Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

RR Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Bürodrehstühle für das Dienstleistungszentrum Giessen

Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr

In der letzten Ausgabe des Wirtschaftsmagazins «Unternehmer» wurde bei den öffentlichen Arbeitsvergaben für das Dienstleistungszentrum Giessen die Position Bürodrehstühle für sage und schreibe CHF 234’454 genannt. Bei diesem hohen Betrag muss es sich wohl um eine stattliche Anzahl von Stühlen handeln. Ich frage mich, ob diese Ausgaben wirklich nötig sind. Die Mitarbeiter haben ja jetzt hoffentlich auch Bürodrehstühle und nur weil in ein neues Gebäude umgezogen wird, muss ja nicht zwingend auch das Inventar erneuert werden.

Wie viele Bürodrehstühle wurden unter dieser Position bestellt?

Für das Dienstleistungszentrum Giessen wurden 237 Bürodrehstühle bestellt.

Wie werden die bereits vorhandenen Bürostühle künftig genutzt?

Rund die Hälfte der Bürostühle derjenigen Mitarbeitenden der Landesverwaltung, welche in das Dienstleistungszentrum umziehen werden, sind aufgrund des Alters und der Abnutzung zu ersetzen. Die noch gut erhaltenen Bürostühle, also ungefähr die andere Hälfte, werden an verschiedenen anderen Standorten, wie dies generell in der Landesverwaltung praktiziert wird, eingesetzt und so deren Nutzungsdauer maximal ausgeschöpft.

Ist es vorgesehen, dass die Einwohner Liechtensteins solche Occasionsstühle kaufen können?

Die aussortierten Bürostühle befinden sich in einem derart schlechten Zustand, dass sie nicht als Occasionsstühle an die Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins verkauft werden können. Die Stoffbezüge sind abgewetzt oder sogar zerrissen. Die Stuhlmechanik und Sitzpolsterung entsprechen nicht mehr den ergonomischen Standards.

Ist davon auszugehen, dass für das Dienstleistungszentrum Giessen auch die Bürotische, Stehpulte, Schränke usw. neu beschafft werden?

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 1. März 2023 durch Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits die Umsetzung des einheitlichen Bürokonzepts und die Ausstattung des Neubaus mit neuer Möblierung beschlossen. Das bestehende Mobiliar der Ämter ist nicht einheitlich und kann zudem zum Teil aus altersbedingten und qualitativen Gründen für die künftigen Arbeitsplätze nicht mehr eingesetzt werden. Auch die Liechtensteinische Landesverwaltung als Arbeitgeberin möchte den Mitarbeitenden einen attraktiven zeitgemässen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Es werden nicht nur die Bürostühle derjenigen Amtsstellen, welche in das Dienstleistungszentrum ziehen, erfasst und geprüft, sondern auch die weitere Ausstattung wie z.B. Bürotische, Stehpulte usw.. Nach Möglichkeit wird bestehendes Mobiliar analog der Ausführungen zu Frage 2 betreffend die Bürodrehstühle weiterhin in der Landesverwaltung eingesetzt. Das definitiv aussortierte Mobiliar wird nach Möglichkeit an Hilfswerke weitergegeben oder entsorgt.

Falls ja, wie hoch sind die dafür vorgesehenen beziehungsweise geplanten Kosten?

Wie im Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredit für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung, der vom Landtag behandelt wurde, auf Seite 22 explizit festgehalten, beträgt der Kreditrahmen für die Möblierung CHF 3.4 Mio.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Equiden-Arbeitsgruppe

Thomas Rehak, Landtagsabgeordneter DpL

Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Haltung von Equiden beschäftigt. Dabei geht es nach meiner Information besonders um raumplanerische Fragen, wo, von wem und zu welchem Zweck in Zukunft Equiden gehalten werden können.

Hierzu meine Fragen:

Wie ist diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt?

Die Arbeitsgruppe wurde von der Regierung eingesetzt und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Hochbau und Raumplanung, des Amtes für Umwelt, des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz, des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt, der Gemeinde Vaduz und der Gemeinde Schaan zusammen. Der Vorsitz der Arbeitsgruppe obliegt dem Amt für Hochbau und Raumplanung.

Ist das Amt für Veterinärwesen und somit der Tierschutz ebenfalls Teil der Arbeitsgruppe, wenn nein, weshalb nicht?

Gemäss Ausführungen zur Frage 1 ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen nicht in der Arbeitsgruppe vertreten, weil der Auftrag der Arbeitsgruppe insbesondere in der Bearbeitung von raumplanerischen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Fragestellungen liegt.

Die Regierung hat es der Arbeitsgruppe im Rahmen der Auftragserteilung freigestellt, punktuell andere Ämter bei einzelnen Sitzungen oder in Bezug auf spezifische Fragen beizuziehen.

Bis wann kann mit einem Resultat betreffend die Haltung von Equiden gerechnet werden?

Ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe soll der Regierung noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Ist eine Übergangsfrist vorgesehen, damit sich Equiden-Halter an die neuen, für alle geltenden Regelungen anpassen können?

Im Zuge der Schaffung neuer Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber zwischen bereits bestehenden Sachverhalten und zukünftigen Sachverhalten zu differenzieren.

Im Fall der zu klärenden Rechtsfragen zur Hobbytier- und gewerbsmässigen Tierhaltung bedeutet dies, dass bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren und damit bereits rechtskräftig bewilligte Bauten und Anlagen grundsätzlich nicht von neuen Bestimmungen betroffen sein können. Auch rechtskräftig bewilligte Bauten und Anlagen an Standorten, die möglicherweise aufgrund einer künftigen neuen Rechtslage am besagten Standort nicht mehr bewilligungsfähig wären, bleiben bei der Einführung neuer und allenfalls anderslautender Bestimmungen rechtskonform bewilligt. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bewilligter Bauten und Anlagen müssen sich also keinen neuen Standort suchen.

Neue Sachverhalte, die erst nach Inkrafttreten einer neuen Rechtslage zur Beurteilung anstehen, werden auf Grundlage dieser dann neuen Rechtslage zu beurteilen sein. Allfällige «Übergangsbestimmungen» und «Übergangsfristen», befassen sich grundsätzlich also nicht mit Sachverhalten, die bereits rechtskräftig abgeschlossen sind. Auch Sachverhalte, die im Rahmen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens negativ bewertet wurden und damit rechtskräftig abgeschlossen sind, werden grundsätzlich nicht auf Grundlage neuer Bestimmungen neu bewertet.

Die konkrete Ausgestaltung der Übergangsfristen wurde in der Arbeitsgruppe noch nicht thematisiert. Es ist das grundsätzliche Ziel der Regierung, praktikable Lösungen für diese Thematik zu finden.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Einzug ins Dienstleistungszentrum Giessen

Abgeordneter Patrick Risch

Ich hätte noch eine Frage zum Thema Einzug ins Dienstleistungszentrum Giessen.

Wie wird der Umzug praktisch geschehen, wenn die Ämter nach und nach in dieses Dienstleistungszentrum umziehen? Werden die Ämter dann für einen Tag geschlossen oder zwei Tage, damit sich die Mitarbeitenden der Landesverwaltung auf den Umzugstag konzentrieren können und nicht parallel noch die Schaltergeschäfte erledigen müssen passieren?

Der Umzug ins DLG wird im Rahmen einer entsprechenden Umzugsplanung, die von der Stabsstelle für staatlichen Liegenschaften koordiniert wird, vorbereitet.

Die Vorbereitungsarbeiten laufen schon seit mehreren Monaten. Unter anderem haben die Amtsstellen im Vorfeld des Umzugs ihre Archive zu bereinigen und zu digitalisieren und zudem auch Materialien und Unterlagen zu entsorgen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.

Während der Umzugstage wird selbstredend darauf geachtet, dass der Schalterbetrieb und die allgemeine Erreichbarkeit der Ämter ohne Unterbruch gewährleistet wird. Das betrifft unter anderem die Schalter des Ausländer- und Passamts sowie diejenigen des Amtes für Justiz.

Das finale Konzept des Umzugs, das festhält, welche Amtsstelle in welchem Zeitfenster ins DLG einzieht, wird im Rahmen der Projektkommissiongruppensitzung vom 22. November 2023 beraten und verabschiedet.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: ÖBB-Investition in Gleis- und Streckenausbau zwischen Feldkirch-Buchs, insbesondere in Nendeln

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Die ÖBB investieren Euro 113 Mio. in die Strecke Buchs-Feldkirch, hiess es im «Vaterland» anfangs November. Dies ist nicht neu, denn der Gemeinderat Eschen hat schon klar Stellung genommen zu diesen Gleis- und Streckenausbauplänen.

Was als Ersatzinvestition bezüglich der von Liechtenstein abgelehnten S-Bahn-FLACH im 2020 daherkommt mit der Suggestion eines Takt-Ausbaus für einen attraktiven S-Bahn-Betrieb für Pendler, ist für die den Ortsteil Nendeln alles andere als idyllisch. Auf diesem Streckenteil beziehungsweise beim Bahnhof in Nendeln wird der Ausbau des Doppelgleises gleich verdreifacht – von heute 348 Metern auf über einen Kilometer, auf 1’095 Meter.

Dies macht ein Kreuzen von längeren Güterzügen möglich. So kann die Kapazität auf dieser Strecke um bis zu 20 Prozent gesteigert werden. Und wir wissen, wenn eine Kapazität in diesem Ausmass geschaffen beziehungsweise in absehbarer Zeit vorhanden ist, wird sie auch genutzt. Die Nendler Einwohnerschaft, welche im unteren Teil der Churerstrasse in unmittelbarer Nähe der Bahngleise wohnt, ist heute schon insbesondere von den zahlreichen Güterzügen enorm belastet.

Meine Fragen an die Regierung:

Eingangs sind einige der in der Einleitung genannten Zahlen richtigzustellen:

Es ist nicht korrekt, dass es zu einer Verdreifachung des Doppelgleises kommen soll. Auch der in der Einleitung erwähnte Ist-Bestand von 348 Metern ist nicht korrekt. Der Ist-Bestand beträgt 747 Meter. In Anbetracht der Ziellänge von 1’095 Meter entspricht dies einer Verlängerung des Doppelgleises um 348 Meter oder 46%.

Es ist nicht korrekt, dass es durch die geplante Verlängerung von 747 Metern auf 1’095 Metern zu einer Kapazitätssteigerung von bis zu 20% kommen würde. Durch den geplanten Ausbau des Doppelgleises stehen keine zusätzlichen Gleise zur Abwicklung von zusätzlichen Zügen zur Verfügung. Durch die geplante Verlängerung kann die Fahrplanstabilität auf der Strecke Feldkirch-Buchs verbessert werden, wovon insbesondere der Personenverkehr auf der Schiene profitieren könnte. Durch die geplante Verlängerung des Doppelgleises wird die Möglichkeit geschaffen, dass längere Güterzüge im Bereich des Doppelgleises kurzfristig parkiert werden können, damit Personenzüge diese Güterzüge überholen können.

Die Investition von 113 Millionen Euro würden zur Gänze von der ÖBB getragen. Die Gelder würden unter anderem für Massnahmen wie den Umbau aller Eisenbahnkreuzungen auf elektronische Steuerungen aufgewendet, was in der Folge auch zu weniger Lärm beim Eisenbahnübergang Schwemmegasse Nendeln führen werde, bei welchem derzeit noch eine Signalglocke im Einsatz ist.

Wie steht die Regierung mit der ÖBB in Verhandlung und welches sind ihre Bedingungen zu einem Dreifachausbau der Doppelgleise im Zentrum des Bahnhofbereichs – dies zum Schutze der Nendler Bevölkerung und Bewohnerschaft?

Die Regierung und die zuständigen Amtsstellen stehen regelmässig im Austausch mit den ÖBB. Dies erfolgt telefonisch oder in Form von Sitzungen, die teilweise als Videokonferenzen abgehalten werden.

Die Position der Regierung ergibt sich dabei, wie bei allen anderen Themen auch, aus einer Abwägung verschiedener Interessen. Dazu gehören in diesem konkreten Fall neben den Interessen der Bevölkerung auch diejenigen der Gemeinde Eschen, der Wirtschaft, der Raumplanung oder auch die Interessen des öffentlichen Verkehrs.

Ist die Regierung im Austausch mit der Gemeinde Eschen und werden die Anforderungen der Gemeinde von der Regierung bei den ÖBB vertreten?

Ja. Zudem wird die Regierung in Kürze auch das Gespräch mit der Gemeinde Mauren suchen.

Wie ist das Mitsprache- beziehungsweise Mitbestimmungsrecht der Gemeinde Eschen geregelt und welchen Einfluss kann die Gemeinde und Regierung bei diesem ÖBB-Ausbauprojekt, das insbesondere den Güterverkehr massiv begünstigt, nehmen?

Wie die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zeigen, finden entsprechende Gespräche statt. Zusätzlich kann angemerkt werden, dass die Gemeinde Eschen auch bilateral mit den ÖBB in Kontakt steht. Dies unter anderem auch deswegen, weil vom aktuell vorliegenden Projekt der ÖBB Flächen der Gemeinde Eschen betroffen sind. Dasselbe gilt für Flächen des Landes Liechtenstein.

Welche prioritären Verhandlungspunkte und Mitwirkungspunkte stellt die Regierung gegenüber den ÖBB einerseits zum Schutz der Nendler Wohnbevölkerung und andererseits als Mehrwert für die Attraktivitätssteigerung des ÖV allgemein in Liechtenstein?

Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, nimmt die Regierung eine Interessensabwägung vor, die dann zu einer entsprechenden Verhandlungsposition führt.

Die IG Mobiles Liechtenstein vertritt, in diesen wohnnahen Dorfquartieren und -zentren, hinsichtlich einer langfristigen Lösung für die nächsten Generationen den Hauptstrassen-wie auch Bahnkorridor zu behausen beziehungsweise als Galerie zu gestalten. Die Oberfläche wird so zu einem künftig lebenswerten Lebensraum mit Begrünung, Biodiversität und neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Ist dies für die Regierung überhaupt ein Thema?

Ja. Die Regierung hat mehrfach bekräftigt, dass sie unterirdische Lösungen für Verkehrsträger prüfen wird.

Dies wurde beispielsweise im Rahmen des Bericht und Antrags der Regierung betreffend die Kenntnisnahme der Resultate der Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan im Jahr 2021 oder in der Postulatsbeantwortung betr


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Sind Gemeindebauordnungen ab 2024 PV-kompatibel?

Abgeordneter Daniel Oehry

Im Landtag wurde mehrfach moniert, dass viele Gemeindebauordnungen Elemente enthalten, die es Bauwerbern erschweren oder sogar verunmöglichen eine PV-Anlage auf dem Dach anzubringen. Die Regierung hat dem Landtag in Aussicht gestellt, dass eine Arbeitsgruppe sich dieser Thematik annimmt, damit Regeln, die PV-Anlagen auf dem Dach einer privaten Liegenschaft verunmöglichen oder massiv verteuern, abgeändert werden.

Dies führt zu folgenden Frage:

Zu welchen Ergebnissen hat dieser Prozess geführt?

Die Gesetzesvorlage betreffend die Umsetzung der Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014, die vom Landtag in zweiter Lesung in seiner Sitzung im September 2023 verabschiedet wurde, beinhaltet in Artikel 64a Abs. 4 des Baugesetzes eine Bestimmung, die generalisierte Verbote der Installation von PV-Anlagen aufgrund ästhetischer Anliegen im Rahmen der Ortsplanung, nicht mehr erlaubt.

Sollte die Gesetzesvorlage vom Volk im Januar 2024 angenommen werden, wird diese Bestimmung dazu führen, dass die Bauordnungen der Gemeinden keine generellen Verbote mehr für PV-Anlagen aufgrund rein ästhetischer Gründe enthalten dürfen.

Im Falle des Inkrafttretens der Gesetze werden die Gemeinden ihre Bauordnungen anpassen müssen, soweit sie Verbote für die Installation von PV-Anlagen aus rein ästhetischen Gründen beinhalten. Bis zur formellen Anpassung der Bauordnungen werden die baurechtlichen Verbote in den Bauordnungen der Gemeinden aufgrund des übergeordneten Gesetzes nicht mehr angewendet werden können.

Die in der Fragestellung erwähnte Arbeitsgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Hochbau und Raumplanung, des Amtes für Volkswirtschaft, des Amtes für Umwelt sowie Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden Schellenberg, Ruggell, Vaduz und Triesen besteht, hat in diesem Jahr einen Entwurf eines Reglements für Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen erarbeitet und zur Vernehmlassung an die betroffenen Amtsstellen und alle Gemeinden freigegeben. Die Vernehmlassung dauert aktuell noch an.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Gestaltungsvorschriften in den Bauordnungen der Gemeinden landesweit zu vereinheitlichen.