Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: alarmierende Situation Jugendpsychiatrie (Teil 2)

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Im September-Landtag 2023 stellte ich eine Kleine Anfrage zur alarmierenden Situation von psychiatrischen Behandlungen bei Jugendlichen in Liechtenstein.

Aus der Beantwortung des Gesellschaftsministers ergeben sich für mich folgende weitere Fragen:

Zu Frage 1 wurde beantwortet, dass die erfragten Zahlen zu aktuellen Behandlungen dem Ministerium und den Behörden nicht vorliegen. Warum wurden für die Bedarfserhebung keine Fallzahlen bezüglich Auslastung der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung von Liechtensteiner Jugendlichen im In- und Ausland erhoben und herangezogen? Beziehungsweise ist dies das übliche Vorgehen, lediglich mit Interessensgruppen zu sprechen und welche Interessensgruppen waren das?

Für die Ausarbeitung des Psychiatriekonzeptes werden alle verfügbaren Daten verwendet. Dazu gehören insbesondere die vorhandenen Angaben über Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und über solche des Staates. Die geforderten Daten über derzeit in ambulanter oder stationärer psychologischer/psychiatrischer Behandlung befindlicher Jugendliche, inklusive Wartelisten und unter Berücksichtigung der Dunkelziffer, liegen aufgrund der dezentralen Organisation des Systems nicht in strukturierter Form vor. Das Gespräch mit Leistungserbringenden wurden unter anderem auch gesucht, um die aktuelle Situation qualitativ möglichst gut zu erfassen. Es wurde das Gespräch mit diversen Institutionen und Leistungserbringenden gesucht, unter anderem dem Liechtensteinischen Landesspital, dem Clinicum Alpinum, der Ärztekammer, dem Verein für Betreutes Wohnen und dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins.

Frage 2 wurde nicht beantwortet, da nicht nach der konkreten Umsetzung des Psychiatriekonzeptes gefragt wurde, sondern wer für die Umsetzung und die Qualitätskontrolle zuständig sein wird. Ich stelle daher die Frage erneut und präzisiere: Wen wird die Regierung im Rahmen der Umsetzung des Psychiatriekonzeptes mit der Erarbeitung von adäquaten Massnahmen zur Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung beauftragen?

Regierungsentscheide können nicht vorweggenommen werden.

Werden für die Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes sowie für den Aufbau von auf liechtensteinische Verhältnisse angepasste Strukturen Experten vom In- und/oder Ausland hinzugezogen, die Erfahrung in der Planung, im Aufbau und in der Führung eines kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes haben?

Beim Aufbau neuer Strukturen werden Fachpersonen mit einschlägiger Expertise hinzugezogen.

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage teilte die Regierung mit, dass die Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes in den kommenden Monaten erfolge. Gibt es einen genauen Zeitplan für Fertigstellung, Massnahmenplanung und Umsetzung bezüglich kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung und wie sieht dieser aus?

Nein, es gibt keinen genauen Zeitplan.

Da sich die Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes noch einige Monate hinzieht und die anschliessenden weiteren Schritte zur Umsetzung ebenfalls Zeit beanspruchen werden, stellt sich die Frage, ob dringlich erforderliche, heute schon unbestrittene Massnahmen nicht sofort gesetzt werden könnten, einerseits um den betroffenen Kindern und Jugendlichen schneller zu helfen und andererseits um Langzeitfolgekosten Zieht die Regierung dies in Erwägung, wie zum Beispiel das Abschliessen von weiteren Verträgen mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Koordination und Ausweitung von bereits bestehenden Strukturen im Inland?

Die Regierung kann dringende und unbestrittene Massnahmen vor der Umsetzung des Psychiatriekonzepts umzusetzen. Dies ist beispielsweise mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche geschehen. Im Übrigen ist zu betonen, dass die Herausforderung auch darin besteht, mit Präventionsmassnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen das Entstehen und Fortbestehen psychischer Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen von vornherein zu verhindern.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Verleihung Kulturpreis durch die Regierung

Im Sportbereich würdigt die Regierung die Sportlerinnen und Sportler als Anerkennung und Wertschätzung für ihre herausragenden Leistungen mit dem Goldenen Lorbeerblatt. Diese Würdigung begrüsse ich sehr.

Diese Wertschätzung sollte ebenfalls den Kulturschaffenden durch das Land Liechtenstein entgegengebracht werden, damit auch die Wahrnehmung von herausragenden Leistungen gestärkt wird.

Gemäss Art. 12 Abs. 1 Kulturförderungsgesetz kann die Regierung für herausragende kulturelle Leistungen den Kulturpreis verleihen.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Wann wurde der Kulturpreis zum letzten Mal durch die Regierung vergeben?

Seit der Einführung des aktuellen Kulturförderungsgesetzes wurde kein Kulturpreis durch die Regierung vergeben.

Gibt es zur Vergabe des Kulturpreises ein Konzept seitens der Regierung und wie lautet dieses beispielsweise betreffend die Anforderungen?

Nein, die Regierung hat kein Konzept für einen Kulturpreis verabschiedet.

Falls der Kulturpreis aktuell nicht vergeben wird, was ist der Grund dafür?

Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, von welcher während mehrerer Legislaturperioden kein Gebrauch gemacht wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kulturstiftung mehrfach die Möglichkeit der Verleihung eines Anerkennungspreises gemäss Art. 12 Abs. 2 Kulturförderungsgesetz Gebrauch angewendet hat. Generell ist die Würdigung der Leistungen von Kulturschaffenden ein wichtiges Anliegen. Daher wird derzeit die mögliche künftige Vergabe eines Kulturpreises durch die Regierung eruiert.

Wann plant die Regierung, den Kulturpreis das nächste Mal zu verleihen?

Dies ist derzeit nicht bekannt.


Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste KJPD St. Gallen – Leistungsvereinbarung

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Kurz dauernde Auffälligkeiten im Verhalten und Erleben von Kindern und Jugendlichen sind häufig und gehören zur normalen Entwicklung. Schwerwiegende und länger dauernde Probleme müssen jedoch näher abgeklärt und gegebenenfalls behandelt werden. Das Angebot der KJPD richtet sich an Eltern, welche sich um das seelische Befinden ihrer Kinder sorgen und eine Beratung wünschen sowie an Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer oder psychosozialer Probleme eine Behandlung benötigen. Ziel ist es, den Betroffenen professionelle Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die KJPD arbeiten dabei unter anderem eng mit Kinderärzten, Psychiater/-innen und Kinder- und Jugendpsycholog/-innen zusammen.

Wenn in Liechtenstein niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeut/-innen Kinder- und Jugendliche aus fachlichen Gründen an die KJPD Sargans überweisen möchten, bekommen sie eine Absage mit dem Hinweis, dass keine Patienten aus Liechtenstein behandelt werden. Dies mit der Begründung, dass es keine Vereinbarung zwischen Liechtenstein und den KJPD gibt und deshalb kein Versorgungsauftrag bestehe. Die dramatische Situation im Versorgungsbereich hat der Kinderarzt René Kindli gestern in einem Interview eindrücklich geschildert. Positiv zu erwähnen ist, dass die KJPD bereit wären, Patienten aus Liechtenstein zu betreuen, allerdings erst dann, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht.

Dazu vier Fragen:

Weshalb wurde trotz Versorgungsengpass in Liechtenstein und bei bestehenden Kapazitäten und dem Willen der KJPD, einen Versorgungsauftrag zu übernehmen, bis dato keine Vereinbarung vonseiten Liechtensteins angestrebt?

Im Rahmen des in Ausarbeitung befindlichen Psychiatriekonzeptes wird das Erfordernis zusätzlicher Verträge mit ambulanten Einrichtungen auch im grenznahen Ausland derzeit geprüft. Üblicherweise erfolgt im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine Zusammenarbeit mit Gesundheitseinrichtungen auf der Grundlage eines Tarifvertrages. In bestimmten Fällen, insbesondere in Notfällen, sind Zuweisungen aber auch ohne vertragliche Grundlage möglich.

Ist vonseiten des Gesundheitsministeriums geplant, eine Leistungsvereinbarung mit den KJPD auszuhandeln?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Wenn ja, wie sieht der Zeitplan diesbezüglich aus?

Die Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes soll in den kommenden Monaten erfolgen. In der Folge sind die im Konzept vorgesehenen Lösungsansätze unter Einbindung der relevanten Akteure zu konkretisieren und umzusetzen.

Wenn nein, auf welcher Grundlage wird diese Entscheidung begründet?

Siehe Antwort zu Frage 1.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Alarmstufe Rot im Gesundheitswesen, weil Hilferufe ungehört blieben

Abgeordneter Mario Wohlwend

Laut einem Beitrag vom 1. September 2023 im «Vaterland» sind die Arbeitsausfälle in Liechtenstein bis Ende 2022 auf 304,633 Tage gestiegen, was ein alarmierendes Wachstum von 15% bedeutet. Um die Ursache dieser Zunahme zu verstehen, ist mehr Transparenz im Gesundheitswesen erforderlich. Mögliche Gründe für steigende Fehlzeiten im Unternehmen sind gesundheitliche Probleme der Mitarbeiter, psychische Belastungen wie Stress oder Burn-out sowie persönliche Umstände wie familiäre Angelegenheiten oder finanzielle Schwierigkeiten.

Um Missbrauch des Systems zu verhindern, sollten auch Krankheitszeugnisse sorgfältig überprüft werden. Eine effektive Koordination zwischen medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Leistungen ist wichtig, um die richtige Behandlung für Patienten sicherzustellen. Präventionsmassnahmen in der frühen Kindheit haben sich als besonders effizient erwiesen. Dies kann idealerweise schweren oder chronischen Verläufen vorbeugen und sich somit langfristig positiv auf die Gesundheitskosten auswirken. Dazu braucht es ein präventives, individuelles Auffangnetz beziehungsweise ein niederschwelliger Zugang muss gewährleistet sein, um damit die Hemmschwelle der Zuhilfenahme zu senken und eine frühzeitige Therapie zu ermöglichen.

Hierzu meine fünf Fragen:

Eingehend ist festzuhalten, dass steigende Fehlzeiten in Unternehmen entgegen dem irreführenden Titel der Kleinen Anfrage nicht auf «Alarmstufe Rot im Gesundheitswesen» hindeuten, sondern vielmehr auf unterschiedliche Faktoren und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, deren Ursachen nicht im Gesundheitswesen zu suchen sind und sich nicht im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage eruieren lassen.

Welches sind die Ursachen für die steigenden Fehlzeiten in Prozenten?

Das lässt sich aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht beantworten. Die Krankenkassen erfassen in erster Linie die Anzahl der ausbezahlten Taggelder und die ausbezahlten Beträge. Beides wird auch in der jährlichen Krankenkassenstatistik publiziert. Ursachen der zugrundeliegenden Arbeitsunfähigkeit werden statistisch nicht erfasst.

Welche Massnahmen wurden zur Qualitätssicherung aktuell festgelegt?

Es ist unklar, worauf sich diese Frage bezieht.

Welche Massnahmen wurden gegen Missbrauch und Verschwendung ergriffen, um den Schaden für die Wirtschaft, das Gewerbe, den Finanzplatz und den Prämienzahler im Zaum zu halten?

Aus Gründen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht darf ein Arzt in einem Arztzeugnis, das einem Arbeitgeber vorgelegt wird, den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht aufführen. Die Angaben beschränken sich auf die Dauer und den Umfang der Arbeitsunfähigkeit. Krankenkassen erhalten die für die Überprüfung der Leistungspflicht erforderlichen Informationen. Zur Überprüfung der Leistungspflicht sind bei den Krankenkassen unabhängige Vertrauensärzte bestellt.

Welches präventive individuelle Auffangnetz beziehungsweise welcher niederschwellige Zugang ist angedacht?

Es ist unklar, welcher Zugang bzw. welches Auffangnetz hier gemeint ist.

Was unternimmt die Regierung, dass das Misstrauen, welches aufgrund fehlender SMART-Ziele gegenüber dem Ministerium für Gesellschaft entstanden ist, wiederherzustellen?

Es ist unklar, worauf sich diese Frage bezieht. Generell ist es deplatziert, eine subjektive Meinung als pauschalen Vorwurf gegenüber einem Ministerium heranzuziehen.


Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: allfälliger WHO-Beitritt

Abgeordneter Herbert Elkuch

Am 5. Mai 2023 gab das Ministerium für Gesellschaft und Kultur anlässlich einer Kleinen Anfrage bekannt, dass die Kosten und der gesundheitspolitische Nutzen einer allfälligen WHO-Mitgliedschaft detailliert abgeklärt seien. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur begrüsst die Verhandlungen. Auch den WHO-Gesundheitsvorschriften stehe man positiv gegenüber.

Wie hoch sind die Kosten für einen WHO-Beitritt und wie hoch die jährlichen Mitgliedszahlungen?

Vor einem allfälligen Beitritt sind insbesondere aussen- und gesundheitspolitische Abklärungen notwendig. Die Fragen haben daher derzeit hypothetischen Charakter. Für den Beitritt an sich fielen keine Kosten an. Der Mitgliederbeitrag für Liechtenstein beliefe sich auf geschätzte USD 50’000. Nach einem allfälligen Beitritt entstünde insbesondere ein personeller Mehraufwand.

Wie steht die Gesamtregierung zu einem WHO-Beitritt, nachdem sie vom Ministerium für Gesundheit in Kenntnis gesetzt wurde?

Es hat bisher noch keine Beschlussfassung der Regierung über die Frage eines allfälligen WHO-Beitritts stattgefunden.

Was haben die Verhandlungen zum Pandemiepakt anlässlich des Besuchs von Regierungsrat Manuel Frick in New York im März 2023 ergeben?

Während des Aufenthalts von Regierungsrat Manuel Frick in New York im März 2023 wurde lediglich über den aktuellen Stand der Verhandlungen in Bezug auf den Pandemiepakt informiert. Entgegen der Frage fanden in New York keine Verhandlungen statt, an denen der Regierungsrat beteiligt gewesen wäre.

Kann die Regierung einen WHO-Beitritt von sich aus machen oder muss der Landtag die Zustimmung erteilen?

Über einen allfälligen WHO-Beitritt müsste der Landtag befinden.

Ist ein WHO-Beitritt oder der Abschluss einzelner Verträge mit der WHO referendumsfähig?

Sowohl ein Beitritt zur WHO als auch der Abschluss multilateraler Konventionen unterstünden dem Referendum.