Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Unterstützung für die Ukraine

Abgeordneter Walter Frick

Seit mehr als zwei Jahren ist der Krieg in der Ukraine im Gange. Liechtenstein beteiligt sich seit Beginn solidarisch und steht klar an der Seite der Ukraine. Der Landtag und die Regierung sprechen dabei laufend verschiedene Beträge im humanitären Bereich. Am 1. März konnte ich nun im «Vaterland» lesen, dass ein neues Asylzentrum und eine Unterkunft geplant sind. Um dieses Engagement zu würdigen und eine Kurzübersicht zu bekommen, interessieren mich folgende Fragen.

In welchen Bereichen unterstützt das Land die Ukraine?

Grundlage für die Unterstützung Liechtensteins an die Ukraine bildet das «Gesetz über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung» (IHZEG). Die von Liechtensteinstein unterstützten Projekte fokussieren sich seit dem Beginn der russischen Aggression auf folgende drei Bereiche:

  • Nothilfe für die Opfer des Krieges in der Ukraine durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wasser und sanitäre Einrichtungen sowie Instandstellung ziviler kritischer Infrastruktur zur Sicherstellung der Versorgung (z.B. Generatoren zur Stromproduktion).
  • Unterstützung von Flüchtlingen in den Nachbarstaaten der Ukraine in Form von Unterkünften, Registrierung, Rechtsberatung, Zugang zu Bildung oder sonstigen grundlegenden Dienstleistungen.
  • Dokumentation von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwersten Menschenrechtsverletzung oder anderer schwerer Verletzungen des internationalen Rechts zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für begangene Verbrechen.

Mit welchen Beträgen aus welchen Konten wurden im Jahr 2022 und im Jahr 2023 welche Organisationen in der Ukraine unterstützt?

Insgesamt wurden in den Jahren 2022 und 2023 rund 3.8 Millionen Schweizer Franken zur Unterstützung von Projekten im Ukraine-Kontext eingesetzt. Diese erfolgten über die IHZE-Konten 591.367.01 (Not- und Wiederaufbauhilfe), 591.367.05 (Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit) sowie 591.367.09 (Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe). Unterstützt wurden damit Projekte diverser UNO-Organisationen (u.a. UNICEF, UNHCR, IOM), der schweizerischen DEZA sowie diverser Nichtregierungsorganisationen (u.a. Norwegian Refugee Council, Justice Rapid Response, Caritas Schweiz), welche allesamt bewährte Partner sind. Eine detaillierte Liste findet sich im Rechenschaftsbericht der Regierung für das Jahr 2022 (S. 118-124). Eine analoge Liste wird auch im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 beinhaltet sein.

Wie können die geleisteten Beiträge Liechtensteins im Vergleich zu anderen Beiträgen von Ländern in Europa eingeordnet werden?

Ein direkter Vergleich mit anderen Staaten ist schwierig, da sich die Art der Hilfsleistungen von Staat zu Staat unterscheidet. Basierend auf groben Schätzungen bewegen sich die humanitären Beiträge vieler Staaten bei durchschnittlich rund 5-30 Euro pro Kopf. Liechtenstein hat bisher 97 Franken pro Kopf geleistet. Während viele europäische Staaten neben der humanitären Hilfe beträchtliche Summen für Wirtschafts-, Budget- und Militärhilfen einsetzen, beschränkt sich Liechtenstein auf humanitäre Beiträge. Die pro Kopf Ausgaben im humanitären Bereich sind in diesem Kontext einzuordnen.

Mit welchen Kosten rechnet die Regierung für die Zukunft im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau in der Ukraine?

In einem gemeinsamen Assessment vom 15. Februar 2024 schätzen die UNO, die EU-Kommission, die Weltbank und die Regierung der Ukraine die Kosten für den Wiederaufbau in der Ukraine in den kommenden 10 Jahren auf rund 486 Milliarden US-Dollar. Die westlichen Staaten sind sich einig, dass die Kosten für den Wiederaufbau grundsätzlich durch Russland zu tragen sind. Da der Wiederaufbau jedoch schon jetzt an vielen Orten notwendig ist, unterstützen die meisten befreundeten Staaten bereits Wiederaufbauprojekte. Die EU hat beispielsweise 50 Milliarden Euro angekündigt. Die Diskussionen in den meisten Staaten laufen derzeit noch. Ebenfalls wird erwartet, dass ein relevanter Teil der Investitionen durch die Privatwirtschaft getragen wird. Eine durch die Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit einen Vorschlag, in welchem Umfang Liechtenstein sich am Wiederaufbau beteiligen könnte. Die Regierung wird dem Landtag auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe eine Kreditvorlage unterbreiten.

Wie präsentiert sich die Lage hinsichtlich der Aufnahme neuer Flüchtlinge in unserem Land?

Seit mittlerweile rund zwei Jahren erhalten Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehenden Schutz in Liechtenstein, wenn sie die Voraussetzungen gemäss Ukraine-Schutz-Verordnung erfüllen. Auch in den vergangenen Monaten wurden durchschnittlich 25 Gesuche pro Monat von Personen aus der Ukraine registriert. Die Regierung beobachtet die Entwicklungen genau und geht davon aus, dass sich die Gesuchszahlen in den kommenden Monaten weiterhin auf diesem Niveau bewegen werden. Aus diesem Grund wurde der genannte Entscheid zur Schaffung einer zusätzlichen, temporär befristeten Unterkunft im Unterland getroffen.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Sportinfrastruktur in Liechtenstein

Im Februar 2022 hat die Regierung eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Massnahmen betreffend eine Optimierung und Erweiterung der inländischen Sportinfrastruktur eingesetzt. Am 13. November 2023 hat die Sportministerin an einer Presseorientierung die Berichte präsentiert. Im Bericht zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur in Liechtenstein wurden sechs Empfehlungen ausgesprochen. Gemäss der Website der Regierung sind diese in einem nächsten Schritt zu prüfen und in geeigneter Form umzusetzen. Die genannten Empfehlungen sind folgende:

  • Schaffung eines Sportanlagenkonzepts Liechtenstein (SAKL)
  • Definition einer Liste bestehender Sportstätten für den Spitzen‐ und Leistungssport von landesweitem Interesse
  • Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Umsetzung von Sportstätten
  • Nutzung bestehender Sportinfrastruktur
  • Schaffung eines Sportcampus
  • Abklärungen bezüglich konkreter Bauprojekte

Hierzu meine Fragen:

Bis wann ist mit dem ersten Sportanlagenkonzept Liechtenstein (SAKL) zu rechnen?

Die Abklärungen sind umfassend und betreffen viele Bereiche und Anspruchsgruppen, darunter beispielsweise auch die Gemeinden. Bei einem optimalen Prozessablauf ist mit dem Sportanlagenkonzept (SAKL) Ende 2025 zu rechnen.

Welche rechtlichen Grundlagen müssten aus Sicht der Regierung konkret für den Betrieb und die Umsetzung von Sportstätten angepasst werden und warum?

Eine Abbildung der Massnahmen in Gesetzen kann über das Subventionsgesetz (sowie die Sportstättenförderungsverordnung), das Sportgesetz oder über neue Spezialgesetzte erfolgen. Welche rechtlichen Grundlagen erstellt bzw. angepasst werden müssen, wird vom Ergebnis des Sportanlagenkonzeptes abhängen.

Welche der sechs Empfehlungen befinden sich in Abklärung und in welchem Zeitraum kann hier mit konkreten Massnahmen gerechnet werden?

Es wird an allen Massnahmen parallel gearbeitet da diese sich teilweise inhaltlich gegenseitig bedingen. Konkrete Fortschritte sollen noch in dieser Legislatur erzielt werden. So z.B. bei der Umsetzung von Projekten über die Sportstättenförderungsverordnung, bei der ein zusätzlicher Unterstützungsbeitrag nach der grundsätzlichen Befürwortung durch die Regierung vorgesehen werden soll.

Was haben die Abklärungen mit den Gemeinden Vaduz und Schaan zur Schaffung eines Sportcampus ergeben beziehungsweise haben diese bereits stattgefunden?

Abklärungen mit Vaduz und Schaan haben während der Erarbeitung des Berichts in der Arbeitsgruppe, in der die Gemeinden vertreten waren, stattgefunden. Es besteht grundsätzliche Einigung, dass der Sportcampus realisiert werden soll. Konkrete Verhandlungen zwischen Land und Gemeinden sollen dann erfolgen, wenn die notwendigen Umsetzungsmassnahmen geklärt sind.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Sport- und Bewegungskonzept

Basierend auf den Ergebnissen des Sportmonitorings 2021 hat die Regierung im Februar 2022 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Sport- und Bewegungskonzepts beauftragt. Herzstück des Dokuments ist ein Katalog möglicher Massnahmen zur Förderung des Breiten- und Spitzensports, wobei die Arbeitsgruppe acht davon zur prioritären Prüfung, Bearbeitung und Umsetzung empfiehlt. So steht es zumindest auf der Homepage der Regierung. Die durch die Arbeitsgruppe empfohlenen möglichen Massnahmen sind folgende:

  • die Einsetzung von Sport- und Bewegungskoordinatoren
  • die Stärkung des Bereichs Prävention beim Amt für Gesundheit
  • die Stärkung des freiwilligen Schulsports
  • die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt
  • die Inklusion des Parasports
  • die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
  • die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Vereinssport
  • die Weiterentwicklung des Leistungssports

An welchen Massnahmen wird aktuell konkret gearbeitet?

Es wird an allen Massnahmen parallel gearbeitet.

Das Sportmonitoring 2021 hat festgestellt, dass weniger als 10 Prozent der Jugendlichen – und damit deutlich weniger als noch 2015 – die Bewegungsempfehlung der WHO von täglich 60 Minuten körperlicher Aktivität erfüllen. Weiters ist gemäss Studien die psychischen Gesundheit von Jugendlichen in Liechtenstein alarmierend. Mehr Sport und Bewegung an unseren Schulen könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um diesen beiden grossen Herausforderungen zu begegnen.
Sind neben der Stärkung des freiwilligen Schulsports zusätzliche Massnahmen angedacht, um die Sport- und Bewegungsmöglichkeiten an unseren Schulen zu verbessern und auszubauen, beispielsweise ein Projekt mit dem die Einführung einer täglichen Bewegungseinheit oder Sportlektion getestet wird?

Neben der Stärkung des freiwilligen Schulsports sind zusätzliche Massnahmen bereits in Umsetzung, um die Sport- und Bewegungsmöglichkeiten an den Schulen auszubauen. So läuft unter anderem das vierjährige Pilotprojekt «FlickFlack». Das Team umfasst neben einen Bewegungscoach auch zehn Lehrpersonen, die sich für Gesundheit und Bewegung an den Gemeindeschulen einsetzen und dort als Multiplikatoren aktiv sind. Derzeit findet die Aus- und Weiterbildung des Teams statt und es erstellt Tools und Bewegungsprogramme, die dann ab September 2024 an den Gemeindeschulen implementiert werden. Ziel ist es, dass alle Lehrpersonen der Gemeindeschulen sensibilisiert und geschult werden, um mehr Bewegung und gesundheitsbildende Massnahmen in den Schulalltag zu integrieren. In einem nächsten Schritt wird dieses Angebot auch für die Weiterführenden Schulen ausgerollt.

Ausserdem wird zwei Mal pro Jahr über einen Zeitraum von 2 Monaten der «Walk’n’Bike to school» Wettbewerb durchgeführt, bei dem die Schülerinnen und Schüler ermutigt werden, den Schulweg aktiv bewegt zurück zu legen. Auch werden für Weiterführende Schulen mit dem Programm «Gorilla» Tagesworkshops angeboten, bei denen neue Sportarten ausprobiert und Gesundheitstipps vermittelt werden.

Bis wann kann mit dem Konzept über die Sport- und Bewegungskoordinatoren der Stabstelle für Sport gerechnet werden?

Gemeinsam mit den Gemeinden wird das Konzept der Sport- und Bewegungskoordinatoren bis Herbst 2024 fertiggestellt werden.

Der Bereich Prävention beim Amt für Gesundheit ist eminent wichtig für die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bevölkerung. Aktuell ist dieser Bereich mit gerade mal 80 Stellenprozent dotiert. Welche Massnahmen werden ergriffen, um diesen Bereich künftig zu stärken?

Der Bereich Prävention ist aktuell mit 70 Stellenprozent dotiert. In diesem Bereich arbeitet das Amt für Gesundheit daher in enger Kooperation mit externen Fachleuten, Gremien und Verbänden. Gemeinsam mit Externen werden Projekte und Aktionen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit sowie betriebliches Gesundheitsmanagement durchgeführt. Zudem werden im Rahmen der Präventionen Massnahmen umgesetzt, um Krankheiten zu verhindern, früh zu erkennen oder zu verzögern. Hierfür setzt das Amt für Gesundheit weitere Ressourcen ein. Der Bereich Sport und Bewegung hat heute schon einen hohen Stellenwert. Zukünftig sollen zudem die Sportkoordinatoren als Schnittstellte für das bereits vorhandene Angebot bei den Gemeinden und dem Amt für Gesundheit dienen damit eine noch grössere Reichweite bei der Bevölkerung erzielt werden kann.

Bis wann kann mit dem Rahmenkonzept zur Sport- und Athletinnen- beziehungsweise Athleten-Entwicklung gerechnet werden und von wem wird dieses erstellt?

Beim Rahmenkonzept zur Sport- und Athletinnen- beziehungsweise Athleten-Entwicklung handelt es sich um ein ganzheitliches Förder-Konzept für den verbandsorganisierten Breiten- und Leistungssport und eine Orientierungsgrundlage für die Liechtensteiner Sportförderung. Das Konzept orientiert sich an internationalen Konzepten, wie dem Sportkonzept Luxemburg oder dem FTEM Schweiz und wird unter der Leitung des LOC bis Ende 2025 erarbeitet werden.