Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage der Abg. Zech-Hoop Karin zum Thema: Medikamente aus dem EWR-Raum und Magistralrezepturen

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Medikamente könnten mittels Parallelimporte aus dem EWR-Raum wesentlich günstiger erworben werden als in der Schweiz. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Engpässe bei Medikamenten entstehen, obwohl diese im europäischen Markt in anderen Dosierungen und zu günstigeren Preisen als in Liechtenstein oder der Schweiz verfügbar wären. Es besteht die Gefahr, dass Versorgungsengpässe zulasten der Versicherten gehen und zur Gewinnmaximierung beim Leistungserbringer führen.

Dazu meine drei Fragen:

In der aktuellen Ausgabe der CSS-Zeitschrift «im dialog» wird in einem Interview erwähnt, dass sich Spitäler bereits im Ausland mit Medikamenten eindecken würden. Werden von den liechtensteinischen Apotheken und Spitälern Medikamente aus dem EWR-Raum bezogen?

In Liechtenstein werden in der Praxis Medikamente fast ausschliesslich über die schweizerischen Vertriebskanälen bezogen.

Wenn nein, was sind die grössten Hindernisse für diese Leistungserbringer und was unternimmt die Regierung, um diese Hindernisse zu beseitigen?

Der Bezug erfolgt bevorzugt aus der Schweiz, da Liechtenstein aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz als ein Wirtschaftsraum anzusehen ist. Liechtensteinische Apotheken oder Einrichtungen des Gesundheitswesens werden aufgrund des Zollvertrages wie schweizerische Apotheken bzw. Spitäler behandelt. Der Bezug aus der Schweiz ist daher kein „Import“ und es bedarf somit keiner Bewilligung zum Parallelimport. Im Zollvertragsgebiet werden keine Zölle erhoben, was administrative Erleichterungen bringt. Die Möglichkeiten zum und das Verfahren für den Vertrieb im Parallelimport sind in der geltenden Heilmittelgesetzgebung geregelt.

Bei nicht verfügbaren Medikamenten gehen Apotheken teilweise auf die Produktion von Magistralrezepturen über. Dies ist eine sehr aufwändige Tätigkeit und daher als Einzelherstellung sehr teuer. Die Produktion von mehreren Packungen in einer Herstellungscharge ist wesentlich günstiger. Als Beispiel kann Temesta genannt werden. Bei einer Koordination zwischen Apotheken und Ärzten, welche das Medikament verschreiben, könnte die benötigte Magistralrezeptur in grösserem Umfang von unseren Apotheken zu wesentlich günstigeren Preisen hergestellt werden. Warum findet in diesem Bereich bisher keine Koordination statt oder ist geplant, für die Zukunft Koordinationsregelungen festzulegen?

Grundsätzlich bedarf die Herstellung von Arzneimitteln in kleinen Mengen nach Formula magistralis einer Bewilligung durch das Amt für Gesundheit. Jede öffentliche Apotheke in Liechtenstein erfüllt derzeit die Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen Bewilligung. Die Herstellung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verschreibung für eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis und das Arzneimittel wird aufgrund dieser Verschreibung an den Patienten bzw. die Patientin abgegeben. Die Herstellung nach Formula magistralis ist in diesem Rahmen erlaubt. Eine Koordinierung durch die Behörde ist unter diesen Voraussetzungen nicht vorgesehen.


Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Biennale 2024 in Venedig

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Seit Kurzem ist unter «Klafter.li» und auf den Social Media vom liechtensteinischen Auftritt an der Biennale zu lesen. Auch wenn das Land Liechtenstein das «Klafter» vor einigen Jahren ganz offiziell abgeschafft hat, steht es der Kultur natürlich frei, sich dem «Klafter» zu bedienen.

Auf der Biennale, der ältesten internationalen Ausstellung zeitgenössischer Kunst, zeigen Länder rund um den Globus ihre aktuellen künstlerischen Themen. 28 Länder präsentieren sich in nationalen Pavillons, dutzende andere Länder, darunter auch Liechtenstein, stellen ihre Kunst im ganzen Stadtgebiet aus. Es findet ausserdem jeweils eine durch wechselnde Kuratoren von internationalem Ruf zusammengestellte Themenausstellung statt.

Weniger bekannt ist vielleicht, dass die berühmten Filmfestspiele von Venedig seit 1932 auch Teil der Biennale di Venezia sind sowie weitere Festspiele der Künste.

Die Kunstschaffenden und Kuratoren repräsentieren mit ihren Werken und der entsprechenden Ausstellung derselben unser Land und sein zeitgenössisches Kunstschaffen vor diesem internationalen Publikum. Es ist wichtig, hier sehr sorgfältig vorzugehen, um unseren Kunstschaffenden ihre verdiente Beachtung zu ermöglichen.

Wer legt die Richtlinien, nach denen sowohl die liechtensteinischen Kunstschaffenden als auch die Kuratoren ausgewählt werden, fest?

Liechtenstein hat seit 2017 jedes Jahr eine Präsentation im Rahmen der Biennale di Venezia. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich findet diese jährlich und abwechselnd im Kunst- und im Architekturbereich statt. Bis 2023 war für den Beitrag im Rahmen der Kunstbiennale das Kunstmuseum Liechtenstein und für den Beitrag im Rahmen der Architekturbiennale die Universität Liechtenstein bzw. deren Institut für Architektur und Raumentwicklung verantwortlich. Für die diesjährige Kunstbiennale wurde vom zuständigen Ministerium die Ausarbeitung eines Konzeptes für ein Pilotprojekt in Auftrag gegeben. Den beauftragten Kuratoren obliegt die Umsetzung dieses Pilotprojekts inklusive der Auswahl der Kulturschaffenden.

Welches Gremium entscheidet über die Auswahl der Kunstschaffenden und der Kuratoren?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Auswahl und die Teilnahme des Landes Liechtensteins an der Biennale?

Für die Kulturaussenpolitik steht im laufenden Jahr ein Betrag von insgesamt CHF 125’000 zur Verfügung. Damit werden verschiedene Formen des internationalen und interkulturellen Austausches von Kunst- und Kulturschaffenden sowie Aktivitäten, liechtensteinisches Kunst- und Kulturschaffen nach aussen zu tragen, unterstützt. Der grösste Einzelbetrag kommt für den Auftritt im Rahmen der Biennale zum Tragen.


Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: WHO ändert internationale Gesundheitsvorschriften

Abgeordneter Herbert Elkuch

Die WHO plant Reformen, mit denen exekutive, legislative und administrativen Befugnisse der WHO im Falle eines von der WHO ausgerufenen öffentlichen Gesundheitsnotstands von internationaler Tragweite ausgeweitet werden.

Zwei parallele Reformprozesse stehen kurz vor dem Abschluss. Ersterer ist ein neuer Vertrag zur Pandemievorsorge. Der zweite Prozess ist die Überarbeitung des bestehenden multilateralen Vertrags zur Regelung der internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005. Diese kleine Anfrage bezieht sich explizit auf die internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese sollen automatisch zehn Monate nach Verabschiedung mit einfacher Mehrheit durch die WHA für alle WHO-Mitgliedstaaten in Kraft treten, sofern der Staat nicht aktiv seine Zustimmung innerhalb dieses Zeitraumes zurückzieht. Es ist demnach kein Ratifizierungsverfahren erforderlich.

Beziehend auf die Vereinbarung vom 2. Dezember 2011 zur Verpflichtung Liechtensteins als Vertragsstaat der internationalen Gesundheitsvorschriften mit einer nationalen Anlaufstelle, die jederzeit erreichbar ist, und zuständigen Behörden für die Durchführung der Gesundheitsmassnahmen, ist diese Reform von besonderer Tragweite.

Ist nach Ansicht der Regierung die neue Verpflichtung, mit der bislang Empfehlungen der WHO, neu teilweise für verbindlich erklärt würden, vereinbar mit dem Landesgesetzblatt Nr. 76 vom 22. März 2012?

Einleitend ist festzuhalten, dass das Fürstentum Liechtenstein nicht Mitglied der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist. Ob und wie sich allfällige Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften auf die Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Bewertung und Meldung von Ereignissen gemäss ebendiesen Vorschriften auswirken, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Wird die Regierung vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da Zeitpunkt und Inhalt allfälliger Änderungen zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt sind.

Wird der Landtag zu gegebener Zeit, rechtzeitig vor dem Ablauf des Widerspruchsrechts involviert, weil Empfehlungen der WHO im Gesundheitsbereich keine Empfehlungen mehr sind, sondern verpflichtend umgesetzt werden müssten und deshalb ein Eingriff in unsere Souveränität sind?

Die Leitlinien der WHO stehen nicht über der staatlichen Souveränität. Verträge und Abkommen müssen entsprechend der jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Bestimmungen genehmigt werden.

Ist die Integration der Reform mit weitreichenden Konsequenzen wie beispielsweise Quarantäneanordnung, digitale Überwachung usw. in die bestehende Vereinbarung referendumsfähig oder müsste dagegen eine Initiative ergriffen werden?

Siehe die Antwort zu Frage 3.

Wie hoch ist derzeit der insgesamte Kostenaufwand im Zusammenhang mit den internationalen Gesundheitsvorschriften und wie hoch wird dieser, wenn neu, nur um eine paar Beispiele zu nennen, gemäss Art. 13 Finanzhilfe für Entwicklungsstaaten, Art. 44 Finanzierungsmechanismus, Art. 44a Finanzmittel für den Aufbau, Entwicklung und Aufrechterhaltung von Forschungs-, Entwicklungs-, Anpassungs-, Produktions- und Vertriebskapazitäten für Gesundheitsprodukte etc. verpflichtend hinzukämen?

Der Aufwand kann nicht genau beziffert werden, hält sich als Teil des Tagesgeschäfts des Amts für Gesundheit aber in bescheidenem Rahmen.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Eigenbetreuung der Kinder

Abgeordneter Walter Frick

Aktuell ist im Rahmen der Diskussion rund um das Thema Elternzeit wieder Diskussionsbedarf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Thema und gehört zu einem der wichtigsten Standortkriterien der Zukunft. Es ist auch gut, dass die berufliche Integration von jungen Familien ermöglicht wird. Meine Betonung liegt auf «ermöglicht». Denn es gibt auch Familien, die sich bewusst dafür entscheiden, Kinder nicht so schnell wie möglich fremdbetreuen zu lassen. Diese Familien belasten weder die staatlichen Kassen, noch belegen sie Kita-Plätze, deren Knappheit Jahr für Jahr reklamiert wird. Früher war es die Regel, dass ein Alleinverdiener für das Einkommen der Familie sorgte, die damit ein Auskommen fand. Das ist heute nicht mehr so einfach.

Die VU ist zu den Landtagswahlen 2021 seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, die Wahlfreiheit der Familienmodelle zu ermöglichen. Bei Kinderzulagen und Kindergeld handelt es sich um solche Leistungen, die alle – ungeachtet ihres Familienmodells – bekommen. Darum habe ich einige Fragen an die Regierung.

Welche Anreize schafft der Staat für junge Eltern, die Kinder fremdbetreuen zu lassen und arbeiten zu gehen?

Der Staat arbeitet im Bereich der Kinderbetreuung nicht mit einem «Anreizsystem». Vielmehr beteiligt sich der Staat in Form von Subventionen an den Elternbeiträgen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, damit alle Familienmodelle gleichermassen gewählt werden können und die Eltern eine Wahlfreiheit haben. Die Subventionierung erfolgt einkommensabhängig.

Welche Anreize schafft der Staat für junge Eltern, die Betreuung ihrer Kinder in den ersten Jahren selbst zu übernehmen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Sind für Familien, welche die Betreuung der Kinder in den ersten Jahren selbst übernehmen, in naher Zukunft Verbesserungen geplant und falls ja, welche?

Verbesserungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind konkret durch die Einführung der bezahlten Elternzeit und der bezahlten Vaterschaftszeit geplant.

Falls nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Die VU-Motion «Stärkung der Familienarbeit» aus dem Jahr 2019 ist immer noch offen. Welche Priorität wird seitens der Regierung dem Thema der Vorsorgelücken aufgrund von Familien- und Care-Arbeit beigemessen?

Die Bearbeitung der Motion ist basierend auf der Altersstrategie im ersten Halbjahr 2024 geplant.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Engpass bei ausserhäuslicher Kinderbetreuung

Manfred Kaufmann, VU-Abgeordneter

Die Angebote der ausserhäuslichen Kinderbetreuung wie in einer Kita oder bei einer Tagesmutter sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm wichtig. Immer wieder hört man von Engpässen und langen Wartelisten für freie Plätze. Gerne möchte ich über die aktuelle Situation und die Situation ab dem neuen Schuljahr 2024 mehr erfahren.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Bestehen aktuell und auf das neue Schuljahr grössere Engpässe beziehungsweise lange Wartelisten für Kita-Plätze (inklusive Plätze für Kindergarten- oder Schulkinder) oder bei Tagesmüttern in Liechtenstein?

Die ausserhäusliche Kinderbetreuung ist eine geeignete Massnahme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, wenn Eltern ihr Kind ausserhäuslich betreuen lassen wollen. Vor Kurzem hat das Amt für Soziale Dienste die Auslastung sowie die Wartelisten der verschiedenen Träger abgefragt. Die Engpässe sind an gewissen Zeiten und Orten erkennbar, es handelt sich jedoch nicht um generelle Engpässe.

Falls dem so ist, was sind die Ursachen hierfür?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Sind aus Sicht der Regierung die Hürden wie der Betreuungsschlüssel zu hoch oder in diesem Zusammenhang auch das Betreuungsverhältnis bei ungelernten Betreuerinnen?

Nein. Die Regierung spricht sich ausdrücklich für eine hohe Qualität in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung aus. Das Wohl und die Sicherheit der betreuten Kinder müssen jederzeit gewährleistet sein. Das zeigt sich in den gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen, welche Qualitäts- und Sicherheitsaspekte umfassen. Das Amt für Soziale Dienste ist in einem regelmässigen Austausch mit dem führenden schweizerischen Institut im Bereich der Kinderbetreuung, dem «Marie Meierhofer Institut für das Kind». Zuletzt wurden im Jahr 2022 die Vorgaben in Bezug auf die Betreuungsschlüssel bei Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tageseltern überprüft und weiterhin als geeignete Mindeststandards bestätigt.

Sind hier Anpassungen vom Betreuungsschlüssel bei Kitas und Tagesmüttern oder andere Anpassungen geplant und wann werden diese allenfalls umgesetzt?

Nein, eine Anpassung des Betreuungsschlüssels ist derzeit nicht geplant, da sich dieser bewährt hat. Die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung befinden sich in einer laufenden Überprüfung.

Was wurden aktuell für Massnahmen eingeleitet, um einen allfälligen Engpass in der aktuellen Situation oder auf das neue Schuljahr hin zu bewältigen?

Aktuell prüft das zuständige Ministerium die Ist-Situation der Fremdbetreuung von Kindern sowie Nachfrage und Angebot in diesem Bereich mit Blick auf mögliche Massnahmen. Bereits auf den
1. November 2022 wurde die einkommens- und leistungsabhängige Subventionierung durch den Staat deutlich erhöht, was für die Einrichtungen zu Mehreinnahmen von rund 20% führt. Diese Erhöhung schafft einen finanziellen Anreiz für die Schaffung von neuen Kita-Einrichtungen bzw. von zusätzlichen Plätzen in bestehenden Kitas. Mehrkosten für Eltern sind durch diese Massnahme nicht entstanden.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Lücke im Pflegegeldsystem bei Kindern

Im «Vaterland»-Artikel vom 15. Februar 2024 mit dem Titel «Lücke im Pflegegeldsystem» war zu lesen, dass pflegende Eltern von beispielsweise mit Krebs erkrankten Kindern beim Pflegegeld durch die Maschen fallen. Gemäss Artikel hatte die pflegende Mutter nach drei Monaten Pflegeurlaub keinen Anspruch auf Krankengeld oder Kündigungsschutz, obwohl sie ihr krankes Kind praktisch rund um die Uhr über einen längeren Zeitraum pflegen musste.

Anspruchsberechtigt wäre sie nur, wenn sie selbst krank wäre. Ebenfalls haben nur Personen Anspruch auf Pflegegeld, welche einen älteren Menschen pflegen, aber nicht ein krankes Kind.

Das Pflegegeld wird zum Beispiel nicht ausgezahlt, wenn das Kind stationär im Krankenhaus ist. Das mag bei einer älteren Person gerechtfertigt sein, aber ein Kind benötigt im Krankenhaus sogar verpflichtend eine Begleitperson, die in solchen Fällen auch eine Menge an Pflegearbeit übernehmen muss, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ausserdem sind die Kriterien für das Pflegegeld nicht für die Erkrankung eines Kindes ausgerichtet.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Ist der Regierung diese Lücke im Pflegegeldsystem bekannt?

Der Gesetzgeber hat diese Leistungen bewusst als Leistung „für häusliche Betreuung“ eingeführt, was eine stationäre Betreuung zum Beispiel im Spital ausschliesst. Bei einem langen Spitalaufenthalt wird das Betreuungs- und Pflegegeld sistiert und die Pflege ist durch die Krankenversicherung finanziert.

Sind hier seitens Regierung Anpassungen geplant?

In der Altersstrategie für Liechtenstein vom Dezember 2023 wurde als Massnahme 2.7 die Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes beschlossen. Die Regierung hat der Umsetzung dieser Massnahme im laufenden Jahr Priorität zugewiesen.

Welche Gesetzesartikel wären zur Umsetzung und in welcher Form anzupassen?

Das Betreuungs- und Pflegegeld ist in den Artikeln 3octies ff. des Gesetzes über Ergänzungsleistungen sowie in der Betreuungs- und Pflegegeldverordnung geregelt. Eine allfällige Anpassung müsste im Detail geprüft werden.

Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Regierung bei einer allfälligen Anpassung?

Siehe Antwort auf Frage 3.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Dietmar zum Thema: Kulturgütergesetz, Sammlungskonzept Liechtenstein und Bildung eines Fachgremiums

Abgeordneter Dietmar Lampert

Das Kulturgütergesetz regelt den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern, die

 

  1. zum kulturellen Erbe Liechtensteins gehören
  2. von nationaler Bedeutung sind und
  3. sich in Liechtenstein befinden.

2023 haben 16 Sammlungen das Projekt «Erlebnis Kulturerbe» lanciert, mit dem Politik und Öffentlichkeit für deren Arbeit und Probleme sensibilisiert wurden. Am 13. September fand die Podiumsdiskussion «Kulturerbe – Last oder Leidenschaft?» statt, an der Regierungsrat Manuel Frick und Kulturamtsleiter Patrik Birrer teilnahmen. Da alle mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, wurde der Ruf nach einem landesweiten Sammlungskonzept oder zumindest einer aufeinander abgestimmten Sammeltätigkeit laut.

Sowohl das Amt für Kultur wie auch das Ministerium stellten die Koordination eines Fachgremiums in Aussicht, das sich diesen Fragen annimmt. Während der Diskussion verwies die Regierung auch auf die Problematik, dass laufend neues Kulturgut entsteht.

Im Gesetz ist ein Kulturgüterregister vorgeschrieben, das eine genaue Beschreibung jedes Kulturguts enthält. Auf der Homepage vom AKU ist dazu zu lesen: «Das Kulturgüterregister ist aktuell erst im Aufbau und steht daher noch nicht zur Verfügung.»

Hierzu meine Fragen:

Welche Schritte wurden bezüglich eines Fachgremiums seither unternommen?

Anlässlich des angesprochenen Podiums vom 13. September 2023 hat das Amt für Kultur (AKU) in Aussicht gestellt, die Sammlungsinstitutionen der Gemeinden im Hinblick auf die Erarbeitung eines landesweiten Sammlungskonzept koordinativ zu unterstützen. Ein Fachgremium wurde noch nicht bestellt. Das AKU wird diesbezüglich auf alle Gemeinden zugehen.

Wie soll sich ein derartiges Fachgremium zusammensetzen und wurden dafür schon erste Personen angefragt?

Es ist naheliegend, dass sich das angesprochene Fachgremium aus den Sammlungs-verantwortlichen der Gemeinden und weiteren Fachleuten bspw. aus dem AKU und dem Landesmuseum zusammensetzen wird.

Wie geht das Land Liechtenstein mit der Tatsache um, dass laufend neue Kulturgüter entstehen und wie gedenkt es, Objekte der Neuzeit für künftige Generationen zu sichern, wenn die Lagerkapazitäten bereits bestehender Sammlungen längst an ihre Grenzen stossen?

2023 fand ein Workshop mit allen staatlichen Kulturinstitutionen zum Thema Nachlässe statt. Dieser mündete in eine Grundhaltung für künftige Sammlungsstrategien und die Ausarbeitung von Unterlagen. Auch werden aktuell die Depotsituation sowie der zukünftige Bedarf des AKU und der staatlichen Kulturinstitutionen im Hinblick auf eine allfällige Depotstrategie erfasst, insbesondere für zusätzliche Lagerkapazitäten für Kulturgüter.

Wie weit ist man bisher mit der Erfassung der Kulturgüter?

Die Inventarisierungsphase von unbeweglichen Kulturgütern ist abgeschlossen. Aktuell läuft die Erfassung der bisher geschützten, beweglichen Kulturgüter. Sammlungen der Gemeinden werden grundsätzlich nicht erfasst, das liegt in der Verantwortung der Gemeinden.

Wann ist mit der Veröffentlichung des Kulturgüterregisters zu rechnen?

Das Kulturgüterregister für unbewegliche Kulturgüter soll noch in diesem Jahr über das Geodatenportal veröffentlicht und zugänglich gemacht werden. Aktuell laufen die Massnahmen zur technischen Umsetzung. Auflistungen der unbeweglichen Kulturgüter sind bereits über die Webseite des AKU (Denkmalpflege) abrufbar.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Zahl des Jahres 2023

Abgeordneter Wendelin Lampert

Wie im «Vaterland» zu lesen war, hat die Jury die Zahl Fünf als Zahl des Jahres bestimmt – Fünf für das Fünf-Franken-«Pflästerli».

Jedes Jahr zahlt das Land Liechtenstein Millionen in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und jedes Jahr feilschten die Abgeordneten im Landtag wie auf einem Marktplatz um die Höhe dieses Staatsbeitrags. Im Mai 2023 beschloss der Landtag, den Beitrag des Landes an die OKP im Jahr 2024 um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Die Auswirkungen auf die Höhe der Krankenkassenprämien sind gering. Eine Faustregel besagt, dass jede zusätzliche Million pro Krankenversicherten eine monatliche Prämienreduktion von CHF 2.50 bedeutet. Die zwei Millionen seien also ein Fünf-Franken-«Pflästerli».

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Um welchen Preis pro Monat sind die Pässe für erwachsene Personen ab dem 1. Januar 2024 bei der entsprechenden Gültigkeitsdauer günstiger geworden?

Die Gebührensenkung beim Reisepass von CHF 250 auf CHF 140 ergibt bei einer Laufzeit von zehn Jahren eine Einsparung von 92 Rappen pro Monat.

Um welchen Preis pro Monat sind die Identitätskarten für erwachsene Personen ab dem 1. Januar 2024 bei der entsprechenden Gültigkeitsdauer günstiger geworden?

Bei der Identitätskarte führt die Gebührensenkung von CHF 150 auf CHF 65 bei einer Laufzeit von zehn Jahren zu einer Einsparung von 71 Rappen pro Monat.

Um welchen Preis pro Monat sind die Pässe und Identitätskarten für erwachsene Personen ab dem 1. Januar 2024 bei der entsprechenden Gültigkeitsdauer günstiger geworden, wenn der Pass und die Identitätskarte zusammen gekauft werden?

Beim gleichzeitigen Bezug von Reisepass und Identitätskarte fallen tiefere Gebühren an, daher ergibt sich eine Einsparung von CHF 2.08 pro Monat.

Welche politische Entscheidung – Erhöhung OKP-Staatsbeitrag oder Pass beziehungsweise ID – bringt für die Bürgerinnen und Bürger pro Monat mehr Einsparungen beziehungsweise welches ist das grössere «Pflästerli»?

Ausgehend von der Prämisse, dass die Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags um CHF 2 Mio. einer Reduktion der monatlichen Krankenkassenprämie von CHF 5 entspricht, bringt diese Massnahme den Bürgerinnen und Bürgern grössere Einsparungen als die Preisreduktion für Reisedokumente.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

Im Jahre 2015, also vor fast zehn Jahren, wurde erstmals das Anliegen zur Einführung eines ATSG, eines allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts, an die Regierung herangetragen. Seit fast zehn Jahren wird an diesem Projekt gearbeitet. Die Regierung nennt dabei als grösstes Hindernis die Klärung der Frage, welche Instanz respektive welches Gericht als einheitliche Beschwerdeinstanz für Sozialversicherungsangelegenheiten zuständig sein könnte.

Sodann wird auch im Regierungsprogramm 2021 – 2025 festgehalten, dass die Einführung eines Gesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die Professionalisierung der Gerichtsbarkeit im Sozialversicherungsbereich geprüft werden sollen.

Darauf hat der Gesellschaftsminister im Juni 2023 die Aussage getätigt, spätestens im Frühjahr 2024 den Bericht betreffend den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts sowie sämtliche betroffene Einzelgesetze in die Vernehmlassung zu schicken, um sodann Ende 2024 den entsprechenden Bericht und Antrag im Landtag diskutieren zu können.

Gerne wüsste ich den Stand hierzu und ob dieser Zeitrahmen, den uns der Gesellschaftsminister im letzten Jahr gegeben hat, eingehalten werden kann?

Derzeit wird an der Kommentierung zu den Gesetzesentwürfen gearbeitet. Diese fällt umfangreich aus, da in Bezug auf die einzelnen Artikel jeweils die Überlegungen im Detail dargelegt werden, die zur Übernahme bzw. zur Abänderung einer Bestimmung im Vergleich zur Schweizer Rezeptionsvorlage des ATSG geführt haben. Damit wird transparent dargelegt, in welchen Fällen Rückgriff auf die Schweizer Literatur und Judikatur genommen werden kann und in welchen das nur bedingt möglich ist. Zudem müssen die mit dem ATSG zur Anwendung kommenden Verfahrensbestimmungen in Beziehung zu den heute in Liechtenstein geltenden Verfahrensbestimmungen gesetzt werden.

Wenn nicht, woran liegt es und wie gedenkt das Gesellschaftsministerium hier weiter vorzugehen? Ganz konkret, wann liegt der Vernehmlassungsbericht vor?

Verzögerungen in der Ausarbeitung der Vorlage sind auf verschiedene Aspekte zurückzuführen. Geplant ist, den Bericht noch im Laufe des Jahres in Vernehmlassung zu geben.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Physiotherapeuten in Liechtenstein

Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr

Die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Liechtenstein regen schon seit Jahren an, dass die Entwicklungen in der Tarifgestaltung bedenklich sind. Dies wurde letzten Dienstag auch vom «Vaterland» aufgegriffen. Die Schweiz befindet sich in diesem Bereich seit Jahren in einem Konflikt und auch mit dem neusten Vorschlag stösst der Bundesrat auf wenig Verständnis.

In Liechtenstein wird bisher immer darauf verwiesen, dass wir uns an der Schweiz orientieren würden. Wurden doch den Physiotherapeuten, welche 3,6 Prozent des Gesundheitssystem ausmachen, jährlich die Tarife gekürzt und somit wurde dieser Beruf immer unattraktiver gestaltet. In den letzten 10 Jahren wurde der Tarif um 20 Prozent gesenkt und somit konkret der Lohn gekürzt. Dies obwohl die Nachfrage und auch die Bedeutung für die Gesellschaft stetig steigt.

Mittlerweile haben zwei Praxen in Liechtenstein geschlossen und die noch aktiven Physiotherapeuten versuchen die grosse Anzahl Patienten zu bewältigen. Ein Arbeitstag von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends ist keine Seltenheit. Für die allgemeine Gesellschaft wird der Berufsstand der Physiotherapie in Zukunft immer wichtiger. Sei es eine Therapie nach einer akuten Verletzung, sei es eine Minimierung von Schmerzen bei Dauerbelastung oder auch eine Vorsorgemassnahme zur Verhinderung von Schlimmerem.

Wie beurteilt die Regierung die Wichtigkeit der Physiotherapie für die heutige Gesellschaft?

Die Physiotherapie hat in der Schulmedizin einen hohen Stellenwert. Die anerkannten Behandlungsmethoden sind bei Krankheit oder Unfall oftmals wichtiger Bestandteil des Heilungsprozesses. Ausserdem können Physiotherapeutinnen und -therapeuten einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention leisten.

Wie könnte aus Sicht der Regierung ein eigenes Tarifsystem (wie zum Beispiel im psychotherapeutischen Bereich) losgelöst von der Schweiz aussehen?

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden Tarife und Preise in Tarifverträgen zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem jeweiligen Verband der Leistungserbringer vereinbart. Ein allenfalls vorgelegtes neues Tarifsystem muss im Rahmen der vorgesehenen Genehmigung geprüft und beurteilt werden. Zudem sind das Ministerium für Gesellschaft und Kultur sowie das Amt für Gesundheit in Kontakt mit dem Physiotherapeutenverband.

Welche Argumente sprechen für ein eigenes System?

Dies wird im Rahmen eines allfälligen Genehmigungsverfahrens zu beurteilen sein.

Welcher Zeitraum ist für die Erarbeitung eines neuen Tarifsystems realistisch?

Der für die Erarbeitung notwendige Zeitraum ist von der Komplexität eines Tarifsystems abhängig.

Wieso werden die Physiotherapeuten tarifrechtlich schlechter gestellt als die medizinischen Masseure, welche in der Schweiz nicht einmal über die OKP abrechnen dürfen?

Die Physiotherapeutinnen und -therapeuten und die medizinischen Masseurinnen und Masseure sind in eigenständigen Verbänden organisiert und haben jeweils eigene Tarifverträge mit dem LKV ausverhandelt.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Drohendes AHV Gefälle zur Schweiz

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Die Stimmbevölkerung der Schweiz hat am letzten Sonntag die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die 13. AHV-Rente wird voraussichtlich 2026 an die Bezüger ausbezahlt, wobei entweder eine zusätzliche 13. AHV-Rente ausbezahlt oder, was wegen des geringeren administrativen Aufwands wahrscheinlicher ist, die monatlichen AHV-Renten um 8.5 Prozent erhöht werden. Nachdem Liechtenstein in den vergangenen Jahren ein Drittel der 13. AHV-Rente weginflationiert hat, werden die Bezüger einer liechtensteinischen AHV-Rente ab 2026 weniger Rente bekommen als die schweizerischen AHV-Bezüger, was die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für Arbeitnehmer schmälern würde.

Die Schweiz hat auf dieses Jahr hin die Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozent angehoben, um die langfristige Stabilität der AHV zu sichern. In Liechtenstein werden diese Mehreinnahmen in die allgemeine Staatskasse fliessen.

Gedenkt die Regierung, die liechtensteinische AHV-Gesetzgebung anzupassen, damit kein AHV-Gefälle zur Schweiz entsteht?

Gemäss Art. 25bis AHVG hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum, beginnend ab dem jeweiligen Jahresende des Vorjahres, erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Die nächste derartige Prüfung wurde auf den Stichtag per 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben und wird voraussichtlich Ende 2024 vorliegen. Die Regierung wird in diesem Rahmen abklären, was es in finanzieller Sicht langfristig bedeuten würde, die liechtensteinische Mindestrente auf das voraussichtlich ab 1. Januar 2026 höhere schweizerische Niveau anzuheben.

Ab wann können die Rentnerinnen und Rentner in Liechtenstein mit einer Anpassung der AHV Rente auf Schweizer Niveau rechnen?

Siehe Antwort auf Frage 1.

Wie gross ist der Unterschied der jährlichen AHV-Maximalrenten der Schweiz und Liechtenstein heute und wie wird dieser ab 2026 sein, wenn die liechtensteinische AHV nicht angehoben werden sollte?

Aktuell ist die jährliche Maximalrente in Liechtenstein 5.2% höher als in der Schweiz. Die konkrete Höhe der AHV-Rente in Liechtenstein und der Schweiz im Jahr 2026 ist noch nicht bekannt.

Welche Zusatzkosten ergeben sich für die AHV, wenn die liechtensteinischen AHV-Renten auf das Jahr 2026 hin auf schweizerisches Niveau angehoben werden?

Siehe Antwort auf Frage 3.

Warum stemmt sich die Regierung dagegen, Mehrwertsteuerprozente zur Sicherung der AHV zu verwenden?

Der Staatsbeitrag an die liechtensteinische AHV richtet sich nach Art. 50 AHVG und ist in der Höhe auf CHF 30 Mio. inklusive einer allfälligen Teuerungsanpassung gesetzlich festgelegt. So belief sich der Staatsbeitrag an die AHV im Jahr 2023 auf rund CHF 31.2 Mio. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt und stehen damit zur Finanzierung sämtlicher staatlicher Ausgaben zur Verfügung. Sie stehen damit auch für eine Finanzierung der AHV zur Verfügung, sollte der Landtag eine Anpassung der gesetzlichen Regelung wünschen oder beschliessen. Von einer expliziten Zweckbindung von bestimmten Erträgen, welche in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Mittelbedarf stehen, sollte jedoch soweit als möglich Abstand genommen werden. So wurden in den vergangenen Jahren Zweckbindungen schrittweise aufgehoben, zuletzt im Rahmen der Behandlung von Bericht und Antrag Nr. 88/2021. Die Zweckbindung von Mehrwertsteuereinnahmen für die AHV würde in Widerspruch zu diesem Weg stehen und aus Sicht der Regierung keinen erkennbaren Mehrwert bringen.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Beschwerden gegen Entscheide der Kulturstiftung

Liechtensteiner Kulturschaffende, die bei der Kulturstiftung, sprich beim Staat, um eine Förderung ersuchen, haben die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn sie mit einem Beschluss der Kulturstiftung Liechtenstein nicht einverstanden sind. Nach Erhalt des Beschlusses gilt eine 14-tägige Frist um eine «rechtsmittelfähige Entscheidung» bei der Kulturstiftung anzufordern. Nachdem diese Entscheidung dem Beschwerdeführer zugestellt ist, hat er dann wieder 14 Tage Zeit, bei der Regierung Beschwerde gegen den Beschluss der Kulturstiftung zu erheben. Im Schreiben zum Beschluss der Kulturstiftung ist jeweils vermerkt, dass der gesprochene Betrag erst ausbezahlt wird, wenn die Beschwerdefristen abgelaufen sind.

Wie viele rechtsmittelfähige Entscheidungen wurden bei der Kulturstiftung seit deren Gründung 2008 angefordert und wie lange benötigte die Stiftung im Durchschnitt, um eine rechtsmittelfähige Entscheidung auszufertigen?

In den letzten Jahren bearbeitete die Kulturstiftung Liechtenstein jährlich 160 bis 190 Anträge. Darin sind die Anträge im Rahmen der zusätzlichen Mitteln in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht enthalten. Seit 2008 wurden bei der Kulturstiftung Liechtenstein insgesamt zwölf rechtsmittelfähige Entscheide angefordert. Für die Ausfertigung dieser Entscheide wurden durchschnittlich knapp acht Wochen benötigt.

Wie viele Beschwerden gegen die Kulturstiftung sind seit 2008 bei der Regierung eingetroffen, beziehungsweise wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben und wie viele wurden abgelehnt? Ich bitte um eine tabellarische Aufstellung nach Jahren?

Seit 2008 sind sieben Beschwerden bei der Regierung eingegangen. Dreien davon hat die Regierung stattgegeben, drei wurden abgelehnt und eine Beschwerde ist noch in Bearbeitung.

Beschwerdejahr Entscheidung der Regierung
stattgegeben abgelehnt
2010 X
2011 X
2013 X
2014 X
2021 X
2023 X
2024 in Bearbeitung

Sofern ein Beschluss der Kulturstiftung nicht «seinem ganzen Inhalte nach» angefochten wird, sondern bloss in einzelnen Teilen, wäre es dann nicht im Sinne der staatlichen Kulturförderung, dass der gesprochene Betrag vor dem Abschluss des Verfahrens ausbezahlt wird, oder anders gefragt, besteht eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass die gesamten Gelder bis zum Abschluss der Verfahren zurückbehalten werden?

Bis anhin gab es keine Beschwerden, welche nur einen Teil der Entscheidung angefochten haben und in Folge eine Teilauszahlung hätte geprüft werden müssen.

Sind derzeit Anfragen für rechtsmittelfähige Entscheidungen bei der Kulturstiftung und Beschwerden gegen die Kulturstiftung bei der Regierung hängig? Falls ja, seit wann sind diese hängig?

Derzeit ist eine Anfrage für eine rechtsmittelfähige Entscheidung bei der Kulturstiftung hängig. Zudem ist – wie in der Antwort auf Frage 2 genannt – derzeit eine Beschwerde bei der Regierung hängig.

Sofern die Regierung einer Beschwerde gegen die Kulturstiftung stattgibt, wird der Antrag des Kulturschaffenden zur Neubeurteilung an die Kulturstiftung zurückverwiesen. Gibt es derzeit solche laufenden Verfahren, die bei der Kulturstiftung hängig sind? Falls ja, wie viele sind es und seit wann sind diese hängig.

Es gibt derzeit zwei laufende Verfahren. Die Beschwerden hat die Regierung 2022 bzw. 2023 der Kulturstiftung zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung unter Bindung an die Rechtsansicht der Regierung zurückverwiesen.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: eGD rechtskräftige Verfügung der Datenschutzstelle

Die Datenschutzstelle Liechtenstein hat am 19. Juni 2023 im Zuge einer eingereichten Datenschutzbeschwerde eine Verfügung (Aktenzeichen: 103.1.2. / 2023-2371) erlassen. Aus dieser Verfügung resultiert ein Verbot in Sachen eGD-Zweckbestimmung. Dieses besagt, dass auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Bst. j der DSGVO keine Daten verarbeitet werden dürfen. Der genannte DSGVO-Artikel betrifft die Bereiche Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke sowie statistische Zwecke.

Ebenso hat die Datenschutzstelle in ihrer Verfügung festgehalten, dass die gesetzlichen Rechtsgrundlagen an die Zweckbestimmung des Art. 1 Abs. 2 EGDG binnen sechs Monaten ab Zustellung der Verfügung anzupassen sind. Nachdem die Verfügung rechtskräftig ist, hätte eine fristgerechte Gesetzesänderung spätestens per Dezember 2023 erfolgen müssen.

Warum hält sich die Regierung als Beschwerdegegner der entsprechenden Datenschutzbeschwerde nicht an die rechtskräftige Verfügung der Datenschutzstelle?

Vor dem Hintergrund des Initiativbegehrens zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Mai 2021 über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG), über die im Januar 2024 abgestimmt wurde, erschien eine Anpassung des EGDG im vergangenen Jahr nicht opportun. Eine künftige Anpassung ist vorgemerkt, zeitliche Dringlichkeit besteht aufgrund der in der Antwort zu Frage 2 genannten Umstandes indes nicht.

Wann beabsichtigt die Regierung die aus dem rechtskräftigen Verbot der Datenschutzstelle resultierende Gesetzesanpassung auszuführen?

Dem Verbot wurde und wird bereits Rechnung getragen, nachdem eine Datenverarbeitung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Bst. j DSGVO nie stattgefunden hat und nicht geplant ist. Die genannte rechtliche Anpassung kann im Zuge einer künftigen Revision des EGDG erfolgen.

Wie hoch ist der Anteil an Gesundheitsdienstleistenden, die entgegen der eGD-Vorgaben die entsprechenden Dokumente nicht hochladen?

Seitens des Liechtensteinischen Landesspitals und der Gesundheitsdienstleistenden in den Bereichen Labor und Apotheke erfolgte eine komplette Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an die Speicherpflicht von Dokumenten. In den anderen Bereichen ist der Umsetzungsgrad unterschiedlich.

Wie viele eGD-Widersprüche wurden bis dato angemeldet?

Bis zum 3. März 2024 haben 3‘409 Personen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Dies entspricht rund 8 Prozent der in Liechtenstein krankenversicherten Personen.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Vergleich: Regionale Stationäre Gesundheitsversorgung

Die Klinik Gut ist eine auf Orthopädie und Unfallchirurgie spezialisierte Klinik mit einem ausgezeichneten Service und sehr hoher Qualität in unmittelbarer Nähe zu Liechtenstein. Patienten aus der Schweiz können unabhängig von der Versicherungsklasse in der Klinik Gut behandelt werden. Hingegen Patienten aus Liechtenstein können nur bei freier Spitalwahl, das heisst mit einer Zusatzversicherung dort behandelt werden. Dies, weil die Klinik Gut nicht auf der Liste der Vertragsspitäler von Liechtenstein aufgeführt ist. Damit besteht aktuell eine Benachteiligung von Liechtensteiner Patienten gegenüber Patienten aus der Schweiz.

Was spricht dagegen, die Klinik Gut als Vertragsspital aufzunehmen?

Die Regierung schliesst nach Anhören der Ärztekammer die Tarifverträge mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens ab, welche für die Versorgung der Versicherten nötig sind. In den orthopädischen Spezialdisziplinen ist aktuell keine Versorgungslücke erkennbar.

Welche Kliniken stehen Schweizer Patienten aus St. Gallen und Graubünden für Orthopädie und Unfallchirurgie zur Verfügung?

Seit Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG besteht in der Schweiz grundsätzlich freie Spitalwahl. Den Schweizer Patientinnen und Patienten stehen prinzipiell alle stationären Einrichtungen zur Verfügung, die auf kantonalen Spitallisten geführt werden. Die kantonalen Spitallisten sind auf den Homepages der jeweiligen Gesundheitsdepartemente einsehbar.

Wie sieht es diesbezüglich für Liechtensteiner Patienten aus?

Den Liechtensteiner Patientinnen und Patienten stehen die Einrichtungen auf der vom Amt für Gesundheit veröffentlichten Liste der Vertragsspitäler uneingeschränkt zur Verfügung. Für alle anderen Einrichtungen werden die Kosten bis zum Referenztarif übernommen. Kosten, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, können über die kostengünstige stationäre Zusatzversicherung «Allgemein» abgedeckt werden, die schweizweit eine freie Spitalwahl gewährt.

Weshalb stehen den Liechtensteiner Patienten weniger stationäre Behandlungsorte und damit weniger Spezialisten als Patienten aus der Schweiz zur Verfügung?

Die Liste der Vertragsspitäler verfolgt das Ziel, die Grundversorgung für die Liechtensteiner Bevölkerung vertraglich abzusichern. In der Grundversorgung wurde mit mehreren Spitälern im Rheintal ein Tarifvertrag abgeschlossen. Auf der Liste der Vertragsspitäler findet man aber auch Universitäts- und Spezialkliniken mit spezifischen Leistungsaufträgen sowie diverse Einrichtungen im Bereich der Psychiatrie und Rehabilitation.

Unterscheiden sich die Kosten für eine stationäre orthopädische Behandlung im Landesspital im Vergleich zu den Kosten, die bei der Klink Gut entstehen würden?

Das Landesspital kann nicht mit der Klinik Gut verglichen werden. Bei der Klinik Gut handelt es sich um eine Spezialklinik, die ein sehr eingeschränktes Behandlungsspektrum durch Skaleneffekte kostengünstiger anbieten kann als ein Regionalspital mit staatlichem Versorgungsauftrag. Trotz dieses Wettbewerbsnachteils kostet ein orthopädischer Eingriff am Landesspital nur unwesentlich mehr.