Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Ehrung eines Weltmeisters
Aus Fehlern lernen? Oder anders formuliert: Wie können wir sicherstellen, dass in Zukunft allen Sportlern, die auf Weltniveau unser Land repräsentieren, die gleiche Wertschätzung erteilt wird? Im Spitzensport passiert in der Regel nichts zufällig. Und wer an einer WM teilnehmen kann, hat davor sicher viele Jahre trainiert, sein Leben auf die Vorbereitungen ausgerichtet, damit dann am Ende eine Teilnahme an einer WM möglich wird. Nebst den Sportlerinnen und Sportlern sind auch funktionierende Strukturen unumgänglich, denn allein kommt man selten ans Ziel. Dies beginnt beim Dorfverein, führt über den Verband, das LOC bis zum Sportministerium. Wenn diese Zahnräder ineinandergreifen und alles sprichwörtlich wie am Schnürchen läuft, dann kann Grossartiges entstehen. Wir alle kennen diese Beispiele und kennen auch die tollen Momente der Heimkehrenden. Am Beispiel des WM-Siegers Michele Paonne, welcher im August Weltmeister im Zeitfahren wurde, lässt sich erkennen, dass diese Wertschätzung hier nicht funktioniert hat. Mir geht es nicht darum, hier rückwirkend etwas in Gang zu bringen, sondern aus dieser Situation zu lernen und Verbesserungen anzustossen.
Darum folgende Frage:
Wer an einer EM oder WM teilnimmt, wird in der Regel nach der Rückkehr durch Vertreter/-innen des Vereins, Verbands, LOC, Regierung empfangen. Wenn erkennbar ist, dass keine Institution sich dieses Themas annimmt, wie stellt die Regierung in Zukunft sicher, dass dies nicht mehr passieren kann?
Zweifelsfrei verdienen Sportlerinnen und Sportler, die unser Land repräsentieren, Wertschätzung. Dafür gibt es zahlreiche koordinierte Wertschätzungsmassnahmen auf welche folgend beispielhaft und nicht abschliessend eingegangen wird.
Für herausragende Erfolge bei Olympischen Wettkämpfen (Olympische Spiele, Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festival), Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Kleinstaatenspielen wurde ein Prämienreglement erlassen. Die Prämien werden für Elite- und Nachwuchsathleten vergeben. Weiters bekommen die Sportlerin und der Sportler, das Team, der Newcomer sowie der Coach des Jahres an der Nacht des Sports eine entsprechende Anerkennung inkl. Prämie.
Um die gleiche Wertschätzung zwischen den Sportlerinnen und Sportlern möglichst gewährleisten zu können, organisiert das Sportministerium in Zusammenarbeit mit dem LOC die Verabschiedung und den Empfang von Sportlerinnen und Sportlern an olympischen Wettkämpfen.
Missionen von Sportlerinnen und Sportlern an Welt- und Europameisterschaften bei der Elite erfolgen grundsätzlich über den jeweiligen Verband. Somit ist auch der Verband für die Verabschiedung und den Empfang der Sportler federführend, allenfalls unter Beteiligung der Gemeinden. Bei den entsprechenden Anlässen war in der Vergangenheit auch oftmals eine Vertretung aus dem Sportministerium anwesend.
Michele Paonne wurde Weltmeister im Zeitfahren der Altersklasse 35 bis 39 bei den Grand Fondo Bewerben. Grand Fondos oder sogenannte Jedermann-/Jederfrau-Rennen sind Radsportveranstaltungen im Bereich des Breitensports. Radsportler nehmen auf privater Basis teil, eine Lizenz ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Prämie konnte deshalb gemäss Reglement aufgrund der Natur des Wettbewerbes sowie der Alterskategorien nicht ausbezahlt werden. Als Zeichen der Anerkennung wurde der Sportler seitens des Sportministeriums mit einem persönlichen Gratulationsschreiben und einem Geschenk gewürdigt.
Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Sportkonzepte
Im Rechenschaftsbericht der Regierung über das Jahr 2022 wurde festgehalten, dass zwei Arbeitsgruppen eingesetzt wurden. Die eine zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur woraus dann ein Sportinfrastrukturkonzept entwickelt werden soll. Die zweite Arbeitsgruppe soll ein Sport- und Bewegungskonzept erstellen. Weiters wird im Rechenschaftsbericht festgehalten, dass im Laufe der ersten Jahreshälfte 2023 die Arbeiten abgeschlossen und Informationen dazu erhältlich sein werden. Nun, mittlerweile ist es September. Das heisst, es sind bereits nahezu zwei Drittel des Jahres um und die Öffentlichkeit hat hierzu noch keine Informationen erhalten.
Hierzu meine fünf Fragen:
Wann werden diese Informationen der Öffentlichkeit präsentiert und in welcher Form?
Die Arbeitsgruppen haben Ihre Arbeiten im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen. Letzte Finalisierungsarbeiten für die Kenntnisnahme durch die Regierung laufen. Nach Kenntnisnahme der Bericht wird die Regierung entscheiden, welche Empfehlungen aus den Katalogen umgesetzt werden sollen. Sobald diese Entscheide seitens der Regierung gefällt sind, wird die Öffentlichkeit informiert.
Werden hier bereits fertige Konzepte präsentiert oder was beinhalten diese Informationen?
Nein, es handelt sich nicht um finale Konzepte, sondern um Empfehlungen der Arbeitsgruppen an die Regierung. Die Arbeitsgruppen waren breit aufgestellt. Neben dem Sportministerium waren die Gemeinden, das Schulamt, die Stabstelle für Sport, das Amt für Gesundheit, die Stabstelle für staatliche Liegenschaften, der Sportrat sowie das LOC als Vertreter der Verbände und Vereine involviert.
Falls es sich um fertige Konzepte handelt, wurden diese in eine Vernehmlassung geschickt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Falls ja, wer wurde alles eingeladen an dieser Vernehmlassung teilzunehmen?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Kenntnisnahme der Arbeitsgruppenberichte wird die Regierung entscheiden, welche Empfehlungen der Arbeitsgruppen näher geprüft und weiter ausgearbeitet werden sollen. Im Anschluss werden die üblichen Prozesse einer demokratischen Entscheidungsfindung (z.B. Gesetzesänderungen durch den Landtag, Finanzbeschluss, Budgetprozess) durchgeführt.
Kleine Anfrage der stv. Abg. Vogelsang Nadine zum Thema: Sensibilisierung und Prävention im Bildungswesen zur psychischen Gesundheit bei Jugendlichen
Laut Studien ist die Situation «psychische Gesundheit von Jugendlichen in der Schweiz und Liechtenstein» alarmierend. Ein Drittel ist von psychischen Problemen betroffen, jeder Elfte unternahm einen Suizidversuch, noch mehr leiden unter Essstörungen oder Selbstverletzung. Nur 3% suchen Hilfe.
Schulen tragen neben dem Elternhaus grosse Verantwortung. Die Jugendlichen verbringen knapp 40 Wochen pro Jahr in der Schule. Dort werden sie gemeinsam sozialisiert, lernen Verhaltensmuster und entwickeln Werte. Die physische, soziale und emotionale Umgebung der Schule hat grossen Einfluss auf die Gesundheit der Jugendlichen. Sie können Suchtmitteln aber auch Stress, Gewalt und Mobbing ausgesetzt werden, eine der Hauptursachen für psychische Erkrankungen.
Im Schulsetting können alle Jugendlichen über eine bestehende Infrastruktur erreicht werden. Neben der bekannten Suchtprävention braucht es auch Verhaltensprävention zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, um die Jugendlichen präventiv zu unterstützen, für aktuelle Themen zu sensibilisieren und um Risikofälle frühzeitig zu erkennen.
Hierzu meine fünf Fragen:
Welche Massnahmen werden seit wann in welchen Schulstufen im Bildungswesen zur Prävention bezüglich psychischer Erkrankung von Jugendlichen angewandt?
Die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz wird mit dem Lehrplan LiLe von Beginn an mittels sogenannter überfachlicher Kompetenzen stetig auf- und ausgebaut. Für die Vermittlung dieser Kompetenzen im Schulalltag stehen den Lehrpersonen zusätzliche verschiedenste niederschwellige Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.
Fachlich unterstützt werden die Schulen in solchen Fällen von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, der Schulsozialarbeit und dem Schulpsychologischen Dienst, welche an die Bedürfnisse angepasste Angebote durchführen, z.B. in Form von (Klassen-)Interventionen oder Fallberatungen. Ausserdem steht den Schulen ein Netzwerk von Fachpersonen zur Verfügung: Externe Fachstellen wie beispielsweise die Vereine «Netzwerk», «Kinderschutz.li» oder auch «love.li», eine Initiative von «schwanger.li». Zudem führt das Schulamt jährliche Weiterbildungen zu diesem Themenbereich durch, bietet fachliche Beratungen über die Pädagogische Hochschule und persönliche Unterstützung über movis mit einem Standort in Schaan für das Lehr- und Schulpersonal an. Ausserdem leben die Schulstandorte verschiedene Programme wie die «Schulinsel», Vertrauenslehrpersonen, Achtsamkeitsprogramme, Schülerinnen- und Schülermediation über sogenannte «Streitschlichter» oder auch das Konzept «Stärke statt Macht», um nur einzelne Beispiele zu nennen. Alle diese Angebote bestehen bereits seit einigen Jahren, teilweise auch seit Jahrzehnten.
Ein neues Projekt startete mit dem Schuljahr 2022/23: die SOS-Herzkiste von SOS Kinderdorf Liechtenstein, welche den Lehrpersonen ein Toolkit für ein liebevolles Klassenzimmer anbietet. Im Herbst 2023 startet zudem auf Initiative der Suchtprävention Liechtenstein in Kooperation des Amts für Soziale Dienste und des Schulamts das Programm «Gemeinsam stark werden» für die Primarschul-Lehrpersonen. Dies ist ein Unterrichtsprogramm zur Stärkung jener Lebenskompetenzen, die Voraussetzung für ein gesundes, selbstbestimmtes und erfülltes Leben sind. Die Umsetzung des Programms fördert das Grundvertrauen, die Beziehungsfähigkeit, den Selbstwert und die Werteverwirklichung von Kindern im Volksschulalter und unterstützt sie auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches Leben voller Freude, Mut und Tatendrang. Die Befähigung der Lehrpersonen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsangebot «WFL.li».
Wie fliessen diese Massnahmen in den Unterricht ein beziehungsweise ist sie soweit Teil des liechtensteinischen Lehrplanes, als dass eine nachhaltige Prävention systematisch in allen Schulen Liechtensteins in genügendem Umfang angeboten wird?
Im LiLe sind für alle Bildungsstufen die zu erreichenden fachlichen und überfachlichen Kompetenzen festgehalten, so auch die personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Es gehört zum verbindlichen Auftrag der Lehrpersonen, die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen in allen drei Zyklen und in allen Fachbereichen aufzubauen und zu fördern. Die Umsetzung oder eben auch Auswahl der einzelnen Massnahmen liegen in der Methodenfreiheit der jeweiligen Lehrperson mit einem jeweils bereits in der Beantwortung von Frage 1 ausgeführten breiten und umfangreichen Zusatzangebot.
Zusätzlich beobachten die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit im Sinne der Früherkennung und Frühintervention Verhaltensweisen und bieten bei Bedarf spezifische Unterstützung an.
Ist die Umsetzung der Massnahmen in den Schulen verbindlich beziehungsweise wie wird geprüft, ob und wie die einzelnen Schulen die Präventionsmassnahmen umsetzen?
Die Umsetzung des Lehrplans und damit auch der personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen ist verpflichtend und wird von der Schulaufsicht und Schulleitung überprüft.
Wie sehen die niederschwelligen Angebote beziehungsweise Massnahmen der einzelnen Schulstufen aus, welche es den Kindern ermöglichen, sich anonym an eine schulische Vertrauensperson zu wenden, die sie regelmässig sehen?
Im Kindergarten sind vorwiegend die Kindergärtnerinnen sowie die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen die Ansprechpersonen. An der Primarschule sowie Oberschule sind dies neben den Klassen- und Fachlehrpersonen die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die Schulsozialarbeit sowie die Schulleitung. An der Realschule und am Gymnasium entfallen die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Am Liechtensteinischen Gymnasium bietet insbesondere das «Pädagogisch-soziale Netz» ein Unterstützungsnetz aus Personen und Strukturen. Es umfasst Mitarbeitende der Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrpersonen sowie Vertrauensschülerinnen und Vertrauensschüler. Ziele der Vernetzung sind die Entlastung und Unterstützung der beteiligten und betroffenen Personen und grössere Effizienz im Entwickeln von Lösungsansätzen. Schülerinnen und Schüler können sich an alle genannten Personen wenden und auf deren Vertraulichkeit zählen.
Gibt es Zahlen beziehungsweise Statistiken, wie viele Kinder und Jugendliche dieses Angebot wahrnehmen?
Fallzahlen von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Schulpsychologischen Dienstes und der Schulsozialarbeit liegen vor, werden systematisch erfasst und jedes Jahr im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Die Nutzung von externen Angeboten liegt in der Verantwortung der Schulen und wird nicht in einer Statistik erhoben.
Des Weiteren ist derzeit eine Pilotbefragung in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz in Erarbeitung, um im Schuljahr 2023/24 mittels Pilotbefragung künftig eine Erhebung zur psychischen Gesundheit an den öffentlichen Schulen in Liechtenstein zu lancieren.
Kleine Anfrage des Abg. Quaderer Sascha zum Thema: Altersteilzeit im Lehrerberuf
Beim Schulfest einer Primarschule vor den Sommerferien erfuhr ich, dass eine Lehrperson das Pensionsalter erreicht hat und nun in Pension gehen muss. Diese Lehrperson war viele Jahre in Liechtenstein als Grenzgänger tätig und unterrichtete mit grosser Freude. Da sie im Land nicht mehr unterrichten darf, sie sich jedoch noch zu jung für die Pension fühlt, arbeitet sie neu in ihrem Herkunftsland als Lehrperson in Teilzeit weiter. Sie freue sich sehr auf die neue Aufgabe.
Unabhängig von diesem Einzelfall, stellen sich für mich hier die folgenden Fragen:
Müssen Lehrkräfte mit Erreichen des Pensionsalters tatsächlich in Pension gehen, wenn es keinen Mangel an Lehrkräften auf dem Arbeitsmarkt gibt?
Gemäss Art. 40 des Lehrerdienstgesetzes kommt eine Lehrperson, die das Pensionierungsalter erreicht, auf Ende des Monates, in welchem das Pensionierungsalter erreicht wird, in den Ruhestand. Wird das Pensionierungsalter bis spätestens drei Monate nach Schuljahresbeginn erreicht, kann die Lehrperson auf eigenen Wunsch hin in Absprache mit dem Schulamt auch vorzeitig den Ruhestand antreten. Hieraus dürfen der Lehrperson keine Nachteile bei der ordentlichen Besoldung erwachsen. Eine Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Pensionierungsalters ist jeweils bis zum Ende des Semesters anzustreben, sofern die Lehrperson damit einverstanden ist. Über das Schuljahresende hinaus ist eine weitere Beschäftigung möglich, sofern die Stelle sonst nicht besetzt werden kann.
Können wir es uns aus Sicht der Regierung leisten, so verschwenderisch mit motivierten und erfahrenen Lehrpersonen umzugehen, während in den Nachbarländern Schweiz und Österreich bereits heute ein Mangel an Lehrkräften herrscht?
Die bestehende Regelung soll jungen Lehrpersonen die Möglichkeit zur Unterrichtstätigkeit geben. Dies wird durch die Erfahrungen aus der Praxis bis anhin als sinnvoll erachtet. Ohne diese flexible Lösung könnten Junglehrpersonen ohne Einsatzmöglichkeit bleiben, während Lehrpersonen parallel eine Pension und eine Entlöhnung vom Staat erhalten.
Ist allerdings eine Nachbesetzung nicht möglich, kann wie in Antwort 1 ausgeführt, die Beschäftigung einer pensionierten Lehrperson weitergeführt werden.
Gibt es aus Sicht der Regierung Möglichkeiten, Modelle der Altersteilzeit für Lehrpersonen – und zum Beispiel auch Verwaltungsangestellte – auch über die Pensionierungsgrenze hinaus standardmässig anzubieten, damit die Erfahrung dieser Personen weiterhin zur Verfügung steht? Das würde auch gut zur Schaffung von Laufbahnperspektiven im Sinne der aktuellen Personalstrategie der Landesverwaltung passen.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. September 2023 die Interpellation «Attraktivität Erwerbstätigkeit 60plus» an die Regierung überwiesen. Inhalt dieser Interpellation ist unter anderem die Prüfung der Frage, welche finanziellen Anreize bestehen bzw. geschaffen werden können, um Mitarbeitende der Landesverwaltung länger im Erwerbsleben zu halten. Hierzu wird die Regierung in der Beantwortung der Interpellation detaillierte Ausführungen machen.