Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Gesundheitsreform in Liechtenstein
In einem vielbeachteten Interview in der «Sonntagszeitung» rechnet die Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, Natalie Rickli, mit dem aktuellen Gesundheitssystem ab. Sie erklärt es praktisch für gescheitert. Sie fordert einen Marschhalt, weil die aktuellen kleinen Reformen ausser mehr Bürokratie nichts bringen. Wir müssen das System grundlegend überdenken und dabei dürfe es keine Tabus geben. Sogar eine Abschaffung des Krankenkassenobligatoriums müsse in Betracht gezogen werden. Sie plädiert für eine Versicherungslösung vor allem für Geringverdiener, die bereits jetzt durch Prämienverbilligungen in Milliardenhöhe unterstützt werden. Auch eine radikale Kürzung des Leistungsangebots sei denkbar.
Hierzu meine fünf Fragen:
Das Interview erinnert an eine VU-Forderung vom vergangenen Jahr: Das System sollte gründlich überprüft und gegebenenfalls sogar auf neue Beine gestellt werden. Was spricht aus Sicht der Regierung dafür, was dagegen?
Die angesprochene Motion für eine Gesundheitsreform vom 31. Oktober 2022 wurde am 30. November 2022 im Landtag behandelt. Insbesondere hat sich die Analyse der Motionäre in einigen Punkten als nicht zutreffend erwiesen und die geforderte Totalreform wurde nicht hinreichend konkretisiert. Die Motion wurde schliesslich nicht an die Regierung überwiesen. Wie damals ausgeführt, liegt der Fokus der Regierung weiterhin auf Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems, die mittel- bis langfristig und nicht als kurzfristig wirksame Sparübungen ausgelegt sind.
Muss Liechtenstein aufgrund seiner Souveränität mit Reformen warten, bis die Schweiz sie ergreift oder könnte man auch unabhängig mutige Handlungen setzen, um den Menschen in ihrer Verzweiflung über ständig steigende Kosten zu helfen?
In der Gesetzgebung im Bereich Krankenversicherung ist Liechtenstein grundsätzlich weitgehend autonom. Es bestehen jedoch sehr enge Beziehungen zur Schweiz und zu den EWR-Staaten. Beispielhaft zu nennen sind etwa die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen, die Versorgung mit Heilmitteln, der Bezug von medizinischen Leistungen im nahegelegenen Ausland und nicht zuletzt die Tätigkeit von Schweizer Krankenkassen in Liechtenstein. Daraus ergeben sich Abhängigkeiten, die den Gestaltungsspielraum in der Praxis einschränken. Liechtenstein profitiert umgekehrt von der Übernahme bestehender Systeme, etwa von Schweizer Tarifwerken und Abrechnungssystemen. Die Kosten des Aufbaus und der laufenden Pflege jeweils eigenständiger Systeme wären mit allfälligen Kosteneinsparungen gegenzurechnen.
Was hält die Regierung vom Ansatz, ein Krankenkassensystem einzuführen, dass sich vor allem um die Bedürftigen kümmert, während sich jene, die es sich leisten können, selbst stärker finanzieren?
Das geltende Krankenversicherungssystem erfüllt genau diese beiden Forderungen heute schon: Versicherte, die es sich leisten können, sich stärker selbst zu finanzieren, können eine hohe Kostenbeteiligung wählen, verbunden mit massgeblichen Einsparungen bei der Prämie. Durch ein grosszügig gestaltetes System der Prämienverbilligung kümmert sich der Staat andererseits vor allem um Personen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten.
Im Mai hat nun der Krankenkassenverband der Regierung einen Massnahmenkatalog vorgelegt. Was ist das Zwischenfazit der Überprüfungen?
Unter den vorgeschlagenen Massnahmen zur Eindämmung wachsender Gesundheitskosten sollen die Anpassung des Leistungskatalogs, die Margen und mögliche alternative Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung näher geprüft werden. Die Bearbeitung wurde gemeinsam mit den betroffenen Akteuren aufgenommen. Ein Zwischenergebnis liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
Sparen bedeutet verzichten. Es gab einige Massnahmen, deren Finanzierung sich durch höhere Selbstbehalte oder «ambulant vor stationär» vom Staat zu den Patienten verlagert hat. Welche Massnahmen der letzten zehn Jahre haben effektiv dabei geholfen, Kosten im Gesundheitswesen einzusparen?
Das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) konnte über einen längeren Zeitraum gebremst und die Prämien stabilisiert werden. Erst seit dem Jahr 2022 steigen Kosten und Prämien wieder spürbar. Erreicht wurde die zuvor positive Entwicklung durch ein Bündel von Massnahmen. Grosse Kosteneffekte hatten dabei insbesondere die Erhöhung der Kostenbeteiligung als Beitrag der Versicherten sowie Massnahmen im Bereich der Tarife als Beitrag der Leistungserbringer.
Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Fachkräftemangel im Pflegebereich (Teil 2)
In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom Mai-Landtag betreffend Fachkräftemangel im Pflegebereich hat die Regierung ausgeführt, dass die Vertreter der beteiligten Institutionen Lösungsvorschläge ausgearbeitet und vorgelegt haben, welche dazu dienen, die Ausbildung zu fördern, die Rekrutierungschancen zu erhöhen und die Fluktuation zu verringern beziehungsweise die Berufsverweildauer von Pflegefachpersonal zu erhöhen.
Vorgeschlagen worden seien Massnahmen in den Bereichen Inkonvenienzen, Ausbildungslöhne und Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen. Es gehe nicht um eine ausserordentliche Erhöhung der Grundlöhne, welche weiterhin mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden müsse. Schliesslich wurde ausgeführt, dass die entsprechenden Vorschläge im Wesentlichen als sinnvoll und zielführend beurteilt und im Detail geprüft werden müssten. Geplant sei, die entsprechenden Massnahmen im Budget 2024 aufzunehmen und dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Bericht und Antrag betreffend die Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein vorzulegen. Gemäss Medienberichten ist zudem Anfang August ein Schreiben von vier Institutionen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich an die Regierung ergangen, in dem auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen wird, um gegenüber der Schweiz nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Dies führt zu folgenden Fragen:
Welche konkreten Änderungen würden sich mit den geplanten Massnahmen für Pflegefachkräfte ergeben?
Pflegekräfte sollen in den Bereichen Inkonvenienzen bzw. Wochenend-, Feiertags-, Nacht- und Abenddienstzeiten, Ausbildung sowie Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen besser entschädigt werden bzw. entsprechende Zulagen erhalten, um die Attraktivität des Pflege- und Betreuungsberufs zu steigern.
Die Inkonvenienzzulage für Dienste an Feiertagen, Wochenenden und für Abenddienste soll von CHF 6.80 pro Stunde auf CHF 23.80 pro Stunde angehoben werden. Die Inkonvenienzzulage für Nachtarbeit soll von CHF 6.80 pro Stunde auf CHF 11.90 pro Stunde angehoben werden. Die Pikettdienste bzw. Rufbereitschaft sollen anstatt mit CHF 2.90 pro Stunde bzw. CHF 5.00 pro Stunde neu mit CHF 10 pro Stunde entschädigt werden.
Die Ausbildungslöhne sollen während der Weiterbildungen an der Höheren Fachschule sowie Fachhochschule sowie während der Ausbildung für Quer- bzw. Späteinsteigende erhöht werden, damit die entsprechenden Ausbildungen für die betroffenen Personen auch finanzierbar sind.
Die Bildungslöhne der höheren Fachschule sollen wie folgt angepasst werden: Im 1. Studienjahr anstatt CHF 1’250 neu CHF 1’750, im 2. Studienjahr anstatt CHF 1’340 neu CHF 1’840 und im 3. Studienjahr anstatt CHF 1’440 neu CHF 2’250. Im Unterschied zur Höheren Fachschule wird beim Studium an der Fachhochschule zum Bachelor of Science in Pflege ausschliesslich die Zeit der drei Praxismodule – das sind rund 40 Wochen während 3 Jahren – finanziell mit einem Lohn entschädigt. Die Praxismodule sollen entsprechend der Vorgaben der Fachhochschulen folgendermassen entlohnt werden: In der Stufe 1 mit CHF 1‘100 bis zu CHF 1‘900 in der Stufe 5. Bei Quereinsteigern soll während der Ausbildung neu ein Lohn bezahlt werden, der 75% der Anfangslöhne nach Abschluss der betreffenden Ausbildung entspricht.
Die körperlichen und vor allem psychischen Anforderungen an die Mitarbeitenden auf spezialisierten Abteilungen bzw. Teams wie zum Beispiel bei Arbeiten mit Menschen mit Demenz sind enorm hoch. Mitarbeitende dieser Abteilungen bzw. Teams sollen eine monatliche Zulage von CHF 600 bezogen auf ein 100% Pensum erhalten.
Wann wird dem Landtag der erwähnte Bericht und Antrag betreffend die Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein vorgelegt?
Der Bericht und Antrag soll dem Landtag noch dieses Jahr vorgelegt werden.
Wie hoch wären die finanziellen Aufwendungen für Land und Gemeinden im Jahr 2024 für die vorgeschlagenen Massnahmen?
Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen im Pflegebereich betragen total rund CHF 6.2 Mio. pro Jahr bzw. im Jahr 2024. Hiervon sind rund CHF 4 Mio. vom Land und rund CHF 2.2 Mio. von den Gemeinden zu tragen.
Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass aus den im Arbeitsgruppenbericht «Pflegeinitiative – Empfehlungen und Massnahmen» vom 5. Oktober 2022 dargelegten Gründen sowie aus Rechtsgleichheitsgründen analoge Massnahmen für den Verein für Betreutes Wohnen (VBW), das Heilpädagogische Zentrum des Fürstentum Liechtenstein (hpz) und das Frauenhaus Liechtenstein angezeigt sind, da sie ebenfalls stationäre Betreuungs- bzw. Pflegeleistungen erbringen. Auch für diese Institutionen müssten diese Massnahmen vorgesehen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Erhöhung der Ausbildungslöhne für die Grundbildung bzw. Lehre wurden nicht quantifiziert, da diese im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitskräftemangel ganzheitlich für alle Lehrlingslöhne geprüft werden soll.
Wie teilen sich diese Aufwendungen für das Land auf die verschiedenen Institutionen auf?
Die vorgeschlagenen Massnahmen in den Bereichen Inkonvenienzen, Ausbildungslöhne und Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen hätten im Budget 2024 die folgenden Auswirkungen bzw. es müssten die folgenden Konti wie folgt angepasst werden:
- a) Im Bereich Spitäler:
Konto 400.363.01 (Staatsbeitrag an das Landesspital)
Erhöhung um CHF 1’065’000
- b) Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe:
Konto 540.366.02.01 (VBW) Erhöhung um CHF 15’000
Konto 540.366.02.02 (VBW) Erhöhung um CHF 100’000
- c) Im Bereich Invalidität:
Konto 550.365.00 (Stift. für Heilpäd. Hilfe, Werkstatten, Wohnheime)
Erhöhung um CHF 620’000
- d) Im Bereich allgemeine Fürsorge:
Konto 581.362.00 (Landesbeiträge Alters- und Pflegeheime, LAK)
Erhöhung um CHF 2’751’000
Konto 581.362.66 (Pflegeheim Balzers) Erhöhung um CHF 496’000
Konto 581.362.00.99 (Gemeindeanteil) Reduktion um CHF 1’624’000
Konto 581.365.01.05 (Frauenhaus) Erhöhung um CHF 10’000
Konto 581.366.01.02 (VBW) Erhöhung um CHF 200’000
Konto 581.366.01.99 (Gemeindeanteil, Lastenausgleich)
Reduktion um CHF 100’000
Konto 583.365.01.01 (Familienhilfe Liechtenstein)
Erhöhung um CHF 825’000
abzüglich hälftiger Gemeindeanteil Reduktion um CHF 413’000
Konto 583.365.01.02 (Familienhilfe Balzers) Erhöhung um CHF 45’000
abzüglich hälftiger Gemeindeanteil Reduktion um CHF 23’000
Unter Berücksichtigung des Gemeindeanteils ergäbe sich für das Land im Budget 2024 ein Mehrbetrag von CHF 3‘967‘000.
Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Spitalstrategie
Dann meine zweite Kleine Anfrage zur Spitalstrategie. Die Spitalstrategie ist wieder in aller Munde. Im Zuge des Neubaus werden wieder alle möglichen und unmöglichen Akteure aufgeboten, um ihre Meinungen zu den Fort- und Rückschritten zum Landesspital zu kommentieren und wieder alte Grundsatzfragen in den Raum zu stellen, ob Liechtenstein ein eigenes Spital braucht oder eben nicht.
Hellhöriger wurde man in den letzten Monaten und Wochen hinsichtlich der Berichterstattung über die Meinungen, die im Kanton St. Gallen vorherrschen. Da streckt man, aufgefordert von gewissen Akteuren in Liechtenstein, natürlich auch auf, um Geld zu verdienen, und man streckt wieder die Hand aus, um auf einen möglichen Verzicht auf einen Neubau hinzuweisen. Ein Neubau ergäbe für uns ja wenig Sinn und Spitalkooperationen sollen vertieft und wiederholt geprüft werden.
Zudem besuchte der Gesundheitsminister gemäss den Medienmitteilungen auch das Spital Grabs, um sich über das Angebot zu informieren.
Wie sieht das zuständige Ministerium aktuell die Spitalstrategie des Landes Liechtenstein?
Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und für die liechtensteinische Bevölkerung zugängliche Versorgung bereitzustellen. Im Bereich der Spitalleistungen ist für die Grundversorgung per Gesetz das Liechtensteinische Landesspital eingerichtet und mit einem Leistungsauftrag ausgestattet. Für komplexere Eingriffe ist das Landesspital, gestützt auf die Eignerstrategie, eine vertikale Kooperation mit dem Kantonsspital Graubünden in Chur eingegangen. Als zweiten Pfeiler der akutsomatischen Grundversorgung hat der Gesetzgeber im Krankenversicherungsgesetz den Abschluss von Verträgen mit Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgesehen, welche für die Versorgung der Versicherten nötig sind. Verträge mit Schweizer und österreichischen Spitälern stellen ein erweitertes Netz an Anbietern der umfassenden Grund- und spezialisierten Versorgung für die gesamte Bevölkerung sicher, wobei darauf geachtet wird, den Versicherten eine Auswahl zu ermöglichen.
Welche Gespräche haben seitens des Gesundheitsministeriums in den letzten Monaten zu diesen Themen auch im Zusammenhang mit möglichen Spitalkooperationen stattgefunden und mit welchem Ziel?
Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche und welche Erkenntnisse wurden daraus für den geplanten Spitalneubau erschlossen?
zu Frage 2 und 3:
Der Gesellschaftsminister hat sich in den letzten Monaten sowohl mit den Verantwortlichen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bzw. des Kantonsspitals St.Gallen als auch des Kantonsspitals Graubünden zu Gesprächen getroffen. In nächster Zeit ist zudem ein Treffen zwischen den operativen Führungsebenen des Landesspitals und des Kantonsspitals St.Gallen geplant. Das Spital Grabs als Teil der oben genannten Spitalregion ist eines der wichtigsten Vertragsspitäler im Bereich der erweiterten Grundversorgung für Liechtensteiner Patientinnen und Patienten. Das Kantonsspital Graubünden ist ebenfalls Vertragsspital und wie bereits ausgeführt vertikaler Kooperationspartner für das Landesspital. Zu betonen ist, dass regelmässige Treffen der Regierungen von St.Gallen, Graubünden und Liechtenstein stattfinden, um u.a. die Gesundheitspolitik zu diskutieren. Der Gesellschaftsminister nimmt zudem regelmässig an den Treffen der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) teil. Die GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. In diesem Zusammenhang ist auch die GDK-Ost, der Zusammenschluss der Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone, von zentraler Bedeutung. Auch an diesen Treffen nimmt Liechtenstein regelmässig teil. Parallel dazu finden Treffen mit Bundesbern statt und entsprechende Beziehungen werden auch mit Vorarlberg und Wien geführt. Der Austausch im Gesundheitsbereich findet also laufend über die Landesgrenzen hinweg statt. Ziel ist es, diesen Austausch zu erhalten und wo nötig die Zusammenarbeit zu vertiefen.
Souveränitätspolitisch ist eine Ausrichtung unserer Gesundheitspolitik ohne liechtensteinische Leistungserbringer in Richtung Schweiz im Besonderen in Krisensituationen eine begründete Sorge. Wie steht die Regierung aktuell zu diesem Thema?
Die Regierung hat ihre Haltung diesbezüglich im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Landesspitals bereits mehrfach klar festgehalten. In der Covid-19-Pandemie hat sich besonders deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, Kapazitäten auch innerhalb des Landes vorzuhalten.
Die Spitalplanung Ostschweiz, welche die Kantone Graubünden, Glarus und Thurgau umfasst, scheiterte, weil die Interessen zu weit auseinandergingen. Denkt die Regierung, dass die Interessen Liechtensteins in einem solchen Verbund gewahrt werden könnten, wenn eine Schweizer Kooperation schon nicht funktioniert?
Das Beispiel zeigt, dass auch die Planung zwischen den Kantonen schwierig sein kann. Generell ist der Einfluss Liechtensteins auf inner- und interkantonale Entscheidungsprozesse begrenzt. Umso deutlicher zeigt sich hierbei, wie wichtig Massnahmen sind, um die notwendige Grundversorgung auch innerhalb des Landes sicherzustellen.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Überfälliger Armutsbericht 2020 liefert Zahlen und Fakten zur weiteren Bearbeitung
Der Armutsbericht bietet eine detaillierte Analyse von Einkommen und Vermögen in Liechtenstein im Jahr 2020. Durch die Berücksichtigung der Haushaltsgrösse können Vergleiche zwischen Haushalten unabhängig von der Anzahl der darin lebenden Personen gezogen werden. Die Armutsgefährdungsquote in Liechtenstein betrug 2020 14,1%.
Einpersonen- und Alleinerziehenden-Haushalte waren am stärksten gefährdet, wobei etwa jeder vierte Einzelne von Armut bedroht war. Haushalte mit Paaren und Kindern hatten hingegen die niedrigste Armutsgefährdungsquote. Wenn man zusätzlich zum Einkommen auch das Vermögen berücksichtigt, galten 5,4% der Bevölkerung in Liechtenstein als von Einkommens- und Vermögensarmut bedroht. Gleichzeitig hatten 13,2% der Bevölkerung Einkommen über der Armutsgefährdungsschwelle, verfügten jedoch über geringe finanzielle Reserven.
Gemäss Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Ende Mai werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Armutsberichts 2020 weitere Schritte geklärt. Eine Definition von Handlungsfeldern und Prioritäten wäre – so der Gesellschaftsminister – zwei Wochen nach Publikation des Berichts unseriös. Mittlerweile sind drei Monate vergangen.
Hierzu meine fünf Fragen:
Wird es im Nachgang zum statistischen Armutsbericht noch vertiefte Analysen auf qualitativer Basis – also zum Beispiel Erhebungen, warum die Menschen in die Armutsgefährdung oder -falle geraten – geben, um dem Phänomen der Armut in Liechtenstein gezielt auf den Grund zu gehen?
Ja, vertiefte Analysen sind geplant. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat diese zusammen mit dem Amt für Soziale Dienste angestossen. Zudem war der Armutsbericht 2020 Thema beim kürzlich durchgeführten Jahresgespräch zwischen dem Ministerium und dem Verein für Menschenrechte. Es ist festzuhalten, dass unter anderem die geplante Anpassung der Energiekostenpauschale sowie die Initiative der Abgeordneten Daniel Oehry, Wendelin Lampert, Albert Frick, Bettina Petzold-Mähr, Daniel Seger, Johannes Kaiser, Sascha Quaderer, Nadine Vogelsang, Sebastian Gassner, Elke Kindle und Franziska Hoop zur Erhöhung der Familienzulagen der Familienausgleichskasse FAK Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Haushalten in Liechtenstein haben werden.
Welche Handlungsfelder hat das Gesellschaftsministerium aufgrund der Statistiken definiert beziehungsweise welche Probleme sollen mit welchen Prioritäten angegangen werden?
Um die Handlungsfelder ganzheitlich zu definieren und auszuarbeiten, sind die Systempartner miteinzubeziehen und vertiefte Analysen notwendig.
Wurden diese Handlungsfelder bereits von der Regierung verabschiedet?
Siehe Antwort 2.
Wie sieht der weitere zeitliche Fahrplan aus?
Der Armutsbericht wird den interessierten Systempartnern Ende 2023 an einem Runden Tisch vorgestellt. In der Folge kann unter Einbezug der involvierten Amtsstellen ein zeitlicher Fahrplan festgelegt werden.
Bis wann wird voraussichtlich die Motion «Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit» der VU-Fraktion, die im September 2019 eingereicht und gemäss einer Kleinen Anfrage für 2022 angekündigt wurde, beantwortet werden?
Von der Regierung wurde eine Arbeitsgruppe Altersstrategie eingesetzt, welche die Lebensqualität im Alter übergreifend betrachtet und als Grundlage für Massnahmen in diesem Bereich dienen soll. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom September-Landtag 2021 und vom September-Landtag 2022 ausgeführt wurde, wird es nicht als zielführend erachtet, diesen Arbeiten mit einem isolierten Vorschlag vorzugreifen. Die Beantwortung der Motion «Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit» wird nach der Ausarbeitung der Altersstrategie beantwortet.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Steuer- und Prämienzahler werden zur Kasse gebeten
Die VU-Fraktion wollte im November letzten Jahres eine ganzheitliche Gesundheitsreform in Auftrag geben, um die Finanzierung und Versorgung im Gesundheitswesen sicherzustellen. Die anderen Parteien und der Gesundheitsminister lehnten dies kategorisch ab. LAK, Familienhilfe, Landesspital und Lebenshilfe Balzers weisen nun auf einen Wettbewerbsnachteil bei der Pflegepersonal-Rekrutierung im Vergleich zur Schweiz hin. Der LKV erwartet eine erneute Prämienerhöhung für 2024 aufgrund des starken Kostenwachstums. Die Kosten sind in den letzten fünf Jahren um 14% gestiegen. Der LKV warnt vor Gesundheitskosten von über CHF 200 Mio. bis Ende des Jahres. Der Gesundheitsminister plant nun Massnahmen gegen die steigenden Kosten, sei jedoch von den Entwicklungen in der Schweiz abhängig.
Ironischerweise moniert Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, in ihrem Buch über die Abschaffung der obligatorischen Krankenversicherung und kritisiert das aktuelle Gesundheitssystem. Sie argumentiert, dass das System finanziell gescheitert ist. Rickli warnt vor einer Verstaatlichung des Systems. In Liechtenstein führt der Gesundheitsminister aktuell acht Gesundheitsforen durch das Land durch, um verschiedene gesundheitspolitische Anliegen zu diskutieren.
Hierzu meine fünf Fragen:
Warum hat die Gesamtregierung das erste Gesundheitsforum von Regierungsrat Manuel Frick auf den gleichen Tag wie das Landtagsforum «Medienpaket» von der Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni gelegt?
Terminkollisionen lassen sich leider nicht vermeiden. Das Zielpublikum der beiden Veranstaltungen war nicht das gleiche. Das Landtagsforum ist Landtagsabgeordneten vorbehalten. Das Gesundheitsforum richtet sich an die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde. Selbstverständlich steht es den Landtagsabgeordneten offen, an den verschiedenen Gesundheitsforen teilzunehmen, wie es beispielsweise der Abgeordnete Manfred Kaufmann am Gesundheitsforum vom 1. September in Balzers gemacht hat.
Was ist das Ziel der acht Gesundheitsforen?
Einerseits soll die Bevölkerung über das Angebot der verschiedenen Leistungserbringer in der gesundheitlichen Grundversorgung informiert werden. Andererseits soll das Publikum die Möglichkeit erhalten, sich mit Fragen und Anregungen einzubringen sowie mit den Podiumsteilnehmenden zu diskutieren.
Wie hoch werden die Kosten für die komplette Initiative der acht Gesundheitsforen beziffert?
Es wird mit Kosten von gesamthaft rund 30’000 Franken gerechnet.
Was ist mit dem «riesigen Blumenstrauss an möglichen Massnahmen», welche in der Seminarreihe «Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens» von zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens im Zeitraum 2017-2018 zur Effizienz- und Qualitätssteigerung vorgeschlagen wurden, geschehen?
Auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur ist das Dokument «Das Gesundheitswesen im Fürstentum Liechtenstein» im Downloadbereich verfügbar. Im Update dieses Dokuments aus dem Jahr 2020 wurden die Empfehlungen aus dem Seminar in den jeweiligen Abschnitten zur strategischen Stossrichtung verarbeitet.
Welche konkreten Vorschläge zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens kamen die letzten fünf Jahre von der Landesgesundheitskommission?
Wie bereits in Antworten auf frühere Kleine Anfrage zur Landesgesundheitskommission sowie in den Rechenschaftsberichten der Regierung mehrfach kommuniziert wurde, konnte die Landesgesundheitskommission aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre Arbeit nicht wie geplant im Jahr 2020 aufnehmen. Die erste Sitzung der Kommission fand im Juni dieses Jahr statt und sie hat sich inzwischen wie von der Regierung beauftragt der Weiterentwicklung von Berufen angenommen.
Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: elektronisches Gesundheitsdossier
Im Bericht und Antrag zur Volksinitiative, mit welcher die von der Regierung durchgesetzte Opt-out-Variante in eine Opt-in-Variante abgeändert werden soll, schreibt die Regierung, dass die Umstellung mehrere hunderttausend Franken kosten würde. Dabei wurde bekannt, dass die Software für das elektronische Gesundheitsdossier (eGD) vom Siemenskonzern entwickelt wurde. Gemeinhin würde man annehmen, dass das Austragen einer Person aus dem eGD gleich viel Aufwand bedeutet, wie das Eintragen einer Person.
Dazu folgende Fragen:
Eingangs ist festzuhalten, dass die Opt-Out-Variante nicht von der Regierung «durchgesetzt» wurde. Vielmehr hat der Landtag dem Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) und damit auch dem Opt-Out-Verfahren am 7. Mai 2021 einhellig zugestimmt.
Wie hoch sind die bisher für die Realisierung des elektronischen Gesundheitsdossiers angefallenen Kosten, sowohl einmalige wie auch wiederkehrende, die dem Siemenskonzern für die Implementierung des eGD in Liechtenstein bisher bezahlt wurden?
Der Lieferant des eGD bzw. der eHealth-Plattform wurde in einem öffentlichen Vergabeverfahren nach Art. 23 ÖAWG ermittelt. Der Zuschlag erging an die Siemens Healthcare AG. Gemäss Vergabevermerk beträgt die Vergabesumme CHF 1’367’790 netto inkl. MwSt. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Total Cost of Ownership“ über die nächsten fünf Jahre. Dies schliesst die einmaligen Kosten für Lizenzen, Projektleitung, Konzeption und Einführung sowie die wiederkehrenden Kosten für Wartung, Support und Hosting für fünf Jahre ein. Daneben sind weitere Projektkosten angefallen.
Wann wurde dieser Auftrag öffentlich ausgeschrieben und wie viele Bewerber gab es?
Die Publikation des Vergabeverfahrens erfolgte am 2. November 2021. Mit dem Offertöffnungsprotokoll vom 22. Dezember 2021 wurden drei Angebote von drei Anbietern auf ihre Richtigkeit geprüft und bestätigt.
Gibt es auch Beiträge monetärer oder nicht-monetärer Art von Dritten, die in die Realisierung des eGD eingeflossen sind?
Es gab keine monetären oder nicht-monetären Beiträge von Dritten zum Projekt.
Vor Jahren gab es eine Verlautbarung, wonach das eGD in Zusammenarbeit mit der Swisscom realisiert werde. Wie und warum ist es zu diesem Wechsel gekommen?
Eine ausführliche Antwort auf diese Frage finden Sie auf den Seiten 17 und 18 des Bericht und Antrags Nr. 114/2020 betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG).
Welche laufenden Kosten, zum Beispiel Lizenzgebühren, werden dem Siemenskonzern oder anderen Dritten jährlich bezahlt?
Die jährlichen Betriebskosten des eGD belaufen sich insgesamt auf knapp CHF 200’000. Diese können sich jedoch mit der Weiterentwicklung des eGD im Laufe der Zeit erhöhen.
Kleine Anfrage der Abg. Heidegger Norma zum Thema: Jahresbericht Kulturstiftung Liechtenstein
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe drei kleine Anfragen, die erste zum Jahresbericht Kulturstiftung Liechtenstein.
Letzte Woche wurde den Landtagsabgeordneten der Jahresbericht der Kulturstiftung Liechtenstein für das letzte Jahr zugestellt. Bei der Kultursparte Musik auf der Seite 10 stimmt die Zwischensumme der «Projekt- und Fortbildungsbeiträge» nicht und der Gesamtbeitrag nicht und auf der Seite 8 stimmt der Gesamtbeitrag nicht. Wenn man alle Beiträge für Musik zusammenzählt ergibt das 310’960 CHF und nicht 930’567 CHF. Auch sind die Beiträge für den Liechtensteiner Blasmusikverband und den Fürstlich Liechtensteinischen Sängerbund, wie auf Seite 7 erwähnt, nirgends aufgeführt. Gemäss Diagramm zu den Förderungen in den Kultursparten flossen in die Kultursparte Musik 34 Prozent der Fördergelder.
Das führt mich zu folgenden Fragen:
Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtbeiträge in der Sparte Musik?
Aufgrund eines Versehens sind nicht die korrekten Seiten 8 und 10 des Jahresberichts abgedruckt worden. Die Kulturstiftung hat eine korrigierte Fassung des Jahresberichts erstellt und diesen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die korrekten Gesamtbeiträge an den Bereich Musik betrugen im Jahr 2022 CHF 930’567, was 34 Prozent der Gesamtfördersumme entspricht.
Wie hoch ist der Beitrag für den Liechtensteiner Blasmusikverband?
Der Jahresbeitrag gemäss der von der Regierung genehmigten Leistungsvereinbarung mit dem Liechtensteiner Blasmusikverband für die Jahre 2020 bis 2022 beträgt CHF 270’000.
Wie hoch ist der Beitrag für den Fürstlich Liechtensteinischen Sängerbund?
Der Jahresbeitrag gemäss der von der Regierung genehmigten Leistungsvereinbarung mit dem Fürstlich Liechtensteinischen Sängerbund für die Jahre 2020 bis 2022 beträgt CHF 132’000.
Wie hoch ist die tatsächliche Summe aller Projekt- und Fortbildungsbeiträge in der Sparte Musik?
Die Summe aller Projekt- und Fortbildungsbeiträge in der Sparte Musik beträgt CHF 188’893.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: alarmierende Situation Jugendpsychiatrie Liechtenstein
Dann meine nächste kleine Anfrage zum Thema «alarmierende Situation Jugendpsychiatrie Liechtenstein».
Laut Bundesamt für Statistik stieg die Zahl der Hospitalisierungen aufgrund psychischer Störungen bei jungen Frauen zwischen 10 und 24 Jahren um 26 Prozent, bei Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren sogar um beispiellose 52 Prozent. Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für Spitaleinweisungen dieser Altersgruppen. Einweisungen aufgrund von Suizidversuchen nahmen ebenfalls um 26 Prozent zu. Die häufigsten psychischen Störungen sind Depression, neurotische sowie Persönlichkeitsstörung, Essstörung und Selbstverletzung. Auch in Liechtenstein ist ein massiver Anstieg bei ambulanten psychiatrischen Behandlungen zu verzeichnen mit der Folge von Wartelisten bis zu 3 Monaten und länger.
Für stationäre Aufenthalte bedarf es einer Überweisung an eine psychiatrische Klinik im Ausland, ebenso für spezialisierte diagnostische Abklärungen an sozialpädiatrischen Zentren, da keine solche Einrichtungen in Liechtenstein vorhanden sind. Hier bestehen Wartelisten von 6 bis 9 Monaten. In einigen Schweizer Kantonen wurde sogar ein Aufnahmestopp für ausserkantonale Patienten verhängt. Betroffene berichten zudem über unübersichtliche und unzureichende Hilfsangebote im Notfall sowie über zu wenig ambulante und teilstationäre Therapieangebote in der näheren Umgebung.
2022 wurde von einem Kernteam unter der Leitung des Ministeriums für Gesellschaft der Entwurf eines Psychiatriekonzepts erstellt anhand einer zuvor durchgeführten Bedarfserhebung. Welche Fakten aus welchem Zeitraum, zum Beispiel Fallzahlen über derzeit in ambulanter oder stationärer psychologischer/psychiatrischer Behandlung, inklusive Warteliste und unter Berücksichtigung der Dunkelziffer, befindlichen Jugendlichen, wurden für die Bedarfserhebung hinzugezogen?
Die erfragten Zahlen zu aktuellen Behandlungen liegen dem Ministerium und den Behörden nicht vor. Aus den Gesprächen mit den Interessensgruppen wurde jedoch deutlich, dass es vor allem in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung im Kinder- und Jugendbereich einen akuten Engpass gibt.
Wer wird mit der Umsetzung des Psychiatriekonzeptes und deren Qualitätskontrolle betraut beziehungsweise hat diese Person oder dieses Team auch Erfahrung in der Sozialpädiatrie und der Organisation/Struktur einer solchen Umsetzung?
Auf Grundlage der Rückmeldungen, die bei der Konsultation des Entwurfs eingegangen sind, wird das Psychiatriekonzept aktuell grundlegend überarbeitet. Es soll in den kommenden Monaten fertiggestellt werden. Fragen im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung können erst nach der Fertigstellung beantwortet werden.
Bis wann werden welche kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen des Psychiatriekonzeptes 2022 umgesetzt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Welche Angebote sind im Inland geplant, wie zum Beispiel Aufbau sozialpädiatrische Dienste Liechtenstein mit niederschwelligen Hilfsangeboten für Jugendliche und Eltern wie jugendpsychiatrisches KIT, Triage, Beratung im Notfall etc., die klar strukturiert, definiert und kommuniziert werden, sowie mehr ambulante, teilstationäre und stationäre Therapieplätze für Kinder und Jugendliche?
siehe Antwort zu Frage 2.
Mit welchen Einrichtungen wie Therapiezentren und Spitälern im Ausland (ambulant, teilstationär, stationär) wurden für Kinder und Jugendliche Verträge – inklusive Klausel «Liechtenstein gilt als innerkantonal» – geschlossen beziehungsweise ist Liechtenstein in Verhandlung?
Im Bereich der psychiatrischen Versorgung besteht die Klausel, dass Liechtenstein als innerkantonal gilt, für diejenigen Einrichtungen, bei denen Liechtenstein selbst Träger ist, d.h. für die psychosomatische Therapiestation Romerhuus des Ostschweizer Kinderspitals sowie die Rehaklinik Lutzenberg. Es ist angesichts der angespannten Lage als schwierig anzusehen, dass Liechtenstein diesen Status auch in anderen Einrichtungen erhalten kann. Vorerst ist es wichtig, mit allen Institutionen festzuhalten, dass eine Triage soweit möglich auf medizinischer Grundlage erfolgt. Im Rahmen der Konsultation des Entwurfs für das Psychiatriekonzept haben sich bereits konkrete Gesprächsangebote ergeben.