Bewirtschaftung der Parkplätze wird teurer

Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. September2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes (LMMG) verabschiedet.

Das auf dem LMMG basierende betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) des Landes regelt seit 2008 die Bewirtschaftung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung, der Gerichte sowie der weiterführenden Schulen und setzt Anreize zur Nutzung des Fahrrads oder des öffentlichen Verkehrs für die Absolvierung des Arbeitswegs.

Im Zeitraum von 2008 bis heute wurde das BMM der Landesverwaltung nur geringfügig verändert. Mit vorliegender Vorlage sollen nun im Wesentlichen drei Veränderungen am LMMG vorgenommen werden. Die Minimalgebühr für die Nutzung eines Parkplatzes an einem Tag soll von CHF 1.50 auf CHF 2.00 CHF pro Tag erhöht werden. Die staatsnahen öffentlichen Unternehmen sollen verpflichtet werden, ein BMM einzuführen. Der Hohe Landtag soll analog den Mitarbeitenden der Landesverwaltung zur Entrichtung von Parkplatzgebühren verpflichtet werden.

In Bezug auf die öffentlichen Unternehmen ist konkret vorgesehen, dass diese eine Parkplatzgebühr erheben, die mindestens so hoch ist wie die von der Landesverwaltung erhobene Parkplatzgebühr, und dass die damit generierten Einnahmen für Massnahmen im Zusammenhang mit der arbeitsbezogenen Mobilität der Mitarbeitenden eingesetzt werden.

Aufgrund des Verzichts auf weitergehende Vorgaben steht es öffentlichen Unternehmen weitgehend frei, passende Lösungen in Sachen Verwendung der generierten Erträge umzusetzen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 19. November 2023.