Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Entwicklung Bildungslandschaft

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

An der letzten Landtagssitzung haben wir uns intensiv mit dem Vorstoss «Schule und Betreuung neu aus einer Hand» auseinandergesetzt. Die ausserhäusliche Kinderbetreuung wie auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Themen, die auch mich schon seit vielen Jahren beschäftigen. In den vergangenen Wochen konnte man in Meinungsbeiträgen in der Zeitung lesen, dass in Liechtensteins Bildungswesen ein Stillstand herrsche. In einem Forumsbeitrag wurde behauptet, in dieser Legislatur sei in der Bildungspolitik nichts Merkbares passiert. Das deckt sich nicht mit den Aussagen, welche ich von Lehrpersonen und anderem schulischen Personal erhalte – im Gegenteil. Es gibt offenbar jede Menge Projekte, welche derzeit an den Schulen vorbereitet oder umgesetzt werden. Ich möchte deshalb genau nachfragen, ob es dahingehend wirklich Probleme gibt. Denn wenn ja, dann müssen wir schleunigst handeln.

Zu den fünf Fragen:

Welche Bildungsprojekte wurden beziehungsweise werden in dieser Legislatur bearbeitet?

Das Bildungsministerium ist für die Organisation, Planung, Koordination und Information von Pflichtschulbereich, Privatschulen, Hochschulen und hochschulähnliche Einrichtungen, Musikschule, Kunstschule, AIBA, Erwachsenenbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und berufliche Grundausbildung und Weiterbildung zuständig. Die Beantwortung dieser Frage beschränkt sich in Folge des Einleitungstextes auf den Pflichtschulbereich. Sämtliche weiteren Bildungsprojekte aus den anderen Bereichen sind hier nicht aufgeführt. Selbst mit dieser Einschränkung lässt sich diese Frage nur schwer umfassend beantworten, ohne den Rahmen einer Kleinen Anfrage zu sprengen. Exemplarisch werden einige Grossprojekte zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Bildungslandschaft genannt, welche in dieser Legislatur bearbeitet werden bzw. bereits bearbeitet wurden. Die folgende Liste ist nicht abschliessend. Zudem ist wichtig zu erwähnen, dass im Sinne der Bildungsstrategie 2025plus im Rahmen der Schulautonomie an den Schulen mannigfaltige Projekte geplant und umgesetzt werden.

Aktuelle Projekte im Bildungswesen in der laufenden Legislaturperiode:

  • Sicherstellung des Fernunterrichts und Krisenmanagement während der Covid-Pandemie zur Gewährleistung, dass die Schulen offen bleiben konnten
  • Durchführung einer 360-Grad-Umfrage in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie und die damit verbundene Umsetzung von Massnahmen
  • Entwicklung und Einführung des Konzepts Lernhub und Aufbau der gesamten neuen Infrastruktur
  • Planung, Koordination und Begleitung der LiLe-Einführungsphase 2019-2024
  • Gesamte kommunikative Begleitung der LiLe-Umsetzung
  • Planung der Fokus-Evaluation in Bezug auf den Lehrplan (LiLe)
  • Planung und Durchführung des Schul-ICT-Projekts
  • Begleitung und Unterstützung der digitalen Transformation an den Schulen mittels Projekt «Digiboost»
  • Konzeption der Weiterbildung für Pädagogische Medienkoordinatoren: Digitale Medien im Unterricht
  • Einführung Schulsozialarbeit auf allen Stufen
  • Durchführung einer Pilotstudie zum Thema Psychische Gesundheit
  • Umsetzung Lehrplan Oberstufe Gymnasium 2021 – 2025
  • Check-dein-Wissen: Durchführung der nationale Leistungserhebungen an den Schulen
  • Revision des Lehrerdienstgesetzes unter Einbezug aller Stakeholder
  • Einführung des Projekt MOVIS, einem Beratungs- und Coachingangebot für Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Flächendeckende Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements für das Schulpersonal
  • Durchführung Pilotprojekt Waldkindergarten
  • Einführung des Nachteilsausgleichs
  • Durchführung des Projekts «Kompetenzorientiertes Beurteilen und Bewerten»
  • Überarbeitung des Konzepts Begabungs- und Begabtenförderung
  • Projektplanung „Eine Schule für alle“ (Inklusion) mit allen Teilbereichen
  • Initiierung und Einführung der Schulverwaltungslösung LiSA
  • Verhandeln eines zwischenstaatlichen Abkommen zur langfristigen Anerkennung der Liechtensteiner Berufsmaturität in der Schweiz
  • Evaluation der „Schulischen Familienberatung“
  • Überarbeitung Maturitätsreglement und -verordnung am Gymnasium
  • Entwicklung eines neuen Lernmodells bei der BMS
  • Überarbeitung der BMS-Verordnung
  • Konzeptüberarbeitung für den Schulpsychologischen Dienst
  • Verankerung eines bewegten Unterrichts durch «FlickFlack – Bewegung und Unterricht»
  • Installation einer Machergruppe Berufsattraktivität Lehrberuf
  • Umsetzung der Schulbautenstrategie: Projektbegleitung Neu- und Ersatzbau SZM I – II
  • Umsetzung der Schulbautenstrategie: Projektbegleitung SZU II (Umsetzung)
  • Weiterentwicklung der Sportschule hin zu «Sportschule 2.0»
  • Überprüfung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an Schulen
  • Aufbau der frühen (sprachlichen) Förderung
  • Implementierung des Fachs Informatik an der Oberstufe des Gymnasiums 2021 – 2023
  • Einfacher und sicherer Zugang zu Online-Diensten in Schule und Ausbildung durch EduLog
  • Einführung des eGov-Vertragsmanagement
  • Einführung der Blockzeiten Plus zur besseren Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Ausbau der Angebote der Schule im nachunterrichtlichen Teil
  • Schnittstellenoptimierung zwischen den Bereichen Schule und Sport
  • Konzeptionierung und Veröffentlichung vom Piloten des Bildungsberichte
  • Projektkoordination des ersten Bildungsberichts
  • Aufbau der Bibliotheksverwaltung & Mediendatenbank für die Schulen «AMeD»
  • Realisierung des Klassenzimmers der Zukunft im Zentrum für Schulmedien
  • Durchführung von Evaluation bei Klassenhilfen
  • Anpassung Verordnung Fördermassnahmen
  • Neu-Konzipierung WFL-Kursbuch für das Weiterbildungsprogramm des Schulpersonals
  • Finanzierung von ICT-Geräten auf Sekundarstufe II mittels Projekt Neptun
  • Durchführung der Barcamps: «DIgital und anALOG» (2021) und «Lernen sichtbar machen» (2023)
  • Durchführung der Fokusevaluation Bewegung & Sport
  • Planung der Evaluation Schulsozialarbeit an Gemeindeschulen
  • Überarbeitung Förderkonzept
  • Überarbeitung des Konzepts «Deutsch als Zweitsprache»
  • Überarbeitung des Konzepts «Intensivkurs DaZ»
  • Überarbeitung des Konzepts «Ergänzungsunterricht»
  • Erstellung des Merkblatts Klassenhilfen
  • Erarbeitung des Stufenmodells «Herausforderndes Verhalten»
  • Sanierung der Weiterführenden Schulen Triesen
  • Konzeptionierung und Durchführung des Projektes «Energie- und Klimapioniere» auf allen Schulstufen
  • Erarbeitung eines breiten Angebotes für die Schulen im Rahmen des Vorsitzes des Europarats

Welche Massnahmen wurden beziehungsweise werden im Rahmen der Bildungsstrategie 2025plus bearbeitet?

Wie bereits in der Bildungsstrategie ausgeführt wurde, handelt es sich bei der Bildungsstrategie 2025plus nicht um ein statisches Werk, sondern um eine Strategie, an welcher permanent gearbeitet wird. Das Bildungsministerium und das Schulamt haben deshalb Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bildungswesen, der Gesellschaft sowie der Wirtschaft im Herbst 2022 zu einem weiteren Workshop eingeladen. Dabei ging es darum, die bereits umgesetzten Massnahmen zu diskutieren und im Rahmen eines «World Café» weitere Schritte und Projekte innerhalb der in der Bildungsstrategie formulierten strategischen Ziele und Handlungsfelder zu entwickeln.

Nun soll in den kommenden Monaten ein Zwischenstand über alle Massnahmen, die innerhalb der acht strategischen Ziele bereits erarbeitet oder umgesetzt werden, dargelegt werden.

Um einige Beispiele zu nennen: Zum strategischen Ziel einer qualitativ hochwertigen Bildung kann beispielsweise sowohl der Pilotbericht und der bevorstehende Bildungsbericht genannt werden oder auch die Einführung der Leistungserhebungen durch die «Checks» als Nachfolger der Standardprüfungen. Zum strategischen Ziel von «mehr Autonomie» sind dies beispielsweise gezielte Projekte oder Schulversuche wie das altersdurchmischte Lernen, der Waldkindergarten oder auch mehr Autonomie in der Personalführung durch das neue Lehrerdienstgesetz. Das strategische Ziel «Vielfältige Bildungswege» beinhaltet Massnahmen wie bspw. ein neues Liechtensteiner Lernmodell an der Berufsmaturitätsschule, Informationen an Eltern über LiLe.li, next-step.li oder künftig auch «LISA», womit die die gesamte Kommunikation im Bildungsumfeld digitalisiert und niederschwellig zugänglich gemacht werden soll. Zum strategischen Ziel «Bildung für Alle» kann ebenfalls exemplarisch auf zwei Massnahmen verwiesen werden, zum einen auf das komplett überarbeitete Förderkonzept der öffentlichen Kindergärten und Pflichtschulen inklusive Nachteilsausgleich und zum anderen die Erweiterung von «Blockzeiten Plus». Zum strategischen Ziel «Zukunftsbefähigung» sind dies beispielsweise das ICT-Projekt mit dem Digi-Boost und die soeben gestartete Ausbildung von sogenannten «Pädagogischen Medienkoordinatorinnen und -koordinatoren» während der nächsten zwei Jahre. Zum strategischen Ziel «Vernetzung und Mobilität» sind zum Beispiel das Projekt «Vive la langue / Live the language» mit dem Verein LieLa zu nennen oder auch etliche Erasmus+-Programme und Projekte. Zum strategischen Ziel «Frühe Förderung» sind dies beispielsweise die Situationsanalyse von 2021 und die neu geschaffene Koordinations- und Beratungsstelle. Zwei Beispiele für Massnahmen im achten strategischen Ziel, dem «Bildungspersonal», sind der Ausbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für das Schulpersonal sowie die Einsetzung einer Machergruppe «Attraktivität Lehrberuf».

Wie ist der Stand beim Lehrerdienstgesetz und wie wurden die Lehrpersonen in die Erarbeitung einbezogen?

Die Revision des Lehrerdienstgesetzes (LDG) ist ein ganz zentrales Anliegen von Schulamt und Schulen. Dem Schulamt war es wichtig, den gesamten Entstehungsprozess des überarbeiteten Lehrerdienstgesetzes möglichst partizipativ zu gestalten. Folgende Kommunikationszeitpunkte sind erwähnenswert, jedoch nicht abschliessend:

  • Mehrere Gespräche mit den Lehrpersonal-Vereinen
  • LDG-Workshops
    • Mai 2022: 1. Workshop Überarbeitung Lehrerdienstgesetz mit Schulstufenvertreterinnen und -vertretern im Technopark
    • September 2022: 2. LDG-Workshop mit Schulstufenvertreterinnen und -vertretern im Gemeindesaal Gamprin
  • LDG-Info-Veranstaltungen
    • Februar 2022: Treffen der Lehrervereine
    • Oktober -10. November 2022: LDG-Informationstage an allen Schulen
    • März 2023: Treffen mit Lehrervereinen
    • Juni 2023: Offenes Gespräch zum Thema «Gleichstellung KG-PS im neuen LDG»
    • August 2023: Treffen mit Lehrervereinen
    • September 2023: LDG-Gespräch online per MS Teams
  • Sharepoint SIL
    • Mai 2022: Ankündigung 1. LDG-Workshop
    • Mai 2022: Zusammenfassung 1. Workshop inkl. Videobeitrag
    • August 2022: Einladung zum 2. Workshop inkl. Videobotschaft von Rachel Guerra
    • September 2022: Zusammenfassung zum 2. LDG-Workshop
    • September 2023: Information zum Sonderpodcast «LDG»
    • September 2023: LDG-Gesetzesentwurf inkl. Audiokommentare
    • September 2023: Rückblick LDG-Gespräch
  • Newsletter «Schule heute plus» (vormals Newsletter Schulamt)
    • September 2020: Revision des Lehrerdienstgesetzes im Newsletter Schulamt
    • Juni 2021: LDG-Information im Newsletter Schulamt
    • Mai 2022: LDG-Information zum 1. Workshop im Newsletter Schulamt
    • April 2023: Zwischenstand: Revision Lehrerdienstgesetz (LDG) im Newsletter Schule heute plus
  • Informationen in Schulleiterkonferenzen
    • April 2021: LDG-Schreiben an Lehrervereine
    • Mai 2023: LDG-Information zum Zwischenstand
    • Juni 2023: LDG-Revision
    • September 2023: LDG-Information durch Robert Stecher inkl. Workshop
  • Podcast
    • September 2023: Sonderpodcast zum LDG

Aktuell liegt dem Schulamt ein Gesetzesentwurf vor, der in enger Zusammenarbeit mit den Schulen entstanden ist. Dabei sind sowohl die Ergebnisse der Workshops sowie die Rückmeldungen der Lehrpersonen und Teams eingeflossen. Alle Interessensgruppen hatten nach erstmaliger Fertigstellung des Entwurfs noch einmal die Möglichkeit, sich in einer Online-Veranstaltung des Schulamtes zu informieren und sich einzubringen. Der Gesetzesentwurf samt Audio-Erläuterungen ist derzeit noch bis zum 6. Oktober auf dem Schulintranet für das Lehr- und Schulpersonal zugänglich und es besteht die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Im Anschluss an die Auswertung der Rückmeldungen wird nach einer legistischen Prüfung das finale Ergebnis zuerst der Regierung und dann dem Hohen Landtag präsentiert. Sollte dieser das überarbeitete LDG verabschieden, findet eine gestaffelte Umsetzung ab 1. August 2024 statt.

Wie ist die Situation in Liechtenstein in Bezug auf den viel zitierten Lehrermangel und die Belastung des Schulpersonals?

Zuletzt konnten in Liechtenstein alle offenen Stellen für Lehrpersonen besetzt werden. Es gibt also im Moment keinen Mangel an Lehrpersonen in Liechtenstein, die Situation wird aber fortlaufend analysiert. Auch wenn der Beruf «Lehrperson» derzeit immer noch gefragt ist, muss analog zur Schweiz festgestellt werden, dass in der Vergangenheit auf Ausschreibungen deutlich mehr Bewerbungen eingingen.

Langfristige Bildungsqualität setzt gute und motivierte Lehrpersonen voraus. Das Bildungsministerium und Schulamt arbeiten deshalb daran, die Attraktivität des Lehrberufs weiter zu erhöhen und haben unter anderem eine «Machergruppe Attraktivität Lehrberuf» ins Leben gerufen, die aus Vertretern des Lehrpersonals und des Schulamtes besteht. Deren Kernaufgaben liegt in der Analyse des Ist-Standes in Liechtenstein, der Sammlung, Gegenüberstellung und Analyse verschiedenster Massnahmen anderer Länder beim Thema «Lehrpersonenmangel» sowie der Ausarbeitung eines Strategiepapiers zu Handen der Regierung. Dieses Strategiepapier soll Wege aufzeigen, wie die Attraktivität des Lehrberufs in allen Bereichen verbessert werden kann.

Die Belastung kann je nach Lehrpersonen stark variieren und ist oftmals temporär durch aussergewöhnliche oder externe Einflüsse geprägt. Neben der Machergruppe ist das Schulamt in regelmässigem Austausch mit den Lehrpersonenvereinen sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern. Dabei sind die Rahmenbedingungen und Belastungen regelmässig ein Thema. Wo immer möglich, werden unbürokratische und rasche Lösungen gesucht.

Generell wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an Schulen in Liechtenstein gross geschrieben: Für die Gesundheit von Lehrpersonen, Schulleitungen sowie dem weiteren Schulpersonal wurden in den vergangenen Jahren weitreichende Massnahmen getroffen (Bsp. Flächendeckender Ausbau der Schulsozialarbeit, Einführung von Klassenhilfen, schulpsychologischer Dienst etc.). Mit Start des neuen Schuljahres 2023/24 bietet das Schulamt neu für das gesamte Schulpersonal in Liechtenstein ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an. Dazu wurde eine BGM-Menükarte mit einem vielfältigen Angebot zusammengestellt. Die Menükarte beinhaltet: Individuelle Angebote, die einzelne Lehrpersonen, Schulleitende oder weiteres Schulpersonal bei Interesse und Bedarf in Anspruch nehmen können. Angebote für ganze Klassen- oder Schulteams. Angebote für (gesamte) Schulen, die die Gesundheit des Schulpersonals und der Schülerinnen und Schüler in den Fokus rücken möchten.

Welche Themen und Bereiche im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen sind dem Bildungsministerium und welche dem Gesellschaftsministerium zugeordnet?

Im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums liegt der Pflichtschulbereich bis zum Mittel- und Hochschulbereich. Das Ministerium ist für die Planung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Schulbetriebs aller öffentlichen Schulen in Liechtenstein verantwortlich.

Im Zuständigkeitsbereich des Gesellschaftsministeriums liegen die ausserhäuslichen Kinderbetreuungsangebote, die Kinder- und Jugendförderung, der Kinder- und Jugendschutz, die Kinder- und Jugendhilfe, die Kinder- und Jugendbeteiligung sowie -vertretung und Kinderrechte.


Kleine Anfrage des Abg. Quaderer Sascha zum Thema: Erfolg der ICT-Massnahmen an Liechtensteins Schulen

Abgeordneter Sascha Quaderer

Informations- und Kommunikationstechnologien, die sogenannten ICT, sind mittlerweile fester Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen und Erwachsenen. Der Liechtensteiner Lehrplan LiLe stellt sicher, dass Schüler die nötigen Kompetenzen erlernen, um sich erfolgreich in der digitalen Welt zu bewegen. Dank der Erneuerung der Schulinformatik wurde auch auf der Hardware­seite die Möglichkeit geschaffen, die modernen Hilfsmittel im Schulalltag einzusetzen.

Neue Entwicklungen aus Schweden zeigen nun, dass es auch ein Zuviel an Digitalisierung in der Schule geben kann. In Schweden wird wieder vermehrt in Schulbücher anstatt in Online-Tools investiert. Das renommierte Stockholmer Karolinska-Institut stellt fest, dass es keine Evidenz eines positiven Effekts der Digitalisierung auf den Lernerfolg der Schüler gebe.

Daher stellen sich für mich folgende Fragen:

Wie fällt bislang das Fazit der Regierung zum Erfolg der ICT-Massnahmen an Liechtensteins Schulen aus?

Der Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche in der Schule ausreichende Informatik- und Medienkompetenzen erwerben, um sich erfolgreich in einer zunehmend digitalisierten Welt bewegen zu können. Das Schul-ICT-Projekt schafft dabei die Grundlagen für den Kompetenzerwerb, indem es allen Schulen moderne IT-Mittel zur Verfügung stellt. Nachdem die nötige Infrastruktur an den Schulen aufgebaut war, wurden alle Schulen mit technischen Geräten ausgestattet.

 Aufgrund der Grösse und der Komplexität des Projekts wird ein einfaches Fazit diesem nicht gerecht. Insgesamt fällt die Bilanz zur Einführung der ICT-Massnahmen an den Schulen positiv aus. So konnte im Projektabschlussbericht sowohl in Bezug auf die Qualität, Projektziele, Terminplanung, Kosten und Lieferergebnisse ein durchgängig positives Fazit gezogen werden. In jeder Schule fand eine Kick-Off-Sitzung mit den verantwortlichen Personen der Schulen und der Projektleitung statt, in welcher Termine besprochen, die Inhalte des Einführungsvorgehens sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten besprochen wurden. Dabei wurden auch die organisatorischen Anforderungen der einzelnen Schulen aufgenommen, die sich aufgrund der Schulkultur oder der räumlichen Rahmenbedingungen ergaben. Das ICT-Projekt konnte im Jahr 2022, fast ein Jahr früher als geplant, erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit läuft die pädagogische Umsetzung der Massnahmen, welche noch über die nächsten Jahre fortdauern wird und mit diversen Unterstützungs- und Weiterbildungsmassnahmen begleitet wird.

Abschliessend muss festgehalten werden, dass der IT-Bereich sehr dynamisch und schnelllebig ist. Er stellt die Bildung damit vor immer wieder neue Herausforderungen. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung wichtig, die Ergebnisse mit sinnvollen Standards zu konsolidieren, das Angebot an Weiterbildung laufend anzupassen, Multiplikatoren für die Schulen vor Ort auszubilden und Unterstützungsmassnahmen seitens des Schulamtes oder externer Fachstellen zu sichern.

Wie wird der Erfolg der ICT-Massnahmen gemessen? Sind hier interne und/oder externe Fachpersonen involviert?

Falls der Erfolg nicht gemessen wird, weshalb nicht und wie soll eruiert werden, ob die ICT-Massnahmen einen positiven Beitrag zum Bildungserfolg leisten?

Die Evaluation der pädagogischen Umsetzung der ICT-Massnahmen findet im Rahmen der LiLe-Fokusevaluation statt. Nach Abschluss der LiLe-Einführungsphase werden im Schuljahr 2024/25 die Ziele der Lehrplaneinführung und die damit verbundenen Erwartungen an die Schulen in Form einer umfassenden Evaluation überprüft. Eines dieser Ziele lautete: «Die mobilen Geräte sind installiert und werden zielgerichtet, situations- und stufengerecht eingesetzt». Ein weiteres Ziel war: «Die Lehrpersonen sind in Medien, Informatik und den jeweiligen Anwendungskompetenzen weitergebildet». Das Schulamt steht im Hinblick auf die geplante Evaluation im Austausch mit denjenigen Schweizer Kantonen, die ebenfalls eine Evaluation der Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik vorsehen.

Darüber hinaus gehört es zur Aufgabe der Schulaufsicht, die Umsetzung von Medien und Informatik im Unterricht zu überprüfen. Das fächerübergreifende Modul «Medien und Informatik» stellt generell sicher, dass Anforderungen hinsichtlich Medienkompetenz in allen Fächern erfüllt werden.

Nationale Leistungserhebungen an den Schulen finden im Rahmen von «Check dein Wissen» statt. Hier werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler jährlich geprüft und auch allfällige Veränderungen im Leistungsvermögen werden damit einem Monitoring unterzogen. Die Ergebnisse werden im Bildungsbericht vorgestellt und analysiert. «Check dein Wissen» löst damit – parallel zum neuen Lehrplan – die bisherigen Standardprüfungen ab. Der Nutzen und der Erfolg des pädagogischen Einsatzes von digitalen Medien im Unterricht werden damit ganz generell gemessen.

Intern sind als Fachpersonen die pädagogischen Medienkoordinatoren involviert. Sie stellen sicher, dass Qualitätssicherung und Professionalisierung sowohl im Bereich des methodisch-didaktischen Einsatzes der Geräte als auch im Fachbereich «Medien und Informatik» erfolgreich weiter vorangetrieben werden.

Auf der Ebene der Schulentwicklung sorgt das mehrjährige Projekt «Digiboost» dafür, dass alle Schulen in Liechtenstein über eine externe Projektleitung nach deren jeweiligen Bedürfnissen die für sie passenden digitalen Weiterbildungsangebote erhalten. Die externen Projektleitungen verfassen jährlich einen Rechenschaftsbericht, der die Erfolge der digitalen Schulentwicklungsprozesse detailliert dokumentiert. Insgesamt werden auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems Monitoring-Daten erhoben. Dies beispielsweise über das Melde-System 4me, im Betriebsausschuss, über die externen Fachstellen und das Gefäss der Medienkoordinations-Lehrpersonen an den Schulen, die Leistungsmessungen (Checks) und schulartenübergreifende Evaluationen.

Wie beurteilt die Regierung die jüngsten Erkenntnisse zu diesem Thema und wie geht es mit den ICT-Massnahmen an den Schulen weiter?

Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits erwähnt, sind in Liechtenstein mobile Geräte und digitale Medien immer als Ergänzung zum «traditionellen» Unterricht zu verstehen. Sie sollen den Unterricht bereichern und als weiteres Lernmittel eingesetzt werden. Der analoge Unterricht ist nach wie vor der Regelfall. Die Schulen in Liechtenstein folgen dabei der Maxime einer harmonischen Bildung der Schülerinnen und Schüler, die bewährte Unterrichtsmethoden mit der konkreten digitalen Lebens- und Erfahrungswelt des 21. Jahrhunderts – getreu dem Leitspruch «Kopf, Herz und Hand» – in Einklang bringt.

Die angesprochene Stellungnahme des Stockholmer Karolinska-Instituts bezieht sich auf die Digitalisierungsstrategie, die bisher in schwedischen Schulen stattgefunden hat. Sie „bestand jedoch grösstenteils in der Umstellung auf die Verwendung digitaler Lehrmaterialien oder im Fehlen von Lehrmaterialien in der Sekundarstufe II, um den Schülern stattdessen zu erlauben, ihr eigenes Wissen über das Internet zu suchen“, wie es in der Stellungnahme heisst. In Liechtenstein dagegen ist die Ausgangslage anders, da digitale Lehrmittel in Liechtenstein nur ergänzend und wo es fachspezifisch sinnvoll ist, eingesetzt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Schulrat

Abgeordneter Daniel Oehry

Viele von Ihnen kennen die Begriffe Gemeindeschulrat oder Schulrat und verbinden damit in der Regel ein Gremium, welches Entscheidungen im Schulbereich trifft. Der Gemeinde-schulrat legt zum Beispiel gemäss Schulgesetz Art. 5 auf Ebene Kindergärten und Primarschulen die Schulbezirke fest. Viele weitere Entscheidungen werden durch die Gemeindeschulräte getroffen und darum ist es nicht verwunderlich, dass sich der Begriff 23 Mal im Schulgesetz findet. Wer im Schulrat der jeweiligen Gemeinde sitzt, kann auf der Homepage jeder Gemeinde nachgelesen werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Schulrat auf Landesebene, denn dieser erscheint im Schulgesetz noch häufiger und nimmt auch wichtige Funktionen wahr. In Art. 102 wird der Regierung die Kompetenz erteilt, dem Schulrat zugewiesene Aufgaben per Verordnung den Schulleitungen zu übertragen. Da kein Schulrat im Staatskalender aufscheint, muss davon ausgegangen werden, dass alle seine Aufgaben delegiert wurden.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Falls auf Landesebene ein Schulrat existiert, wer nimmt hier Einsitz?

Die Schulgesetzrevision 2011 hat für alle Kompetenzen des Schulrats auf Landesebene eine Delegationsnorm vorgesehen. Die Kompetenzen wurden mittels Verordnung im Jahr 2012 an das Schulamt oder die Schulleitungen delegiert. Seither ist der Schulrat auf Landesebene nicht mehr bestellt.

Sollte kein Schulrat mehr existieren, wird dann parallel zur Überarbeitung des Lehrerdienstgesetzes auch das Schulgesetz angepasst, damit die Aufgaben definitiv an die Schulleitungen übertragen werden?

Im Rahmen der Überarbeitung des Lehrerdienstgesetzes ist eine materielle Überarbeitung des Schulgesetzes nicht vorgesehen. Bei einer künftigen Überarbeitung des Schulgesetzes kann geprüft werden, ob das Gefäss Schulrat längerfristig im Gesetz noch abgebildet werden soll.

Wurden sämtliche Kompetenzen des Schulrates an die Schulleitungen übertragen?

Ja, sämtliche Kompetenzen wurden per Verordnung entweder an die Schulleitungen oder das Schulamt delegiert.

Sollte dies der Fall sein, plant die Regierung die Schulreform zu nutzen, um diese Aufgaben im Schulgesetz der Schulleitung zu übertragen?

Siehe Antwort zu Frage 2.