Kleine Anfragen an RC-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschefstellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage der Abg. Zech-Hoop Karin zum Thema: Das Auto als Stromspeicher

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Der Trend zu Elektroautos ist offensichtlich. Darunter gibt es Elektroautos, welche die Möglichkeit als Energiespeicher zu fungieren bereits besitzen.

Dazu folgende Fragen:

Welche Arten von bidirektionalem Laden bei Elektroautos zur Speichernutzung gibt es und sind diese bereits in Liechtenstein technisch möglich?

Die verschiedenen Arten des bidirektionalen Ladens werden unter dem Überbegriff Vehicle-to-X zusammengefasst. Mit Vehicle-to-Load oder Vehicle-to-Utility wird die Möglichkeit bezeichnet, Geräte über eine Steckdose direkt am Elektroauto aufzuladen. Vehicle-to-Home bezeichnet die Versorgung des Eigenheims mit Strom aus dem Akku eines Elektrofahrzeugs. Bei Vehicle-to-Building versorgen ein oder mehrere Elektroautos Geschäftsgebäude oder Wohngebäude mit Strom. Unter Vehicle-to-Grid wird die Anbindung des Elektroautos an das öffentliche Stromnetz verstanden.

Grundsätzlich sind alle diese Arten des bidirektionalen Ladens bereits in Liechtenstein möglich. Moderne Lademanagementsysteme erlauben einerseits das Aufladen der Fahrzeuge und andererseits, je nach Ausführung und technischem Stand der Ladestation, auch das Entladen. Die Variante Vehicle-to-Grid, also ein Netzeinspeisungssystem, muss von den Fahrzeugherstellern freigegeben werden. Das ist nach Kenntnissen der Regierung derzeit noch nicht möglich. Die Möglichkeit der Netzeinspeisung befindet sich auf europäischer Ebene in Vorbereitung und wird bereits in EU-Richtlinien vorgesehen.

Sind für das bidirektionale Laden direkt ins Stromnetz gesetzliche Anpassungen notwendig?

Bezüglich der Einspeisung ins Stromnetz sind in Liechtenstein keine gesetzlichen Anpassungen notwendig. Liechtenstein bzw. die LKW sind diesbezüglich bereits zukunftsorientiert aufgestellt. Im kommenden 4. EU-Energiepaket werden diese Punkte jedoch weiter konkretisiert und harmonisiert.

Was sind beim bidirektionale Laden ins Stromnetz als auch ins Hausnetz für Investitionen auf Seiten LKW als auch auf Seiten Hauseigentümer notwendig und auf welche Höhe belaufen sich diese schätzungsweise für das LKW und für jeden Anschluss?

Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist eine Rückspeisung aus einem Batteriespeicher ins öffentliche Netz für die LKW ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Die Rückspeisung ist vergleichbar mit der Einspeisung aus einer Photovoltaikanlage. Auf Seiten der Liegenschaftseigentümer wird eine Ladestation notwendig, die das bidirektionale Laden zulässt und über die dafür erforderliche Messtechnik verfügt. Die Erfahrung zu den effektiven Kosten von bidirektionalen Ladestationen fehlt noch, weil das bidirektionale Laden derzeit noch kaum angeboten wird.

Schadet bidirektionales Laden der Autobatterie?

Generell ist Laden und Entladen eine Belastung für die Batterie und häufiges, vor allem schnelles Laden und Entladen reduziert die Lebensdauer der Batterien. Die technologischen Fortschritte der letzten Jahre sind jedoch gross, so dass die negativen Effekte mehr und mehr abnehmen werden. Es wird intensiv an neuen Batteriekonzepten gearbeitet, um die Anzahl Lade-/Entladezyklen weiter zu erhöhen. Zudem überwachen die Hersteller im Rahmen der Garantiebestimmungen die Nutzung der Batterie.

Wenn das Auto in der Nacht Strom an einen Vier-Personen Haushalt abgibt, bleibt dann noch genügen Strom für die Autofahrt am nächsten Morgen?

Die Batterieladung und -entladung kann über das Energiemanagementsystem des Fahrzeugs oder ein unabhängiges Smart Home System so gesteuert werden, dass die Batterie für die Fahrt am Folgetag genügend Ladung aufweist.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Hotline im Landesführungsraum

Abgeordneter Peter Frick

Bis zum Jahr 2018 fanden im Landesführungsraum regelmässig Weiterbildungen im Bereich „Betreiben der Hotline“ des Landesführungsstabs statt. Das Betreiben einer Hotline kann im Falle einer Katastrophe oder einer sonst schwierigen Lage sehr zur Bündelung von Informationen dienen, und aber auch als Anlaufstelle via Hotline für Betroffene dienen.

Der Landesführungsraum ist technisch diesbezüglich voll und ganz ausgestattet, um die Hotline nicht nur zu Übungszwecken, sondern auch professionell zu betreiben. Der letzte Kurs fand meinen Angaben zufolge im November 2018 im Schulungsraum beim Amt für Bevölkerungsschutz statt.

Seitdem hat sich nicht mehr viel getan und es gab weder vom Amt für Bevölkerungsschutz oder sonst von einer anderen Stelle Informationen zum Thema Hotline.

Gibt es die Gruppe, die zum Betrieb der Hotline gegründet wurde noch?

Haben die Mitglieder Informationen bekommen, ob die Hotline eingestellt wurde?

Gibt es eine Alternative, die anstatt der Hotline betrieben wird?

Wird eine telefonische Anlaufstelle vom Land noch betrieben?

zu Frage 1 bis 4:
Die im Jahre 2013 ins Leben gerufene Hotline-Gruppe gibt es nach wie vor und diese wird auch aktiv weiterbetrieben. Die Covid-19 Pandemie verunmöglichte in den Jahren 2020 und 2021 reguläre Ausbildungskurse. Aus den bei der Bewältigung der Pandemie gesammelten Erfahrungen eröffneten sich aber neue Möglichkeiten und Wege, um die Ausbildung sowie den Betrieb der Hotline-Gruppe langfristig zu optimieren. Bekanntlich beauftragte die Regierung das Kriseninterventionsteam Liechtenstein, kurz KIT, während drei Jahren mit dem Betrieb der Impf-Hotline, dem Contact Tracing und der Covid-Hotline. Beeindruckt von der professionellen Abwicklung dieses Auftrags ersuchten die Verantwortlichen des Landesführungsstabes das KIT um Unterstützung beim Betrieb sowie der Aus- und Weiterbildung der bestehenden Hotline-Gruppe. Ein Entwurf für eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem KIT liegt zwischenzeitlich vor. Die Mitglieder der Hotline-Gruppe werden im Verlauf des Dezembers eine Einladung für eine im kommenden Jahr stattfindende Informationsveranstaltung erhalten. Dabei wird den Mitgliedern das aktualisierte Hotline-Konzept erläutert und das weitere Vorgehen präsentiert.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Olma

Abgeordneter Markus Gstöhl

Die Ostschweizer Landwirtschaftsmesse Olma ist gefragt. Viele Aussteller aus Liechtenstein sind dort. Genauso machen sich auch viele Besucher aus Liechtenstein auf den Weg nach
St. Gallen. Nun ist die Olma in Schwierigkeiten: CHF 20 Mio. fehlen. An einer Kapitalerhöhung möchte sich das Land aber nicht beteiligen. Es war von CHF 37’000 bis
CHF 49’000 Franken die Rede. Wie gesagt: Die Olma ist für viele landwirtschaftliche Betriebe aus Liechtenstein sowie die Bevölkerung ein Fixpunkt. Darum erschliesst es sich vielen nicht, warum sich das Land nicht stärker beteiligt.

Daher meine Fragen:

Wie viele Aussteller kamen in diesem Jahr, der 80. Olma, aus Liechtenstein?

Gemäss der online abrufbaren Ausstellerliste haben sechs von 563 Ausstellern ihren Sitz in Liechtenstein. Vier davon verkaufen Möbel und Küchengeräte. Zwei sind der Landwirtschaft zuzuordnen.

Wie stark ist die Beteiligung des Landes gemessen am Frankenbetrag pro Aussteller?

Bei einem Aktienkapital in Höhe von CHF 244‘000.- und sechs Ausstellern im Jahr 2023 würde die Beteiligung Liechtensteins rein rechnerisch CHF 40‘666 pro Aussteller betragen. Zudem wurde der Auftritt der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen an der diesjährigen Olma über die Stiftung Agrarmarketing finanziell gefördert.

Warum beteiligt sich die Regierung nicht an der Kapitalerhöhung?

Könnte sich die Regierung vorstellen, sich verstärkt zu beteiligen, falls die Olma ihr Finanzierungsziel von CHF 20 Mio. nicht erreicht?

Als Genossenschaftsmitglied der ersten Stunde hat das Fürstentum Liechtenstein die Olma Messen St. Gallen seit jeher unterstützt. Infolge der finanziellen Schieflage der Olma Messen St. Gallen im Jahr 2020 hat Liechtenstein seine Anteile bereits um über 20 Prozent von CHF 200‘000 auf CHF 244‘000 erhöht und hält damit im Vergleich zu den anderen Gründerkantonen eine verhältnismässig hohe Beteiligung.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: LKW-Strombeschaffung

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

In den Medienmitteilungen der LKW wurde wiederholt die Bedeutung der Langfristverträge als wichtiger Teil der Strombeschaffung betont. Wie jedoch in der Interpellationsbeantwortung Nr. 54/2023 betreffend der Energieversorgung in Liechtenstein auf Seite 20 aufgeführt ist, war im Jahre 2022 der Langfristanteil nur 9 Prozent der Menge, der Terminmarkt 54 Prozent und der Spotmarkt 17 Prozent. Diese Umstände haben dann infolge der Marktentwicklung zu den bekannten Strompreiserhöhungen geführt.

Meine Fragen an die Regierung:

Wie war die LKW-Mengenbeschaffung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 in Auflistung wie in der Interpellationsbeantwortung? Das heisst, mit den Angaben in Gigawattstunden sowie den jeweiligen Anteilen in Prozent der Menge und Prozent der Kosten?

Folgende Mengen wurden für alle LKW Kunden inklusive Kunden Schweiz in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 beschafft respektive produziert:

  • 57.7 GWh: Eigenproduktion LKW im Inland (21% der Menge, 5% der Kosten)
  • 16.7 GWh: Produktionsbeteiligung Repartner Prod. AG (6% der Menge, 1% der Kosten)
  • 32.8 GWh: Langfristvertrag (12% der Menge, 3% der Kosten)
  • 172.8 GWh: Beschaffung am Terminmarkt (63% der Menge, 88% der Kosten)
  • 2.0 GWh: Beschaffung am Spotmarkt (-1% der Menge, 2% der Kosten)
  • 2.0 GWh: Beschaffung Ausgleichsenergie (-1% der Menge, 1% der Kosten)

Im Vergleich zum Jahr 2022 hat die LKW damit einen wesentlich höheren Anteil am Terminmarkt beschafft. Unter Berücksichtigung der Produktion aus LKW eigenen Kraftwerken sowie Beteiligungen entsteht in der Berichtsperiode somit ein bilanzieller Energieüberschuss, wodurch geringfügig mehr Energie am Spotmarkt verkauft als gekauft werden musste. Die negativen Mengen bei der Ausgleichsenergie lassen sich dadurch erklären, dass im Zuge des täglichen Portfolioausgleichs am Spotmarkt der Absatz an Endkunden überschätzt bzw. das Produktionsdangebot unterschätzt wurde.

Welcher Anteil der Terminkontrakte für die ersten drei Quartale 2023 wurde im Jahr 2022 abgeschlossen?

51% der Terminkontrakte für die ersten drei Quartale 2023 wurde im Jahr 2022


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Übernahme Mehrkosten Glasfasernetzgebühren

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Vor wenigen Wochen machten die Internet Service Provider ihrem Ärger darüber Luft, dass die höheren Kosten von den Liechtensteinischen Kraftwerken zu spät beziehungsweise gar nicht kommuniziert wurden und jetzt die Endkunden die Leidtragenden sind. Man geht davon aus, dass die Preise für Internet – das im Stellenwert mittlerweile eine zentrale Infrastruktur ist wie Strom oder Wärme – steigen. Das stellt für viele Haushalte wieder eine ärgerliche Mehrbelastung für etwas dar, was sie so nicht bestellt haben. Zudem besteht hier offensichtlich auch Erklärungsbedarf, was die ganzen europaweiten Regelungen betrifft, die den meisten Endkunden nicht so klar sein dürften, weil alles sehr komplex ist.

Darum meine Fragen:

Warum kann der Staat diese Mehrkosten für den Ausbau nicht übernehmen, würde es sich doch um eine Einmalzahlung und damit nicht für eine dauerhafte Belastung für den Staatshaushalt handeln?

Für die Beurteilung der Umsetzbarkeit einer Kostenübernahme ist es nicht relevant, ob es sich um eine Einmalzahlung oder eine dauerhafte Belastung für den Staatshaushalt handelt. Vielmehr fehlt eine gesetzliche Grundlage, auf welche eine solche Kostenübernahme gestützt werden könnte. Auch aus EWR-rechtlicher Sicht ist es nicht entscheidend, ob der Staat eine Einmalzahlung oder laufende Kosten übernimmt. Entscheidend ist, ob die EWR-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen unterliegen der Regulierung gemäss dem Kommunikationsgesetz. Die Preisobergrenze für Glasfaseranschlüsse werden durch das Amt für Kommunikation als Regulierungsbehörde aufgrund der nachweislichen Betriebs- und Kapitalkosten sowie der Abschreibungen der LKW festgelegt und sind der EFTA-Überwachungsbehörde zu notifizieren.

Es wurde im Vorfeld der Begriff «staatliche Beihilfe» erwähnt und das sei verboten. Warum kann der Staat bei gewissen Themen eingreifen und helfen und bei anderen Themen nicht?

Jeder staatliche Eingriff über einem gewissen Schwellenwert, sei es eine Ausgabe oder auch ein Verzicht auf Einnahmen, ist auf dessen Vereinbarkeit mit dem EWR-Abkommen zu prüfen. Die hier anzuwendenden Kriterien finden sich in Artikel 61 des EWR-Abkommens, den EWR-Rechtsakten in Anhang XV zum EWR-Abkommen und den von der EFTA-Überwachungsbehörde beschlossenen «ESA State Aid Guidelines».

Somit kann es sein, dass ein staatlicher Eingriff, zum Beispiel eine teilweise Kostenübernahme für den Bau eines Holzheizwerks aufgrund der anwendbaren «ESA State Aid Guidelines for climate, environmental protection and energy» EWR-konform ist, während die Mindereinnahmen aufgrund einer steuerlichen Regelung nicht EWR-konform sind.

Welche Rolle spielt hier die EFTA-Überwachungsbehörde und warum würde diese einen entsprechenden Eingriff vonseiten des Staates nicht erlauben?

Die EFTA-Überwachungsbehörde ist gemäss EWR-Abkommen für Einhaltung der EWR-Verpflichtungen durch Norwegen, Island und Liechtenstein zuständig. Sie muss daher u.a. auch staatliche Eingriffe prüfen bzw. diese müssen die drei EWR/EFTA-Staaten vor tatsächlicher Übernahme/Auszahlung bei der EFTA-Überwachungsbehörde anmelden. Erst nach positiver Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde kann eine Unterstützungsmassnahme tatsächlich ausbezahlt werden. Ob ein staatlicher Eingriff EWR-konform ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren, wie Art, Dauer und Höhe der Unterstützung etc. ab. Zu beachten ist im konkreten Fall auch die anwendbare umfangreiche EWR-Regulierung im Telekommunikationsbereich, die im Anhang XI zum EWR-Abkommen aufgelistet ist.

Wie sehen die Preise in Liechtenstein im Vergleich mit der Schweiz und Österreich aus?

Ein genereller Preisvergleich ist aufgrund der Vielzahl von Angeboten, Rabatten und Kombiangeboten nicht möglich. Für einen Preisvergleich werden die aktuellen Angebote der Marktführer in den drei Ländern verglichen. Ein 100 Mbit/s Internetanschluss kostet in Liechtenstein bei FL1 49.90 Franken, in der Schweiz bei Swisscom 64.90 Franken und in Österreich bei A1 37.80 Euro pro Monat. Ein 1 Gbit/s Glasfaser-Internetanschluss kostet in Liechtenstein bei FL1 69.90 Franken, in der Schweiz bei Swisscom 79.90 Franken und in Österreich bei A1 87.80 Euro pro Monat. Dabei ist zu beachten, dass in der Schweiz und Österreich vor allem Ballungsräume mit Glasfaser erschlossen sind und diese Breitbandangebote in den übrigen Gebieten nicht verfügbar sind.

Welche Möglichkeiten hätten die beteiligten Akteure aus Sicht der Regierung, diese Kosten nicht vollständig zulasten der Endkonsumenten auszugestalten?

Grundsätzlich haben die Anbieter immer die unternehmerische Freiheit, die Preise nicht zu erhöhen und ihre Marge zu reduzieren.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Vergütung von Energielieferungen von Photovoltaikanlagen

Abgeordneter Wendelin Lampert

Der Vergütungspreis für Energielieferungen von Photovoltaikanlagen ist derzeit erheblichen unter dem Preis, welchen die LKW den Haushaltskunden für den Bezug von Strom verrechnen, und dies unabhängig von den Netzbenutzungspreisen.

Dies bedeutet für Photovoltaikanalgenbesitzer, dass sie derzeit für die Energielieferung nur einen Bruchteil von dem erhalten, was sie für den Bezug von Strom bezahlen.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Land Liechtenstein und die Gemeinden die Installation von Photovoltaikanlagen grosszugig fördern und damit die Anlagen mit bis zu 75% der Investitionskosten subventioniert werden. Anlagenbesitzer, die den erzeugten PV-Strom selbst nutzen, profitieren doppelt, indem sie die Energie gratis beziehen und keine Netzbenutzungsgebühren bezahlen. Darüber hinaus können PV-Anlagenbesitzer überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten einen marktorientierten Preis, welcher mit einer Mindestvergütung von 6 Rp. pro kWh nach unten abgesichert ist. Damit ist eine PV-Anlage meist in wenigen Jahren amortisiert. Mit dem marktorientierten Preis hat der Gesetzgeber einen klaren marktwirtschaftlichen Anreiz gesetzt, den Eigenbedarf der Produktion anzupassen.

Die Einspeisevergütung und der Stromtarif der LKW sind unabhängig voneinander und haben eine unterschiedliche Berechnungsgrundlage. Die LKW verdienen kein Geld damit, indem sie den Strom aus den PV-Anlagen teurer an die Stromkunden verkaufen als sie für die Einspeisevergütung bezahlen. Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem aktuellen Marktpreis. Die LKW sind als Netzbetreiberin verpflichtet, den überschüssigen Strom der PV-Anlagenbesitzer zu übernehmen. Diesen Strom könnten die LKW jederzeit zu gleichen Konditionen auch direkt am Markt beschaffen.

Der Preis für die Energie orientiert sich an den Gestehungskosten der Kraftwerke der LKW, an langfristigen Bezugsverträgen, Beteiligungen sowie Beschaffungen an den Strombörsen und zu einem kleinen Teil aus den Kosten für die Einspeisevergütung. Deshalb lassen sich aus der Einspeisevergütung keine unmittelbaren Schlüsse auf den Stromtarif ziehen.

In der nachfolgenden Beantwortung beinhalten die Preise für den Bezug und die Einspeisung von Strom ausschliesslich den Energiepreis exklusive Netz, Steuern und Abgaben. Netz und Abgaben werden grundsätzlich nur auf der Bezugsseite verrechnet.

Wie hoch war der durchschnittliche Strompreis ohne Netzbenutzungsgebühr im Jahr 2023, welchen die Haushaltskunden für LiStrom natur im Hochtarif pro kWh bei den LKW bezahlten?

Im Zeitraum vom 01.01.2023 – 30.09.2023 haben die LKW für LiStrom natur im Hochtarif im Schnitt 28.50 Rp/kWh verrechnet. Ab 01.10.2023 beträgt der Hochtarif 20.6 Rp/kWh.

Wie hoch war die durchschnittliche Vergütung für Energielieferungen von Photovoltaikanlagen im Jahr 2023, welche Haushaltskunden im Hochtarif pro kWh von den LKW erhielten?

Die Direktvermarktung unterscheidet nicht zwischen Hoch- und Niedertarifzeiten, sondern stellt eine marktorientierte Vergütung im Sinne des Energieeffizienzgesetzes dar. Der durchschnittliche Preis pro kWh von Haushaltskunden rückgelieferter Energie aus PV-Anlagen beträgt im Zeitraum 01.01.2023 – 30.09.2023 8.96 Rp (EEG und Direktvermarktung).

Wie viele kWh Strom haben sämtliche Photovoltaikanlagenbesitzer im Jahr 2023 ans Netz der LKW geliefert?

Die Einspeisung ins Netz der LKW durch Haushaltskunden hat im Zeitraum 01.01.2023 – 30.09.2023 knapp 21 GWh betragen.

Welche Summe hätten sämtliche Photovoltaikanlagenbesitzer in den Jahren 2022 und 2023 mehr oder weniger erhalten, wenn sämtliche Energielieferungen in den Jahren 2022 und 2023 gleich vergütet worden wären, wie der LiStrom natur im Hochtarif?

Wie einleitend festgehalten, sind die Einspeisevergütung und der Stromtarif der LKW unabhängig voneinander und haben eine unterschiedliche Berechnungsgrundlage. Ein Vergleich dieser beiden unterschiedlichen Preise ist nicht aussagekräftig.

Die durchschnittliche Einspeisevergütung für Haushaltskunden hat im Jahr 2022 25.05 Rp/kWh betragen. Die Mehrauszahlung im Vergleich zu LiStrom natur im Hochtarif mit damals 10.95 Rp/kWh beträgt rund CHF 3.2 Mio.

Die durchschnittliche Einspeisevergütung für Haushaltskunden hat im Zeitraum 01.01.2023 – 30.09.2023 8.96 Rp/kWh betragen. Die Minderauszahlung im Vergleich zu LiStrom natur im Hochtarif mit 28.50 Rp/kWh beträgt rund CHF 4.0 Mio.

An wie vielen Tagen im Jahr 2023 produzierten wir im Inland mehr Strom als wir verbrauchten?

Mit Stand Ende September 2023 wurde, über den ganzen Tag gesehen, an keinem einzigen Tag im Jahr 2023 mehr Strom produziert als verbraucht. An 24 Tagen wurde stundenweise mehr Strom produziert als verbraucht. Dies war ausschliesslich an Wochenenden und Feiertagen der Fall, wenn gleichzeitig auch viel Wasser für die Produktion in den LKW-Wasserkraftwerken vorhanden war. Die gesamte Überproduktion zwischen Januar und September 2023 beträgt lediglich 472 MWh oder rund 0.1% des Landesabsatzes.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Stellenbesetzung Landespolizei

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

Auch wenn das Sicherheitsempfinden in Liechtenstein nach wie vor hoch ist, müssen wir in Anbetracht dessen, was in der Welt geschieht, vorbereitet sein und die dafür zuständige Einheit bei der Landespolizei mit genügend Personal ausstatten

Geopolitische Unruhen führen in letzter Konsequenz zu massiven Flüchtlingsströmen, welche zumindest das subjektive Sicherheitsempfinden schmälern und im Konkreten auch zu einen Anstieg von lokaler Kriminalität führen. Daneben haben wir, wie aus den lokalen Medien entnommen werden konnte, speziell im Bereich der psychologischen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu kämpfen, welche unter anderem ihren Ursprung im unsachgemässen Umgang mit Medikamenten und illegalen Betäubungsmitteln finden. Auswüchse dieses Verhaltens sind oft Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und vieles mehr. In all diesen Fällen ist die klassische Polizeiarbeit gefragt.

Letztlich macht der demographische Wandel auch vor der Landespolizei keinen Halt. Ein Ausbau ist unabdingbar, um einen Fortbestand der klassische Polizeiarbeit zu gewährleisten. Von der Rekrutierung bis zum effektiven Einsatz im Alltagsdienst dauert es objektiv betrachtet fünf Jahre, da eine bestimmte     Einarbeitungszeit im sehr anspruchsvollen Berufsalltag unabdingbar ist. Ein längeres Zuwarten der Rekrutierung von Polizeibeamten gefährdet in zunehmendem Masse den Fortbestand der Bekämpfung der Kriminalität im Inland und damit einhergehend das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung.

Im heute zu behandelnden Budgetnachtrag sind lediglich 2 Stellen zur Bekämpfung derartiger Phänomene vorgesehen. Müsste nicht erst bei der Basis, das heisst bei der klassischen Polizei, aufgestockt werden und erst dann oder parallel dazu die Dienstleister wie Analysten, ITler und Mitarbeiter bei der internationalen Polizeikooperation?

Die im Polizeigesetz aufgelisteten Aufgaben der Landespolizei sind sehr vielfältig, weshalb zur Auftragserfüllung unterschiedliche Anforderungsprofile notwendig sind. Zudem bestehen unzählige Abhängigkeiten. Jeder Mitarbeitende bei der Landespolizei braucht IT-Dienstleistungen oder bei grenzüberschreitenden Fällen die Unterstützung der Spezialisten von der Internationalen Polizeikooperation. Es braucht daher auch eine parallele Rekrutierung unterschiedlicher Mitarbeiterprofile.

Wenn von Mitarbeitenden für die «klassische Polizeiarbeit» gesprochen wird, so sind wohl Mitarbeitende gemeint, die die Polizeischule absolvieren. Natürlich muss auch bei dieser wichtigen Kategorie von Mitarbeitenden der Personalbestand ausgebaut werden. Aus diesem Grund sollen im Herbst 2024 vier anstatt der geplanten zwei Polizeiaspiranten in die Polizeischule geschickt werden. Die Anzahl der jährlichen Polizeiaspiranten kann jedoch nicht unbegrenzt erhöht werden, da diese in der zweijährigen Ausbildung einer intensiven Betreuung durch die Landespolizei bedürfen. Und diese Betreuungsressourcen sind ebenfalls begrenzt.

Im Bereich Wirtschaftskriminalität und Bedrohungsmanagement wurden seit 2018 bereits sechs Stellen geschaffen. Wurde dem Bereich der klassischen Polizeiarbeit bei der Schaffung von Stellen in den letzten Jahren im gleichen Rahmen Bedeutung zugemessen?

Ja, diesem Mitarbeiterprofil wurde die gleiche Bedeutung zugemessen. Seit die Regierung den Personalbericht 2018 verabschiedet hat, sind jährlich zwischen zwei und vier Aspiranten und Aspirantinnen in die Polizeigrundausbildung geschickt worden. Parallel dazu wurden mehrere Stellen durch polizeiliche Quereinsteiger besetzt, d.h. mit bereits ausgebildeten Polizisten und Polizistinnen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft. Zwischen Herbst 2018 und 2023 wurden insgesamt 20 Aspiranten und polizeiliche Quereinsteiger für die «klassischen Polizeiaufgaben» rekrutiert.

Wurde bei der Beantragung dieser zusätzlichen Stellen im Voranschlag die demographische Situation, vor allem bei den Polizistinnen und Polizisten, an der Basis berücksichtigt, wird darauf reagiert und wenn ja, wie?

Der Bedarf an Mitarbeitenden für die «klassischen Polizeiaufgaben» wird im 2024 mit den bereits erwähnten zwei zusätzlichen Stellen für Polizeiaspiranten berücksichtigt und mit der Anstellung von drei polizeilichen Quereinsteigern im Rahmen von Nachbesetzungen. Der Personalbericht der Landespolizei wird aktuell ausgearbeitet; der künftige Bedarf an zusätzlichem Personal mit einer polizeilichen Grundausbildung wird dort selbstverständlich berücksichtigt werden.

Wie hoch war die Fluktuation bei der Landespolizei in den vergangenen drei Jahren?

Die Fluktuation, ohne Pensionierungen, beträgt bei der Landespolizei in den Jahren 2021 bis 2023 durchschnittlich 3.4%. Im Vergleich dazu beträgt die Fluktuation in der gesamten Landesverwaltung durchschnittlich 5%.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Casino-Moratorium

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Mit Juni 2021 hat der Landtag die Motion «Casino-Bremse» an die Regierung überwiesen. Damit wurde die Regierung beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um den Casino-Boom in Liechtenstein einzubremsen. Eine der im Oktober 2022 verabschiedeten Massnahmen ist das Bewilligungsmoratorium bis zum 31. Dezember 2025, was bedeutet, dass erst wieder ab dem 1. Januar 2026 Spielbankenbewilligungen erteilt werden können.

Hierzu meine Fragen:

Können Spielbankenlizenzen grundsätzlich übertragen werden, wenn ja, wie?

Spielbankenbewilligungen können nicht übertragen werden. Art. 15 des Geldspielgesetzes bestimmt, dass eine Bewilligung persönlich und nicht übertragbar ist.

Gilt dies auch während dem Moratorium?

Ja, Art. 15 des Geldspielgesetzes gilt unverändert.

Kann eine Spielbankenbewilligung einer juristischen Person, also eines Casino-Unternehmens, verkauft werden beziehungsweise kann mit dem Verkauf einer juristischen Person eine Lizenz übertragen werden?

Eine juristische Person kann ihre Spielbankenbewilligung nicht verkaufen, da eine Spielbankenbewilligung nicht übertragbar ist. Solange die juristische Person als Inhaberin der Spielbankenbewilligung bestehen bleibt, bleibt die Spielbankenbewilligung aufrecht. Möglich ist eine Änderung im Aktionariat der Inhaberin der Spielbankenbewilligung beispielsweise durch einen Verkauf von Anteilen oder durch eine Kapitalerhöhung, durch die sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Trotz dieser Änderung im Aktionariat bleibt die Bewilligungsinhaberin bestehen und behält ihre Spielbankenbewilligung. Die Aufsichtsbehörde prüft bei Änderungen im Aktionariat, ob weiterhin alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, besteht die Spielbankenbewilligung weiter.

Kann eine Spielbankenlizenz auf einen anderen Standort übertragen werden?

Eine Spielbankenbewilligung wird einer Gesuchstellerin erteilt und nicht einem Standort. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist unter anderem eine geeignete inländische Betriebsstätte. Die Spielbankenbewilligung schliesst Änderungen der Betriebsstätte nicht aus. Jeder Betrieb mit einer Polizeibewilligung kann seine Betriebsstätte seinen wirtschaftlichen Entwicklungen anpassen. Dies gilt bei allen Gewerbeberechtigungen und auch bei Spielbanken. Das bedeutet, dass eine Betriebsstätte vergrössert oder verkleinert oder auch an einen anderen Standort verlegt werden kann.

Welche konkreten Umstände würden die Erteilung einer Spielbankenbewilligung trotz bestehendem Bewilligungsmoratorium bis 31. Dezember 2025 ermöglichen?

Während der Geltungsdauer des Bewilligungsmoratoriums können gemäss Art. 2 des Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Spielbankenmarkt keine neuen Spielbankenbewilligungen erteilt werden. Art. 3 enthält eine Regelung für hängige Bewilligungsgesuche. Darüber hinaus gibt es keine Ausnahmeregelung.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Referenden PV-Pflicht und Bauvorschriftenanpassungen

Die Referenden gegen die beiden vom Landtag verabschiedeten Gesetzesvorlagen, PV-Pflicht und Bauvorschriftenanpassungen, sind mit jeweils über 2‘800 Unterschriften zustande gekommen. Die Regierung hat den Termin für die beiden Volksabstimmungen auf den 21. Januar 2024 fixiert.

Hierzu meine Fragen:

Wie hoch ist das Budget, welches die Regierung für ihre Ja-Kampagne gesprochen hat und über welches Konto wird dieser Aufwand verbucht?

Wurden oder werden externe Unternehmen mit der Umsetzung der Kampagne der Regierung beauftragt und falls ja, welche?

zu Frage 1 und 2:

Die Regierung hat noch kein konkretes Budget gesprochen. Dem zuständigen Ministerium liegt eine Offerte zur Erstellung eines Kommunikationskonzepts in der Höhe von CHF 20’000 der Firma Kontaktkomponisten GmbH vor. Das Budget wird sich in jedem Fall im Rahmen der üblichen Budgets für Informationskampagnen bei Volksabstimmungen halten und zulasten des Kontos «Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit» verbucht. Die bis anhin von der Regierung gesprochenen Budgets für Abstimmungskampagnen lagen zwischen CHF 40’000 und CHF 70’000.

Ist das Land Liechtenstein Genossenschafter bei der Solargenossenschaft Liechtenstein und/oder hat die Solargenossenschaft Liechtenstein in der Vergangenheit Unterstützungsbeiträge seitens des Landes erhalten und falls ja, in welcher Höhe?

Das Land ist seit 1993 Genossenschafterin bei der Solargenossenschaft und unterstützt diese finanziell auf Basis einer Leistungsvereinbarung. Die Unterstützung umfasste bis ins Jahr 2022 jeweils maximal CHF 30’000 für den Betrieb der Geschäftsstelle und die Durchführung von Veranstaltungen zur Wissensvermittlung und Akzeptanz der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Sonnenenergie. Auf Antrag des Landtags wurde im Voranschlag 2023 der Beitrag an die Solargenossenschaft auf CHF 50’000 pro Jahr erhöht. In der Leistungsvereinbarung wurde festgehalten, dass diese Erhöhung an die Errichtung von mindestens einer innovativen Demonstrationsanlage oder einer grösseren Photovoltaikanlage gebunden ist.

In welcher Art und Weise arbeitet die Regierung in Bezug auf die Ja-Kampagne mit der Solargenossenschaft Liechtenstein zusammen und erhält die Solargenossenschaft hierfür finanzielle Unterstützung?

Die Regierung ist weder finanziell noch inhaltlich an der Ja-Kampagne der IG Energiezukunft beteiligt.

Wie werden in Bezug auf die Kommunikation der Regierung zu den beiden Volksabstimmungen die Staatsgerichtshofurteile 1990/06 und 1993/08, also das Fairnessgebot und die Pflicht zur objektiven und ausgewogenen Information bei offiziellen Erläuterungen, mit in die Massnahmen einbezogen?

Gemäss Art. 3 des Informationsgesetzes und auch der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes muss die Information der Bevölkerung ausgewogen und objektiv sein. Die Information hat nach den Grundsätzen der Rechtzeitigkeit, der Vollständigkeit, der Sachgerechtigkeit, der Klarheit, der Kontinuität, der Ausgewogenheit und der Vertrauensbildung zu erfolgen. Die Regierung ist zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Einspeisevergütung

Abgeordneter Patrick Risch

Dann hätte ich noch eine Frage zur Einspeisevergütung:

Welchen Strommix nehmen die LKW als Grundlage für die Berechnung der Rückvergütung der Einspeisevergütung? Sprich, nimmt die LKW den Marktpreis von erneuerbaren Energien, also Photovoltaik und Windkraft in Europa, als Grundlage oder ist es ein Mix aus nicht näher bestimmten Stromquellen somit auch Kohle-, Atom- oder Gasstrom?

Gemäss Energieeffizienzgesetz muss der Netzbetreiber den von Photovoltaikanlagen eingespeisten Strom auf Grundlage marktorientierter Preise vergüten. Als marktorientierter Preis wird gemäss Verordnung der Grosshandelspreis der European Energy Exchange in Leipzig festgelegt. Hierbei handelt es sich um Strom ohne spezifischen Herkunftsnachweis, weshalb die LKW zusätzlich zum Energiepreis einen marktorientierten Preis für den ökologischen Mehrwert vergüten. Dieser orientiert sich am Marktpreis für Herkunftsnachweise aus Photovoltaikanlagen in der Schweiz und wird für den Kunden transparent auf der Abrechnung sowie im Energieportal der LKW ausgewiesen.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Gasherkunft des in Liechtenstein verbrauchten Gases

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine tobt weiter. Die westliche Staatengemeinschaft, so auch Liechtenstein, hat dutzende Sanktionen gegen den Aggressor Russland erlassen. Dennoch bezieht zum Beispiel Österreich immer noch zwei Drittel seines Gases aus Russland, so zu lesen im «Vaterland » vom 9. September 2023 auf Seite 27.

Liechtenstein hat bekannterweise keine eigenen Gasquellen, bis auf die kleine Biogasanlage in Bendern. Somit ist Liechtenstein vom Ausland abhängig.

Wie hoch ist der Anteil von russischem Gas in Liechtenstein heute?

Wie hoch war der Anteil von russischem Gas anfangs 2023?

zu Frage 1 und 2:
Das Gas wird von den Vorlieferanten von Liechtenstein Wärme an westeuropäischen Handelsplätzen und der deutschen Energiebörse beschafft. Es handelt sich um Gas ohne Herkunftsnachweis. Im Gegensatz zu Österreich unterhält Liechtenstein bzw. Liechtenstein Wärme keine direkten Lieferbeziehungen mit Russland. Liechtenstein Wärme verweist als Anhaltspunkt zur Beurteilung des Importanteils von russischem Gas auf den Gas-Herkunftsmix der EU. Gemäss dem Energiedashboard Schweiz des Bundesamts für Energie stammen die europäischen Gasimporte des Jahres 2022 aus nachfolgenden Quellen: LNG 35%, Norwegen 26%, Russland 19%, Nordafrika 10%, Grossbritannien 7% und Aserbaidschan 3%. Für das aktuelle Jahr 2023 werden bis zum 30. Oktober 2023 folgende Werte ausgewiesen: LNG 42%, Norwegen 28%, Nordafrika 12%, Russland 9%, Grossbritannien 6% und Aserbaidschan 4%. Die LNG-Importe wiederum stammen jeweils insbesondere aus Amerika, Afrika und dem mittleren Osten sowie auch aus Russland. Der Anteil der LNG-Importe aus Russland an den Gesamt-LNG-Importen betrug jeweils rund 15%.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Vorbereitung auf den kommenden Stromwinter

Vor etwas mehr als einem Jahr sind viele von uns völlig unvorbereitet vor die Tatsache gestellt worden, dass Strom nicht einfach unbeschränkt verfügbar ist, sondern dass es zu einer Mangellage kommen könnte. Der Schweizerische Bundesrat hat nach einer kurzen Vernehmlassung eine Strommangelverordnung vorbereitet, die primär die Interessen der Wirtschaft schützt, aber die Bevölkerung auffordert, gewisse Dinge zu unterlassen. So dürfen Skilifte fahren, jedoch das «Netflixen» oder Bügeln wird gleichzeigt verboten.

Die LKW haben zwar in jedem Haushalt Smartmeter eingebaut, jedoch musste die Politik feststellen, dass es nicht so einfach ist, Stromverbraucher je nach Wichtigkeit vom Netz mit den Smartmetern zu trennen, damit kritische Verbraucher wie Spital, Gesundheitsversorger, Wasserversorgung usw. weiterhin mit Strom versorgt und unwichtige Verbraucher vom Netz getrennt werden können. Theoretisch, so habe ich es verstanden, könnte die kritische Infrastruktur mit landeseigenem Strom versorgt werden, sofern es möglich wäre, alle anderen Verbraucher vom Netz zu trennen.

Industriebetriebe, die es sich leisten und eines Stromgenerators habhaft werden konnten, haben eiligst Stromgeneratoren aufgestellt, um bei einer Mangellage ihr eigenes Inselnetz zu betreiben.

Nun ist ein Jahr durchs Land gezogen, die LKW erlebten ein turbulentes Jahr, dennoch meine Fragen:

Welche Lehren hat die Regierung aus dem letzten Winter mit den damals verordneten Massnahmen (z.B. der reduzierten Raumwärme) gezogen?

Vor allem auch aufgrund der milden Witterung in Europa ist im vergangenen Winter keine Energiemangellage eingetreten. Ebenfalls haben die von der Regierung lancierte Energiesparkampagne sowie Förderprogramme zur Energieeffizienz geholfen, den Energiebedarf in Liechtenstein zu senken. Die Landesverwaltung hat über die Absenkung der Raumtemperatur in Büros, das Nicht-Benutzen von Personenliften und vielen anderen kleinen Massnahmen erfolgreich Strom und Gas eingespart. Eine Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad war allerdings für viele Mitarbeitende zu tief, sodass für diesen Winter eine Absenkung auf 21 Grad geprüft wird.

Wie sehen die Massnahmen der Regierung für den kommenden Winter aus, falls es notwendig sein wird, erneut Massnahmen zu ergreifen?

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Energiemangellage in diesem Winter unwahrscheinlich. Zum einen sind die europäischen Gasspeicher gut gefüllt und zum anderen die meisten französischen Kernkraftwerke in Betrieb. Sollte sich die Einschätzung ändern, wird die Regierung wiederum in einem ersten Schritt die Bevölkerung sensibilisieren und im Sinne der Vorbildwirkung Energiesparmassnahmen umsetzen. Sollte eine Mangellage eintreten, gelten die über den Zollvertrag anwendbaren Verordnungen der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundesrats auch in Liechtenstein.

Hat die Regierung respektive haben die LKW in der Zwischenzeit das Potenzial der im Land vorhandenen Notstromgeneratoren berechnet? Wie hoch ist diese und wurden die notwendige Verordnung erlassen, um bei einer prekären Stromlage auf diese Kapazitäten zurückgreifen zu können?

Notstromaggregate können im Fall eines Blackouts für einen gewissen Zeitraum lokal Strom liefern. In einer Strommangellage hingegen geht es darum, den Stromverbrauch mit Sparappellen und Nutzungseinschränkungen zu reduzieren. Gelingt dies nicht, kommen Kontingentierungen und im Extremfall eine rollierende Netzabschaltung zur Anwendung. Diese Massnahmen werden bei Bedarf durch den schweizerischen Bundesrat erlassen und sind über den Zollvertrag in Liechtenstein anzuwenden. Unabhängig von der effektiven Verfügbarkeit von Strom müssen die Massnahmen innerhalb der Regelzone von allen Elektrizitätswerken, Kraftwerksbetreibern und Kunden solidarisch mitgetragen werden. Die Installation von Notstromaggregaten ist in Liechtenstein meldepflichtig. Aktuell ist bei den LKW ca. 5 MW Notstromleistung gemeldet. Die Liste ist aber nicht vollständig, da nicht alle Anlagen angemeldet wurden oder detaillierte Angaben zur Leistung fehlen.

Welche Massnahmen hat die LKW als Netzbetreiberin getroffen, um eine kaskadierende Abschaltung der Stromverbraucher nach Wichtigkeit im Land durchzuführen?

Die Regierung hat für den Fall einer rollierenden Stromabschaltung einen Notfallplan ausgearbeitet und genehmigt, der die Versorgung der kritischen Infrastruktur im Fall einer Mangellage gewährleisten soll.

Wurden von den LKW und den anderen Stromanbietern Stromspeicher – nebst dem Pumpspeicherkraftwerk, das sowieso bereits in Betrieb ist -in Betrieb genommen und wenn ja welche?

Nein, es wurden seitens des Landes oder der LKW keine eigenen Stromspeicher in Betrieb genommen. Über die Teilnahme in der Regelzone Schweiz partizipiert Liechtenstein jedoch an der vom Bundesrat beschlossenen Winterstromreserve, welche Wasserkraftspeicher sowie temporär installierte Gasreservekraftwerke umfasst.