Replik «Parteienbühne Freie Liste vom 5. Februar 2024»

Leserbrief von Carmen Sprenger-Lampert, Triesen

Ja, wir sind uns einig, dass Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre als Grundwert eine hohe Priorität in einer freien Gesellschaft einnehmen müssen. Diese Einigkeit ändert nichts an der Tatsache, dass folgende Punkte meines ursprünglichen Leserbriefes ignoriert werden:

Warum intervenierten die Mandatare der Freien Liste anlässlich der Vernehmlassung des eGD-Gesetzes nicht, obwohl der Datenschutz-Experte darauf verwies, dass Grundrechte betroffen sind und Ausführungen zur Verfassungsmässigkeit als notwendig erachtet wurden? Im Bericht und Antrag wird dieses grundlegende und sehr wichtige Thema lediglich mit einem Satz abgetan.

Die FL begründet im aktuellen Beitrag, dass beim eGD die Verhältnismässigkeit gewahrt werde, weil ein Widerspruch eingelegt werden kann. Wie stellt die praktizierte eGD-Zwangsbeglückung sicher, dass die betroffene Person über die Existenz ihres eGD informiert ist? Nur ein Opt-in stellt sicher, dass eine explizite Einwilligung zum eGD erfolgt ist.

Ebenso rechtfertigt sich die FL mit der Datenhoheit. Bekanntlich benötigt man für den eGD-Einstieg eine eID (digitale Identität). Wie sollen Non-eID-User bzw. Non-digitale-Menschen diese Datenhoheit selbstständig ausüben können? Weshalb akzeptiert die FL die Diskriminierung dieser Personengruppe? Ein Thema, das der Freien Liste aufgrund ihrer Ausrichtung sehr am Herzen liegen sollte.

Der aktuelle FL-Beitrag endet mit den Worten: «Was wir als Gesellschaft brauchen, ist ein Miteinander, gerade dann, wenn man sich im Grunde über das zu erreichende Ziel einig ist.».
Das ist korrekt. Jedoch erachte ich diesen Satz in dieser Diskussion als unpassend, da die Anfrage für eine eGD-Präsentation bei der FL-Versammlung bis heute unbeantwortet ist. Somit hat die FL das Miteinander-Reden nicht zugelassen. Schade! Die Wahrheit erkennt man eben nicht an schönen Worten, sondern an Taten.