vom 14. September 2007 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens. Im Rahmen dieses Gremiums erfolgt ein regelmässiger Informationsaustausch zum Thema Eisenbahn und der weiteren Entwicklungen. Ein fixes Traktandum auf der Agenda dieser Treffen ist jeweils auch die Eisenbahnlinie Feldkirch-Buchs, weswegen die Linienführung des Railjets Wien-Zürich bereits mehrfach diskutiert wurde.

In die effektive Entscheidung der Railjet Streckenführung sind wir nicht eingebunden. Wir werden jedoch im Rahmen des vorgenannten trilateralen Lenkungsausschuss und der bestehenden Behördenkontakte mit dem österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die laufenden Entwicklungen informiert und angehört.

Aktuell befindet sich das Eisenbahn-Angebotskonzept Ausbauschritt 2035 der Schweiz in der Konsolidierung und sollte bis 2024 fertig gestellt sein und mittels Botschaft im 2026 dem schweizerischen Parlament vorgelegt werden. Dabei werden die geplanten Massnahmen final beschlossen. Im Sachentwurf Zielnetz 2040 des BMK und der ÖBB ist die Railjet Verbindung Wien-Zürich über Buchs unverändert aufgeführt.

Abschliessend kann darauf hingewiesen werden, dass die Thematik der Linienführung des Railjets Wien-Zürich auch ein Thema ist, welches die zuständige Regierungsrätin mit ihren Pendants des Kantons St. Gallen und Vorarlberg in bi- oder trilateralen Gesprächen diskutiert hat und weiterhin diskutieren wird. In einem entsprechenden Schreiben vom Sommer 2023 hat die zuständige Regierungsrätin zudem Liechtensteins Interesse an einem Beibehalt der aktuellen Streckenführung des Railjets schriftlich bekundet und festgehalten, dass eine alternative Streckenführung des Railjets nur dann mit potentiellen Vorteilen verbunden wäre, wenn gleichzeitig Fahrplanverbesserungen und neue Verbindungen für den Personennahverkehr auf der Strecke Feldkirch-Buchs erfolgen würde.

Gesetzt den Fall, der Railjet würde nicht mehr über Liechtenstein verkehren, wie viele zusätzliche Bahnverbindungen würde dies zwischen Buchs und Feldkirch grob geschätzt ermöglichen?

Würde der Railjet nicht mehr über Liechtenstein verkehren, könnten fünf zusätzliche Bahnverbindungen je Richtung ermöglicht werden. Nach aktueller Trassenvergabe stünden diese Bahnverbindungen in den Zeitfenstern von 07.55 bis 18.00 ab Buchs in Richtung Feldkirch und von 09.40 bis 19.50 ab Feldkirch in Richtung Buchs zur Verfügung.

Welche Vorteile für den Personenverkehr resultieren die für 2024 und 2026 geplanten Anpassungen an den liechtensteinischen Bahnhöfen in Nendeln und Schaan?

Beim Bahnhof in Schaan soll der bestehende Bahnsteig um 20 Meter in Richtung Buchs verlängert werden. Somit stünden neu 120 Meter Bahnsteiglänge zur Verfügung.

Der Bahnhof Nendeln wird aufgrund des Anlagenalters vollständig erneuert. Dabei werden zwei neue Bahnsteige mit je 120 Meter Länge errichtet. Ebenso werden die gesamte Oberleitungsanlage sowie die Anlagensteuerung inkl. Stellwerk erneuert.

Falls die Bahnkompositionen nicht nur beim Railjet, sondern auch bei der Regionalbahn länger werden, welche zusätzlichen Anpassungen wären an den liechtensteinischen Bahnhöfen nötig?

Die Länge der Züge im Personennahverkehr ist von der Art der Kompositionen abhängig. Grundsätzlich verkehren auf dem Abschnitt Feldkirch-Buchs Talent 1 oder Desiro Triebwagen in einfacher Komposition. In Doppelkomposition geführte Desiro Triebwagen würden eine Bahnsteiglänge von 220 Metern benötigen.

Grundlage der aktuellen Planungen ist deswegen die theoretische Bahnsteiglänge von 220 Metern, welche heute noch nicht umgesetzt wird, da aktuell kein Bedarf dafür besteht.

Planerisch sind die Verlängerung der Bahnsteiglängen auf 220 Meter jedoch bereits heute hinterlegt. Sollte diese Länge deswegen aufgrund eines entsprechenden Bedarfs notwendig werden, könnten diese baulichen Verlängerung zügig umgesetzt werden.

Auf eine Verlängerung «auf Vorrat» wird verzichtet, um nicht frühzeitig unnötige Kosten zu verursachen, beispielsweise für die Beleuchtung, den technischen Unterhalt oder die Reinigung.